Treppenlift

Treppenlift mieten - eine flexible Alternative?

Geschrieben von
Sabrina Berger
Zuletzt aktualisiert
2/4/2025

Lohnt sich die Miete?

Kosten

Rentabilität

Vor- & Nachteile

Finanzierungsmodelle

Ablauf der Miete

Inklusive Serviceleistungen

Anbieterauswahl

Vertragsfragen

Krankenkassenübernahme

Fazit

Kurz zusammengefasst

  • Kurzzeitige Lösung: Das Mieten eines Treppenlifts ist ideal für vorübergehende Mobilitätseinschränkungen, wie nach einer Operation oder während einer Genesungsphase, und bietet moderate Raten statt hoher Einmalzahlungen.
  • Kosten und Laufzeit: Mietkosten beginnen bei 50-300 Euro monatlich, plus Einmalzahlung für Montage; langfristig über 4 Jahre ist der Kauf oft günstiger.
  • Fördermöglichkeiten: Zuschüsse, wie der Pflegekassenzuschuss (bis 4.180 Euro), können auch für Mietlösungen beantragt werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt.
  • Sie benötigen einen Treppenlift, aber nur temporär? Dann könnte die Treppenlift Miete eine perfekte Lösung darstellen.

    Wir befassen uns in diesem Ratgeber ausführlich zu diesem Thema und klären alle wichtigen Fragen und Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt.

    Wann lohnt es sich, wie gestaltet sich der Ablauf und welche Förder- und Finanzierungshilfen können Sie in Anspruch nehmen?

    Kurzum: Ist Treppenlift mieten tatsächlich eine flexible Alternative?

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    Wann lohnt es sich einen Treppenlift zu mieten?

    Das Mieten lohnt sich insbesondere dann, wenn der Treppenlift nur für einen bestimmten Zeitraum benötigt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

    • Mobilitätseinschränkungen vor bzw. nach einer Operation oder während einer Genesungsphase vorliegen.
    • eine Übergangslösung benötigt wird, weil ein Umzug in absehbarer Zeit ansteht.
    • geringe Ratenzahlungen Budgettechnisch einfacher zu leisten sind als eine hohe Einmalzahlung.
    • eine Testphase zeigen soll, ob ein Treppenlift die gewünschte Unterstützung im Alltag erbringt.  

    Sehen wir uns nachfolgend an, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

    Wie teuer ist es einen Treppenlift zu mieten?

    Der Mietpreis hängt von verschiedenen Faktoren ab, dazu zählen die Art des Treppenlifts, die Treppenform, die Dauer der Miete und den jeweiligen Vertragskonditionen.

    Neben den monatlichen Raten, ist eine Anzahlung zu leisten. Nutzen Sie die nachfolgende Aufstellung, um einen groben Überblick über die anfallenden Kosten zu erhalten:

    1. Einmalige Montage- und Installationskosten: Diese können je nach Aufwand und Treppenart zwischen 1.000 und 3.000 Euro liegen. Bei kurvigen Treppen ist der Aufwand höher als bei geraden Treppen.
    2. Monatliche Mietkosten: Die Mietkosten variieren je nach Modell und Anbieter. Plattformlifte und Kurventreppenlifte sind im Vergleich zu geraden Treppenliften oft teurer. Für gerade Treppen beginnen die monatlichen Preise oft bei etwa 50 bis 150 Euro. Für kurvige Treppen oder spezielle Modelle können die Kosten auf 200 bis 300 Euro pro Monat steigen.
    3. Zusätzliche Kosten: Einige Anbieter verlangen eine Kaution oder bieten optionale Servicepakete, die Wartung und Reparatur abdecken.

    Die Mietpreise von Treppenliften variieren enorm je nach Anbieter. Daher ist es ratsam, mehrere Angebote zu vergleichen, weil sich häufig Preisdifferenzen aufgrund unterschiedlicher technischer Lösung ergeben.

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    Wie lange ist Mieten rentabel?

    Grundsätzlich lohnt sich Mieten nur bei einer maximalen Laufzeit von 3 bis 4 Jahren. Ab dem fünften Jahren ist der Neukauf eines Treppenlifts rentabler. Denn zu der monatlichen Rate, die im Schnitt zwischen 150 bis 300 Euro liegt, müssen Sie noch eine Anzahlung leisten, die bis zu 50 Prozent des Kaufpreises betragen kann.

    In der Regel beinhaltet diese Anzahlung die Lieferung und den Treppenlift Einbau. Sollten die Führungsschienen nicht übernommen werden können, müssen Sie auch hier mit weiteren Kosten rechnen.

    Wir haben für Sie beispielhaft eine Modelrechnung durchgeführt, die verdeutlicht, dass eine Laufzeit länger als 4 Jahre nicht mehr wirtschaftlich ist.

