Pflegestufe 3: Voraussetzungen, Pflegegeld und Leistungen

Michaela König-Joseph
13 Minuten
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Zuletzt aktualisiert:
17.1.2025
Einer älteren Dame wird der Unterschied zwischen der alten Pflegestufe 3 und Pflegegrad erklärt.
Inhaltsverzeichnis
  1. TEST

Bis zum 31. Dezember 2016 galt die Pflegestufe 3 als höchste gesetzlich definierte Pflegestufe, die auch in sogenannten "Härtefällen" vergeben wurde. Sie war für "schwerstpflegebedürftige" Versicherte vorgesehen.

Die daraus resultierenden Pflegeleistungen sollten die umfassende Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen, die schwerwiegende körperliche und kognitive Beeinträchtigungen vorwiesen, gewährleisten.

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die alte Pflegestufe 3 wissen müssen. Zusätzlich klären wir darüber auf, was sich seit dem 1. Januar 2017 für pflegebedürftige und an Demenz erkrankte Mitmenschen mit dieser Einstufung verändert hat.

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr!

Mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wurden die alten 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt.

Bei vielen Menschen hat sich der neue Begriff bislang nicht im Sprachgebrauch verankert. Deswegen suchen sie immer noch nach Informationen zu den veralteten Pflegestufen.

Pflegestufe 3: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Seit Januar 2017 gilt: Je unselbstständiger und hilfsbedürftiger die pflegebedürftige Person ist, desto höher fallen der Pflegegrad und die damit verbundenen Pflegeleistungen aus.
  • Versicherte, die Pflegestufe 3 besaßen, erhielten im Rahmen der Pflegereform automatisch Pflegegrad 4 und die dadurch resultierenden Leistungen zugesichert. Da für die bestehende Einstufung bereits eine Begutachtung stattfand, wurde von einer erneuten Pflegebegutachtung abgesehen.
  • Schwerstpflegebedürftige Demenzpatienten, die bis zum 31. Dezember 2016 im Besitz von Pflegestufe 3 waren, wurden ohne eine erneute Begutachtung in Pflegegrad 5 eingestuft und können von höheren Pflegeleistungen profitieren.
  • Kognitive Einschränkungen, wie sie unter anderem bei einer fortgeschrittenen Demenz, einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung auftreten, werden seit dem 1. Januar 2017 bei der Pflegebegutachtung und der Vergabe eines Pflegegrades stärker berücksichtigt als vor Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes.

Was genau bedeutete Pflegestufe 3?

Bis zum 31. Dezember 2016 wurden Menschen, die schwerstpflegebedürftig waren, in Pflegestufe 3 eingestuft.

Die gesetzliche Definition von Pflegestufe 3

Laut Elftem Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) war die Pflegestufe 3, bei der eine sogenannte "Schwerstpflegebedürftigkeit" vorlag, folgendermaßen definiert:

"Die Schwerstpflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und rund um die Uhr anfällt. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege – die pflegerischen Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität von Ihnen als pflegende Angehörige oder Freunde – mindestens vier Stunden entfallen müssen."

Pflegestufe 3 mit einer dauerhaft eingeschränkten Alltagskompetenz

Schwerstpflegebedürftige Menschen, die zusätzlich an Demenz erkrankt waren oder länger als ein halbes Jahr an einer als dauerhaft eingestuften geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung litten, standen sämtliche Pflege- und Betreuungsleistungen aus Pflegestufe 3 mit einer zusätzlich eingeschränkten Alltagskompetenz zu.

Wichtig: Versicherte mit Pflegestufe 3 wurden im Rahmen der Pflegereform in Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 eingestuft!

Seit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) am 1. Januar 2017 entspricht die alte Pflegestufe 3 dem heutigen Pflegegrad 4. Schwerstpflegebedürftige, bei denen zusätzlich eine Demenzerkrankung vorlag, wurden automatisch in Pflegegrad 5 eingestuft.

Voraussetzungen für Pflegestufe 3

Damit Versicherte Pflegestufe 3 erhielten und die damit verbundenen Pflegeleistungen beanspruchen konnten, mussten bis zum 31. Dezember 2016 verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine davon war, dass für die häusliche Versorgung der pflegebedürftigen Person ein täglicher Unterstützungsaufwand von durchschnittlich 5 Stunden notwendig war.

