Kombinationsleistung in der Pflege

Sabrina Berger
7 Minuten
Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
11.2.2025
Eine ältere Dame sitz in einem Rollstuhl und wird im Rahmen der Kombinationspflege Zuhause betreut.
Inhaltsverzeichnis
  1. TEST

Die Pflege eines Angehörigen zu Hause kann eine ungemeine Belastung in vielerlei Hinsicht bedeuten. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Möglichkeiten es gibt diese zu verringern und das Potenzial an Leistungen voll auszuschöpfen.

Wir beschäftigen uns deshalb in diesem Ratgeber ausführlich mit dem Thema Kombinationsleistung.

Was sind die Voraussetzungen, welche Kombinationsvarianten gibt es und in Zahlen gesprochen: Wie viel Geld steht einem zur Verfügung?

Definition: Was sind Kombinationsleistungen?

Kombinationsleistungen bezeichnen nach §38 SGB XI (1) finanzielle oder sachliche Unterstützungen, die aus mehreren Quellen oder Leistungssystemen stammen und miteinander kombiniert werden. Konkret heißt das:

Wenn Sie Pflegesachleistungen, also einen Pflege- oder Betreuungsdienst nur teilweise in Anspruch nehmen, erhalten sie zusätzlich anteilig Pflegegeld. Somit ist es möglich die Pflege seitens eines ambulanten Pflegedienstes und einer Pflegeperson mit einander zu kombinieren.

Diese Kombinationspflege oder auch Kombipflege kann an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Diese Regelung soll eine individuelle und bedarfsgerechte Pflege ermöglichen.

Voraussetzungen für den Erhalt von Kombinationsleistungen

Sie erhalten Kombipflegeleistungen, wenn Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag stellen. Vorher gilt es demnach zu klären, ob die hierfür geforderten Voraussetzungen erfüllt werden:  

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sein.
  • Die Pflege findet hauptsächlich zu Hause statt. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind ausgeschlossen.
  • Sie nehmen Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch.
  • Das Budget der Pflegesachleistungen wurde nicht voll ausgeschöpft.
Tipp! Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Liegt Pflegegrad 1 vor, können Sie diesen Betrag für die Finanzierung eines Pflegedienstes verwendet werden.  

Der Betrag des Pflegegeldes reduziert sich entsprechend dem Anteil der genutzten Sachleistungen.

Diese Entscheidung gilt für sechs Monate. Während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird für eine begrenzte Zeit die Hälfte des zuletzt erhaltenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Menschen, die in stationären Einrichtungen für behinderte Personen leben, bekommen für die Tage, die sie zuhause verbringen, das volle Pflegegeld.

Vorteile der Kombinationspflege

Die Nutzung von Kombinationsleistungen Pflegegeld und Pflegesachleistungen bringt viele Vorteile mit sich:

  1. Individuelle Gestaltung der Pflege: Pflegebedürftige können eine bedarfsgerechte Pflegekombination wählen, die ihre persönliche Situation am besten unterstützt.
  2. Entlastung der pflegenden Angehörigen: Durch die Inanspruchnahme von professionellen Pflegediensten können Angehörige entlastet werden und sich auf andere Aspekte der Betreuung konzentrieren.
  3. Flexibilität: Die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Sachleistungen kann einmal pro Monat geändert werden, um auf veränderte Pflegebedarfe zu reagieren.
  4. Optimale Nutzung der verfügbaren Mittel: Pflegebedürftige erhalten den vollen Umfang der ihnen zustehenden Leistungen, ohne dass ungenutzte Sachleistungen verfallen.
  5. Qualitätssicherung durch Fachkräfte: Die Einbindung professioneller Pflegedienste stellt sicher, dass die Pflegequalität aufrechterhalten wird.

Berechnung der Kombinationsleistungen

Die Kombinationsleistung gehört zur Häuslichen Pflege und kombiniert Pflegesachleistung mit Pflegegeld.

  • Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Sie sind im Vergleich zum Pflegegeld höher veranschlagt, werden aber nicht in bar ausbezahlt. Abhängig vom jeweiligen Pflegegrad stehen 796 bis 2.299 Euro zu Verfügung (Stand 2025)
  • Pflegegeld wird hingegen an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen die Betreuung übernehmen. Es dient als finanzieller Ausgleich für die geleistete Pflege. Je nach Pflegegrad ist das ein monatlicher Betrag von 347 bis 990 Euro (Stand 2025).

