Pflegekasse

Pflegegrad 2 - Voraussetzungen & Leistungsansprüche

Geschrieben von
Sabrina Berger
Zuletzt aktualisiert
3/4/2025

Definition

Voraussetzungen

Leistungen

Beantragung

Fallbeispiel

Fazit

Kurz zusammengefasst

  • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen: Mit Pflegegeld 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen in allen Unterbringungsarten.
  • Zusätzliche Entlastung: Dank des Entlastungsbetrages für Haushaltshilfen, Betreuung oder Alltagsbegleitung.
  • Umfassende Beratung: Die Pflegeversicherung zahlt Pflegekurse für pflegende Angehörige.

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die den Unterstützungsbedarf eines Menschen in Bezug auf seine Selbstständigkeit und Fähigkeiten beschreibt. Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen.

Dies kann sowohl durch körperliche als auch durch kognitive oder psychische Einschränkungen bedingt sein. In diesem Ratgeber erläutern wir, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllt sein müssen, welche Leistungen zur Verfügung stehen und wie der Antrag gestellt wird.

Definition: Was bedeutet Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 bezeichnet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einer Person.

Das bedeutet, Betroffene benötigen regelmäßig Assistenz bei alltäglichen Aktivitäten, können jedoch noch einige Aufgaben selbstständig erledigen.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Pflegegraden sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Insbesondere § 15 SGB XI (1) regelt die Kriterien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Die Einstufung erfolgt durch ein Pflegegutachten, in dem der Grad der Selbstständigkeit anhand eines Punktesystems bewertet wird.

Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn die Punktzahl zwischen 27 und unter 42,5 liegt. Während früher der Pflegeaufwand ausschlaggebend war, zählt nun der Grad der Selbstständigkeit – unabhängig davon, ob die Einschränkungen körperlicher, geistiger oder psychischer Natur sind.

Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und 2

Pflegegrade unterscheiden sich hinsichtlich des Unterstützungsbedarfs, den eine Person benötigt. Die Einstufung erfolgt basierend auf der individuellen Einschränkung der Selbstständigkeit.

  • Pflegegrad 1 bedeutet eine leichte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene haben Anspruch auf geringe Unterstützungsleistungen, erhalten jedoch kein Pflegegeld.
  • Pflegegrad 2 entspricht der früheren Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1. Hier liegt bereits eine erhebliche Einschränkung vor. Betroffene haben zunehmend Schwierigkeiten, alltägliche Aufgaben wie das Anziehen oder dem Zubereiten von Mahlzeiten selbstständig zu bewältigen. Demzufolge haben Sie Anspruch auf Pflegegeld und einen höheren Umfang an Pflegesachleistungen sowie Unterstützungsangeboten.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten für mindestens sechs Monate vorliegen.

Dies wird durch eine Pflegebegutachtung festgestellt, die für gesetzlich Versicherte vom Medizinischen Dienst (MD) und für Privatversicherte von Medicproof durchgeführt wird. Hierzu muss ein formloser Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, die hierauf eine externe Begutachtung beauftragt.

Die Beurteilung erfolgt mithilfe des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA). Dabei werden sechs verschiedene Lebensbereiche – sogenannte Module – betrachtet. Diese umfassen sowohl körperliche als auch geistige und psychische Einschränkungen. Die Bewertung erfolgt anhand eines Punktesystems, wobei die Module unterschiedlich stark gewichtet werden.

Warum ist die Zeitbemessung weiterhin wichtig?

Seit der Pflegereform 2017 (PSG II) wird der Pflegegrad nicht mehr anhand des täglichen Pflegeaufwands, sondern basierend auf der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person bestimmt.

Dennoch ist Zeitbemessung bei der Pflege weiterhin von großer Bedeutung, da sie hilft den Pflegebedarf objektiv und nachvollziehbar zu ermitteln. Auf dieser Basis lässt sich ableiten, wie viel Zeitaufwand für die Pflegeaktivitäten erforderlich ist, wie etwa bei der Mithilfe bei der Körperpflege, Mobilität oder im Haushalt.

Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 2 von Nöten sind, richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Es gibt jedoch allgemeine Empfehlungen und Richtwerte für den Pflegeaufwand, die durch die Pflegeversicherung festgelegt wurden.

Zeitaufwand- Tabelle bei Pflegegrad 2

Pflegetagebuch als Vorbereitung auf das Pflegegutachten

Eine gute Vorbereitung auf den Gutachterbesuch ist entscheidend. Wir stellen Ihnen deshalb eine kostenlos Pflegetagebuch-Vorlage zur Verfügung, die alle sechs Module des Begutachtungsverfahrens (NBA) abdeckt.

Mit dieser können Sie den täglichen Zeitaufwand Ihres Pflegebedarfs dokumentieren und sich mit den Fragen der Begutachtung vertraut machen.

Zudem enthält sie eine Checkliste für wichtige Dokumente sowie eine Übersicht über alle möglichen Leistungen.

Kostenloses Pflegetagebuch zum Download
Unser kostenloses Pflegetagebuch können Sie hier herunterladen.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie den vollen Leistungsumfang der Pflegekasse (2)

Überblick der Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

Neue Regelung für Pflegegrad 2 seit 2022

Seit 2021/2022 gibt es einige neue Regelungen für Pflegebedürftige:

  • Hinweise zur Pflegeberatung: Wer einen Antrag bei der Pflegekasse stellt, erhält automatisch Informationen zur Pflegeberatung.
  • Empfehlungen durch Pflegefachkräfte: Pflegefachkräfte können gezielt Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel empfehlen, um die Versorgung zu verbessern.
  • Kostenerstattungsansprüche nach dem Tod: Erstattungsansprüche für Pflegeleistungen können bis zu 12 Monate nach dem Tod des Pflegebedürftigen geltend gemacht werden.
  • Kostenerstattung für digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Zuschuss für digitale Hilfsmittel, die ihre Pflege erleichtern.
  • Leistungszuschlag: Pflegebedürftige, die sich in vollstationärer Pflege befinden, erhalten einen prozentualen Leistungszuschlag
  • Flexibles Entlastungsbudget: Unverbrauchte Pflegesachleistungen können ohne Antrag in einen Entlastungsbetrag umgewandelt werden

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 347 Euro. Die

Auszahlung erfolgt monatlich von der Pflegekasse und dient dazu, die häusliche Pflege finanziell zu unterstützen. Pflegebedürftige müssen jedoch verpflichtend halbjährlich an einem Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI (3) teilnehmen, andernfalls kann das Pflegegeld gekürzt oder gar komplett gestrichen werden.

Der Beratungstermin ist für sie kostenfrei und soll Angehörige mit praktischen Tipps und Informationen zur häuslichen Pflege unterstützen.

Wird die Pflege durch professionelle Fachkräfte, also einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt, erhalten Sie monatlich Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro.

Anders als beim Pflegegeld wird der Betrag nicht direkt ausgezahlt. Die Pflegeversicherung verrechnet die Kosten mit dem Pflegedienst, etwaige Mehrkosten müssen selbst getragen werden.

Kombinationsleitung

Verbrauchen Sie nicht das Budget für Pflegesachleistungen, können Sie den Restbetrag anteilig mit dem Pflegegeld verrechnen. Somit ist es möglich die Pflege seitens eines ambulanten Pflegedienstes und einer Pflegeperson mit einander zu kombinieren. Diese Kombinationspflege (4)kann flexibel an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Konkret bedeutet das: Werden beispielsweise 40 Prozent der Pflegesachleistungen genutzt, verbleiben noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Die Pflegekasse berechnet den verbleibenden Pflegegeldanteil und überweist ihn monatlich.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten einen für alle Pflegegrade gleich hohen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient dazu pflegende Angehörige zu unterstützen bzw. die Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen weiter zu fördern.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Betrag kann nicht ausgezahlt werden, sondern nur für bestimmte Leistungen verwendet werden. Das sind beispielsweise:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Einkaufen, Wäsche)
  • Betreuungsangebote (z. B. Begleitung bei Spaziergängen, Vorlesen)
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. ehrenamtliche Helfer, Alltagsbegleiter)
  • Teilstationäre Pflege (z. B. Tages- oder Nachtpflege)
  • Kurzzeitpflege (als Zuschuss)

Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Die Abrechnung erfolgt dabei direkt über die Pflegekasse. Zudem gilt: Pflegebedürftige müssen die Leistungen bei zugelassenen Anbietern in Anspruch nehmen.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 haben Sie das Anrecht auf eine Haushaltshilfe, die Sie bei der Reinigung oder Einkäufen unterstützt. Zur Finanzierung können Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro nutzen.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe Sie dafür in Anspruch nehmen können, ist abhängig vom Stundensatz des Dienstleisters.

Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über den Pflegedienst. Hierfür ist eine Abtretungserklärung erforderlich. Alternativ können Sie die Rechnung selbst bei der Pflegekasse einreichen, um sich den Betrag erstatten zu lassen.

Wichtig: Klären Sie im Vorfeld, ob der Dienstleister von Ihrer Pflegekasse anerkannt wird.

Verhinderungspflege mit Pflegegrad 2

Wenn Ihre private Pflegeperson sei es wegen Krankheit, Urlaub oder persönlicher Termin stunden- oder tageweise ausfällt, können Sie die Verhinderungspflege beantragen.

Insgesamt steht Ihnen ein Budget in Höhe von 1.685 Euro für bis zu 42 Tage oder 6 Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dank des eingeführten Entlastungsbudgets kann der Betrag durch nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege um 843 Euro auf 2.528 Euro aufgestockt werden

Die Ersatzpflege kann von einem ambulanten Pflegedienst, Angehörigen oder Nachbarn durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet.

Gut zu Wissen!: Ab 1. Juli 2025 entfällt die sogenannte Vorpflegezeit von sechs Monaten und darüber hinaus wird der Zeitraum auf 8 Wochen bzw. 56 Kalendertage erhöht.

Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 2

Benötigen Sie vorübergehend stationäre Pflege, weil sich beispielsweise Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Für die Kurzzeitpflege stehen Ihnen 1.854 Euro pro Jahr zur Verfügung, begrenzt auf maximal acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann jedoch durch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege um bis zu 100 Prozent auf 3.539 Euro aufgestockt werden.

Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 können Sie Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung zu Hause nicht durchgängig möglich ist oder Angehörige entlastet werden sollen. Dabei werden Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer spezialisierten Pflegeeinrichtung versorgt, während sie weiterhin zu Hause leben.

Die Pflegeversicherung übernimmt hierfür bis zu 721 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verfügbar und muss nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel.

Hilfsmittel stehen allen krankenversicherten Personengruppen zu und sind eine Leistung der Krankenkasse. Um diese beantragen zu können, benötigen Sie ein Rezept von Ihrem behandelnden Arzt.

Pflegehilfsmittel gliedern sich in technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Zu ersteren zählen Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren oder Duschstühle. Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10 Prozent bzw. maximal 25 Euro pro Hilfsmittel.

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, also Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Masken zahlt die Pflegekasse einen monatlichen Pauschalbetrag von 42 Euro. Die Abrechnung erfolgt auch hier entweder über den Anbieter selbst oder durch das Einreichen der Rechnungen bei Ihrer Pflegeversicherung.

DiPA und Hausnotruf bei Pflegegrad 2

Der Hausnotruf fällt in die Kategorie der digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Auch wenn die gesetzliche Grundlage bereits 2021 geschaffen wurde, finden sich im DiPA-Verzeichnis des BfArM derzeit keine erstattungsfähigen Hilfsmittel. Grundsätzlich steht Betroffenen aber ein monatlicher Betrag von 53 Euro zur Verfügung.

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Ab Pflegegrad 1 werden die Kosten für den Hausnotruf mit maximal 25,50 Euro monatlich bezuschusst. Allerdings erfolgt hier eine sorgfältige Prüfung durch die Pflegeversicherung. Voraussetzung ist unter anderem, dass die pflegebedürftige Person über weite Teile des Tages allein lebt oder mit jemandem zusammenwohnt, der im Notfall selbst keine Hilfe rufen kann.

