Der ultimative Guide zu Pflegesachleistungen 2023

Andre Kern
12 Minuten
Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
6.3.2024
Eine Pflegerin hilft einem alten Mann aus dem Bett. Das Zimmer ist hell und die zwei Menschen lächeln

Erfahren Sie über Unterschiede zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung, aktualisierte Regelungen, Anspruchsberechtigung, Leistungen nach Pflegegraden und optimale Nutzungsmöglichkeiten.

Inhaltsverzeichnis

  1. TEST

Dieser Leitfaden dient als umfassender Leitfaden für Pflegesachleistungen im Jahr 2023 und führt Sie durch den Prozess der Beantragung, Nutzung und Maximierung dieser wichtigen Leistungen.

Was Sie über Pflegesachleistungen wissen müssen

Ein zentraler Bestandteil der Langzeitpflege bleibt konstant: Pflegesachleistungen. Sie bieten eine grundlegende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien, indem sie professionelle Dienstleistungen erbringen, die direkt von der Pflegeversicherung finanziert werden. Im Jahr 2023 sind Pflegesachleistungen wichtiger denn je, denn sie helfen, die Herausforderungen der Pflege zu bewältigen und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern.

Sie decken eine Reihe von Leistungen ab, die von qualifizierten Pflegediensten erbracht werden, z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung. Im Gegensatz zum Pflegegeld, das an die pflegebedürftige Person selbst gezahlt wird, werden die Pflegesachleistungen direkt an den Pflegedienst gezahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die in Form von professionellen Dienstleistungen für Pflegebedürftige erbracht werden.Sie umfassen
  • Im Gegensatz zum Pflegegeld, das an den Pflegebedürftigen selbst gezahlt wird, werden Pflegesachleistungen direkt an den Pflegedienst ausgezahlt.
  • Die Höhe der Pflegesachleistungen variiert je nach dem festgestellten Pflegegrad, mit einem maximalen Betrag von 2.095 Euro pro Monat für Pflegegrad 5.
  • Es ist möglich, Pflegesachleistungen und Pflegegeld in einer sogenannten Kombinationsleistung zu kombinieren.
  • Um Pflegesachleistungen zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, in der Regel nachdem ein Pflegegrad zuerkannt wurde.

Pflegegeld vs. Pflegesachleistung: Die Unterschiede

Beschäftigt man sich mit der Pflege und Fürsorge in Deutschland, fallen häufig zwei Begriffe: Pflegegeld und Pflegesachleistung. Abgesehen von einer gewissen Ähnlichkeit stehen diese beiden Begriffe für gänzlich unterschiedliche Leistungen. Sie beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte der Pflege, die jeweils ihren eigenen Zweck und ihre eigene Anwendung haben.

Pflegegeld

  • monatliche Geldleistung der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Pflegeversicherung zahlt Pflegebedürftigen direkt (ab Pflegegrad 2)
  • €316-€901 / Monat (je nach Pflegegrad)
  • kann mit Pflegeleistungen kombiniert werden (in einer "Kombinationsleistung")

Pflegeleistungen

  • Dienstleistung von Dienstanbietern (wie professionelle Pflege, Therapie oder Haushaltshilfe)
  • Pflegeversicherung zahlt Dienstanbieter direkt
  • Leistungen im Wert von €724-€2095 / Monat (je nach Pflegegrad)
  • kann mit Pflegegeld kombiniert werden (in einer "Kombinationsleistung")

Nehmen wir zum Beispiel zwei Senioren, Johann und Elisabeth mit verschiedenen Pflegemaßnahmen:

Pflegegeld bei der häuslichen Pflege: Johann, ein 80-jähriger Rentner, lebt alleine in seiner Wohnung. Er hat kleine körperliche Einschränkungen, benötigt aber nur geringfügige Hilfe bei der Bewältigung seines Alltags. Seine Tochter, Martina, besucht ihn regelmäßig und hilft ihm bei einigen Aufgaben, wie Einkaufen, Putzen und gelegentlichem Kochen. In diesem Fall entscheidet sich Johann für das Pflegegeld für Angehörige. Er erhält monatlich einen festgelegten Betrag von der Pflegeversicherung, den er dann dazu nutzt, seine Tochter für ihre Hilfe zu entlohnen.

