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Fazit
Egal, ob eine Pflegebedürftigkeit in der Familie vorhersehbar war oder plötzlich auftritt: Situationen wie diese stellen für die pflegebedürftige Person sowie für die Angehörigen eine immense Belastung dar.
Denn in den meisten Fällen müssen die Betroffenen in kürzester Zeit ihren Alltag neu organisieren, um die Versorgung im häuslichen Umfeld abzusichern. Diese einschneidende Veränderung im Leben der Betroffenen zieht dann häufig unzählige Fragen wie unter anderm zur Organisation und den Ansprüchen auf Pflegeleistungen mit sich.
Was Viele nicht wissen: Laut SGB XI Paragraf 7a können Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen ein kostenloses Pflegeberatungsgespräch in Anspruch nehmen. In diesem werden Sie von einer Fachperson darüber informiert, welche Pflege- und Unterstützungsleistungen Ihnen im Pflegefall zustehen.
Im folgenden Artikel erfahren Sie wo Sie die nötige Unterstützung erhalten, wie eine Pflegeberatung abläuft und welche Möglichkeiten es für die Inanspruchnahme gibt.
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In einer Pflegeberatung werden Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen ausführlich darüber informiert, welche Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Pflegeleistungen sowie Hilfs- und Entlastungsangeboten ihnen zustehen.
Hierfür schätzt ein zertifizierter Pflegeberater während eines Pflegeberatungsgesprächs ihre aktuelle Pflegesituation ein, stellt Ihnen die auf Ihren Pflegebedarf abgestimmten Leistungen vor und fasst diese dann in einem individuellen Versorgungsplan zusammen. (1)
Info: Gesetzliche Grundlage der Pflegeberatung laut SGB XI Paragraf 7a
Seit Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes am 1. Januar 2009 haben pflegebedürftige Menschen, die Pflegeleistungen nach SGB XI beziehen und ihre pflegenden Angehörigen Anspruch auf:
Sämtliche Beratungsgespräche sind für die Betroffenen kostenlos und werden von der Pflegekasse übernommen.
Laut Paragraf 37.3 sind Versicherte ab Pflegegrad 2 sogar dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze wahrzunehmen. Diese dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und sollen das Wohlergehen der pflegebedürftigen Person sicherstellen.
Versicherte, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oder privaten Pflege-Pflichtversicherung erhalten, haben Anspruch auf Pflegeberatung.
Das Gleiche gilt für pflegebedürftige Personen, die zwar noch keine Pflegeleistungen erhalten, jedoch einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben.
Aber nicht nur die Betroffenen selbst, sondern ebenfalls ihre pflegenden Angehörigen sowie ehrenamtliche Pflegepersonen haben das Recht sich in einer Pflegeberatungsstelle ausführlich beraten zu lassen, insofern die pflegebedürftige Person damit einverstanden ist.
Die Inhalte, die während einer Pflegeberatung behandelt werden, sind vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vorgegeben.
Somit soll sichergestellt werden, dass Pflegebedürftige und Pflegende sämtliche Informationen erhalten, die für ihre Pflegesituation von Bedeutung sind. (1) In den folgenden Absätzen erfahren Sie in einzelnen Schritten wie ein Beratungsgespräch nach SGB XI Paragraf 7a abläuft.
Zu Beginn der Beratung ermittelt der Pflegeberater Ihren individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf, sodass er konkret auf die Bedürfnisse Ihres individuellen Pflegebedarfs eingehen kann.
Hierfür wird geprüft welche Ursachen die Pflegesituation ausgelöst haben und ob eine Krankheit (Schlaganfall, Demenz) oder ein Unfall wie ein Sturz dafür verantwortlich sind.
Überdies stellt Ihnen der Pflegeberater Fragen zur Mobilität und inwieweit Ihr häusliches Wohnumfeld bereits barrierefrei gestaltet ist. Außerdem möchte er von Ihnen wissen, ob es Angehörige gibt, welche die häusliche Pflege absichern können oder ob Sie hierfür einen ambulanten Pflegedienst benötigen.
