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In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die die Art und den Umfang der benötigten Pflege für pflegebedürftige Menschen bestimmen. Pflegegrad 4 bezieht sich auf Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit und einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung von Pflegegrad 4 im Jahr 2024.
Pflegegrad 4 ist einer der fünf Pflegegrade im deutschen Pflegesystem. Es betrifft Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung schwerst pflegebedürftig sind und daher einen umfangreichen Betreuungs- und Pflegebedarf haben. Pflegegrad 4 ist der zweithöchste Pflegegrad und umfasst Menschen, die umfassende Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen.
Der Pflegegrad bestimmt den Umfang der finanziellen Unterstützung und der Pflegeleistungen, die pflegebedürftigen Menschen zustehen. Ein höherer Pflegegrad bedeutet in der Regel mehr finanzielle Unterstützung und umfassendere Leistungen. Daher ist es wichtig, den richtigen Pflegegrad zu kennen, um die angemessene Hilfe zu erhalten und die Lebensqualität der betroffenen Person zu verbessern.
Die Einteilung in die verschiedenen Pflegegrade basiert auf einer Bewertung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Pflegegrad 4 bezieht sich auf Personen, die in mindestens zwei Bereichen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und in den anderen Bereichen zumindest eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten haben.
Pflegegrad 3 betrifft Menschen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten in mehreren Bereichen aufweisen. Im Gegensatz dazu sind Menschen mit Pflegegrad 4, also pflegebedürftige mit Pflegegrad 4, schwerst pflegebedürftig und benötigen umfassendere Hilfe aufgrund ihrer schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und betrifft Menschen, die aufgrund von außergewöhnlich hohem Hilfebedarf und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung als schwerst pflegebedürftig gelten. Personen mit Pflegegrad 5 benötigen in der Regel rund um die Uhr Betreuung und Pflege.
Die Höhe der finanziellen Leistungen hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 4 erhalten pflegebedürftige Personen ein Pflegegeld von 728 Euro monatlich. Alternativ können Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro monatlich in Anspruch genommen werden. Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist ebenfalls möglich.
Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person oder ihre gesetzlichen Vertreter ausgezahlt und dient zur Finanzierung der Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Pflegesachleistungen hingegen werden in Form von Pflegeleistungen durch professionelle Pflegedienste erbracht, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst. Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat dienen der Unterstützung im Haushalt und der Entlastung pflegender Angehöriger.
Neben den genannten Leistungen stehen pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 4 weitere Angebote zur Verfügung:
Seit 2022 wurden die Regelungen für Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel angepasst. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben nun Anspruch auf ein höheres Budget für Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Gehhilfen, Pflegebetten oder spezielle Badhilfen. Der maximale Zuschuss für Pflegehilfsmittel beträgt nun 40 Euro pro Monat.
Die Entlastungsleistungen wurden ebenfalls überarbeitet, um pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen besser zu unterstützen. Die Grundpflege, wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilitätshilfen, wurde im Rahmen der Entlastungsleistungen ausgeweitet, sodass diese Leistungen flexibler eingesetzt werden können. Zudem wurde das Budget für Entlastungsleistungen auf 125 Euro pro Monat erhöht.
Die Stundenanzahl für die Pflege und Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4 wurde ebenfalls angepasst. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben nun Anspruch auf bis zu 61,5 Stunden Pflege und Haushaltshilfe pro Monat.
Um Pflegegrad 4 zu erhalten, muss eine schwerste Pflegebedürftigkeit vorliegen. Die Einstufung erfolgt anhand der Beeinträchtigungen in den sechs Bereichen der Selbstständigkeit, die während einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter ermittelt werden.
Zur Beantragung von Pflegegrad 4 sind folgende Unterlagen erforderlich:
Der Antrag auf Pflegegrad 4 ist bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Dies kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Nach Eingang des Antrags wird die Pflegekasse die Begutachtung durch den MDK oder einen anderen unabhängigen Gutachter veranlassen.
Um eine Höherstufung zum Pflegegrad 4 zu beantragen, müssen Sie einen Antrag auf Neubewertung des Pflegegrades bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Dieser Antrag sollte eine Begründung für die Höherstufung enthalten, zum Beispiel eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder eine Zunahme der Pflegebedürftigkeit.
Nach Eingang des Antrags auf Höherstufung wird die Pflegekasse erneut eine Begutachtung durch den MDK oder einen anderen unabhängigen Gutachter veranlassen. Sollte der Antrag auf Höherstufung abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen.
Sind Sie mit ihrem Pflegegrad nicht zufrieden? Hier geht es zu unserem Ratgeber zur Höherstufung des Pflegegrads!
Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter, die von der Pflegekasse beauftragt werden. Sie erstellen ein Pflegegutachten auf Basis einer Begutachtung der pflegebedürftigen Person.