    Kostenübersicht

    Kostenübersicht

    Miete Kosten
    Anzahlung bis 3.000 Euro
    Zuschuss Pflegeversicherung bis 4.000 Euro
    Monatliche Rate bis 150 Euro
    Kosten bei 3 Jahren Laufzeit bis 4.400 Euro
    Kosten bei 5 Jahren Laufzeit bis 9.800 Euro
    Kosten Neukauf ca. 6.000 Euro

    Treppenlift Mieten: Vor- und Nachteile

    Ob die Miete eines Treppenlifts sich rentiert, hängt von verschiedenen Faktoren und Bedürfnissen ab.

    Wir haben für Sie in einem kurzen Überblick die Vor- und Nachteile zusammengefasst, damit Sie für sich entscheiden können, welche der Aspekte eine größere Gewichtung im Entscheidungsprozess pro/contra hat.

    Vorteile:

    • Kostengünstige Einstiegslösung: Die anfänglichen Mietkosten sind in der Regel deutlich niedriger als der Kaufpreis.
    • Flexibilität bei temporären Bedarf: Besonders bei vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen ist Mieten sinnvoll.
    • Wartung oft inklusive: Viele Mietverträge beinhalten Wartung und Reparaturen, was zusätzliche Kosten und Aufwand reduziert.
    • Kein langfristiges Engagement: Am Ende der Mietlaufzeit wird der Treppenlift abgebaut, keine Entsorgung oder ein Weiterverkauf sind nötig.
    • Aktuelle Technik: Mietmodelle sind gut gewartet, TÜV geprüft und auf dem aktuellen Sicherheitsstandard.

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    Nachteile:

    • Langfristig teurer: Überschreitet die Mietdauer vier Jahre zahlen Sie drauf.
    • Begrenzte Anpassungsmöglichkeiten: Individuelle Anpassungen, wie spezielle Designs sind mit Zusatzkosten verbunden.
    • Eingeschränkte Verfügbarkeit für Sonderanfertigungen: Bei komplexen Treppen (z. B. Wendeltreppen oder sehr steilen Treppen) ist es oft schwierig, einen passenden Mietlift zu finden.
    • Vertragsbindung: Auch wenn die monatlichen Kosten niedrig erscheinen, binden Mietverträge oft an Mindestlaufzeiten. Eine frühzeitige Kündigung kann zusätzliche Gebühren verursachen.
    • Keine Eigentümerschaft: Im Gegensatz zum Kauf gehört der Lift nicht Ihnen. Nach Ende des Mietverhältnisses müssen Sie ihn zurückgeben, auch wenn Sie ihn noch länger benötigen.

    Finanzierungsmodelle für das Mieten eines Treppenlifts

    Für das Mieten von Treppenliften gibt es unterschiedliche Finanzierungmodelle. Wägen Sie sorgfältig Ihre Bedürfnisse und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisse ab, um langfristig versorgt zu sein und Kosten zu sparen.

    Es gibt verschiedene Finanzierungsmodelle, um einen Treppenlift zu mieten.

    Mietmodell

    Beim klassischen Mietmodell zahlen Sie eine monatliche Gebühr. Diese Gebühren variieren je nach Anbieter und Modell des Treppenlifts.

    Mietkauf

    Beim Mietkauf haben Sie die Möglichkeit, den Lift schrittweise zu bezahlen. Am Ende der Mietlaufzeit besteht oft die Option, den Treppenlift zu einem reduzierten Preis zu übernehmen.

    Leasing

    Beim Leasing zahlen Sie ähnlich wie beim Mietmodell eine monatliche Rate, jedoch besteht am Ende oft die Möglichkeit des Erwerbs zu attraktiven Konditionen.

    Wie läuft die Miete eines Treppenlifts ab?

    Wenn Sie sich entschieden haben, den Treppenlift bei einem Fachhändler zu mieten, führt dieser auch Transport und Montage durch. Wir führen Sie nun Schritt für Schritt durch den Ablauf.

    1. Beratung und Bedarfsanalyse

    Ein Fachberater bewertet vor Ort Ihre Wohnsituation und Mobilitätsanforderungen. Dabei wird festgestellt, welcher Lifttyp geeignet ist (Sitzlift, Stehlift, Plattformlift, Hublift).

    2. Vertragsabschluss

    Nach Auswahl des geeigneten Modells wird der Mietvertrag abgeschlossen. In diesem sind die Laufzeit, die Kosten sowie Zusatzleistungen wie Wartung und Reparaturen festgelegt.

    3. Montage des Treppenlifts

    Nach Vertragsabschluss wird der Treppenlift von Fachkräften installiert. Die Installation ist in der Regel innerhalb eines Tages abgeschlossen und erfolgt ohne große bauliche Eingriffe.