Zudem muss der Betroffene in der Lage sein, das Hausnotrufsystem eigenständig zu bedienen. Liegt eine fortgeschrittene Demenz vor, kann dies unter Umständen ein Grund für eine Ablehnung sein.

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2

Jeder Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad kann einen Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Ziel dieser Förderung ist es, das Leben in der eigenen Wohnung zu erleichtern. Der Einbau eines Treppenlifts, ein Badezimmerumbau oder die Beseitigung von Stolperfallen zählen zu diesen förderfähigen Maßnahmen.

Es werden maximal 4.180 Euro pro Maßnahme gezahlt, allerdings kann ein neuer Antrag gestellt werden, sollten erneute Anpassungen erforderlich sein. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Pflegekasse eingereicht werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt addiert sich der Betrag auf eine maximale Fördersumme in Höhe von 1.6720 Euro.

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Stationäre Pflege mit Pflegegrad 2

Die Pflegeversicherung beteiligt sich ab Pflegegrad 2 zu einem Teil an den Kosten, die im Bedarfsfall für eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim anfallen. Der Zuschuss hierfür beträgt 805 Euro monatlich. Da die tatsächlichen Kosten für ein Pflegeheim meist höher sind, müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen die restlichen Kosten selbst tragen.

Um die Kosten für den Eigenanteil zu verringern, zahlt die Pflegeversicherung einen gestaffelten Leistungszuschlag, der umso höher ausfällt, je länger die pflegebedürftige Person in der Pflegeeinrichtung lebt.  

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Sie dient dazu, den Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen über die verschiedenen Hilfsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Dies umfasst auch die Beantragung von Pflegeleistungen, die Auswahl geeigneter Hilfsmittel, sowie Tipps zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
  • Es kann durchaus sinnvoll sein, einen kostenlosen Beratungseinsatz zu nutzen. Dieser wird oft von einem unabhängigen Pflegedienst oder einer anderen Organisation angeboten. Dort erhalten Sie Tipps für die Pflege von Angehörigen und zur Bewältigung des Alltags. Zudem erhalten Sie Hilfe bei der Antragstellung und bei der Auswahl der richtigen Pflegehilfsmittel.
  • Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige an. Sie beinhalten praktische Tipps für den Pflegealltag, zur Körperpflege, zur Mobilisation und zur Vermeidung von Pflegefehlern. Vor Ort Kurse finden in sozialen Einrichtungen, Pflegeheimen oder bei privaten Bildungsträgern statt.
  • In akuten Pflegenotfällen haben pflegende Angehörige, die berufstätig sind, ein Anrecht auf Pflegeunterstützungsgeld. Bis zu 10 Werktage kann sich die Pflegeperson für die Pflegezeit freistellen lassen und erhält in diesem Zeitraum das Unterstützungsgeld in Höhe des Bruttolohns. Die Freistellung kann einmal pro Jahr beantragt werden.
  • Die Pflegeversicherung zahlt einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro für Menschen, die in einer Wohngemeinschaft leben. Der Zuschuss wird ab Pflegegrad 1 gezahlt, um die Kosten für die Gestaltung der gemeinschaftlichen Räume und die Organisation der Pflege decken zu können.

Wie kann man Pflegegrad 2 beantragen?

