Zuschuss zum Treppenlift: Sparen Sie clever bei Ihrer Mobilitätshilfe!

Sabrina Berger
10 Minuten
Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
20.12.2024
Ein Treppenlift unten an einer Treppe, der durch einen Treppenlift Zuschuss finanziert wurde.
Inhaltsverzeichnis
  1. TEST

Basierend auf einem Gerichtsurteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichtes und des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 1997 (1) gelten Treppenlifte ausdrücklich nicht als Hilfsmittel zum Behindertenausgleich.

Das bedeutet, dass gesetzliche Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Anschaffung solcher Hilfsmittel zu bezuschussen. Doch es gibt alternative Zuschüsse und Fördermöglichkeiten, die die finanzielle Belastung erheblich reduzieren können.

Wir klären Sie darüber auf, welche Zuschüsse es gibt, wie Sie diese beantragen und was Sie beachten müssen, um erfolgreich finanzielle Unterstützung zu erhalten.

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Wer hat Anrecht auf einen Zuschuss zum Treppenlift?

Der Gesetzgeber gibt klar vor, dass ein Anrecht dann besteht, wenn eine Maßnahme, wie beispielsweise die Installation eines Treppenlifts zur Verbesserung der Mobilität notwendig ist und die Barrierefreiheit des Wohnraums erhöht.

Gemeint ist damit, dass die jeweilige Maßnahme Ihre Pflege ermöglicht, erleichtert oder Ihre Selbständigkeit fördert. Der Treppenlift zählt nun zu diesen förderfähigen Maßnahmen. Dennoch müssen zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit.

Es muss klar hervorgehen, dass ein Treppenlift Mobilitätseinschränkungen ausgleicht, die durch Alter, Krankheit oder Behinderung verursacht sind. Für Zuschüsse von der Pflegekasse wird häufig der Nachweis eines Pflegegrades verlangt.

Im Falle einer Bezuschussung zum Treppenlift können Förderungen bereits ab Pflegegrad 1 beantragt werden. Grundsätzlich sollte die Maßnahme bzw. das Hilfsmittel Barrierefreiheit schaffen.

Wenn der Treppenlift also dazu dient, dass durch ihn das Wohnen in der gewohnten Umgebung ermöglicht oder die Pflege erleichtert wird, erhöhen sich die Chancen auf Unterstützung.

Zudem müssen die bauliche Gegebenheiten gegeben sein, die den Einbau eines Lifts ermöglichen. Das heißt, Montage und Installation müssen technisch und rechtlich umsetzbar sein.

In Mietwohnungen hat das zur Folge, dass die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden muss. Das Bürgerliche Gesetzbuch (2) gibt gemäß § 554 Mietern einen Anspruch darauf, bauliche Veränderungen im vorzunehmen, wenn diese zur Reduzierung von Barrieren erforderlich sind.

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Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern, wenn erhebliche Interessen, wie zum Beispiel bauliche oder wirtschaftliche Nachteile, betroffen sind.

Die Kosten müssen allerdings in der Regel vom Mieter selbst getragen und bei einem Auszug muss, sofern gefordert, in den ursprünglichen Zustand zurück gebaut werden. Zuletzt gilt es die finanzielle Notwendigkeit zu begründen und nachzuweisen.

Denn Förderprogramme richten sich speziell an Menschen mit niedrigerem Einkommen oder besonderen finanziellen Belastungen.

Diese Kriterien bieten oft Spielraum für verschiedene Auslegungen. Daher ist es wichtig, in Ihrem Antrag genau darzulegen, warum eine bestimmte Maßnahme für Ihre individuelle Situation notwendig und sinnvoll ist.

Dadurch erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung.
Als nächstes gilt es nun die für Sie zuständigen Leistungsträger ausfindig zu machen. Welche Zuschüsse von welcher Stelle übernommen werden, sehen wir uns nachfolgend an.

Welche Zuschüsse und Leistungsträger gibt es?

Es gibt zahlreiche Förderprogramme und Leistungsträger, die finanzielle Unterstützung bieten, wenn Sie sich für den Einbau eines Treppenlifts entscheiden.

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Pflegekasse

Krankenkassen selbst bezuschussen den Kauf und Einbau eines Treppenlifts in der Regel nicht direkt, da dies nicht zu den klassischen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme:

  • Pflegekassen, die organisatorisch den Krankenkassen zugeordnet sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss gewähren.
  • Ein Treppenlift zählt, wie bereits erwähnt, zu den sogenannten  "wohnumfeldverbessernden Maßnahmen" (2) und ist damit förderfähig.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Antragsteller einen anerkannten Pflegegrad hat. Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss zum Treppenlift von bis zu 4.000 Euro pro Person mit Pflegegrad. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann der Betrag auf maximal 16.000 Euro steigen.