    4. Gebrauch und Wartung

    Während der Mietdauer steht Ihnen der Treppenlift zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung. Wartungs- und Reparaturarbeiten sind in der Regel in der Monatsrate enthalten, sollten aber im Vertrag explizit festgehalten sein.

    5. Abbau am Mietende

    Nach Ablauf des Mietvertrages wird der Treppenlift von dem vermietenden Dienstleister fachgerecht abgebaut. Eventuell anfallende Abbaukosten sind vorab im Vertrag festgelegt.

    Tipp: Achten Sie nicht nur auf günstige Raten, sondern auch auf einen kostenlosen Abbau nach Ende der Vertragslaufzeit. Dieser Service sollte im Mietangebot inklusive sein!

    Die Laufzeit der Miete kann flexibel an Ihre Bedürfnisse angepasst werden. In der Regel bieten Anbieter Verträge ab einer Mindestlaufzeit von drei Monaten bis maximal 36 Monate an.

    Sollten Sie den Treppenlift für einen geringeren Zeitraum als die vereinbarte Mietzeit benötigen, ist dennoch der vertraglich vereinbarte Mindestmietzeitraum zu bezahlen.

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    Welche Serviceleistungen sind inklusive?

    Achten Sie darauf, dass Ihnen der Treppenlift-Anbieter umfassende Serviceleistungen anbietet, die neben dem Aspekt der Sicherheit auch einen zuverlässigen Kundendienst bei Störungen beinhaltet.

    Zu diesen Serviceleistungen zählt

    • die Fachberatung
    • Lieferung
    • und professionelle Installation

    des Treppenlifts durch geschulte Techniker.

    Ebenso sollte ein Wartungsservice angeboten werden, in dem regelmäßig die Funktionstüchtigkeit der Elektronik, Führungsschienen und Sicherheitsfunktionen überprüft werden.

    Achten Sie auf einen 24-Stunden Kundensupport, der bei Störungen oder Ausfällen schnell und zuverlässig einen technischen Support bereit stellen kann. Ein vertraglich festgelegter Reparaturservice bedeutet für Sie nicht nur eine schnelle Reparatur, sondern auch zu kostengünstigen Preisen, wenn nicht gar kostenlos.

    Ein Test- und Einweisungsservice macht Sie mit den Funktionen des Lifts vertraut und klärt Sie über die Sicherheitsbestimmungen auf. Auch eine kostenlose Demontage und Rücknahme am Ende der Mietzeit sollten Teil der Serviceleistungen sein.

    Die Serviceleistungen auf einem Blick:

    • Beratung
    • Lieferung
    • Montage
    • Wartungsservice
    • 24-Stunden Kundensupport
    • kostenlose Demontage und Rücknahme

    Tipps zur Auswahl des richtigen Anbieters

    Nutzen Sie online Vergleichsplattformen, und holen Sie sich unverbindlich unterschiedliche Angebote ein. Anbieter nutzen teils unterschiedliche technische Lösungen, was zu großen Preisdifferenzen führt. Eine ausgiebige Recherche zahlt sich aus.

    1. Vergleichen Sie mehrere Angebote: Holen Sie mindestens drei Angebote von unterschiedlichen Anbietern ein, um einen guten Marktüberblick zu erhalten.
    2. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen: Lesen Sie das Kleingedruckte sorgfältig und achten Sie auf versteckte Kosten oder lange Mindestlaufzeiten.
    3. Bewertungen und Empfehlungen: Recherchieren Sie Kundenbewertungen online und fragen Sie in Ihrem Bekanntenkreis nach Empfehlungen.
    4. Regionale Anbieter bevorzugen: Regionale Anbieter sind oft schneller vor Ort und können einen besseren Service bieten.

    Neutrale Beratung vor Ort:

    Nutzen Sie die Möglichkeit sich bei einer Wohnberatungsstelle (1) in Ihrer Nähe von einem unabhängigen Berater über Treppenlift-Angebote, Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten sowie zu rechtlichen Fragen informieren zu lassen.

    Die Wohnberatungsstellen setzen sich gezielt für Senioren und Menschen mit Teilhabe-Beschränkungen ein, damit diese möglichst barrierefrei in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können.

    Wichtige Fragen vor Vertragsabschluss

    Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie folgende Fragen klären:

    1. Welche Kosten kommen auf mich zu? Lassen Sie sich alle Kosten (Einmalzahlung, monatliche Miete, Zusatzleistungen) detailliert aufschlüsseln.
    2. Wie flexibel ist der Vertrag? Kann der Mietzeitraum verlängert oder vorzeitig beendet werden?
    3. Was sind die Kündigungsbedingungen? Prüfen Sie ob und wie hoch die Kosten für eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses sind.
    4. Welche Modelle sind verfügbar? Ist das gewünschte Modell für Ihre Treppe geeignet?
    5. Welche Services sind inklusive? Sind Wartung, Reparaturen und Notfalleinsätze im Mietpreis enthalten?
    6. Wie schnell ist der Anbieter erreichbar? Gibt es einen 24/7-Service für technische Probleme?

