Altenpflege

Intensivpflege - Außerklinische Pflege

Geschrieben von
Sabrina Berger
Zuletzt aktualisiert
26/3/2025

Definition

Verschiedene Formen

Ambulant

Außerklinisch

Sonderfälle

Antragstellung

Finanzierung

Fazit

Kurz zusammengefasst

  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung: Qualifizierte Fachkräfte sind jederzeit verfügbar, um eine kontinuierliche medizinische Versorgung zu gewährleisten.
  • Familienorientierte Pflege: Die Familie kann aktiv in den Pflegeprozess eingebunden werden, was den Heilungsprozess unterstützt.
  • Finanzielle Unterstützung: Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden anteilig von den Krankenkassen übernommen.

Intensivpflege ist ein spezieller Bereich der medizinischen Versorgung. Patientinnen und Patienten
befinden sich häufig in lebensbedrohlichen gesundheitlichen Situationen und haben einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege.

Die Anwesenheit von qualifizierten Fachkräften, die rund um die Uhr eine umfassende Betreuung sicherstellen, ist unabdingbar.

In diesem Ratgeber befassen wir uns ausführlich mit diesem Thema und klären alle wichtigen Fragen.

Definition: Intensivpflege

Intensivpflege bezeichnet die hochspezialisierte Pflege von Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder schweren Behinderungen.

Eine Form dieser Pflege ist die außerklinische Intensivpflege, die es schwerkranken Menschen ermöglicht außerhalb eines Krankenhauses versorgt zu werden werden. Sie erfordert eine besonders engmaschige Kontrolle von Vitalwerten und eine permanente Interventionsbereitschaft, da sich der Gesundheitszustand jederzeit lebensbedrohlich verschlechtern kann.

Eine intensivmedizinische Betreuung von qualifizierten Pflegefachkräften ist deshalb unerlässlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss gibt in seiner Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI-RL) (1) Regelungen vor, wie die außerklinische Intensivpflege abläuft, welche Ärzte und Ärztinnen die Leistung verordnen dürfen und wie die Intensivtherapie optimiert werden kann.

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Die außerklinische Intensivpflege kann sowohl im häuslichen Umfeld oder in speziellen Wohngemeinschaften erfolgen.

Somit soll schwerkranken Patientinnen und Patienten  ein größtmögliches Maß an Teilhabe und Selbstbestimmung zu Teil werden. Denn der Verbleib im gewohnten Umfeld, ist eine wichtige Voraussetzung, um körperlich, geistig und sozial aktiv und integriert zu bleiben.

Häufig betreute Krankheitsbilder in der Intensivpflege sind unter anderem neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen, Querschnittslähmung, Tumorerkrankungen, Schädel-Hirn-Traumata, Wachkoma, Herzrhythmusstörungen sowie Störungen im Flüssigkeits-, Elektrolyt-, Säuren- und/oder Basenhaushalt.

Formen der Intensivpflege

Der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen ist gesetzlich (2)(3) verankert. Dieser Grundsatz verschafft Menschen trotz intensiver Pflegebedürftigkeit, die Möglichkeit zu Hause versorgt zu werden.

Auch Patienten mit besonders hohem medizinischen Pflegebedarf können so außerklinisch in einer Wohngruppe versorgt werden. Je nach Pflegeort, lässt sich die Intensivpflege in verschiedene Kategorien einteilen:

Ambulante Intensivpflege zu Hause

Diese Form der Pflege wird auch als 1:1 Intensivpflege bezeichnet. Ein einzelner Patient wird kontinuierlich von einer speziell ausgebildeten Pflegefachkraft betreut.

Eine intensive und individuelle Betreuung ist insbesondere für Patienten mit Beatmungspflicht oder schweren neurologischen Erkrankungen notwendig.

Diese spezialisierte Behandlungspflege darf nur von examinierten Pflegefachkräften mit entsprechender Zusatzqualifikation in der außerklinischen Intensivpflege durchgeführt werden.

Dazu gehören Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger sowie speziell geschulte Intensivpflegekräfte, die über Erfahrung in der Beatmungspflege und im Notfallmanagement verfügen.