  1. Beantragung bei der Pflegekasse: Um einen Pflegegrad offiziell zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Voraussetzung ist, dass Sie in den vergangenen 10 Jahren wenigstens 2 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Ob in eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung, ist dabei unerheblich. Der Antrag kann formlos per Telefon, E-Mail oder Brief gestellt werden. Einige Kassen bieten auch Antragsformulare auf ihren Webseiten an.
  2. Antragsformular: Nach der Antragstellung erhalten Sie ein Antragsformular von Ihrer Pflegekasse, in dem Fragen zur Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, können Sie Unterstützung anfordern. Die Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Ansprechpartner zuzuweisen. Zusätzlich können Sie sich an Pflegedienste, Pflegestützpunkte oder Pflegeberater wenden, um Informationen und Unterstützung zu erhalten.
  3. Terminvereinbarung und Gutachten: Nach Antragseingang wird von der Pflegekasse ein Pflegbegutachtung in Auftrag gegeben. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten übernimmt dies die private Pflege-Pflichtversicherung Medicproof.
  4. Hausbesuch des Gutachters: Der Gutachter kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause, um Ihre individuelle Pflegebedürftigkeit vor Ort zu beurteilen. Das Gespräch dauert normalerweise zwischen 60 und 90 Minuten und sollte von einer Vertrauensperson begleitet werden.
  5. Erstellung des Pflegegutachtens: Der Gutachter wird nachfolgend auf der Grundlage des Interviews, der gesammelten Dokumente, Nachweise und Eindrücke einen Pflegegrad ermitteln. Das Ergebnis erhält zunächst nur die Pflegekasse.
  6. Pflegegrad-Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet dann anhand der Empfehlung des Gutachters über den Pflegegrad. Die Entscheidung wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

Möglichkeit zum Widerspruch

Bei Ablehnung oder wenn einzelne Leistungen nicht bewilligt wurden, haben Sie das Recht binnen einen Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Pflegekasse einen Widerspruch einzureichen. Den Widerspruch können Sie schriftlich per Post (am besten per Einschreiben mit Rückschein) oder Telefax einreichen. Es ist jedoch nicht rechtsgültig diesen per E-Mail mittzuteilen.

Wie beantrage ich die Erhöhung des Pflegegrades?

Um einen höheren Pflegegrad zu erhalten, muss der Pflegebedarf der betroffenen Person zugenommen haben. Betroffene mit Pflegegrad 3 weisen ein schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit auf. Ist dies der Fall, können Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einen Höherstufungsantrag stellen. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegeversicherung den Medizinischen Dienst/Medicproof das Maß der Selbstständigkeit erneut zu bewerten.

Sollte der Begutachtungsbericht eine Punktzahl zwischen 47,5 und unter 70 Punkten ergeben, wird der Antragsteller in Pflegegrad 3 eingestuft.

Pflegegrad 2: Ein Fallbeispiel

Frau Kramer, 68 Jahre, lebt alleine in ihrer Wohnung und ist aufgrund einer chronischen Arthrose Erkrankung und leichter Demenz auf Unterstützung angewiesen.

Persönliche Situation von Frau Kramer:

  • Modul 1: Frau Kramer kann ihre Wohnung zwar verlassen, hat jedoch beim Gehen starke Schmerzen und ist beim Treppensteigen stark eingeschränkt. Sie benötigt Hilfe, um sich sicher in der Wohnung zu bewegen, insbesondere beim Aufstehen und Treppensteigen. Aufgrund der Schmerzen und der Einschränkungen beim Gehen wird sie mit 3 Punkten bewertet, was einer Gewichtung von 2.5 Punkten entspricht.
  • Modul 2: Sie leidet an einer leichten Form der Demenz, weshalb sie Schwierigkeiten hat, sich an Dinge zu erinnern. Zudem ist sie in der Kommunikation nicht immer klar. Sie kann noch gut mit anderen sprechen, vergisst jedoch regelmäßig Termine und benötigt manchmal Hilfe, um Dinge zu ordnen. Der Gutachter vergibt dafür 4 Punkte, die mit einer Gewichtung von 3.75 Punkten in die Gesamtwertung einfließt.
  • Modul 3: Frau Kramer zeigt gelegentlich Verwirrtheit und Unruhe, besonders in neuen oder stressigen Situationen. Sie neigt dazu, Dinge zu vergessen oder zu wiederholen, was zu einer gewissen Beeinträchtigung der Lebensqualität führt. Da keine dauerhafte Betreuung erforderlich ist, erhält sie nur 1 Punkt. Die Bewertung fällt geringer als bei Modul 2 aus, weshalb Modul 3 nicht gewichtet wird.
  • Modul 4: Sie benötigt Unterstützung bei der Körperpflege, insbesondere beim Baden und Zähneputzen, aufgrund ihrer eingeschränkten Beweglichkeit durch die Arthrose. Beim Essen kann sie sich alleine versorgen, hat jedoch Schwierigkeiten bei der Zubereitung. Ihre Einschränkungen erfordern Hilfe bei der Körperpflege und teilweise beim Ankleiden. Da sie bei der Ernährung grundsätzlich selbstständig ist, erhält sie hier 4 Punkte, die mit 10 Punkten gewichtet werden.
  • Modul 5: Frau Kramer benötigt bei der Einnahme ihrer Medikamente und bei der Durchführung therapeutischer Übungen Unterstützung. Sie ist jedoch in der Lage, die Grundlagen ihrer Therapie zu verstehen und sie mit Hilfe durchzuführen. Der Gutachter vergibt deshalb 2 Punkte, die mit 10 Punkten gewichtet werden.
  • Modul 6: Ihre alltäglichen Aufgaben kann sie erledigen, benötigt jedoch Unterstützung beim Einkaufen und bei der Haushaltsführung. Sie geht regelmäßig zu Ärzten und hat enge Kontakte zu Freunden und Nachbarn. Ihr werden deshalb 2 Punkte zugeteilt, mit einer Gewichtung von 3.75 Punkten.

