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Die Pflege eines Angehörigen zu Hause kann eine ungemeine Belastung in vielerlei Hinsicht bedeuten. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Möglichkeiten es gibt diese zu verringern und das Potenzial an Leistungen voll auszuschöpfen.
Wir beschäftigen uns deshalb in diesem Ratgeber ausführlich mit dem Thema Kombinationsleistung.
Was sind die Voraussetzungen, welche Kombinationsvarianten gibt es und in Zahlen gesprochen: Wie viel Geld steht einem zur Verfügung?
Kombinationsleistungen bezeichnen nach §38 SGB XI (1) finanzielle oder sachliche Unterstützungen, die aus mehreren Quellen oder Leistungssystemen stammen und miteinander kombiniert werden. Konkret heißt das:
Wenn Sie Pflegesachleistungen, also einen Pflege- oder Betreuungsdienst nur teilweise in Anspruch nehmen, erhalten sie zusätzlich anteilig Pflegegeld. Somit ist es möglich die Pflege seitens eines ambulanten Pflegedienstes und einer Pflegeperson mit einander zu kombinieren.
Diese Kombinationspflege oder auch Kombipflege kann an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Diese Regelung soll eine individuelle und bedarfsgerechte Pflege ermöglichen.
Sie erhalten Kombipflegeleistungen, wenn Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag stellen. Vorher gilt es demnach zu klären, ob die hierfür geforderten Voraussetzungen erfüllt werden:
Tipp! Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Liegt Pflegegrad 1 vor, können Sie diesen Betrag für die Finanzierung eines Pflegedienstes verwendet werden.
Der Betrag des Pflegegeldes reduziert sich entsprechend dem Anteil der genutzten Sachleistungen.
Diese Entscheidung gilt für sechs Monate. Während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird für eine begrenzte Zeit die Hälfte des zuletzt erhaltenen Pflegegeldes weitergezahlt.
Menschen, die in stationären Einrichtungen für behinderte Personen leben, bekommen für die Tage, die sie zuhause verbringen, das volle Pflegegeld.
Die Nutzung von Kombinationsleistungen Pflegegeld und Pflegesachleistungen bringt viele Vorteile mit sich:
Die Kombinationsleistung gehört zur Häuslichen Pflege und kombiniert Pflegesachleistung mit Pflegegeld.
Wie wird die Kombinationsleistung berechnet? Die Höhe der Kombinationsleistung hängt von der individuellen Aufteilung zwischen diesen beiden Leistungen ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr Sachleistungen genutzt werden, desto geringer ist das ausgezahlte Pflegegeld. Die genaue Berechnung erfolgt auf Basis des Pflegegrades und der gewählten Kombination.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht, somit gilt sich aktuell für das nachfolgende Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger hat Pflegegrad 4 und 743,60 Euro für Sachleistungen im Monat Juni in Anspruch genommen. Der Höchstbetrag liegt bei 1859 Euro. Er hat also nur 40 Prozent der Sachleistung in Anspruch genommen. Somit stehen ihm noch 60 Prozent des Pflegegeldes (Höchstbetrag 800 Euro) zur Verfügung. In diesem Beispiel also 480 Euro für den Monat Juni.
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, benötigt Freiräume. Daher ist es wichtig, die Pflege auf mehrere Schultern zu verteilen.
Die Pflegeversicherung stellt hierfür verschiedene Unterstützungsangebote bereit. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich diese Leistungen sinnvoll miteinander kombinieren lassen.
Hierfür müssen Sie beim Erstantrag auf Pflegeleistungen die Kombinationsleistung ankreuzen oder nachträglich bei der Pflegekasse einen separaten stellen.
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) beträgt monatlich 131 Euro. Er kann für die Betreuung von Pflegebedürftigen sowie zur Entlastung pflegender Angehöriger genutzt werden.
Ein Teil der Pflegesachleistungen kann ebenfalls für nach Landesrecht anerkannte Pflegedienste verwendet werden.
Bis zu 40 Prozent dieser Leistungen lassen sich dafür umwandeln. Das Geld wird nicht direkt ausgezahlt, sondern dient der Begleichung entsprechender Rechnungen.
Nehmen sie die Tages- und Nachtpflege (§41 SGB XI) in Anspruch, verbringt die pflegebedürftige Person an bestimmten Tagen in der Woche Zeit in einer speziellen Einrichtung, wo sie umfassend betreut wird.
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Weder das Pflegegeld noch die Pflegesachleistungen werden durch die Inanspruchnahme der Tagespflege gekürzt.
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) nutzen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
Diese Betreuung erfolgt in einer stationären Einrichtung und muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Pflegeversicherung übernimmt dafür jährlich bis zu 1.854 Euro. Zusätzlich kann das Budget der Verhinderungspflege teilweise auf die Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Jahr genutzt werden können.
Die Verhinderungspflege (§439 SGB XI) bedeutet, dass eine Pflegevertretung die Betreuung übernimmt, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – sei es wegen Krankheit oder für persönliche Termine.
Dafür stellt die Pflegeversicherung jährlich bis zu 1.685 Euro zur Verfügung. Zusätzlich kann ein Teil des Budgets der Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 2.528 Euro genutzt werden können.
Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen, bleiben sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen in voller Höhe bestehen.
Die Leistungen gelten für das 2025 (2). Die Beträge für Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad 4 bzw. 5 bis 25 Jahre sind hier nicht aufgeführt.
*bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr; ** 01.01.25 -30.06.25 für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr, ab 01.07.25 für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr
Die Kombinationsleistung kann mit Beginn der Pflegebedürftigkeit beantragt werden oder auch, mit bereits in Anspruch genommenen Leistungen, nachträglich kombiniert werden.
Die Kombinationsleistung bietet eine praktische Möglichkeit, Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren.
Sie ermöglicht es, die Pflegebedürftigen nach ihren individuellen Bedürfnissen zu unterstützen, sei es durch familiäre Hilfe oder professionelle Pflegekräfte.
Dank zahlreicher Kombinationsmöglichkeiten können unterschiedliche Leistungen smart und bedarfsgerecht genutzt werden. Denn die Last der Pflege muss nicht alleine getragen werden!
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Eine Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig zu beziehen. Das Pflegegeld wird dabei anteilig gekürzt, je nachdem, wie viele Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
Personen, die einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben und in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt werden, können eine Kombinationsleistung beantragen. Sie müssen Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Das Pflegegeld wird prozentual gekürzt, abhängig davon, wie viele Stunden an ambulanten Pflegesachleistungen genutzt werden. Je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, desto stärker wird das Pflegegeld reduziert.
Ja, die Kombinationsleistung muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dafür müssen die gewünschten Leistungen (Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen) klar angegeben werden.
Sie erreichen uns telefonisch von Montag - Freitag zwischen 08:30 bis 18:30 Uhr. Alternativ können Sie uns auch jederzeit eine Nachricht über uns Kontaktformular senden.