Zusätzlich müssen Pflegekräfte in der ambulanten Intensivpflege nachweisbar jährliche Fortbildungen absolvieren.

Ambulante Intensivpflege in einer Wohngruppe

Die Intensivpflege in einer Wohngruppe stellt eine Alternative zur stationären und häuslichen Intensivpflege dar. In solchen spezialisierten Wohngemeinschaften leben mehrere intensivpflegebedürftige Patienten zusammen und werden rund um die Uhr von Pflegefachkräften betreut.

Diese Wohnform bietet den Vorteil einer professionellen Pflege in einer häuslichen Atmosphäre, während gleichzeitig soziale Kontakte gefördert werden. Sie ist besonders geeignet für Patienten, die nicht alleine zu Hause versorgt werden können oder wollen, aber dennoch eine Alternative zu einer Pflegeeinrichtung suchen.

In so genannten Beatmungs-WGs maximal drei Beatmungspatienten von einer Pflegefachkraft (Betreuungsschlüssel 1:2-3) betreut.

Intensivpflege im Pflegeheim

In Pflegeheimen finden sich spezielle Intensivpflegebereiche, die schwerkranke und beatmungspflichtige Patienten versorgen.

Diese Form der Versorgung ist besonders für Patienten geeignet, die eine langfristige intensivmedizinische Betreuung benötigen, aber nicht mehr im Krankenhaus versorgt werden müssen. Pflegeheime mit Intensivpflegeeinheiten bieten oft eine Kombination aus medizinischer Versorgung, therapeutischen Maßnahmen und sozialer Betreuung.

Allerdings ist der Betreuungsschlüssel mit 1:3 und mehr hier eher schlechter.

Anforderungen an die ambulante Intensivpflege

Die Intensivpflege umfasst eine Vielzahl spezialisierter Leistungen. Achten Sie deshalb bei der Auswahl eines Intensivpflegedienstes, dass das folgende Leistungsspektrum abgedeckt ist:  

  • 24-Stunden-Überwachung: Kontinuierliche Kontrolle der Vitalfunktionen inklusive Interventionen wie beispielsweise Reanimation
  • Beatmungspflege: Invasive und nicht-invasive Beatmung
  • Tracheostomapflege: Betreuung von Patienten mit Tracheostoma
  • Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
  • Anwendung von Inhalations- und Absauggeräte
  • Katheterpflege: Betreuung von Patienten mit Blasenkatheter, Magensonde o.ä.
  • Wundmanagement: Anamnese, Inspektion, Behandlung und Schmerztherapie
  • Medikamentengabe: Verabreichung von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung
  • Ernährungsmanagement: bedürfnisorientierte und bedarfsgerechte Ernährung
  • Körper- und Hautpflege: Waschen von Körperteilen, Haaren und Nägeln, Mund- und Zahnpflege sowie Hautpflege
  • Physiotherapie und Mobilisation: Erhalt und Verbesserung der Mobilität
  • Psychosoziale Betreuung: Unterstützung für Patienten und Angehörige

Voraussetzungen für die außerklinische Intensivpflege

Die außerklinische Intensivpflege ist eine spezialisierte Pflegeform für schwerstkranke oder intensivpflegebedürftige Menschen, die außerhalb eines Krankenhauses versorgt werden wollen.

Die Voraussetzungen für eine außerklinische Intensivpflege sind:

  1. Schwere Erkrankung:
    Der Betroffene leidet an einer schwerwiegenden Erkrankung, die eine kontinuierliche Überwachung durch speziell geschultes Pflegepersonal erfordert.
  2. Lebensbedrohliche Risiken:
    Es besteht ein erhöhtes Risiko für akute, lebensgefährliche Zustände, weshalb jederzeit eine schnelle medizinische Reaktion gewährleistet sein muss.
  3. Sofortige Intervention:
    Das Pflegepersonal muss jederzeit fachlich in der Lage sein, im Notfall lebensrettende Maßnahmen einzuleiten.