Ergebnis:

Frau Müller benötigt Hilfe in verschiedenen Bereichen ihres Lebens. Die leichte Demenz beeinflusst ihre kognitiven Fähigkeiten, ist jedoch nicht so schwerwiegend, dass sie Pflegegrad 3 erreichen würde.

Fazit: Unterstützung frühzeitig sichern

Pflegegrad 2 bietet Betroffenen finanzielle und sachliche Leistungen, um die häusliche oder stationäre Pflege zu erleichtern. Ein rechtzeitiger Antrag ermöglicht es, das gesamte Leistungsspektrum optimal zu nutzen und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine Person in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist und regelmäßige Unterstützung im Alltag benötigt. Dies betrifft vor allem Bereiche wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Ab 27 bis unter 47,5 Punkten im Begutachtungsverfahren wird der Pflegegrad 2 zuerkannt.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Die Höhe der Leistungen bei Pflegegrad 2 hängt davon ab, welche Unterstützung in Anspruch genommen wird. Viele Leistungen der Pflegeversicherung werden nur erstattet, wenn tatsächlich entsprechende Kosten anfallen, beispielsweise für Pflegedienste oder Betreuungsangebote. Eine Ausnahme bildet das Pflegegeld in Höhe von 347 Euro pro Monat, das direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird, wenn die Pflege privat, etwa durch Angehörige, übernommen wird.

Welche Geldleistung gibt es für Angehörige?

Bei Pflegegrad 2 haben pflegende Angehörige Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 347 Euro pro Monat, wenn sie die Pflege selbst übernehmen. Dieses Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann. Zusätzlich können Angehörige Rentenpunkte sammeln, sofern sie mindestens 10 Stunden pro Woche an 2 Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich berufstätig sind. Weitere finanzielle Unterstützungen wie Verhinderungspflege oder der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich können ebenfalls genutzt werden.

Welche Leistungsansprüche gibt es bei Pflegegrad 2?

Sie haben Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Tagespflege & Nachtpflege, technische Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Stationäre Pflege und weitere Pflegeleistungen.

Wie viele Stunden bei Pflegegrad 2?

Die benötigte Pflegezeit bei Pflegegrad 2 hängt von der individuellen Situation der pflegebedürftigen Person ab. Eine feste Stundenzahl ist nicht vorgegeben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der tägliche Unterstützungsbedarf meist bei etwa 2 bis 3 Stunden pro Tag liegt. Dies umfasst Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist nicht die reine Pflegezeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit, der anhand verschiedener Kriterien bewertet wird.

Quellen

(1) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html

(2) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 28 Leistungsarten, Grundsätze: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__28.html

(3) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html

(4) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html