Hiervon mussten im Minimum 240 Minuten auf die Verrichtungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen. Hinzu kam, dass der tatsächliche Unterstützungsbedarf nicht nur am Tag, sondern ebenfalls in der Nacht, also von 22 bis 6 Uhr, bestand.

Eine weitere Voraussetzung war, dass die versicherte Person mehrmals in der Woche Unterstützung bei der Haushaltsführung wie für den Einkauf sowie für die Wohnungs- oder Hausreinigung benötigte.

In den meisten Fällen wurde die restliche Zeit, die für die Einstufung in Pflegestufe 3 notwendig war, für die hauswirtschaftliche Versorgung durch die Angehörigen oder eine Haushaltshilfe aufgewendet.

Somit entfielen tagtäglich eine Stunde auf die hauswirtschaftliche Versorgung und mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege.

Tipp: Das Pflegetagebuch diente und dient Betroffenen und ihren Angehörigen als wichtiger Nachweis für die Vorbereitung für die Pflegebegutachtung durch den MDK oder heutigen MD!

Vor Inkrafttreten der neuen Pflegereform am 1. Januar 2017 orientierten sich die Begutachtungsrichtlinien zur Einstufung in eine Pflegestufe ausnahmslos am zeitlichen Pflegeaufwand, der für die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person aufgewendet werden musste.

Zu dieser Zeit hatte das Pflegetagebuch seinen Ursprung, da pflegende Angehörige die aufgewendete Zeit in diesem festhalten und die geleisteten Pflegeminuten dem Pflegegutachter beim Hausbesuch präsentieren konnten.

Aber nicht nur damals, sondern auch seit der Umwandlung von Pflegestufen zu Pflegegraden kann das Pflegetagebuch eine nützliche Dokumentationshilfe zur Vorbereitung für die Pflegebegutachtung darstellen.

Denn das Pflegeprotokoll bietet eine optimale Vorlage, die dem Pflegegutachter des MD dabei hilft, den tatsächlichen Pflege- und Betreuungsaufwand realistisch einschätzen zu können.

Voraussetzungen für Pflegestufe 3 und eingeschränkter Alltagskompetenz

Neben der körperlichen Pflegebedürftigkeit prüften die Pflegegutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder Medicproof (für Privatversicherte) bis zum 31. Dezember 2016 auch, ob der Antragsteller aufgrund einer zusätzlichen Demenz, geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit ebenfalls dauerhaft eingeschränkt alltagskompetent war.

Bei Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 3 wurde anhand der damals geltenden 13 Prüfkriterien festgestellt, ob eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag.

Wurde dies bestätigt, erhielten die Betroffenen höhere Pflegeleistungen als bei der regulären Pflegestufe 3.

Voraussetzungen für Pflegestufe 3 bei Härtefällen wie einer fortgeschrittenen Demenz

Lag bei Pflegebedürftigen ein erhöhter Betreuungs- und Pflegebedarf vor, als in Pflegestufe 3 vorgesehen, entschied der Pflegegutachter über die Einstufung als sogenannter Härtefall.

In diesem Fall konnte die versicherte Person die höchstmöglichen Pflegegeldleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Als Härtefall galten schwerstpflegebedürftige Menschen, die bei der Verrichtung der Grundpflege durchschnittlich 7 Stunden am Tag auf fremde Hilfe angewiesen waren, wobei im Minimum 2 Stunden auf die Nacht entfallen mussten.

Aber welche Schritte mussten eigentlich vorgenommen werden, um eine Pflegestufe bei der zuständigen Pflegekasse zu erhalten oder eine Höherstufung von Pflegestufe 2 auf Pflegestufe 3 zu beantragen?

Pflegestufe 3 beantragen: So gestaltete sich der Ablauf

Versicherte, die pflegebedürftig wurden, konnten bis zum 31. Dezember 2016 bei ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Pflegestufe stellen.

Dieser konnte entweder telefonisch oder schriftlich beantragt werden. Anschließend kam ein Pflegegutachter des MDK oder Medicproof zu Ihnen nach Hause, um die häusliche Pflegesituation zu beurteilen und in einem Pflegegutachten festzuhalten.

Das Gutachten wurde im Anschluss an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet. Anhand der Beurteilung wurde dann entschieden, welche Pflegestufe der Antragsteller erhielt.

Gleich wie bei der Beantragung auf Pflegestufe gestaltete sich der Ablauf bei einer Höherstufung. Mit einem Unterschied: Hier prüfte der Gutachter, inwieweit sich der gesundheitliche Zustand der pflegebedürftigen Person seit der letzten Pflegebegutachtung verschlechtert hatte.

