Barrierefrei: Definition, Bedeutung und wichtige Tipps zur Umsetzung

Michaela König-Joseph
14 Minuten
Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
15.11.2024
Inhaltsverzeichnis
  1. TEST

Egal, ob in jungen Jahren oder in fortgeschrittenem Alter: Jeder Mensch kann aufgrund einer chronischen Erkrankung zum Pflegefall werden oder aufgrund eines Unfalls vor die Herausforderung gestellt werden, seinen Alltag mit einer Behinderung meistern zu müssen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird die Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden zum Thema. Als würden die gesundheitlichen Einschränkungen dann nicht bereits genügend Probleme verursachen, müssen sich viele Betroffene und ihre Angehörigen dann zusätzlich Sorgen um die Finanzierung der anstehenden barrierefreien oder rollstuhlgerechten Umbaumaßnahmen machen. Was manche nicht wissen: Werden sämtliche Auflagen an die Barrierefreiheit umgesetzt, stehen Ihnen verschiedene staatliche Institutionen mit Zuschüssen und Fördermitteln unterstützend zur Seite. Doch wann gilt Wohnraum als barrierefrei oder rollstuhlgerecht und welche Anforderungen müssen Wohnungen und Häuser dafür erfüllen?

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Arten von Barrieren es gibt und was Begriffe wie barrierefrei, rollstuhlgerecht, barrierearm, altersgerecht oder schwellenarm bedeuten. Zusätzlich erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit und Sie können sich über die einzelnen DIN-Normen sowie über mögliche Zuschüsse und Förderungen informieren.

Barrierefrei: Definition

Laut Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Paragraf 4 bedeutet Barrierefreiheit, dass Arbeitsstätten und Wohnungen, öffentliche Gebäude und Plätze, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Freizeitangebote und Dienstleistungen sowie alle anderen Bereiche des Lebens so gestaltet werden, dass sie für jeden Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Dies bedeutet konkret, dass nicht allein Stufen, sondern ebenfalls eine Rampe oder ein Aufzug den Zugang in öffentliche Einrichtungen ebnen müssen.

Barrierefrei heißt aber auch, dass gehörlose Mitmenschen durch die Anwesenheit eines Gebärdendolmetschers einen Vortrag verfolgen können, Kinovorführungen untertitelt sind, Ampeln neben optischen Signalen ebenfalls akustische Signale senden und Formulare nicht nur in komplizierter Amtssprache, sondern ebenso in Leichter Sprache vorhanden sind.

Ein weiterer Aspekt der "Barrierefrei Definition" umfasst die digitale Welt, die für jeden ohne fremde Hilfe anwendbar sein muss. So müssen Internetseiten so gestaltet sein, dass jeder Mensch sie problemlos nutzen kann. Dies umfasst unter anderem die Möglichkeit, Videos in barrierefreien Formaten abspielen zu können oder das Hinterlegen von Bildbeschreibungen, sodass auch blinde Mitmenschen die Inhalte von Medienkanälen verstehen können. Sämtliche Vorgaben der Barrierefreiheit sind in der DIN-Norm 18040 klar definiert.

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Barrierefreiheit: die verschiedenen Arten von Barrieren im Überblick

Barrieren sind Hindernisse, die uns in sämtlichen Bereichen des täglichen Lebens begegnen und sich negativ auf unsere Lebensqualität auswirken. Tatsache ist, dass hiervon nicht nur ältere und pflegebedürftige Mitmenschen oder Personen mit Behinderung betroffen sind, sondern alle Personengruppen. Aber welche Arten von Barrieren begegnen uns im Alltag und hindern Menschen daran, ihr Leben selbstständig zu gestalten?