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    Treppenlift mieten: Zahlt die Krankenkasse?

    Indirekt zahlt die Krankenkasse. Denn jede gesetzliche Krankenkasse hat ihre eigene Pflegekasse.

    Während die Krankenkassen für die medizinische Versorgung zuständig sind, zählt zu den Aufgaben der Pflegekassen die Finanzierung von Pflegeleistungen.

    Treppenlifte fallen zwar nicht in die Kategorie der "Pflegehilfsmittel" aber im Zuge von "wohnumfeldverbessernden Maßnahmen" (2) können Sie einen Pflegkassenzuschuss der Kostenübernahme in Höhe von bis zu 4.000 Euro, ab Januar 2025 in Höhe von 4.180 (3), beantragen. Dieser Pflegekassenzuschuss kann sowohl für den Neu- oder Gebrauchtkauf als auch für die Treppenlift-Miete in Anspruch genommen werden.

    Voraussetzung ist, dass Ihnen oder Ihrem Angehörigen mindestens Pflegegrad 1 zugesprochen wurde und dass die Versicherung den Treppenlift-Einbau als “wohnumfeldverbessernde Maßnahme” bewertet hat.

    Stellen Sie deshalb einen formlosen Antrag vor Zeichnung des Mietvertrages mit dem Treppenlift-Anbieter.  

    Und was wenn kein Pflegegrad vorliegt?

    In diesem Fall leisten weder Kranken- noch Pflegekassen eine Kostenübernahme.

    Es gibt allerdings noch andere Zuschüsse und Fördermittel. Die KfW bietet zudem Förderkredite und Zuschüsse für barrierefreie Umbauten an.

    Der Investitionszuschuss 455-B (4) ist sowohl für Immobilienbesitzer als auch für Mieter zugänglich. Gefördert werden bis zu 6.250 Euro. Alternativ können Sie ein zinsvergünstigtes Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159" (5) beantragen. In finanziell prekären Situationen dient das Sozialamt als Ansprechpartner.

    Es gibt allerdings noch weitere öffentliche Stellen und regionale Finanzierungshilfen. Welche das sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Zuschuss zum Treppenlift".

    Fazit:  

    Einen Treppenlift zu mieten lohnt sich also nur für einen Zeitraum bis zu 4 Jahren.

    Für einen langfristigen Einsatz ist der Kauf oft die wirtschaftlichere Option. Andernfalls ist die Miete eine durchaus attraktive Lösung. Moderate monatliche Raten anstelle einer hohen Einmal-Belastung.

    Eine große Auswahl an Mietmodellen sowie einem Service-Komplettpaket inklusive Einbau, Gewährleistung, Qualität und Sicherheit wie bei einem Neugerät. Ein ausgiebiger Vergleich unterschiedlicher Treppenlift-Anbieter lohnt sich finanziell.

    Häufig gestellte Fragen

    Für wen eignet sich das Mieten eines Treppenlifts?

    Das Mieten eines Treppenlifts eignet sich besonders, wenn der Lift nur vorübergehend benötigen wird, z. B. nach einer Operation, während einer Rehabilitation oder bei einem befristeten Aufenthalt in einem Haus mit Treppen.

    Was kostet das Mieten eines Treppenlifts?

    Die monatlichen Mietzahlungen belaufen sich in der Regel auf 150 bis 300 Euro, abhängig von Modell, Ausstattung und Treppenart (gerade oder kurvig). Zusätzlich können einmalige Kosten für die Installation anfallen. Wartung und Reparaturen sind häufig im Mietpreis enthalten, sollten jedoch im Vertrag geprüft werden.

    Gibt es Mindestmietzeiten für einen Treppenlift?

    Ja, die meisten Anbieter legen eine Mindestmietzeitraum fest, der häufig zwischen 6 und 12 Monaten liegt. Bei frühzeitiger Kündigung können zusätzliche Gebühren anfallen. Einige Anbieter bieten auch flexible Kurzzeitmieten an.

    Quellen

    (1) Liste der regionalen Wohnberatungsstellen, die in der BAG Wohnungsanpassung e.V. organisiert sind: https://www.wohnungsanpassung-bag.de/seite/259749/wohnberatungstellen.html

    (2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

    (3) Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg

    (4) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss 455: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/

    (5) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Altersgerecht Umbauen - Kredit 159: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/