Beim organisatorischen Ablauf hat sich seit Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade eigentlich nichts groß verändert.

Die einzigen zwei Unterschiede sind, dass Sie heute einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen und nicht mehr eine Pflegestufe beantragen.

Zudem wird die Begutachtung bei gesetzlich Versicherten von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) und nicht mehr vom MDK durchgeführt.

Zu den Änderungen des neuen Begutachtungssystems, welches für die Betroffenen und ihre pflegenden Angehörigen mit vielen Vorteilen verbunden ist, gehen wir zu einem späteren Zeitpunkt noch näher ein.

Pflegeleistungen bei Pflegestufe 3: Was steht mir zu?

Fiel der Entscheid durch die Pflegekasse positiv aus und die pflegebedürftige Person erhielt Pflegestufe 3 sowie eine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt, hatte der Versicherte Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung oder für Wohngemeinschaften

Gut zu wissen: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Grundpflege oder Behandlungspflege?

Pflegende Angehörige, die bereits Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben, wurden sicher schon einmal mit den beiden Begriffen Grundpflege und Behandlungspflege konfrontiert.

Für jene von Ihnen, die den Unterschied nicht kennen, möchten wir die Bedeutung beider Versorgungsarten kurz erläutern.

  • Grundpflege: Die Grundpflege bildet die Basis der Pflege und wird ausnahmslos von der Pflegeversicherung gefördert. Sie sichert die Grundbedürfnisse pflegebedürftiger Menschen ab und umfasst alltägliche Hilfen, die von Angehörigen sowie Freunden oder Pflegehelfern geleistet werden können. Hierzu gehören unterstützende Aufgaben bei der Ernährung, Körperpflege und Mobilität.
  • Behandlungspflege: In die Behandlungspflege fallen medizinische Leistungen, die von einem Arzt verordnet wurden und von einer professionellen Pflegekraft durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem die Wundversorgung, Verbandswechsel, Blutdruckmessen, Insulinwertmessung sowie die Medikamentengabe. Leistungen dieser Art werden von der Krankenkasse übernommen.

Pflegestufe 3: Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Bis zum 31. Dezember 2016 hatten Versicherte mit Pflegestufe 3 und Demenzpatienten mit einer anerkannten Schwerstpflegebedürftigkeit, die zu Hause gepflegt wurden, die Wahl zwischen folgende zwei Leistungsarten:

  1. Pflegegeld: Wurde die häusliche Pflege und Betreuung ausnahmslos von den Angehörigen oder dem Freundeskreis durchgeführt, erhielt die schwerstpflegebedürftige Person Pflegegeld.
  2. Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen gab es, wenn Pflegebedürftige zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst betreut und gepflegt wurden oder wenn Betroffene vorübergehend in einer Tages- und Nachteinrichtung wie in einem Alten- oder Pflegeheim professionelle Versorgung erhielten.

Bis zum 31. Dezember 2016 erhielten Versicherte mit oder ohne Demenz, die in Pflegestufe 3 eingestuft waren, Pflegegeld in Höhe von 728 Euro im Monat, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige gewährleistet wurde.

Wurde die Pflege hingegen von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, standen ihnen Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro pro Monat zu.

Bei sogenannten Härtefällen wie unter anderem bei Pflegebedürftigen, die unter einer schwersten körperlichen Erkrankung oder einer fortgeschrittenen Demenz litten und Pflegestufe 3 besaßen, erhöhten sich die monatlichen Pflegesachleistungen auf 1.995 Euro im Monat, sodass die erforderliche Pflege durch einen professionellen Pflegedienst abgesichert war.

Schwerstpflegebedürftige Menschen, die das gleiche Krankheitsbild vorwiesen, jedoch von ihren Angehörigen zu Hause versorgt wurden, konnten vor dem 1. Januar 2017 von keiner Erhöhung profitieren.

Anders als das Pflegegeld bei Pflegestufe 2 blieb das Pflegegeld bei Pflegestufe 3 unverändert und sie bekamen trotz eines erhöhten Pflege- und Betreuungsbedarfs nur 728 Euro pro Monat von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt.

Gut zu wissen: Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen war bei Pflegestufe 3 möglich und entlastete die Angehörigen.

Auch Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 bekamen die Möglichkeit, Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu nutzen.