  • Barrieren im Kommunikationsbereich: Kommunikationsbarrieren sind unter anderem schwer verständliche Texte im Internet oder auf Informationstafeln im öffentlichen Raum. Aber ebenfalls akustische Kommunikation wie Durchsagen im Zug, Vorträge oder Kino- und Theatervorführungen, die nicht in Gebärdensprache übersetzt werden oder mit Untertitel versehen sind, können für hörbehinderte Mitmenschen eine Barriere darstellen. Hinzu kommen die sprachlichen Barrieren, die hauptsächlich ausländische Mitbürger betreffen, welche aufgrund der verbalen Barrieren oftmals keinen effektiven Austausch tätigen können, was sich negativ auf die Integration auswirkt.
  • Bauliche Barrieren: Bauliche Barrieren beeinträchtigten Senioren und Mitmenschen mit Behinderungen am häufigsten. Hierzu gehören hohe Türschwellen, enge Durchgänge und Türrahmen, eine minimale oder fehlende Beleuchtung, Treppen oder Möbel und Ausstattungsgegenstände, welche die Mobilität von beeinträchtigten Menschen einschränken.
  • Barrieren im Verkehrsbereich: Zu Barrieren im öffentlichen Raum gehören Stufen, hohe Bordsteinkanten und ein fehlendes Blindenleitsystem.
  • Barrieren in der Informations- und Kommunikationstechnologie: Bildschirme von Computern, Telefonen und Smartphones besitzen zu wenig Farbkontrast, sodass die Handhabung und Informationsaufnahme für Sehbehinderte erschwert wird oder sogar unmöglich ist. Aber ebenfalls fehlende Textalternativen, die in der sogenannten "Leichten- oder Einfachen Sprache" verfasst sind und Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche sowie Personen mit geringer Sprachkompetenz ein einfaches Verständnis bieten, gehören zu den Barrieren in der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Wichtig: Ab dem 28. Juni 2025 tritt ein neues Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, welches bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, für Dienstleistungen und Produkte wie unter anderem für E-Book-Lesegeräte, Mobiltelefone, Computer und Selbstbedienungsterminals, Webshops und Online-Terminbuchungen klar definierte Anforderungen an die Barrierefreiheit einzuhalten. Ausführliche Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie zu den einzelnen Geltungsbereichen erhalten Sie hier.

Barrierefreies Wohnen: Was bedeutet das?

Barrierefreies Wohnen bedeutet, dass Wohnraum so gestaltet ist, dass dieser auf die Bedürfnisse von körperlich eingeschränkten Personen und Menschen mit Behinderungen angepasst ist und ihnen dadurch ein weitestgehend selbstständiges Leben ermöglicht wird. So sollten Wohnräume, die Küche sowie das Badezimmer in einer barrierefreien Wohnung zum Beispiel ohne Schwellen begehbar sein. Zusätzlich sollten sie genügend Freiraum bieten, sodass sich auch Menschen, die auf einen Rollstuhl oder einen Rollator angewiesen sind, sich ohne Probleme in ihrer Wohnung bewegen können. Ebenfalls die Türgriffe, Lichtschalter und die Armaturen müssen so angebracht sein, dass sie für Rollstuhlfahrer gut erreichbar sind.

Leider sieht die Realität auf dem deutschen Wohnungsmarkt etwas anders aus. Denn laut Erhebung des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe sind gerade einmal zwischen einem und drei Prozent des Wohnbestands in Deutschland altersgerecht oder barrierefrei gestaltet. Demgegenüber ist es der Wunsch der meisten Menschen, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen zu dürfen und ihren Alltag weitestgehend selbstständig bewältigen zu können.

Genau aus diesem Grund sollten Sie mit dem Umbau Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bereits in jungen Jahren beginnen und nicht erst im Alter, wenn akuter Bedarf an altersgerechtem Wohnraum besteht. Wir empfehlen Ihnen, bereits bei anstehenden Reparatur- oder Sanierungsarbeiten an die Barrierefreiheit in Ihrem Zuhause zu denken. Dies hat auch einen finanziellen Vorteil. Denn in der Regel sind barrierefreie Lösungen nur mit einem geringen Mehraufwand verbunden und Sie ersparen sich zu einem späteren Zeitpunkt die Tatsache, dass erneute Umbaumaßnahmen ins Haus stehen, welche zusätzliche Kosten verursachen. Hinzu kommt, dass Sie für die barrierefreie Gestaltung oder Umgestaltung Zuschüsse und Fördergelder in Anspruch nehmen können und den Wert Ihrer Wohnung oder Ihrer Immobilie zusätzlich steigern.

