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Ein Elektrorollstuhl ist für Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine unverzichtbare Mobilitätshilfe für mehr Unabhängigkeit im Alltag. Die Anschaffung eines neuen Rollstuhls kann jedoch eine große finanzielle Belastung darstellen. Der Kauf eines gebrauchten Elektrorollstuhls mag deshalb eine sinnvolle, kostengünstige Alternative sein.
Erfahren Sie hier, worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen gebrauchten Elektrorollstuhl kaufen möchten.
Der Kauf eines gebrauchten Elektrorollstuhls kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:
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Wer den Elektrorollstuhl regelmäßig nutzt, verbringt oft viele Stunden am Tag darin – umso wichtiger ist es, ein Modell mit passenden Maßen zu wählen. Nur bei einer bequemen und ergonomischen Sitzhaltung lassen sich Druckstellen (Dekubitus) und Haltungsschäden wirksam vermeiden.
Auch der Einsatzzweck spielt eine zentrale Rolle: Wer den Rollstuhl hauptsächlich für längere Strecken oder Spazierfahrten nutzen möchte, sollte auf eine ausreichende Akkuleistung achten. Soll der E-Rollstuhl im Auto transportiert werden, sind eine geringes Gewicht und ein Faltmechanismus sinnvoll. Wird der E-Rollstuhl überwiegend in der Wohnung eingesetzt, sind kompakte Maße und eine gute Wendigkeit entsc zheidend.
Elektrorollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 15 km/h zählen zu den leistungsfähigeren Modellen auf dem Hilfsmittelmarkt. Sie eignen sich insbesondere für Nutzer, die im Alltag auf größere Reichweiten und eine zügige Fortbewegung angewiesen sind.
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Bei der Anschaffung eines gebrauchten Modells dieser Klasse sind jedoch einige gesetzliche Vorschriften zu berücksichtigen:
Elektrorollstühle mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h sind in der Regel nicht Teil des Hilfsmittelkatalogs der gesetzlichen Krankenkassen, da sie über den medizinisch notwendigen Grundbedarf hinausgehen. Eine Kostenübernahme ist daher ausgeschlossen.
Gebrauchte Elektrorollstühle werden sowohl von gewerblichen Händlern auch als von Privatpersonen angeboten:
Tipp: Beim Online-Kauf eines gebrauchten Elektrorollstuhls sollten Sie besonders auf Produktbeschreibungen, Fotos und Bewertungen achten. Verlangen Sie klare Informationen zum Zustand des Rollstuhls und zur Rückgabemöglichkeit. Klären Sie ob weitere Kosten für die Lieferung anfallen.
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Beim Kauf eines gebrauchten Elektrorollstuhls stellt sich die Frage, ob man sich für einen Privatkauf oder den Erwerb von Neuware vom Fachhändler entscheiden sollte. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile.
In der Regel ist der Preis bei einem Privatkauf günstiger, da keine Zwischenhändler beteiligt sind.
Nachteil: Sie haben keinen direkten Anspruch auf Gewährleistung oder eine Garantie, es sei denn, der Verkäufer bietet dies freiwillig an. Die Möglichkeit, den Rollstuhl vorab zu testen, ist oft eingeschränkt, und Sie müssen das Risiko übernehmen, dass versteckte Mängel vorhanden sind.
Fachhändler bieten geprüfte und generalüberholte Rollstühle an, die technisch einwandfrei sind. Zudem bieten Sie neben der gesetzlichen Gewährleistung auch eine begrenzte Garantie an, die in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten liegt.
Fachgeschäfte haben Ersatzteile und Zubehör auf Lager, falls Reparaturen oder Anpassungen notwendig sind. Vor Ort erhalten Sie zudem eine ausführliche Beratung und haben die Möglichkeit zur Probe unterschiedlicher Modelle.
Die Preise sind hier in der Regel etwas höher, aber Sicherheit und Service können diesen Aufpreis rechtfertigen.
Ergebnis: Wer beim Kauf auf Sicherheit, Garantie und eine fachkundige Beratung Wert legt, ist mit einem Fachhändler meist besser beraten – wer hingegen bereit ist, etwas genauer hinzusehen, kann beim Privatkauf für günstiges Geld fündig werden.
In der Regel kostet ein neuer Elektro-Rollstuhl zwischen 3.000 und 15.000 Euro. Hochwertigere Modelle mit umfangreicher Ausstattung oder spezielle Anpassungen sind entsprechend teurer.
Gebrauchte Modelle sind erheblich günstiger als Neuware. Einfache Modelle finden sich bereits ab 500 Euro, Mittelklasse-Modelle kosten 1.500 und 3.000 Euro hochwertige und umfangreicher ausgestattete E-Rollstühle liegen preislich zwischen 3.000 und 6.000 Euro.
Elektrorollstühle gelten als Hilfsmittel im Sinne des deutschen Sozialgesetzbuchs (1) und können von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst oder vollständig übernommen werden, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verordnung, die den Bedarf bestätigt.
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Gut zu Wissen!
Auch gebrauchte Elektrorollstühle können bezuschusst werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen und technisch einwandfrei sind. In vielen Fällen stellen Sanitätshäuser oder Vertragspartner der Krankenkassen sogar generalüberholte Modelle zur Verfügung.
In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Standardmodell, wobei ein gesetzlicher Eigenanteil von 5 bis maximal 10 Euro anfällt. Sollten Sie ein spezielleres oder hochwertigeres Modell wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Elektrorollstuhls insbesondere auf den technischen Zustand, den Sitzkomfort und die verfügbaren Sicherheitskomponenten. Klären Sie unbedingt die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen im Voraus. Mit diesen Tipps stellen Sie sicher, dass Ihr gebrauchter Elektrorollstuhl eine zuverlässige und langfristige Lösung für Ihre Mobilität darstellt.
In vielen Fällen können Krankenkassen die Kosten für einen Elektrorollstuhl übernehmen, wenn dieser ärztlich verordnet wird. Einige Krankenkassen akzeptieren auch gebrauchte Modelle, sofern diese den medizinischen Anforderungen entsprechen. Es lohnt sich, im Vorfeld mit der Krankenkasse zu klären, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Idealerweise sollte der Rollstuhl nicht älter als 5 bis 7 Jahre sein, da die Leistung der Batterien und die Ersatzteilverfügbarkeit mit der Zeit nachlassen.
Fragen Sie nach dem Alter des Akkus, der letzten Wartung und – wenn möglich – nach einem Probelauf. Bei Unsicherheit kann ein Fachhändler den Akku testen oder austauschen.
(1) Soziales Gesetzbuch - Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung § 33 Hilfsmittel: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
(2) Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes - Online Portal: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home
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