Hierbei spielte es keine Rolle, ob die Angehörigen oder ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Versorgung übernahmen. Jedoch wurde das Pflegegeld dann prozentual um den Anteil gekürzt, der für die Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wurde.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Leistungen bei Pflegestufe 3

Pflegebedürftige mit körperlichen Beeinträchtigungen sowie psychisch kranke, geistig behinderte und demenzkranke Menschen mit Pflegestufe 3 bekamen ebenfalls Zuschüsse in Höhe von 104 Euro im Monat für sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch die Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt.

Versicherte wie Menschen, die unter einer schweren Demenz litten und aufgrund dessen zeitintensiver beaufsichtigt und betreut werden mussten, konnten sogar von einem erhöhten Zuschuss von 208 Euro monatlich profitieren.

Mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes gab es hier eine Änderung.

Seit dem 1. Januar 2017 können alle Versicherte mit einem Pflegegrad (1 bis 5) die gleiche finanzielle Unterstützung für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlichen 125 Euro beanspruchen.

Aber welche Hilfen konnten pflegende Angehörige eigentlich in Anspruch nehmen, sodass sie in ihrem häuslichen Pflegealltag entlastet wurden? Diese Leistungen konnten genutzt werden:

  • Alltagsbegleiter bei Pflegestufe 3: Ausgebildete oder ehrenamtliche Alltagsbegleiter entlasteten die Angehörigen, indem sie die pflegebedürftige Person stundenweise betreuten. Zu den Aktivitäten, die ebenfalls den Betroffenen mehr Lebensqualität schenkten, gehörten gemeinsames Malen, Basteln, das Durchführen von Handarbeiten, Spaziergänge, Singen, Lesen oder Vorlesen, Kochen und Backen sowie Bewegungsübungen.
  • Haushaltshilfen bei Pflegestufe 3: Haushaltshilfen unterstützten die pflegenden Angehörigen bei der Haushaltsführung. Sie kümmerten sich um den Einkauf, reinigten die Wohnung oder wuschen die Wäsche.

Auch nach der Umwandlung von Pflegestufen zu Pflegegraden werden Betroffene und ihre Angehörigen von den externen Hilfen entlastet.

Somit verhelfen sie den pflegenden Familienmitgliedern zu etwas freier Zeit, die sie für Erledigungen oder zur Erholung vom anstrengenden Pflegealltag nutzen können.

Hinzu kommt, dass die Alltagshelfer den Alltag kranker Menschen durch das gemeinsame Miteinander aufwerten und die soziale Isolierung verhindern.

Wichtig: Bezog die pflegebedürftige Person mit Pflegestufe 3 bis zum 31. Dezember 2016 Pflegegeld, waren die pflegenden Angehörigen nicht nur für die häusliche Pflege, sondern ebenfalls für die hauswirtschaftliche Versorgung zuständig!

Kurzzeitpflege: Leistungen bei Pflegestufe 3

Besonders nach einem Krankenhausaufenthalt kann es vorkommen, dass es für den Genesungsfortschritt von Vorteil ist, wenn die pflegebedürftige Person für einen gewissen Zeitraum professionelle Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim erhält.

Für Situationen wie diese konnten Versicherte die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Bis zum 31. Dezember 2016 zahlte die Pflegeversicherung den Betroffenen für die Kurzzeitpflege 1.612 Euro für höchstens 28 Tage im Jahr.

Versicherte, die Kombinationsleistungen beanspruchten und im laufenden Kalenderjahr noch keine Leistungen aus der Verhinderungspflege genutzt hatten, konnten im laufenden Jahr sogar einen Zuschuss von bis zu 3.224 Euro für bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch nehmen.

Wie viel Geld Versicherte für die Verhinderungspflege bei Pflegestufe 3 bekamen, erfahren Sie im folgenden Absatz.

Verhinderungspflege bei Pflegestufe 3

Pflegende Angehörige, die selbst einmal krank wurden oder in den Urlaub fahren wollten, konnten Verhinderungspflege beanspruchen.

Somit mussten sie sich keine Sorgen machen, wer sich in ihrer Abwesenheit um ihr pflegebedürftiges Familienmitglied kümmert, da die Pflegekasse die Versorgung der versicherten Person durch einen ambulanten Pflegedienst absicherte.

Bis zum 31. Dezember 2016 erhielten Schwerstpflegebedürftige mit Pflegestufe 3 für die Verhinderungspflege im Normalfall 1.612 Euro für maximal 28 Tage im Jahr.