Aber Achtung: Die staatlichen Finanzierungshilfen sind an gesetzliche Vorgaben und DIN-Normen gekoppelt. Obendrein werden in den meisten Fällen nur Umbaumaßnahmen gefördert, welche die Auflagen der Barrierefreiheit erfüllen oder rollstuhlgerecht umgesetzt werden. Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht oder barrierefrei und barrierearm?
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Barrierefrei vs. rollstuhlgerecht: Welche Unterschiede gibt es?

Bauliche Anlagen sind laut Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Paragraf 4 dann barrierefrei, wenn sie für beeinträchtigte und behinderte Menschen, gleich wie für Personen ohne Behinderungen, ohne Einschränkungen nutzbar sind. Hier wird zwischen privat genutztem Wohnraum und öffentlichen Bereichen unterschieden.

Die Ausstattungsmerkmale von barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum sind in der DIN-18040 definiert. Diese Norm gilt in Deutschland als sogenannte Grundnorm für barrierefreies Bauen und Planen. Sie wird in drei Teile unterteilt:

  1. DIN 18040-1: bezieht sich auf die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden
  2. DIN 18040-2: deklariert die barrierefreie Gestaltung von Wohnraum
  3. DIN 18040-3: definiert die Anforderungen an den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum

Die DIN 18040-2, welche die Barrierefreiheit im Wohnungsbau widerspiegelt, ist obendrein in zwei Standards unterteilt. Hierbei handelt es sich um den Standard "Barrierefrei nutzbarer Wohnraum" und den höheren Standard "barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnraum". Auch die Anforderungen an Bereiche von Wohngebäuden, die für jeden öffentlich zugänglich sind, sind in der DIN-Norm definiert. Dies gestaltet sich laut DIN 18040-2 folgendermaßen:

  • In frei zugänglichen Bereichen wie unter anderem auf Zufahrtswegen und Fluren oder im Umfeld von Garagen bedeutet "barrierefrei", dass diese Umgebungen ebenfalls mit dem Rollstuhl befahrbar sein müssen.
  • Wohnungen hingegen, gelten auch dann als "barrierefrei", wenn sie nicht uneingeschränkt mit einem Rollstuhl befahrbar sind. Damit Wohnraum laut DIN-Norm als "rollstuhlgerecht" gilt, müssen gesonderte Anforderungen erfüllt werden. Hierzu gehören unter anderem eine erweiterte Bewegungsfläche von 1,50 Meter x 1,50 Meter anstatt 1,20 Meter x 1,20 Meter sowie eine Türbreite von 90 anstatt 80 Zentimeter.
Wichtig: Die Auflagen für einen barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnraum, sind gesondert mit einem "R" gekennzeichnet und gelten als höherer Standard. Sie erfüllen sämtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit und darüber hinaus gesonderte Vorgaben an den Platzbedarf von Bewegungsflächen, die Ausstattung von Sanitärbereichen und die Nutzbarkeit von Bedienelementen wie unter anderem an Armaturen in Badezimmern.

Barrierefreier Wohnraum laut DIN 18040-2: Überblick über die wesentlichen Kriterien

Der folgende Überblick gewährt Ihnen einen Einblick in die gängigsten Merkmale, die barrierefreie Wohnungen erfüllen müssen. Bedenken Sie jedoch, dass die Liste nur die wichtigsten Vorgaben widerspiegelt. Möchten Sie Ihren Wohnraum anpassen, sodass er sämtlichen gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus erweiterte Informationen zu den einzelnen Barrierefrei-Definitionen einzuholen und sich von einem Experten beraten zu lassen.