Wurde der Hilfe- und Unterstützungsbedarf ermittelt, informiert Sie der Pflegeberater über die verschiedenen Leistungen der Pflege, die Ihnen sowie Ihrem pflegenden Angehörigen in Ihrer aktuellen Pflegesituation zustehen.
Abhängig vom Pflegegrad können Sie folgende Unterstützungsmöglichkeiten beanspruchen:
Im Versorgungsplan werden durch den Pflegeberater alle Hilfsmöglichkeiten, die für Ihren individuellen Pflegebedarf nötig sind und von Ihnen beansprucht werden können, schriftlich zusammengefasst. Diese Inhalte spiegelt das Dokument wider:
Nachdem der Versorgungsplan gemeinsam zusammengestellt wurde, unterstützt Sie der Pflegeberater bei der Kontaktaufnahme mit den verschiedenen Leistungserbringern. Hier gehören unter anderem:
Außerdem leitet der Berater die jeweiligen Leistungsanträge an die Kranken- oder Pflegekasse weiter, sodass der bürokratische Aufwand für Sie entfällt.
Die häusliche Pflege ist eine Herausforderung, die Pflegende an ihre Grenzen bringen kann. Damit Angehörige aufgrund der erhöhten physischen und psychischen Belastung nicht selbst erkranken und die häusliche Versorgung auch auf lange Sicht abgesichert werden kann, werden sie während des Beratungsgesprächs über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Hierzu gehören:
Bei diesem Termin überprüft der Pflegeberater, ob sämtliche zuvor vereinbarten Maßnahmen wie die Durchführung der empfohlenen ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen beansprucht werden oder ein ambulanter Pflegedienst für die häusliche Pflege hinzugezogen wurde. Sollte der Versorgungsplan Lücken aufweisen, die sich negativ auf die häusliche Pflege auswirken, können Sie sogleich einen neuen Beratungstermin vereinbaren, damit dieser angepasst werden kann.
Wenn Sie keine weiteren Beratungsgespräche mehr beanspruchen möchten oder alle besprochenen Ziele erreicht wurden, ist die Pflegeberatung abgeschlossen. Sämtliche Handlungen werden in einem Beratungsprotokoll dokumentiert. Das Dokument wird abschließend an Sie ausgehändigt.
Sollte sich Ihr Pflegebedarf ändern und neue Fragen im Raum stehen, haben Sie nach SGB XI Paragraf 7a das Recht eine erneute Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. (1)
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Das Angebot an Beratungsstellen ist breit gefächert. In folgenden Anlaufstellen können Sie sich durch qualifizierte Fachleute zu Ihrem individuellen Pflegebedarf beraten lassen:
Wichtig: Anlaufstelle für privat Versicherte ist die compass Pflegeberatung!
Anders als gesetzlich Versicherte, die als Erstes mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse in Kontakt treten wenn sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen möchten, werden Privatversicherte von Ihrer privaten Krankenversicherung an die compass Pflegeberatung weitergeleitet. Das Beratungsgespräch findet telefonisch oder während eines Hausbesuchs statt.
Eine Pflegeberatung muss nicht beantragt werden. Dies bedeutet: Sobald Sie Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen oder einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben, schlägt Ihnen Ihre Pflegekasse spätestens zwei Wochen nach Antragstellung einen konkreten Beratungstermin vor.
Sie können sich aber ebenfalls von Ihrer Pflegeversicherung einen Beratungsgutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie innerhalb der zweiwöchigen Frist bei einem Vertragspartner Ihrer Kranken- oder Pflegekasse einlösen.
Ist es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen oder zwecks Zeitmangel nicht möglich, persönlich an einem Pflegeberatungsgespräch teilzunehmen, müssen Sie keinesfalls auf eine Pflegeberatung verzichten. Denn Sie haben ebenfalls die Möglichkeit sich am Telefon, während eines Videogesprächs sowie bei einem Beratungstermin bei Ihnen zu Hause von einem zertifizierten Pflegeberater zu Ihrer aktuellen Pflegesituation beraten zu lassen.