Wie wird die Kombinationsleistung berechnet? Die Höhe der Kombinationsleistung hängt von der individuellen Aufteilung zwischen diesen beiden Leistungen ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr Sachleistungen genutzt werden, desto geringer ist das ausgezahlte Pflegegeld. Die genaue Berechnung erfolgt auf Basis des Pflegegrades und der gewählten Kombination.

Berechnungsbeispiel

Pflegegeld und Pflegesachleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht, somit gilt sich aktuell für das nachfolgende Beispiel:  

Ein Pflegebedürftiger hat Pflegegrad 4 und 743,60 Euro für Sachleistungen im Monat Juni in Anspruch genommen. Der Höchstbetrag liegt bei 1859 Euro. Er hat also nur 40 Prozent der Sachleistung in Anspruch genommen. Somit stehen ihm noch 60 Prozent des Pflegegeldes (Höchstbetrag 800 Euro) zur Verfügung. In diesem Beispiel also 480 Euro für den Monat Juni.

Kombinationsmöglichkeiten

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, benötigt Freiräume. Daher ist es wichtig, die Pflege auf mehrere Schultern zu verteilen.

Die Pflegeversicherung stellt hierfür verschiedene Unterstützungsangebote bereit. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich diese Leistungen sinnvoll miteinander kombinieren lassen.

Kombinationsmöglichkeit Nr.1: Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Hierfür müssen Sie beim Erstantrag auf Pflegeleistungen die Kombinationsleistung ankreuzen oder nachträglich bei der Pflegekasse einen separaten stellen.

Kombinationsmöglichkeit Nr.2: Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) beträgt monatlich 131 Euro. Er kann für die Betreuung von Pflegebedürftigen sowie zur Entlastung pflegender Angehöriger genutzt werden.

Ein Teil der Pflegesachleistungen kann ebenfalls für nach Landesrecht anerkannte Pflegedienste verwendet werden.

Bis zu 40 Prozent dieser Leistungen lassen sich dafür umwandeln. Das Geld wird nicht direkt ausgezahlt, sondern dient der Begleichung entsprechender Rechnungen.

Kombinationsmöglichkeit Nr. 3: Pflegesachleistungen und Tagespflege

Nehmen sie die Tages- und Nachtpflege (§41 SGB XI) in Anspruch, verbringt die pflegebedürftige Person an bestimmten Tagen in der Woche Zeit in einer speziellen Einrichtung, wo sie umfassend betreut wird.

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Weder das Pflegegeld noch die Pflegesachleistungen werden durch die Inanspruchnahme der Tagespflege gekürzt.

Kombinationsmöglichkeit Nr.4: Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) nutzen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

Diese Betreuung erfolgt in einer stationären Einrichtung und muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Die Pflegeversicherung übernimmt dafür jährlich bis zu 1.854 Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege teilweise auf die Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Jahr genutzt werden können.

Kombinationsmöglichkeit Nr.5: Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege (§439 SGB XI) bedeutet, dass eine Pflegevertretung die Betreuung übernimmt, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – sei es wegen Krankheit oder für persönliche Termine.

Dafür stellt die Pflegeversicherung jährlich bis zu 1.685 Euro zur Verfügung. Zusätzlich kann ein Teil des Budgets der Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 2.528 Euro genutzt werden können.

Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen, bleiben sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen in voller Höhe bestehen.

Leistungen auf einen Blick

Die Leistungen gelten für das 2025 (2). Die Beträge für Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad 4 bzw. 5 bis 25 Jahre sind hier nicht aufgeführt.

Pflegegrad Tabelle
Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegeberatungjajajajaja
Pflegekurse-halbjährlichhalbjährlichvierteljährlichvierteljährlich
Kombinationsleistung-jajajaja
Pflegegeld mtl.-347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung mtl.-796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag mtl.131 €131 €131 €131 €131 €
Tages- und
Nachtpflege mtl.
-721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Kurzzeitpflege*
inkl. Aufstockung
Verhinderungspflege
-1.854 € / 3.539 €1.854 € / 3.539 €1.854 € / 3.539 €1.854 € / 3.539 €
Verhinderungspflege**
inkl. 843 €
Aufstockung
Kurzzeitpflege
-1.685 € / 2.528 €1.685 € / 2.528 €1.685 € / 2.528 €1.685 € / 2.528 €
Verhinderungspflege
für Verwandte 1.+2.
Grades
-bis zu 520,50 €bis zu 898,50 €bis zu 1.200 €bis zu 1.485 €

*bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr;  ** 01.01.25 -30.06.25 für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr, ab 01.07.25 für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr

Kombinationsleistung: Antragstellung

Die Kombinationsleistung kann mit Beginn der Pflegebedürftigkeit beantragt werden oder auch, mit bereits in Anspruch genommenen Leistungen, nachträglich kombiniert werden.