Wurden Kombinationsleistungen beansprucht und es wurde für das laufende Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, konnten pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen sogar bis zu 2.418 Euro für bis zu 42 Tage von der Pflegeversicherung erhalten.

Pflegestufe 3: Geld für die Tages- und Nachtpflege

Benötigten Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 neben der häuslichen Pflege durch Angehörige ebenfalls mehrere Stunden am Tag Unterstützung von professionellen Pflegekräften, dann fand diese in der Regel in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, die ihren Standort in der Nähe hatten, statt.

Die Pflegekassen förderten diese Leistungen mit Zuschüssen in Höhe von 1.612 Euro monatlich, die der Versicherte zusätzlich zu seinem Pflegegeld erhielt.

Weitere Leistungen bei Pflegestufe 3 und häuslicher Pflege

Neben Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen standen Schwerstpflegebedürftigen mit Pflegestufe 3 vor dem 31. Dezember 2016 auch noch diese Leistungen zu:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die Pflegekasse stellte Versicherten einen monatlichen Betrag in Höhe von 40 Euro für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie unter anderem für Inkontinenzprodukte, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Zuschüsse für die Wohnraumanpassung: Die Barrierereduzierung in den eigenen vier Wänden förderte die Pflegekasse mit Zuschüssen von bis zu 4.000 Euro.
  • Gründungszuschuss und Pflegeleistungen für ambulant betreute Wohngruppen: Viele leicht pflegebedürftige Menschen zogen es schon damals vor, ihren Lebensabend in einer betreuten Wohngruppe oder in einer Senioren-WG zu verbringen, als in ein Altersheim zu ziehen. Alternative Wohnformen wie diese förderte und fördert die Pflegekasse vor und nach der Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade mit einem Gründungszuschuss von 2.500 Euro pro Person (4 WG-Bewohner) sowie mit 205 Euro monatlich für die Vergütung einer Organisationsperson.

Vollstationäre Pflege im Alten- oder Pflegeheim bei Pflegestufe 3: Kosten & Zuzahlungen

Wurden die Versicherten nicht von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt und mussten aufgrund dessen eine vollstationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim in Anspruch nehmen, förderte die Pflegekasse bei Pflegestufe 3 nur die Pflegeleistungen mit 1.612 Euro monatlich.

Bestand ein Härtefall, der mit einer aufwendigeren Pflege und Betreuung einherging, bekamen Schwerstpflegebedürftige eine monatliche Unterstützung von 1.995 Euro zur Verfügung gestellt.

Eigenständig finanzieren mussten die Betroffenen folgende Unkosten:

  • Kosten für die Unterkunft im Alten- oder Pflegeheim
  • Verpflegung
  • Investitionskostenanteil bei Alten- und Pflegeheimen, die nicht mithilfe von öffentlichen Zuschüssen gebaut wurden

Bezüglich des Eigenanteils, den die Versicherten bei stationärer Pflege und Betreuung selbstständig finanzieren müssen, hat sich auch nach der Pflegereform am 1. Januar 2017 nichts geändert.

Im folgenden Überblick sehen Sie noch einmal, wie viel Geld den pflegebedürftigen Personen bei Pflegestufe 3 zugesprochen wurde.

Pflegestufe 3: Geldleistungen und Zuschüsse für Versicherte ohne Demenz im Überblick

Bis zum 31. Dezember 2016 hatten Versicherte mit Pflegestufe 3 ohne Demenz Anspruch auf folgende Geldleistungen und Zuschüsse:

  • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen: 728 Euro pro Monat / 1.612 Euro monatlich
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 104 Euro pro Monat
  • Tages- und Nachtpflege: 1.144 Euro im Monat
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Vollstationäre Pflege: 1.330 Euro pro Monat
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 40 Euro im Monat
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 Euro pro Gesamtmaßnahme
  • Zuschuss für Wohngemeinschaften (Senioren WGs): Bis zu 2.500 Euro Gründungszuschuss plus 205 Euro pro Monat als Organisationszuschuss

Betrachtet man die Geldleistungen der Pflegestufe 3 mit jenen der Pflegestufe 2 fällt auf, dass sich für Versicherte ohne Demenz nur die Höhe des Pflegegeldes geändert hatte.