Info: Höchstbetrag steigt!
Gute Nachrichten: Die 2023 beschlossene Pflegereform, kurz PUEG (3), umfasst unter anderem eine Erhöhung aller Geld- und Sachleistungen zum 01.01.2025. Das betrifft auch alle wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Somit steigt der Höchstbetrag von 4.000 Euro um 4,5 Prozent auf nun 4.180 Euro.

KfW-Förderprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderkredite und Zuschüsse für barrierefreie Umbauten an. Der Investitionszuschuss 455-B (3) ist sowohl für Immobilienbesitzer als auch für Mieter zugänglich. Gefördert werden bis zu 6.250 Euro für Einzelmaßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts.

Alternativ können Sie ein zinsvergünstigtes Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159" (4) beantragen.

Sozialamt & Eingliederungshilfe

Menschen mit Behinderung oder geringem Einkommen können beim Sozialamt oder über die Eingliederungshilfe finanzielle Unterstützung erhalten.

Auf der Webseite (5) des BMAS' (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) gibt es umfassende Informationen zu verschiedenen Sozialleistungen, einschließlich der Eingliederungshilfe SGB IX.

Treppenlifte zählen zu den förderfähigen Leistungen der Eingliederungshilfe. Voraussetzung für den Zuschuss zu einem Treppenlift sind ein Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit sowie ein Schwerbehindertenausweis oder eine entsprechende Diagnose.

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Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen

Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten eines Treppenlifts, wenn durch ihn die Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert wird bzw. der Treppenlift als Rehabilitationsmaßnahme dient.

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel, wenn der Lift aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit benötigt wird. Der Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und der Einschränkung muss entsprechend nachgewiesen werden.

Allerdings kann die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallversicherung auch alternative Lösungen in Betracht ziehen, beispielsweise Umbaumaßnahmen oder andere Hilfsmittel, die die Mobilität der Person verbessern.

Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung (6) erbringt Leistungen, welche die Teilhabe am Arbeitsleben fördern. Voraussetzung für eine finanzielle Fördermaßnahme durch die Deutsche Rentenversicherung ist eine 15-jährige Beitragszahlung.

Ist beispielsweise die Verlegung des Arbeitsplatzes ins Erdgeschoss nicht realisierbar, stehen die Chancen gut für eine finanzielle Förderung. Bei einem langfristigen/unbefristeten Arbeitsverhältnis, können die Kosten sogar vollständig übernommen werden.

Die Deutsche Rentenversicherung teilt sich in diesem Fall den Betrag mit dem Arbeitgeber.

Stiftungen und Hilfsorganisationen

Es gibt verschiedene Stiftungen und Förderinstitutionen in Deutschland, die Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität bei der Anschaffung von Hilfsmitteln wie Treppenliften finanziell unterstützen.

Dabei können die genauen Voraussetzungen und Angebote stark variieren. Es gibt aber auch zahlreiche lokale und überregionale Stiftungen, die sich auf die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen spezialisiert haben, wie beispielsweise "Aktion Mensch" oder die Stiftung "Wir helfen".

Es lohnt sich Stiftungen und Organisationen direkt zu kontaktieren, um Details zur Antragstellung und den Fördermöglichkeiten zu erhalten.

Regionale Förderung

In einigen Bundesländer vergeben Landesbanken zinsgünstige Darlehen, mit denen Verbraucher barrierefreie Umbauten realisieren können. Daher lohnt es sich in Ihrem Bundesland nachzufragen.

Krankenkasse und weitere Leistungen

Obwohl die Krankenkasse selbst keine Zuschüsse für Treppenlifte gewährt, kann sie indirekt helfen: Für andere Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren kann aufgrund der Hilfsmittelverordnung die Krankenkasse zuständig sein.

Ein passendes Hilfsmittel erleichtert oft die Nutzung eines Treppenlifts. Zudem informieren Krankenkassen häufig über Fördermöglichkeiten für Treppenlifte, etwa durch die Pflegekasse oder andere Programme. Ein aktuelles Hilfsmittelverzeichnis finden Sie häufig auf der Webseite Ihrer Krankenkasse oder des GKV Spitzenverbandes (7).