Barrierefrei Definition: Die Anforderungen in öffentlichen Bereichen von Wohngebäuden

  • Treppen: Barrierefreie Treppen müssen gerade Läufe und einen beidseitigen Handlauf haben.
  • Gehwege: Gehwege in öffentlichen Bereichen müssen eine Mindestbreite von 1,20 Meter haben und Orientierungshilfen vorweisen. Zudem müssen sie schwellenlos sein, sodass sie auch für Menschen mit Behinderungen gut befahrbar sind.
  • Rampen: Rampen müssen in öffentlichen Bereichen mindestens 1,20 Meter breit sein, sowie mit einem Radabweiser und einem beidseitigen Handlauf ausgestattet sein. Eine Steigerung von 6 Prozent darf nicht überschritten werden.

Barrierefreie Anforderungen in privaten Wohnbereichen

  • Bewegungsflächen: Für genügend Freiraum müssen die Bewegungsflächen in Wohnungen und Fluren im Minimum 1,20 Meter x 1,20 Meter vorweisen.
  • Balkon oder Terrasse: Diese privaten Bereiche müssen eine Bewegungsfläche von mindestens 1,20 Meter x 1,20 Meter haben und schwellenlos erreichbar sein.
  • Türen: In barrierefreien Wohnungen müssen Türen eine Mindesthöhe von 2,05 Metern vorweisen und mindestens 0,80 Meter breit sein. Zudem muss das Öffnen und Schließen ohne großen Kraftaufwand möglich sein.
  • Fenster: Ein Blick auf die Umgebung muss ebenfalls in sitzender Position möglich sein. Gleich wie bei Türen müssen sich auch die Fenster in einer barrierefreien Wohnung ohne großen manuellen Kraftaufwand (maximal 30 Newton) öffnen lassen.
  • Wohn- und Schlafräume: In jedem dieser Räume muss mindestens eine Bewegungsfläche von 1,20 Meter x 1,20 Meter vorhanden sein.
  • Duschen: Eine barrierefreie Dusche muss mit einem rutschhemmenden Bodenbelag ausgestattet und stufenlos begehbar sein.
  • Toiletten: Ein barrierefreies WC muss zwischen 46 und 48 Zentimeter hoch und mindestens 70 Zentimeter tief sein.

Sind Sie oder Ihr Angehöriger auf einen Rollstuhl angewiesen und Sie möchten Ihre Wohnung rollstuhlgerecht umgestalten, sind laut DIN-18040-2 die Auflagen, welche die Barrierefreiheit definieren, nicht ausreichend. Damit Sie Ihren eigenen finanziellen Aufwand reduzieren und von staatlichen Zuschüssen und Fördermitteln profitieren können, muss rollstuhlgerechter Wohnraum, neben den erwähnten Vorgaben, gesonderte Anforderungen erfüllen. Inwieweit sich die gesetzlichen Vorschriften von barrierefreiem zu rollstuhlgerechtem Wohnraum unterscheiden, vermittelt Ihnen der folgende Abschnitt.