Typische Erkrankungen, die eine außerklinische Intensivpflege notwendig machen:

  • Schwere Lähmungen: Querschnittslähmung oder andere motorische Einschränkungen mit intensivem Pflegebedarf.
  • Wachkoma (Apallisches Syndrom): Patienten ohne Bewusstsein, die eine permanente Betreuung benötigen.
  • Fortgeschrittener Krebs: Palliativmedizinische Versorgung zur Linderung von Beschwerden.
  • Schädel-Hirn-Trauma: Patienten mit schweren Kopfverletzungen, die intensive Behandlungspflege und Rehabilitation benötigen.
  • Neurologische Erkrankungen: Erkrankungen wie ALS oder MS mit fortschreitender Pflegebedürftigkeit.
  • Schwere Herzrhythmusstörungen: Erfordern kontinuierliche Überwachung und sofortige Eingriffsbereitschaft.
  • Beatmungspflichtige Patienten: Menschen, die dauerhaft auf künstliche Beatmung angewiesen sind.
  • Intensivpflegebedürftige Kinder: Kinder mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen, die spezialisierte Pflege benötigen.

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Sonderfälle der Intensivpflege

In der Intensivpflege gibt es Sonderfälle, die besondere Anforderungen an die medizinische Versorgung und Pflege stellen. Die Betroffenen leiden in diesen Fällen an komplexen oder seltenen Erkrankungen und benötigen spezielle medizinische Geräte oder besondere Betreuungsformen.

Sonderfälle nach Erkrankungstyp

  • Langzeitbeatmung mit Beatmungsentwöhnung (Weaning-Patienten):                                                  Ein Sonderfall in der Intensivpflege ist die Heimbeatmung, bei der Patienten dauerhaft oder vorübergehend auf ein Beatmungsgerät angewiesen sind. Ein zentrales Ziel ist die Beatmungsentwöhnung (Weaning). Die Potenzialerhebung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Laut der AKI-Richtlinie muss bereits in der Klinik geprüft werden, ob das Potenzial für eine Entwöhnung beziehungsweise eine Entfernung der Trachealkanüle besteht.
  • Patienten mit seltener Stoffwechselerkrankung:
    Einige genetische Erkrankungen (z. B. Mukopolysaccharidose) erfordern eine hochspezialisierte Versorgung, oft mit spezieller Ernährung oder medikamentöser Behandlung.
  • Patienten mit Locked-in-Syndrom:
    Menschen, die bei vollem Bewusstsein sind, aber fast vollständig gelähmt, benötigen eine sehr individuelle Pflege mit Kommunikation über Augenbewegungen oder Spezialgeräte.
  • Multiple Organunterstützung:
    Patienten mit schwerer Multiorganerkrankung benötigen oft nicht nur Beatmung, sondern auch Dialyse oder Infusionspumpen für spezielle Medikamente.

Sonderfälle nach Pflegeumfeld

  • Palliativ-Intensivpflege:
    Manche Patienten mit schweren Erkrankungen, z. B. Krebs im Endstadium, benötigen eine Kombination aus Intensivpflege und Palliativversorgung zur Schmerz- und Symptomkontrolle.
  • Intensivpflege für Kinder:
    Säuglinge oder Kinder mit schweren angeborenen Erkrankungen (z. B. SMA – Spinale Muskelatrophie) benötigen oft eine lebenslange intensive Betreuung. Ziel der Intensivpflege ist es, den Kindern ein möglichst normales, altersgerechtes Leben zu ermöglichen. Deshalb müssen Fachkräfte über besondere Qualifikationen verfügen. Neben der medizinischen Versorgung der Kinder spielt auch die Unterstützung der Eltern eine wichtige Rolle. Sie beraten sie im Umgang mit der Erkrankung und stehen ihnen psychologisch zur Seite.
  • Außerklinische Intensivpflege mit Heimparenteraler Ernährung (HPN):
    Patienten, die dauerhaft künstlich ernährt werden müssen, benötigen spezialisierte Pflege für Infusionssysteme und die Katheterpflege.
Wichtiger Hinweis: Um das Ansteckungsrisiko im Pflegealltag zu minimieren, können sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, FFP2-Masken oder Mundschutz genutzt werden. Gemäß § 40 SGB XI (4) müssen die Pflegekassen die Kosten für diese Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat erstatten, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

Beantragung von außerklinischer Intensivpflege

Die Beantragung von Intensivpflege erfolgt in mehreren Schritten und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegekassen und gegebenenfalls dem Medizinischen Dienst.