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Steuerliche Absetzbarkeit

Treppenlifte können in der Regel als außergewöhnliche Belastung (8) steuerlich geltend gemacht werden. Der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit (z. B. eines ärztliches Attest) ist erforderlich.

Nutzen Sie also die Förderangebote unterschiedlicher Leistungsträger und Organisation, um die Anschaffungskosten von Treppenliften zu verringern.

Bei wem stellt man den Antrag?

Die Anträge müssen je nach Leistungsträger an unterschiedliche Stellen gerichtet werden. Achten Sie stets darauf alle notwendigen Unterlagen und Nachweise beizufügen, die die Notwendigkeit des Treppenlifts belegen.

Pflegekasse:
Ein formloser Antrag wird direkt bei der Krankenkasse eingereicht. Dies erfolgt in der Regel schriftlich oder online.

KfW-Bank:
Der Zuschussantrag kann über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Für Kredite erfolgt die Beantragung über die Hausbank.

Sozialamt:
Die zuständige Stelle ist das Sozialamt am Wohnort.

Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungen:
Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung.

Stiftungen:
Hier müssen die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Stiftung beachtet werden.

Von der Antragsstellung bis zum Einbau - Wie läuft der Prozess ab?

Der Prozess von der Antragstellung zur Förderung eines Treppenlifts bis zum Einbau des Geräts gliedert sich in mehrere Schritte, die sorgfältig durchlaufen werden müssen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Dieser Ablauf beginnt mit der Klärung des Bedarfs und endet mit der erfolgreichen Installation des Treppenlifts in Ihrem Zuhause. Wir klären Sie über die einzelnen Schritte der Antragsstellung auf, über mögliche Fehlerquellen und Fristen.

Schritt 1: Bedarf feststellen

Zu Beginn steht die Frage im Raum, ob ein Treppenlift tatsächlich notwendig ist. Dies wird häufig durch eine Mobilitätseinschränkung bedingt, etwa aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung.

Ein ärztliches Attest ist in den meisten Fällen erforderlich, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, sollten Sie diesen bei der Pflegekasse beantragen, da dieser Voraussetzung für viele Zuschüsse ist.

Sobald der Pflegegrad bewilligt wurde, kann die Antragstellung für beispielsweise wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erfolgen.

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Schritt 2: Beratung einholen

Als nächstes sollte sie mehrere Anbieter von Treppenliften kontaktieren. Diese bieten oft kostenlose Beratungstermine vor Ort an, um die baulichen Gegebenheiten zu begutachten und ein individuelles Angebot zu erstellen.

Diese Angebote sind wichtig, da sie den Zuschussanträgen beigefügt werden müssen. Hierbei sollten Sie sicherstellen, dass alle relevanten Details wie die Treppenform (gerade oder kurvig) sowie gewünschte Zusatzfunktionen aufgeschlüsselt werden.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich über die hier erwähnten Förderprogramme und Zuschüsse zu informieren. Dazu gehören die Zuschüsse der Pflegekasse, Förderungen der KfW-Bank oder auch regionale Programme.

Auch sollten Sie die steuerliche Absetzbarkeit nicht außer Betracht lassen.

Schritt 3: Zuschussantrag stellen

Sobald die notwendigen Unterlagen wie ärztliches Attest, Nachweis des Pflegegrades und Kostenvoranschläge vorliegen, kann der Antrag gestellt werden.

Bei Zuschüssen der Pflegekasse erfolgt dies direkt bei der jeweiligen Pflegeversicherung. Für die KfW-Förderung wird der Antrag über das KfW-Zuschussportal oder bei der Hausbank eingereicht. Handelt es sich um Förderungen durch das Sozialamt oder Stiftungen, sind dort ebenfalls spezifische Formulare und Nachweise erforderlich.

In den meisten Fällen erhalten Sie die notwendigen Formulare auf den jeweiligen Webseiten. Andernfalls können Sie diese Vorort als Ausdruck erhalten.

Es ist wichtig, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt und bewilligt wird. Andernfalls können Fördermittel verfallen, da viele Programme keine rückwirkenden Zahlungen erlauben.

Tipp: Organisationen wie die Caritas, die Diakonie oder der Deutsche Roten Kreuz bieten häufig Informationen und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln an.

Schritt 4: Prüfung und Genehmigung

Nach Einreichung des Antrags prüfen die zuständigen Stellen die Unterlagen. Bei der Pflegekasse erfolgt oft eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der bestätigt, dass der Treppenlift für die Verbesserung der Wohnsituation erforderlich ist.