Anforderungen an rollstuhlgerechten Wohnraum

  • Stellplätze für Rollstühle: Rollstuhlstellplätze müssen 1,80 Meter x 1,50 Meter messen.
  • Bewegungsflächen: Wohnräume, Flure, Badezimmer sowie Balkone und Terrassen müssen Bewegungsflächen von mindestens 1,50 Meter x 1,50 vorweisen.
  • Türen: In rollstuhlgerechten Wohnungen müssen die Türen 2,05 Meter hoch und 0,9 Meter breit sein. Ebenso ist darauf zu achten, dass der Türspion in der Eingangstür in einer Höhe von 1,20 angebracht ist.
  • Fenstergriffe: Fenstergriffe müssen auch im Sitzen erreichbar sein. Deswegen ist in rollstuhlgerechtem Wohnraum eine Höhe zwischen 0,85 bis 1,05 Meter vorgeschrieben. Die DIN-18040-2 erlaubt ebenfalls automatische Systeme.
  • Küchenbereiche: Die Mindesttiefe von rollstuhlgerechten Küchen liegt bei 1,50 Meter. Zudem ist zwingend darauf zu achten, dass Küchenmöbel, Arbeitsplatten sowie die Spüle und der Herd unterfahrbar sind.
  • Wände von Sanitärräumen & Ausstattungselemente: Die Wände in Sanitärbereichen müssen bauseits so ausgebildet sein, dass ein Anbringen von waagerechten und senkrechten Halte- und Stützgriffen wie unter anderem neben der Badewanne, dem WC oder im Duschbereich möglich ist. Ebenfalls ist in rollstuhlgerechten Sanitärräumen darauf zu achten, dass sich sämtliche Ausstattungselemente deutlich von der Umwelt abheben.
  • Duschbereiche: Neben einem rutschhemmenden Bodenbelag und einem schwellenlosen Zugang, müssen rollstuhlgerechte Duschbereiche mit einem Klappsitz und ausklappbaren Stützgriffen ausgestattet sein. Des Weiteren müssen sich Drehflügeltüren nach außen öffnen und von außen entriegeln lassen.
  • Badewanne: Eine bestehende Badewanne muss in einer rollstuhlgerechten Wohnung mit einem Badewannenlifter ausgestattet sein. Dies erlaubt Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, einen mühelosen Ein- und Ausstieg.
  • Armaturen: Badarmaturen müssen als Einhebelarmatur mit verlängertem Hebel und schwenkbarem Auslauf ausgebildet sein. Die DIN-18040-2 erlaubt ebenfalls berührungslos bedienbare Armaturen. Um Verbrühungen zu verhindern, müssen diese eine Temperaturbegrenzung haben.
  • Toilette: Ein rollstuhlgerechtes WC muss zwischen 46 Zentimeter und 48 Zentimeter hoch und 70 Zentimeter tief sein. Zudem müssen seitliche Stützklappgriffe und eine Rückenstütze vorhanden sein. Eine rollstuhlgerechte Toilette zeichnet ebenfalls aus, dass der Toilettenpapierhalter für die körperlich beeinträchtigte Person gut erreichbar sein muss und die Spülvorrichtung nach dem Toilettengang ohne fremde Hilfe betätigt werden kann.
  • Waschtische: Waschbecken müssen auch im Sitzen nutzbar und mit einem Rollstuhl unterfahrbar sein. Deswegen ist eine Vorderkantenhöhe von maximal 80 Zentimeter und eine Tiefe von 55 Zentimeter vorgeschrieben. Achten Sie beim Umbau ebenfalls auf ausreichend Beinfreiraum unter dem Waschtisch. Eine Breite von 90 Zentimetern darf in rollstuhlgerechten Wohnungen nicht unterschritten werden. Zudem muss neben dem Waschtisch ein Handtuchhalter montiert werden, welcher Menschen mit Behinderung gleichzeitig als Halte- und Stützgriff dienen kann.
Wussten Sie, dass in Deutschland nur die Begriffe "rollstuhlgerecht" und "barrierefrei" in Form von Normen definiert sind und Wohnraum der als senioren- oder altersgerecht sowie barrierearm, behindertengerecht, barrierereduziert oder schwellenarm beworben wird, keine gesetzlichen Anforderungen erfüllen muss?

Fakt ist: Begriffe wie diese, weisen darauf hin, dass es sich um Wohnungen handelt, die Senioren, pflegebedürftigen Personen und Menschen mit Behinderung den Alltag erleichtern, die Selbstständigkeit fördern und die Lebensqualität steigern. Aber was bedeuten die genannten Adjektive auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt und mit welchen Ausstattungsmerkmalen ist zu rechnen? Die nächsten Absätze klären auf.