  1. Ärztliche Verordnung: Zunächst muss der behandelnde Arzt den Bedarf an Intensivpflege feststellen und eine entsprechende Verordnung ausstellen. Diese Verordnung dokumentiert, dass der Patient aufgrund seiner gesundheitlichen Situation auf Intensivpflege angewiesen ist.
  2. Kontakt zur Krankenkasse: Mit der ärztlichen Verordnung wird der Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Die Krankenkasse beauftragt daraufhin den Medizinische Dienst (Medicproof bei Privatversicherten) mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieses bildet die Prüfgrundlage, ob ein Anspruch auf Intensivpflege besteht. Das Ergebnis wird Ihnen mit einem Bescheid zugeteilt.
  3. Pflegedienst wählen: Der Patient oder die Familie wählt einen geeigneten Intensivpflegedienst, der auf Intensivpflege spezialisiert ist. Der Pflegedienst muss die entsprechenden Anforderungen erfüllen und die notwendige Pflege und medizinische Versorgung sicherstellen.
  4. Genehmigung und Pflegevertrag: Nach Prüfung des Antrags und der Auswahl des Pflegedienstes erteilt die Krankenkasse die Genehmigung zur Intensivpflege. Anschließend wird ein Pflegevertrag zwischen dem Pflegedienst und dem Patienten oder den Angehörigen abgeschlossen.
  5. Regelmäßige Überprüfung: Der Bedarf an Intensivpflege wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Pflege weiterhin notwendig ist.

Es ist ratsam, sich bereits im Vorfeld von der Krankenkasse oder einem Fachberater über die genauen Voraussetzungen und den Ablauf zu informieren.

Finanzierung und Unterstützung

Die außerklinische Betreuung von schwerstkranken Menschen ist besonders kostenintensiv. Im häuslichen Umfeld fallen in der Regel Kosten in Höhe mehrerer tausend Euro pro Monat an.

Aber auch die Unterbringung in spezialisierten Pflegeeinrichtungen oder betreuten Wohngemeinschaften bedeuten eine ungemeine monetäre Belastung. Wir sehen uns deshalb nachfolgend an, welche Träger finanzielle Unterstützung leisten:

Krankenkassen

Die gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt die Kosten der medizinisch notwendigen Intensivpflege. Darunter fallen Leistungen der Pflege, Überwachung und Versorgung durch einen Intensivpflegedienst.

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Diese ist in der Regel zeitlich begrenzt, kann aber auf ärztliche Anordnung unbefristet erteilt werden.

Versicherte müssen an bis zu 28 Tagen im Kalenderjahr einen Eigenanteil von 10 Prozent der Behandlungspflegekosten zahlen, jedoch maximal 10 Euro pro Tag. Nach diesen 28 Tagen entfällt der Eigenanteil automatisch.

Pflegeversicherung

Abhängig vom Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Dies gilt insbesondere für nicht-medizinische Pflegeleistungen, wie die Finanzierung von Pflegesachleistungen.

Darunter fallen Aufwendungen für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Wird letzteres von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, rechnet dieser direkt die Vergütung mit der Pflegekasse ab (5).

Zusätzlich steht Intensivpflege Patienten ein Entlastungsbetrag (6) in Höhe von 131 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungsleistungen wie einer Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung zu. Um

Übernehmen Angehörige die täglichen pflegerischen Maßnahmen, steht Ihnen ein monatliches Pflegegeld (7) zu.

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Sozialhilfe

Die Sozialhilfe übernimmt bei der ambulanten Intensivpflege Kosten, wenn die betroffene Person finanziell nicht in der Lage ist, die Pflege aus eigenen Mitteln oder durch andere Sozialleistungen (z. B. Kranken- oder Pflegeversicherung) zu decken.