Pflegesachleistungen beim ausgebildeten Pflegekräfte-Bedarf: Elisabeth, ebenfalls 80 Jahre alt, lebt in einem Seniorenheim. Sie ist fit, benötigt jedoch aufgrund einer Erkrankung eine gewisse medizinische Unterstützung, die eine ständige professionelle Pflege von Pflegekräften erfordert. Elisabeth entscheidet sich für die Pflegesachleistung. Die Pflegekasse zahlt direkt an das Seniorenheim, das eine Reihe von Dienstleistungen anbietet, darunter tägliche Pflege, Verpflegung, medizinische Versorgung und Freizeitaktivitäten.

Aktualisierungen bei Pflegesachleistungen für das Jahr 2023

Pflegegelderhöhung 2023: Zukunft noch unklar

Die Pflegeversicherung und ihre Auswirkungen auf Pflegebedürftige und ihre Angehörige bleiben auch 2023 ein zentrales Thema. Trotz des Drei-Jahres-Prüfungszeitraums für die Erhöhung des Pflegegeldes bleibt die Höhe seit 2017 unverändert. Die Bundesregierung von 2021 hat eine Erhöhung des Pflegegeldes ausgeschlossen und es ist noch unklar, wann die aktuelle Regierung das Thema angehen wird und ob es Änderungen für Pflegeleistungen gibt.

Aktualisiertes Hilfsmittelverzeichnis 2023

Zum Thema Hilfsmittelverzeichnis, dieses wurde für 2023 überarbeitet und beinhaltet nun mehr als 37.000 Produkte. Wichtige Änderungen betreffen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. So haben FFP2-Masken nun eine eigene Produktart und Abrechnungsnummer und sind erstattungsfähig.

Beitragsanpassungen für Privatversicherte

Zusätzlich müssen Privatversicherte ab 2023 mehr Beiträge für ihre Pflegepflichtversicherung zahlen. Dies liegt an den steigenden Kosten und der zunehmenden Anzahl an Leistungsempfängern. Im Gegensatz dazu erhält die soziale Pflegeversicherung einen Zuschuss aus Steuermitteln.

Persönliche Begutachtungen wieder möglich

Ab 2023 werden auch wieder persönliche Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst (MD) im häuslichen Umfeld möglich. Während der Pandemiephase wurden diese ausgesetzt und die Begutachtungen erfolgten nach Aktenlage und per Telefon.

Fortführung der Corona-Sonderregelungen

Die Corona-Sonderregelungen bleiben 2023 zunächst bestehen, um die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen weiterhin zu unterstützen. Aber auch trotz dieser Maßnahmen bleibt es wichtig, die verschiedenen Aspekte und Herausforderungen rund um die Pflegesachleistungen zu berücksichtigen, um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.

Wer ist anspruchsberechtigt für Pflegesachleistungen?

In Deutschland ist der Zugang zu Pflegesachleistungen an spezifische Bedingungen geknüpft. Nicht jeder Bürger kann diese in Anspruch nehmen, sondern nur diejenigen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Zuallererst spielt der Pflegegrad eine zentrale Rolle: Dieser wird nach einer gründlichen Bewertung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgelegt. Die Experten vom MDK betrachten dabei verschiedene Bereiche des täglichen Lebens und bewerten, inwiefern Unterstützung benötigt wird. Dazu zählen körperliche Fähigkeiten, geistige und kommunikative Fähigkeiten, psychische Probleme und die Fähigkeit, Alltagsbelastungen zu bewältigen.

Wird festgestellt, dass in mindestens zwei dieser Bereiche erheblicher Pflegebedarf benötigt wird, kann ein Pflegegrad zugeteilt werden. Mit einem zugewiesenen Pflegegrad eröffnet sich dann der Zugang zu Pflegesachleistungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wahl der Pflegeform: Pflegesachleistungen stehen nur zur Verfügung, wenn man sich für eine professionelle Pflege entscheidet (z.B. von Pflegediensten). In diesem Fall umfasst die Hilfe alltägliche Tätigkeiten wie Waschen, Essen oder Ankleiden, die von einem zugelassenen Pflegedienst und einer professionellen Pflegekraft durchgeführt werden.

Zusammengefasst bedeutet das: Pflegesachleistungen sind für diejenigen verfügbar, die einen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben und professionelle Pflege in Anspruch nehmen. Es ist ein systematischer Prozess, der dafür sorgt, dass diejenigen Unterstützung erhalten, die sie wirklich benötigen, um laufende Kosten zu decken.