Die KfW-Bank prüft, ob die geplanten Maßnahmen den Anforderungen an Barrierefreiheit und den Förderkriterien entsprechen.

Sobald der Antrag genehmigt wurde, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung über den bewilligten Zuschuss oder Kredit. Erst mit dieser Zusage sollte der Vertrag mit einem Treppenliftanbieter abgeschlossen werden.

Wichtiger Hinweis:
Die Pflegekasse oder Pflege-Pflichtversicherung kann für die Entscheidung über Ihren Antrag ein medizinisches Gutachten einfordern. Unnötige Zeit die verstreicht. Bemühen Sie sich deshalb um eine solide Begründung, um ein Gutachten zu umgehen.

Schritt 5: Einbau und Abrechnung

Nach der Genehmigung wird ein Treppenliftanbieter mit der Herstellung und Installation des Lifts beauftragt. In der Regel erfolgt vorab eine genaue Vermessung der Treppe, um das Schienensystem optimal an die baulichen Gegebenheiten anzupassen. Bei maßgefertigten Schienen, etwa für kurvige Treppen, kann die Lieferzeit etwas länger ausfallen.

Die eigentliche Installation des Treppenlifts dauert in der Regel nur wenige Stunden bis maximal einen Tag. Dabei wird das Schienensystem entweder am Treppenlauf oder an der Wand befestigt. Sobald der Lift montiert ist, erfolgt eine Einweisung in die Bedienung und Sicherheitseinrichtungen.

Schritt 6: Rechnungsvorlage

Nach der erfolgreichen Installation wird die Schlussrechnung beim Fördergeber eingereicht. Die Pflegekasse zahlt in der Regel den bewilligten Zuschuss direkt an den Antragsteller aus, nachdem die Rechnung geprüft wurde.

Bei der KfW oder anderen Förderstellen erfolgt eine ähnliche Abwicklung. Wichtig ist, dass alle Rechnungen und Quittungen sorgfältig aufbewahrt werden, da sie auch für steuerliche Zwecke relevant sein können.

Info: Die Frist für die Entscheidung oder Ablehnung ihres Antrages bei der Pflegeversicherung beträgt 3 Wochen, sollte ein Gutachten nachgefordert werden, verlängert sich diese auf 5 Wochen.

Eine Fristverlängerung seitens der Pflegekasse muss begründet sein. Verstreicht die Frist ohne Begründung, gilt der Antrag automatisch als angenommen und der Zuschuss als genehmigt.

Schritt 7: Inbetriebnahme & Wartung

Nach dem Einbau können Sie den Treppenlift in Betrieb nehmen. Für einen reibungslosen Betrieb sollte eine regelmäßige Wartung durch den Anbieter oder einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Auch wichtig zu wissen: Einige Förderstellen verlangen den Nachweis einer sachgemäßen Nutzung und Wartung, um spätere Ansprüche, etwa bei Reparaturen, geltend machen zu können.

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Fazit: Nutzen Sie das volle Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten

Auch wenn Sie über die gesetzliche Krankenkasse keinen Lift erhalten, bedeutet dies nicht, dass andere Träger keine Unterstützung anbieten. Mit den genannten Förderprogrammen und Zuschüssen können die Kosten für einen Treppenlift erheblich reduziert werden.

Von der Pflegekasse über die KfW bis hin zu steuerlichen Erleichterungen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu minimieren. Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Antragstellung sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss für einen Treppenlift?

Anspruch auf einen Zuschuss haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1). Der Treppenlift muss die häusliche Pflege erleichtern oder dazu beitragen, die Mobilität und Selbstständigkeit zu verbessern. Ein ärztliches Attest oder eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes ist oft erforderlich, um die Notwendigkeit zu begründen.

Zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss zum Treppenlift?

Die Krankenkasse selbst zahlt keinen direkten Zuschuss für den Kauf oder Einbau eines Treppenlifts. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die Pflegekasse, die formal der Krankenkasse zugewiesen ist, kann einen Zuschuss im Rahmen von Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung gewähren.

Was muss ich für den Zuschuss beantragen, und wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Erforderlich sind: Nachweis des Pflegegrades, ein ärztliches Attest, ein Kostenvoranschlag des Treppenlifts. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Einbau des Treppenlifts bewilligt wird, da Zuschüsse in der Regel nicht rückwirkend gezahlt werden.

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