Ist es beispielsweise der versicherten Person nicht möglich, den gesetzlichen Eigenanteil der Behandlungspflegekosten zu zahlen, übernimmt die Sozialhilfe unter Umständen diesen Betrag.

Schließlich hat die Versorgung daheim auch medizinische Vorteile: Die Gefahr von Infektionserkrankungen ist zu Hause eindeutig geringer als in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen.

Fazit: Pflege im häuslichen Umfeld

Die außerklinische Intensivpflege stellt eine wertvolle Alternative zur stationären Behandlung dar, besonders für Patienten mit schweren, aber stabilisierbaren Erkrankungen. Sie ermöglicht es, intensive medizinische Versorgung in der vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses zu erhalten.

Schließlich hat diese Form der Versorgung auch medizinische Vorteile: Die Gefahr von Infektionserkrankungen ist zu Hause eindeutig geringer als in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ambulante Intensivpflege?

Ambulante Intensivpflege bezeichnet die Betreuung von Patienten mit schweren, oft chronischen Krankheiten, die intensivmedizinische Versorgung benötigen, jedoch nicht im Krankenhaus bleiben müssen/wollen. Die Pflege erfolgt zu Hause oder in speziellen Einrichtungen, wobei ein medizinisches Team aus Fachärzten, Pflegekräften und Therapeuten den Patienten permanent betreut, um die notwendige Versorgung zu gewährleisten.

Wie wird die ambulante Intensivpflege organisiert?

Die ambulante Intensivpflege wird individuell auf den Patienten abgestimmt. Zunächst wird eine umfassende medizinische Begutachtung durchgeführt. Anschließend wird ein Pflegeplan erstellt, der regelmäßige Besuche durch Ärzte, Pflegekräfte und Therapeuten umfasst. In der Regel sorgt der behandelnde Arzt für die medizinische Überwachung, während spezialisierte Pflegekräfte die notwendige Unterstützung bieten.

Wer darf Intensivpflegedienstleistungen ausüben?

In der ambulanten Intensivpflege arbeiten spezialisierte Pflegekräfte, die eine besondere Ausbildung in Intensivpflege haben, sowie Ärzte, die den medizinischen Zustand überwachen. Zusätzlich können Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden notwendig sein, um die Rehabilitation und das Wohlbefinden des Patienten zu fördern. Je nach Bedarf kommen auch Sozialarbeiter oder Psychologen zum Einsatz.

Wer trägt die Kosten für die ambulante Intensivpflege?

Die Kosten für ambulante Intensivpflege werden in Deutschland in der Regel von den Krankenkassen übernommen, wenn ein medizinischer Bedarf besteht. Die Pflegekraft oder der Intensivpflegedienst muss die Notwendigkeit der Intensivpflege nachweisen, und es erfolgt eine Genehmigung durch die Krankenkasse. In einigen Fällen kann es zu Zuzahlungen oder einer Kostenübernahme durch Sozialhilfe kommen.

Ist ambulante Intensivpflege für alle Patienten geeignet?

Ambulante Intensivpflege ist nicht für jeden Patienten geeignet. Sie setzt voraus, dass der Patient in der Lage ist, in einer stabilen Umgebung zu Hause zu bleiben und die notwendigen medizinischen Geräte (wie etwa ein Beatmungsgerät) vor Ort verfügbar sind. Zudem muss die Familie oder ein betreuendes Umfeld in der Lage sein, die Pflege zu unterstützen, auch wenn diese vor allem von Fachkräften übernommen wird. Die Entscheidung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten und den individuellen Bedürfnissen ab.

Quellen

(1) Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) - Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3678/AKI-RL_2024-12-05_iK-2025-01-01.pdf

(2) Soziales Gesetzbuch - Zwölftes Buch: Sozialhilfe - § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__13.html

(3) Soziales Gesetzbuch - Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung - § 37 Häusliche Krankenpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html
https://medwing.com/de/de/magazine/artikel/was-genau-ist-intensivpflege

(4) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung - § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html

(5) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung - § 36 Pflegesachleistung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html

(6) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung - § 45b Entlastungsbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html

(7) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung - § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html