Tiefgehende Betrachtung: Pflegesachleistungen nach Pflegegraden

In Deutschland ist die Pflege stark strukturiert und an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten einer Person ausgerichtet. Die Einteilung in Pflegegrade spielt hierbei eine zentrale Rolle. Jeder Pflegegrad spiegelt den Grad der Selbstständigkeit wider und legt die Höhe der Unterstützung durch Pflegesachleistungen fest.

Pflegegrad Notwendige Unterstützung Max. Betrag / Monat
1 minimal nicht vorgesehen
2 deutliche Einschränkungen in Selbstständigkeit 724 Euro
3 erheblich 1363 Euro
4 umfassend auf Hilfe angewiesen 1693 Euro
5 besonders intensiv (inkl. besondere Anforderungen) 2095 Euro

Leistungen für verschiedene Pflegegrade im Detail

  1. Pflegegrad 1: Hierunter fallen Personen, die nur minimale Unterstützung in ihrem Alltag benötigen. In diesem Fall sind Pflegesachleistungen normalerweise nicht vorgesehen, doch es können andere Leistungen, wie zum Beispiel Entlastungsleistungen, zur Verfügung stehen.
  2. Pflegegrad 2: Personen, die zu dieser Gruppe gehören, erfahren deutliche Einschränkungen in ihrer täglichen Selbstständigkeit. Für diese Personen sind Pflegesachleistungen von bis zu 724 Euro pro Monat vorgesehen. Dazu können beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität gehören.
  3. Pflegegrad 3: Personen mit diesem Pflegegrad benötigen erhebliche Unterstützung in ihrem täglichen Leben. Für sie sind Pflegesachleistungen von bis zu 1.363 Euro pro Monat verfügbar. Diese können umfassende Unterstützung in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung umfassen.
  4. Pflegegrad 4: Pflegebedürftige in diesem Pflegegrad sind in ihrem täglichen Leben stark auf Hilfe angewiesen. Sie können Pflegesachleistungen von bis zu 1.693 Euro pro Monat in Anspruch nehmen. Die Leistungen können umfangreiche Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftlicher Versorgung und eventuell auch spezielle pflegerische Maßnahmen beinhalten.
  5. Pflegegrad 5: Hier befindet sich eine pflegebedürftige Person die aufgrund ihrer schweren Einschränkungen und ihres besonderen Pflegebedarfs besonders intensive Unterstützung benötigt. In diesem Fall kann der maximale Betrag für Pflegesachleistungen bis zu 2.095 Euro pro Monat betragen. Häufig wird hier eine intensive Hilfestellung eines Pflegedienstes benötigt, um die Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten.

Kernbereiche der Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen umfassen eine Vielzahl von Diensten, die dazu beitragen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu erhalten und zu verbessern. Sie werden in der Regel von qualifizierten Pflegekräften (Pflegedienste) erbracht und können direkt im Haushalt der betroffenen Person oder in einer Pflegeeinrichtung (auch im Pflegeheim) stattfinden.

Im Folgenden sind einige Kernbereiche der Pflegesachleistungen aufgeführt:

  1. Körperpflege: Dies beinhaltet eine Hilfestellung der Pflegenden bei täglichen Aktivitäten wie Baden, Duschen, Haarpflege, Mundpflege, An- und Ausziehen und Toilettenbesuche.
  2. Ernährung: Pflegebedürftige können Hilfe beim Zubereiten von Mahlzeiten, beim Essen oder bei speziellen Ernährungsanforderungen benötigen. In einigen Fällen können auch spezialisierte Ernährungsberatungen Teil der Pflegesachleistungen sein.
  3. Mobilität: Unterstützung in diesem Bereich kann die Hilfe beim Aufstehen und Hinlegen, Bewegen innerhalb des Hauses, Treppensteigen oder auch die Mobilisation mit Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Rollstühlen umfassen.
  4. Hauswirtschaftliche Versorgung: Dies kann Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäschewaschen und der Bedienung von Haushaltsgeräten beinhalten.
  5. Medizinische Versorgung und Therapie: Manche Pflegebedürftige benötigen Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten, Wundversorgung, Physiotherapie oder anderen medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen - auch hier sieht der Pflegedienst eine Pflegehilfe vor.
  6. Soziale Betreuung: Dies kann Unterstützung bei der Organisation und Teilnahme an sozialen Aktivitäten, der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte oder auch Unterstützung bei Behördengängen und anderen Verwaltungsaufgaben beinhalten. Häufig werden solche Pflegehandlungen ebenfalls von professionalen Pflegediensten durchgeführt.