Alle anderen Pflegeleistungen blieben gleich, obwohl die Betroffenen mehr Pflege benötigten. Seit dem 1. Januar 2017 hat sich diesbezüglich so einiges getan. Informationen zu den wichtigsten Änderungen beschreibt der nächste Absatz.

Was hat sich seit dem 1. Januar 2017 für Versicherte geändert?

Im Zuge der neuen Pflegereform im Jahre 2017 wurden die 3 alten Pflegestufen in 5 neue Pflegegrade umgewandelt.

Seit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wird die Pflegebedürftigkeit von an Demenz erkrankten sowie körperlich, psychisch kranken und geistig behinderten Menschen nicht mehr an den Pflegeminuten, die für ihre Betreuung und Pflege notwendig sind, sondern an der Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit gemessen.

Durchgeführt wird die Pflegebegutachtung mittlerweile nicht mehr durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), sondern durch einen unabhängigen Pflegebegutachter des Medizinischen Dienstes (MD).

Dieser führt die Begutachtung anhand von 6 Modulen durch und bewertet die verbliebende Selbstständigkeit des Versicherten in den verschiedenen Lebensbereichen mit Punkten, welche seine Beeinträchtigung und den daraus resultierenden Pflegegrad widerspiegeln.

Anhand des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse dann, ob sie einen Antrag auf Pflegestufe genehmigt oder ablehnt und die pflegebedürftige Person Anspruch auf die damit verbundenen Pflegeleistungen hat oder nicht.

Der folgende Überblick gewährt Ihnen einen Einblick in die Umstellung von Pflegestufen in Pflegegrade.

Pflegestufen und Pflegegrade

Vergleich der Pflegestufen und Pflegegrade

Pflegestufen bis zum 31. Dezember 2016 Pflegegrade ab dem 1. Januar 2017
War nicht vorgesehen Pflegegrad 1 - Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegestufe 0

Pflegestufe 1
Pflegegrad 2 - Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegestufe 1 mit erheblicher Alltagsbeeinträchtigung

Pflegestufe 2
Pflegegrad 3 - Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegestufe 2 mit erheblicher Alltagsbeeinträchtigung

Pflegestufe 3
Pflegegrad 4 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegestufe 3 mit Härtefall Pflegegrad 5 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Fazit

Pflegestufe 3 war bis zum 31. Dezember 2016 die höchste gesetzliche Pflegestufe und griff ebenfalls in sogenannten Härtefällen, in denen Versicherte, die unter anderem an einer fortgeschrittenen Demenz litten, einen erhöhten Betreuungs- und Pflegebedarf benötigten.

Damit Pflegebedürftige in Pflegestufe 3 eingestuft wurden und sie die entsprechenden Leistungen beanspruchen konnten, musste ein täglicher Unterstützungsaufwand von durchschnittlich 5 Stunden für ihre Versorgung notwendig gewesen sein.

Hiervon mussten im Minimum 240 Minuten auf die Verrichtungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen. Hinzu kam, dass der tatsächliche Unterstützungsbedarf nicht nur am Tag, sondern ebenfalls in der Nacht, also von 22 bis 6 Uhr, bestand.

Zum 1. Januar 2017 erhielten Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 automatisch Pflegegrad 4 und konnten von höheren Pflegeleistungen profitieren.

Für die Betroffenen und ihre pflegenden Angehörigen bedeuteten die erhöhten Pflegeleistungen eine finanzielle Entlastung in der häuslichen und vollstationären Pflege.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

Wie viel Geld gab es bei Pflegestufe 3?

Bis zum 31. Dezember 2016 hatten Versicherte mit Pflegestufe 3 ohne Demenz Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 728 Euro pro Monat.

Welcher Pflegegrad wurde aus der Pflegestufe 3?

Versicherte, die vor dem 31. Dezember 2016 in Besitz von Pflegestufe 3 waren, wurden am 1. Januar 2017 im Zuge der Umwandlung von Pflegestufen zu Pflegegraden automatisch in Pflegegrad 4 eingestuft. Eine erneute Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof war hierfür nicht mehr notwendig.

Wurde die Haushaltshilfe für die Haushaltspflege bei Pflegestufe 3 bezahlt?

Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3, die dauerhaft zuhause versorgt wurden, konnten eine Haushaltshilfe über die Entlastungsleistungen, die Verhinderungspflege oder die Pflegesachleistungen bezahlen. Die Abrechnung fand meistens direkt zwischen dem Dienstleister und der Pflegekasse statt. 

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