  1. Antrag auf Pflegegrad:  Diese Beantragung muss bei der Pflegekasse eingereicht werden. Mehr zur Antragstellung finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber "Pflegegrad beantragen"
  2. Kombination klären: Die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige legen fest, wie die Kombinationsleistungen zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen aufgeteilt werden sollen.
  3. Antragsstellung: Der Antrag wird schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht. Dieser kann formlos oder mit einem Formular der Krankenkasse erfolgen.
  4. Genehmigung und Auszahlung: Nach Prüfung der Angaben erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Leistungen. Die Pflegekasse überweist Ihnen direkt das anteilige Pflegegeld. Sachleistungen werden entweder mit dem Pflegedienst verrechnet oder Sie müssen die Rechnungen selbst an die Pflegekasse einreichen.
  5. Änderungen melden: Die beantragte Kombinationsleistung bleibt für die Dauer von mindestens 6 Monaten bestehen. Falls sich der Pflegebedarf ändert, kann die Aufteilung neu angepasst werden.

Tipps und praktische Hinweise

  1. Regelmäßige Überprüfung der Pflegesituation: Die Pflegebedürfnisse können sich ändern, daher sollten Sie die Aufteilung der Leistungen regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
  2. Professionelle Beratung nutzen: Kostenfreie Informationen und umfangreiche Hilfe erhalten Sie von den Pflegekassen, Pflegestützpunkten und dem Bürgertelefon des  Bundesministeriums für Gesundheit mit dem Schwerpunkt Pflegeversicherung.
  3. Dokumentation der Pflegeleistungen: Eine genaue Aufzeichnung der Pflegeleistungen kann helfen, die richtige Verteilung von Pflegegeld und Sachleistungen sicherzustellen.
  4. Zuschlag für Wohngruppen: Ambulant betreute Wohngruppen, die in einer gemeinsamen Wohnung mindestens zu dritt leben und jeweils einen Pflegegrad haben, bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zuschlag von 224 Euro (3).
  5. Volles Kombinationspotential ausschöpfen: Nutzen Sie die Möglichkeit zusätzliche Leistungen, wie den Entlastungsbetrag oder die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können.
  6. Mitwirkungspflicht nachkommen: Pflegegeldempfänger müssen turnusmäßige Beratungsgespräche nachweisen, um weiterhin bezugsberechtigt zu bleiben.

Fazit: Flexibilität in der häuslichen Pflege

Die Kombinationsleistung bietet eine praktische Möglichkeit, Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren.

Sie ermöglicht es, die Pflegebedürftigen nach ihren individuellen Bedürfnissen zu unterstützen, sei es durch familiäre Hilfe oder professionelle Pflegekräfte.

Dank zahlreicher Kombinationsmöglichkeiten können unterschiedliche Leistungen smart und bedarfsgerecht genutzt werden. Denn die Last der Pflege muss nicht alleine getragen werden!

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

Was ist eine Kombinationsleistung?

Eine Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig zu beziehen. Das Pflegegeld wird dabei anteilig gekürzt, je nachdem, wie viele Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Wer kann eine Kombinationsleistung beantragen?

Personen, die einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben und in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt werden, können eine Kombinationsleistung beantragen. Sie müssen Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig in Anspruch nehmen.

Wie wird das Pflegegeld bei Kombinationsleistung berechnet?

Das Pflegegeld wird prozentual gekürzt, abhängig davon, wie viele Stunden an ambulanten Pflegesachleistungen genutzt werden. Je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, desto stärker wird das Pflegegeld reduziert.

Muss ich einen Antrag auf Kombinationsleistung stellen?

Ja, die Kombinationsleistung muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dafür müssen die gewünschten Leistungen (Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen) klar angegeben werden.

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