Praktische Ratschläge: Fußpflege für pflegebedürftige Personen zu Hause

Die Fußpflege für pflegebedürftige Personen zu Hause kann eine Herausforderung sein, aber sie ist von wesentlicher Bedeutung für die allgemeine Gesundheit und das Wohlbefinden. Hier sind einige praktische Ratschläge, um Ihnen dabei zu helfen:

Regelmäßige Kontrollen: Überprüfen Sie regelmäßig die Füße auf Risse, Schwellungen, Blasen oder andere Auffälligkeiten. Bei Diabetes oder Durchblutungsstörungen kann die Heilung verzögert sein, daher ist es wichtig, jegliche Anomalien frühzeitig zu entdecken.

Reinigung und Trocknung: Die Füße sollten täglich mit warmem Wasser und milder Seife gereinigt werden. Stellen Sie sicher, dass die Füße danach gründlich abgetrocknet werden, insbesondere zwischen den Zehen, um Pilzinfektionen zu vermeiden.

Feuchtigkeitspflege: Verwenden Sie eine feuchtigkeitsspendende Fußcreme, um die Haut geschmeidig zu halten und Risse zu vermeiden. Vermeiden Sie jedoch das Auftragen von Creme zwischen den Zehen, da dies die Feuchtigkeit erhöht und das Risiko von Pilzinfektionen erhöhen kann.

Nagelpflege: Schneiden Sie die Nägel regelmäßig, um eingewachsene Nägel oder andere Probleme zu vermeiden. Die Nägel sollten gerade und nicht zu kurz geschnitten werden. Eine Nagelfeile kann hilfreich sein, um scharfe Kanten zu glätten.

Bequeme Schuhe und Socken: Stellen Sie sicher, dass die Person bequeme Schuhe und Socken trägt, die nicht zu eng sind. Eine schlechte Passform kann zu Druckstellen und Blasen führen.

Professionelle Fußpflege: Bei komplexeren Fußproblemen oder wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Fußpflege durchführen sollen, sollten Sie einen Podologen oder einen professionellen Fußpfleger zu Rate ziehen.

Zusatzleistungen und Kombinationsmöglichkeiten in der Pflege

Grundsätzlich geht es nicht nur um die Kern- oder Grundversorgung, die man direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Denn es gibt eine Reihe von "Zusatzleistungen" und Kombinationsmöglichkeiten in der Sachleistung als Leistungen der Pflegeversicherung, die ebenfalls pflegebedürftigen Menschen helfen sollen. Hier ein Überblick:

Entlastungs- und Kombinationsleistungen: Mehr als nur Grundpflege

Sprechen wir über die "Grundpflege" - denken wir an Leistungen, die im Alltag in Anspruch genommen werden. Zum Beispiel zählen hierzu Pflegedienste, die eine gewisse Form der Körperpflege, der Ernährung oder Unterstützung der Mobilität begleiten.

Es gibt jedoch weitere Aspekte, die der pflegebedürftigen Person (ab dem Pflegegrad 2) zugesprochen werden können. Entlastungsdienste beispielsweise bieten eine oft dringend benötigte Pause für Pflegekräfte und stellen so sicher, dass pflegebedürftige während deren Abwesenheit dennoch ausreichend versorgt werden.

Dann ermöglicht die Pflegekasse ebenfalls, die Leistung aus sogenannten Kombinationsdiensten, die es dem pflegebedürftigen ermöglichen, aus einer Mischung von Pflegesachleistung und Pflegegeld zu profitieren.

Möglichkeiten der Kurzzeitpflege und Anpassungen im Wohnumfeld

In bestimmten Situationen können Kurzzeitpflegedienste für eine Unterstützung im Alltag notwendig werden. Dies ist dann der Fall, wenn eine zuständige Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist bzw. nicht zur Verfügung steht.

Grund hierfür kann aber auch ein vorübergehender Krankenhausaufenthalt sein, der eine intensive Rund-um-die-Uhr-Betreuung voraussetzt. So bietet die Kurzzeitpflege Pflegeleistungen (ab Pflegegrad 2) als Übergangslösung an, um sicherzustellen, dass pflegebedürftige weiterhin die Pflege erhalten, die benötigt wird.