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Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und barrierearm?

Barrierefrei bedeutet, dass eine öffentliche Einrichtung oder privater Wohnraum so gestaltet ist, dass sie von Personengruppen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Merkmale, die Barrierefreiheit definieren, sind unter anderem ebenerdige Duschbereiche, breitere Türen und Flure sowie speziell angepasste Sanitäranlagen und Halte- und Stützgriffe zur zusätzlichen Unterstützung. Bei barrierearmem Wohnraum gestalten sich die Anforderungen gänzlich anders. Denn der Begriff "barrierearm" unterliegt keinen Normen und ist nicht gesetzlich definiert. Aber was bedeutet barrierearm eigentlich?

Barrierearm bedeutet, dass frei zugängliche Einrichtungen oder privater Wohnraum so angepasst sind, dass Personengruppen mit leichten Beeinträchtigungen die Nutzung erleichtert wird. Merkmale, die barrierearmen Wohnraum beschreiben, können folgende sein:

  • Rutschsichere Bodenbeläge für mehr Sicherheit.
  • Duschen mit Restschwellen.
  • Erhöhte Toiletten, die Betroffenen das Hinsetzen und Aufstehen erleichtern.
  • Halte- und Stützgriffe oder Haltestangen an strategischen Orten wie unter anderem neben der Toilette, im Duschbereich oder neben der Badewanne.

Wie zuvor erwähnt existieren noch weitere Gestaltungsbeschreibungen in der Immobilienbranche, deren Bedeutung bei Betroffenen und ihren Angehörigen oftmals für Verwirrung sorgen können. Mithilfe der folgenden Informationen können Sie Wohnungsinserate besser deuten und wissen bereits im Voraus, womit Sie bei der Besichtigung rechnen können.

Barrierereduziert & schwellenarm: Was bedeutet das eigentlich?

Auch Begriffe wie "barrierereduziert" und "schwellenarm" sind nicht gesetzlich definiert. So kann es sein, dass Sie im oder außerhalb des Wohnraums gerade einmal die Vorteile eines Aufzugs oder Treppenlifts sowie eines bodengleichen Duschbereichs nutzen können. Vielleicht liegt die Wohnung aber auch im Erdgeschoss und wird als "barrerereduziert" oder "schwellenarm" beschrieben, da zukünftige Mieter oder potenzielle Eigentümer nur wenige Stufen zur Wohnungstür überbrücken müssen.

Natürlich besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass Wohnraum, der mit diesen Begriffen beworben wird, über ausstreichend große Bewegungsflächen oder sogar breitere Türen verfügt. Ob dies der Fall ist, werden Sie jedoch oftmals erst beim Besichtigungstermin feststellen.

Seniorengerecht & altersgerecht: Dies erwartet Sie auf dem Wohnungsmarkt

Auch diese beiden Begriffe sind nicht in Form von DIN-Normen gesetzlich definiert. So müssen Wohnungen oder Immobilien keine spezifischen Merkmale in der Gestaltung besitzen, welche Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen, die selbstständige Nutzung des Wohnraums auf bestimmte Art und Weise erleichtert oder die häusliche Pflege möglich macht.

Dies bedeutet: Auch normaler Wohnraum kann mit den Begriffen "seniorengerecht" oder "altersgerecht" beworben werden. So finden Sie mit etwas Glück Haltegriffe im Badezimmer vor und der Vermieter oder Makler informiert Sie darüber, dass die nächste Apotheke zu Fuß erreichbar ist und sich verschiedene Arztpraxen in unmittelbarer Nähe befinden.

