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Pflegegrad finden
Pflegebedürftigkeit kann Menschen in jeder Lebensphase treffen - sei es durch Krankheit, Unfall, Behinderung oder aufgrund von Alterserscheinungen. Der deutsche Staat hat für diesen Fall eine Absicherung in Form der Pflegeversicherung geschaffen. Seit Januar 1995 gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle Staatsangehörigen. Leistungen werden seither hauptsächlich paritätisch von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern entrichtet. Nach einer großen Pflegereform im Januar 2017 wurden die Pflegestufen ersetzt – die Pflegebedürftigkeit wird nun durch den Pflegegrad bestimmt.
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit zielt seit fünf Jahren auf die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Betroffenen ab. Wenn Sie eine Pflegestufe beantragen, bietet die Pflegeversicherung ein breites Spektrum an Leistungen und Versorgungsmodellen an. Bei jedem Pflegegrad ist, genau wie bei einem Hausnotruf für den Alltag, die optimale Unterstützung der Pflegebedürftigen und die Bewahrung ihrer Selbstbestimmung das oberste Ziel.
Personen, bei denen eine Pflegebedürftigkeit besteht, weisen gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen auf, die es nötig machen, Hilfe von anderen anzunehmen. Manchmal helfen aber auch schon ein paar Maßnahmen wie ein barrierefreier Badumbau, für welchen Sie Fördergelder bekommen können.
Dabei kann es sich um körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen handeln. Je nach Beeinträchtigung kann z.B. Pflegegrad 1 für leichte Beeinträchtigungen gewählt werden, oder für besondere Härtefälle mit zusätzlicher spezieller Pflege der Pflegegrad 5. Die Selbstständigkeit kann jedoch in jedem Fall nicht mehr alleine bewältigt bzw. aufrecht erhalten werden. Laut § 15 Sozialgesetzbuch XI muss die Pflegebedürftigkeit auf Dauer (voraussichtlich aber für mindestens 6 Monate) und mit einer festgelegten Schwere bestehen. Näheres zur Pflegebedürftigkeit erfahren Sie hier beim Bundesgesundheitsministerium.
Sollte eine Pflegebedürftigkeit bei ihnen oder einem ihrer Angehörigen auftreten und sie wollen die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, muss ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt werden. Im Folgenden wird die Antragstellung detailliert beschrieben. Generell gilt, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss die betroffene Person in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung zwei Jahre entweder als Mitglied oder familienversichert in die Pflegekasse eingezahlt haben.
Sie sollten den Antrag nicht telefonisch stellen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dass Sie den Antrag zu Ihren Gunsten nicht telefonisch stellen. Erfolgt der Eingang schriftlich können Sie nachweisen, zu welchem Zeitpunkt Sie Leistungen gefordert haben.
Sie können entweder telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei der Krankenkasse angesiedelt. Sollten Sie beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse versichert sein, reichen Sie den Antrag auf Pflegestufe mit einem Vermerk ein, dass dieser an die Pflegekasse weitergereicht werden soll.
Schriftlicher Antrag auf Pflegegrad
Entscheiden Sie sich für den schriftlichen Weg, kann dies relativ formlos erfolgen. Das bedeutet, dass bei einem “Antrag auf Pflegestufe” kein Formular benötigt wird. Theoretisch reicht der Satz “Ich würde gerne einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse stellen” vollkommen aus.
Kostenloser Musterbrief für den Antrag auf Pflegestufe
Um Ihnen eine weitere Hilfestellung zu geben, hat die Verbraucherzentrale einen kostenlosen Musterbrief zum Herunterladen erstellt, welchen Sie hier finden: kostenloser Musterbrief der Verbraucherzentrale.
Falls die betroffene Person nicht mehr selbst ihre Pflegestufen beantragen kann
Idealerweise stellt die betroffene Person den Antrag selbst. Wenn dies bereits nicht mehr möglich ist, kann auch ein Bevollmächtigter den Antrag für den Pflegebedürftigen / die Pflegebedürftige stellen. Das Bundesgesundheitsministerium nennt hier u.a. Familienangehörige, NachbarInnen und gute Bekannte. Lediglich eine Vollmacht muss vorliegen. Bitte fügen Sie dann außerdem eine Kopie der Vollmacht und Ihres Ausweises dem Antrag bei.
So lange dauert die erste Beantragung
Bei einem Erstantrag beauftragt die Pflegekasse nach Eingang den Medizinischen Dienst (MD) oder ggf. eine andere unabhängige GutachterIn, um die Pflegebedürftigkeit bzw. den Pflegegrad festzustellen.
Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage. Sollten Sie oder die betroffene Person sich im Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung befinden, muss die Begutachtung innerhalb einer Woche stattfinden, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung notwendig ist.
So erfolgt die Einstufung der Pflegegrade
Der MD muss während der Feststellung der Pflegebedürftigkeit gleichzeitig konkrete Empfehlungen zu Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittel abgeben. Wenn Sie bzw. die betroffene Person zustimmt, gilt dies gleichzeitig als Antrag auf diese Pflegeleistungen und eine Prüfung durch die verantwortliche Pflege- oder Krankenkasse entfällt. Das Verfahren wurde vereinfacht, damit die Versicherten wichtige Leistungen einfacher und schneller erhalten können.
Wenn Sie als privat versicherte Person einen Pflegegrad beantragen, ist der Prozess genau gleich. Die einzigen Unterschiede sind, dass der Antrag bei dem jeweiligen privaten Versicherungsunternehmen gestellt werden muss und die GutachterInnen des Medizinischen Dienstes “MEDICPROOF” die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchführen. Außerdem können sich Privatversicherte auch an den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (www.pkv.de) wenden.
Da Umfang und Höhe von Leistungen maßgeblich davon abhängen, welchen Pflegegrad die betroffene Person erhält, wird auf folgende sechs Kriterien (“Lebensbereiche”) besonders wert gelegt.
Anschließend werden die Ergebnisse gewichtet und anhand der Gesamtpunkte erfolgt die Einstufung in die Pflegegrade. Das Gesundheitsministerium hat folgende Abbildung zum Prozess veröffentlicht.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
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