Darüber hinaus können auch Anpassungen des häuslichen Umfelds die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person erheblich verbessern. Eine Anpassung des Wohnraums, um physische Barrieren zu verringern, wie z.B. der Einbau von Rampen oder Treppenliften, kann für mehr Mobilität und Unabhängigkeit sorgen und wird in vielen Fällen ab Pflegegrad 3 bereitgestellt.

Pflegehilfsmittel: Eine entscheidende Unterstützung in der Pflege

Pflegehilfsmittel sind ein oft übersehener Aspekt von Pflegedienstleistungen, aber sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer effektiven Pflege. Von grundlegenden Dingen wie Handschuhen und Bettschutz bis hin zu ausgefeilteren Hilfsmitteln wie Mobilitätshilfen und Notrufsystemen - diese Hilfsmittel unterstützen den Pflegeprozess erheblich (möglich ab Pflegegrad 1).

Diese Hilfsmittel tragen nicht nur dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit der pflegebedürftigen Personen zu erhalten, sondern erleichtern auch die Rolle des Pflegepersonals.

Ihr Weg zur Pflegesachleistung: Antrag und Optimierung

Um die Pflegesachleistungen zu beantragen bedarf es einem Antrag bei der Pflegekasse. Vorab muss natürlich ein gewisser Pflegegrad festgestellt werden, sodass die pflegebedürftige Person einen Anspruch für Leistungen erhält. Diesen Antrag können natürlich auch pflegende Angehörige stellen. Wir zeigen Ihnen, wie die Antragsstellung vonstatten geht.

Schritte zur Beantragung und Auszahlung von Pflegesachleistungen

Den Prozess einleiten: Der ganze Prozess beginnt mit der Einreichung eines Antrags bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, ist es ratsam, alle erforderlichen Unterlagen und Angaben sorgfältig einzureichen.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit: Nach Eingang des Antrags wird der Pflegebedarf der Person gründlich geprüft. Der medizinische Dienst der Krankenkasse führt diese Untersuchung in der Regel in der Wohnung des Antragstellers durch. Er beurteilt die Fähigkeiten des Antragstellers bei verschiedenen alltäglichen Aufgaben, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln.

Entscheidung und Mitteilung: Nach der Begutachtung wird eine Entscheidung über die Anspruchsberechtigung und die Pflegestufe des Antragstellers getroffen (Beiträge zur Unterstützung gibt es zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 5). Der Antragsteller erhält diese Entscheidung schriftlich und mit allen Einzelheiten der Prüfung.

Genehmigung: Sobald der Antrag genehmigt ist, wird das Pflegegeld direkt an den Pflegedienstleister überwiesen. Der ausgezahlte Betrag entspricht der genehmigten Pflegestufe, sodass Sie ab nun beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst beauftragen können und in Anspruch nehmen dürfen.

Bewältigungsstrategien bei unzureichender Finanzierung durch Pflegesachleistungen

Die Bewältigung der finanziellen Belastung, die entsteht, wenn die Pflegesachleistungen nicht ausreichen, kann eine Herausforderung darstellen. Sicherlich verstehen wir auch, dass ein Pflegedienst nicht immer günstig ist und gerade bei Pflegegrad 1 vielen Angehörigen finanzielle Probleme im Weg stehen.

Hier sind einige Strategien, die helfen können, diese Herausforderung zu meistern:

1. Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen:

Es gibt eine Reihe von zusätzlichen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, um die finanzielle Belastung zu verringern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Entlastungsleistungen: Dies sind Leistungen, die dazu dienen, die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Sie können zum Beispiel zur Finanzierung von Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Ersatzpflege (Verhinderungspflege) verwendet werden.
  • Kombinationsleistungen: Sie können auch entscheiden, sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld zu beziehen, anstatt sich ausschließlich auf eine der beiden Optionen zu beschränken. So können Sie die Pflege flexibler gestalten und besser auf individuelle Bedürfnisse abstimmen.

2. Anpassung der Wohnsituation:

Je nach Zustand der zu pflegenden Person können bestimmte Anpassungen an der Wohnung dazu beitragen, die Notwendigkeit von Pflegeleistungen zu verringern. Dazu gehören Umbauten wie der Einbau eines Treppenlifts, die Installation von Haltegriffen im Bad oder die Anschaffung von rutschfesten Matten. Einige dieser Anpassungen können von der Pflegekasse finanziert oder bezuschusst werden.