Guter Tipp: Möchten Sie eine rollstuhlgerechte oder barrierefreie Wohnung oder Immobilie erwerben oder mieten, dann sollten Sie bei der Suche darauf achten, dass das Objekt sämtliche Anforderungen erfüllt. Laut Gesetzgebung sind Eigentümer oder Immobilienmakler, die Wohnraum mit den erwähnten Begriffen bewerben, zwar dazu verpflichtet, dass Wohnungen oder Häuser den Standards der DIN-Norm 18040-2 entsprechen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich abzusichern und zur Besichtigung einen Experten mitzunehmen, der die baulichen Gegebenheiten vor Ort professionell einschätzen kann.
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Wohnraum barrierefrei oder rollstuhlgerecht gestalten: Zuschüsse und Fördermittel für die Finanzierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) unterstützt Privatpersonen bei der Gestaltung von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Beeinträchtigte Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad besitzen, haben zusätzlich die Möglichkeit, für die Barrierereduzierung in den eigenen vier Wänden von Zuschüssen durch die Pflegekasse zu profitieren. Diese Kostenträger stellen Finanzierungshilfen zur Verfügung:

  • Zuschüsse durch die Pflegekasse: Die Kassen unterstützen Umbaumaßnahmen zur Wohnraumanpassung mit Zuschüssen in Höhe von 4.000 Euro pro Einzelmaßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Gemeinschaftswohnung, sind 16.000 Euro pro Einzelmaßnahme möglich.
  • Investitionszuschuss "Barrierereduzierung (455-B) durch die KfW: Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort im eigenen Zuhause oder für den Kauf von umgebautem, barrierereduziertem Wohnraum stellt die KfW für Einzelmaßnahmen Zuschüsse bis zu 2.500 Euro zur Verfügung. Für den Standard "Altersgerechtes Haus" können Sie für barrierefreie Umbaumaßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 6.250 Euro beantragen. Diese Finanzierungshilfen sind an kein Alter gebunden.
  • Zinsgünstiger Förderkredit (159) "Altersgerecht umbauen" durch die KfW: Für die Reduzierung von Barrieren in den eigenen vier Wänden oder für den Kauf von umgebautem Wohnraum bietet die KfW-Förderbank Kredite bis zu 50.000 Euro ab 2,34 Prozent effektivem Jahreszins an. Die Förderung können Menschen jeden Alters beantragen. Auch ein Pflegegrad ist nicht nötig.
Gut zu wissen: Die meisten Barrieren, die Senioren oder Menschen mit Behinderungen den Alltag erschweren und ein selbstständiges Leben unmöglich machen, befinden sich erfahrungsgemäß im Badezimmer. Stehen Sie vor der Herausforderung Ihr Badezimmer barrierefrei zu gestalten und benötigen Informationen und Tipps für die Umsetzung oder möchten wissen, worauf Sie bei der Antragstellung von Fördermitteln achten müssen, dann finden Sie alle notwendigen Informationen in unserem Ratgeber "Barrierefreier Badumbau".

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

Was bedeutet der Begriff barrierefrei?

Barrierefrei bedeutet, dass Wohnungen, Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Verkehrsmittel sowie Freizeitangebote, Dienstleistungen und Gebrauchsgegenstände so gestaltet sind, dass sie für jeden Menschen in der üblichen Weise ohne besondere Erschwernis frei zugänglich und nutzbar sind. Definiert ist der Begriff "barrierefrei" im Behindertengleichstellungsgesetz Paragraf 4. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in der DIN-18040 gesetzlich verankert.

Was sind nicht sichtbare Barrieren?

Nicht sichtbare Barrieren sind unter anderem Barrieren in der Kommunikation, der sensorischen Gestaltung sowie in den sozialen Normen. Hierzu gehören zum Beispiel sensorische Reize wie Licht und Geräusche, die es Personengruppen mit einer anderen Reizverarbeitung, wie unter anderem Menschen mit Autismus, erschwert oder sogar unmöglich machen, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein.

Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?

Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und wichtig für die Integration. Denn immer dann, wenn Menschen auf Barrieren stoßen, wird ihnen die Möglichkeit genommen, ein vollständiges Mitglied der Gesellschaft zu sein und somit die Selbstbestimmtheit im Leben verwehrt.

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