Der Pflegegrad wird anhand der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten in sechs Bereichen festgelegt. Die Gutachter bewerten die pflegebedürftige Person in diesen Bereichen und ermitteln einen Gesamtwert, der in einen Pflegegrad umgerechnet wird.
Die Berechnung des Pflegegrades erfolgt anhand der ermittelten Punktzahlen in den sechs Bereichen der Selbstständigkeit. Für Pflegegrad 4 müssen insgesamt 70 bis unter 90 Punkte erreicht werden.
Herr Müller ist 78 Jahre alt und leidet an fortgeschrittener Demenz. Seine körperlichen Fähigkeiten sind stark eingeschränkt, und er benötigt Unterstützung bei fast allen täglichen Verrichtungen. Seine Tochter, Frau Schmidt, kümmert sich um ihn und hat entschieden, einen Antrag auf Pflegegrad 4 zu stellen, um finanzielle Unterstützung und zusätzliche Pflegeleistungen zu erhalten.
Frau Schmidt informiert sich zunächst über die Voraussetzungen und den Antragsprozess für Pflegegrad 4. Sie sammelt alle erforderlichen Unterlagen, wie ärztliche Bescheinigungen, Befunde und Medikamentenlisten, und reicht den Antrag bei der zuständigen Pflegekasse ein.
Nach Eingang des Antrags veranlasst die Pflegekasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Ein Gutachter kommt zu Herrn Müller nach Hause, um seine Pflegebedürftigkeit in den verschiedenen Bereichen der Selbstständigkeit zu bewerten. Frau Schmidt ist während der Begutachtung anwesend, um zusätzliche Informationen zu liefern und Fragen des Gutachters zu beantworten.
Nach der Begutachtung erstellt der MDK ein Pflegegutachten und stellt fest, dass Herr Müller tatsächlich die Voraussetzungen für Pflegegrad 4 erfüllt. Er erhält insgesamt 78 Punkte, die auf seine Beeinträchtigungen in den sechs Bereichen der Selbstständigkeit zurückzuführen sind.
Die Pflegekasse bewilligt Herrn Müller den Pflegegrad 4 und informiert ihn und Frau Schmidt über die zustehenden Leistungen. Sie entscheiden sich für eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Frau Schmidt erhält monatlich ein Pflegegeld, um die häusliche Pflege ihres Vaters zu finanzieren. Zudem wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, der mehrmals wöchentlich vorbeikommt, um Herrn Müller bei der Körperpflege und der Mobilisation zu unterstützen.
Frau Schmidt nutzt auch die Entlastungsleistungen, um stundenweise eine Haushaltshilfe zu beschäftigen, die ihr bei der Reinigung und der Zubereitung von Mahlzeiten für ihren Vater hilft. Außerdem beantragt sie Zuschüsse für die Anpassung des Wohnraums, um beispielsweise ein barrierefreies Badezimmer einzurichten.
Ab 2022 wurden die Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 überarbeitet. Die Änderungen betreffen insbesondere Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel, Entlastungsleistungen und die Grundpflege. Die neuen Regelungen sollen die Qualität der Pflege verbessern und die Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen erweitern. Es ist wichtig, sich über diese Änderungen zu informieren, um alle verfügbaren Leistungen optimal nutzen zu können.
Pflegekurse für Angehörige sind eine wichtige Ressource, um die Qualität der häuslichen Pflege zu verbessern und Angehörige bei der Bewältigung ihrer Pflegeaufgaben zu unterstützen. Pflegekurse vermitteln praxisnahe Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege von Menschen mit Pflegegrad 4 erforderlich sind.
Pflegekurse für Angehörige von Personen mit Pflegegrad 4 umfassen verschiedene Themen, wie zum Beispiel:
Pflegekurse werden von verschiedenen Anbietern, wie Pflegediensten, Pflegestützpunkten oder Volkshochschulen, angeboten. Die Kosten für Pflegekurse können von der Pflegekasse übernommen werden, wenn sie als anerkannte Schulungskurse gelten. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Pflegekasse über die Kostenübernahme und mögliche Anbieter in der Nähe zu informieren.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Die Feststellung des Pflegegrades dauert in der Regel vier bis fünf Wochen nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse. In einigen Fällen kann es jedoch länger dauern.
Ja, bei einem abgelehnten Antrag auf Pflegegrad 4 können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, sich dabei von einer unabhängigen Pflegeberatung oder einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen, um die Erfolgsaussichten des Widerspruchs zu erhöhen.
Der Pflegegrad kann sich ändern, wenn sich der Gesundheitszustand oder die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person verändert. In diesem Fall kann eine Neubewertung oder Höherstufung beantragt werden. Ebenso kann die Pflegekasse regelmäßige Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass der Pflegegrad noch angemessen ist. Eine Änderung des Pflegegrades kann sowohl zu einer Höher- als auch zu einer Herabstufung führen.
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