3. Nutzung von Pflegehilfsmitteln:

Es gibt eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln, die die Pflege zu Hause erleichtern und dadurch die Notwendigkeit von zusätzlichen Pflegesachleistungen verringern können. Dazu gehören zum Beispiel Bettpfannen, Pflegestühle, Rollatoren oder Pflegebetten. Viele dieser Hilfsmittel können ganz oder teilweise von der Pflegekasse finanziert werden.

4. Beratung und Unterstützung:

Es ist empfehlenswert, sich professionell beraten zu lassen, um alle verfügbaren Optionen zu kennen und die bestmögliche Entscheidung zu treffen. Dazu können Sie sich an Ihre Pflegekasse, unabhängige Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte wenden.

5. Private Zusatzversicherung:

Wenn Sie sich Sorgen um die Deckung der Pflegekosten machen, können Sie eine private Pflegezusatzversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherungen können die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den von der Pflegeversicherung gezahlten Leistungen schließen. Denken Sie daran, dass dies natürlich nur vorab möglich ist und von der Pflegekasse und der Versicherung natürlich nicht im Nachgang genehmigt wird.

Alltagstipps: Wie Sie das Beste aus Pflegesachleistungen herausholen

Verstehen Sie Ihre Ansprüche: Informieren Sie sich über den vollen Umfang der Leistungen, die Ihnen aufgrund Ihrer Pflegestufe zustehen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen keine Leistungen entgehen.

Effektive Kommunikation mit Anbietern: Pflegen Sie eine offene Kommunikation mit Ihren Pflegedienstleistern. Sie können Ihnen wertvolle Einblicke in die Verwaltung Ihrer Pflege und die effektivste Nutzung Ihrer Leistungen geben.

Regelmäßige Überprüfungen: Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Pflegeplan und die Inanspruchnahme Ihrer Leistungen. Wenn sich Ihr Pflegebedarf ändert, sollten Sie Ihren Pflegeplan und die Inanspruchnahme Ihrer Leistungen entsprechend anpassen.

Nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen: Achten Sie darauf, dass Sie alle verfügbaren Leistungen in Anspruch nehmen, nicht nur die grundlegenden. Die Leistungen sind für Ihre Pflege und Ihr Wohlbefinden da. Wenn Sie diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen, sparen Sie kein Geld, sondern es kann zu einem unerfüllten Pflegebedarf kommen.

Qualität vor Preis: Entscheiden Sie sich nicht einfach für die günstigsten Optionen. Qualitativ hochwertige Pflegehilfsmittel und ein gut organisierter Pflegedienst, sowie deren Dienstleistungen können die Lebensqualität verbessern und langfristig sogar Geld sparen, indem sie den Bedarf an Ersatz oder intensiverer Pflege verringern.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

Können pflegende Angehörige Pflegesachleistungen beantragen?

Pflegesachleistungen können grundsätzlich von jedem beantragt werden, der für eine pflegebedürftige Person sorgt - unabhängig davon, ob er oder sie ein Angehöriger ist oder nicht. Der Antrag muss bei den zuständigen Pflegekassen gestellt werden.

Wann hat man Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld?

Eine Person hat dann Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat. Der Pflegegrad wird auf Grundlage der Einschränkungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten der Person festgelegt und von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder von anderen zugelassenen Gutachtern bewertet.

Bekommt man Pflegesachleistungen nur, wenn ein Pflegedienst eingestellt wird?

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden. Daher erhalten Sie diese Leistungen in der Regel nur, wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen. Es ist jedoch auch möglich, eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu beantragen, wenn Sie einen Teil der Pflege selbst übernehmen möchten.

Wann zahlt die Pflegekrasse den Pflegedienst?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Pflegedienst, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad hat. Die Höhe der Leistungen hängt vom jeweiligen Pflegegrad und dem Umfang der benötigten Unterstützung ab. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es eine Höchstgrenze für Pflegesachleistungen gibt, die je nach Pflegegrad variiert.

Wie viel Pflegesachleistung steht einer Person mit Pflegegrad 2 laut SGB XI zu und wie kann man diese beantragen?

Eine Person mit Pflegegrad 2 hat laut Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 724 Euro pro Monat. Um diese Leistungen (z.B. bei der häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst) zu beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Dabei ist es wichtig, den Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person ausführlich darzustellen.

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