Regelmäßige Beratungseinsätze sind bei Pflegegeldbezug und häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Abhängig von der Höhe des Pflegegrades müssen mehrere Beratungstermine im Jahr beansprucht werden. Laut Gesetz gilt:
Werden die Beratungseinsätze nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse die Leistungen kürzen oder diese komplett einstellen.
In der Regel ist eine Pflegeberatung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige kostenlos.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Beratung durch die Pflegekassen oder einen Pflegeberater in einem Pflegestützpunkt durchgeführt wird. Denn diese sind nach SGB XI Paragraf 7a dazu verpflichtet, den Betroffenen bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit eine kostenlose Pflegeberatung anzubieten.
Aber ebenso viele andere Träger wie Wohlfahrtsorganisationen, Selbsthilfegruppen oder Sozialverbände erheben für eine Beratung keine Gebühren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen ein Beratungsgespräch für Sie als Ratsuchenden mit Kosten verbunden ist.
So sind Pflegeberatungen, durch private Anbieter, die nicht von den Pflegekassen oder einem anderen Kostenträger beauftragt wurden, immer kostenpflichtig.
Daher ist es empfehlenswert sich bereits im Vorfeld über den Umfang der anfallenden Kosten zu informieren.
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Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein bringt die Pflegeberatung durch einen qualifizierten Pflegeberater für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine große Erleichterung mit sich.
Zusätzlich fühlen sich viele Betroffene sicherer, da Ihnen Fachpersonen zur Seite stehen, die ihnen in dieser schweren Zeit voller Herausforderungen kompetent zur Seite stehen und bei Fragen zur Pflege für mehr Klarheit und Orientierung sorgen. Die Vorteile im Überblick:
Für die Betreuung, Begleitung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen stellt die Pflegeversicherung eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung. Tritt ein Pflegebedarf in der Familie ein, sind die Betroffenen jedoch erst einmal mit der neuen Lebenssituation überfordert.
In einer Pflegeberatung erhalten Versicherte und deren Angehörige die nötige Unterstützung, welche ihnen dabei hilft, die verschiedenen Herausforderungen des Pflegealltags besser meistern zu können.
Beratungsgespräche, die von der Pflegekasse vermittelt werden, sind für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige immer kostenlos. Ab Pflegerad 2 sind regelmäßige Beratungseinsätze sogar verpflichtend und müssen zur Sicherung der Leistungen in vorgeschriebenen Abständen wahrgenommen werden.
Das Ziel einer Pflegeberatung ist es, pflegebedürftigen Menschen, bei denen ein erkennbarer Hilfe- und Beratungsbedarf besteht, soweit unterstützend zur Seite zu stehen, dass ihr individueller Pflegebedarf abgedeckt und ihr Wohlergehen gesichert ist.
Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung haben nach SGB XI Paragraf 7a Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad sowie Personen, die bereits einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei ihrer zuständigen Pflegekasse gestellt haben und bei denen ein erhöhter Hilfe und Beratungsbedarf ersichtlich ist.
Ab Pflegegrad 2 sind Versicherte, die Pflegegeld beziehen, dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze wahrzunehmen. Diese dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und sollen die Betroffenen dabei unterstützen, schwierige Situationen im Pflegealltag besser meistern zu können und sich produktiv mit den verschiedenen Lösungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Bedenken Sie, dass die Pflegekassen das Recht dazu haben, bei einem Versäumnis die Leistungen zu kürzen oder die Zahlungen sogar ganz zu streichen.
(1) GKV-Spitzenverband – Einheitliche Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach SGB XI § 7a: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/beratung_und_betreuung/pflegeberatung/pflegeberatung.jsp
(2) Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) § 7a Pflegeberatung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html
(3) Sozialgesetzbuch (SGB XI § 7a) Soziale Pflegeversicherung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html
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