Produkte
Produkte
Dienstleistungen
24 Stunden Pflege
Pflegekraft finden
Dienstleistungen
24 Stunden Pflege
Pflegegrad finden
Definition
Verschiedene Formen
Ambulant
Außerklinisch
Sonderfälle
Antragstellung
Finanzierung
Fazit
Intensivpflege ist ein spezieller Bereich der medizinischen Versorgung. Patientinnen und Patienten
befinden sich häufig in lebensbedrohlichen gesundheitlichen Situationen und haben einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege.
Die Anwesenheit von qualifizierten Fachkräften, die rund um die Uhr eine umfassende Betreuung sicherstellen, ist unabdingbar.
In diesem Ratgeber befassen wir uns ausführlich mit diesem Thema und klären alle wichtigen Fragen.
Intensivpflege bezeichnet die hochspezialisierte Pflege von Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder schweren Behinderungen.
Eine Form dieser Pflege ist die außerklinische Intensivpflege, die es schwerkranken Menschen ermöglicht außerhalb eines Krankenhauses versorgt zu werden werden. Sie erfordert eine besonders engmaschige Kontrolle von Vitalwerten und eine permanente Interventionsbereitschaft, da sich der Gesundheitszustand jederzeit lebensbedrohlich verschlechtern kann.
Eine intensivmedizinische Betreuung von qualifizierten Pflegefachkräften ist deshalb unerlässlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss gibt in seiner Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI-RL) (1) Regelungen vor, wie die außerklinische Intensivpflege abläuft, welche Ärzte und Ärztinnen die Leistung verordnen dürfen und wie die Intensivtherapie optimiert werden kann.
{{rte-heyflow-funnel-embed_24h-ah="/design/rte-components"}}
Die außerklinische Intensivpflege kann sowohl im häuslichen Umfeld oder in speziellen Wohngemeinschaften erfolgen.
Somit soll schwerkranken Patientinnen und Patienten ein größtmögliches Maß an Teilhabe und Selbstbestimmung zu Teil werden. Denn der Verbleib im gewohnten Umfeld, ist eine wichtige Voraussetzung, um körperlich, geistig und sozial aktiv und integriert zu bleiben.
Häufig betreute Krankheitsbilder in der Intensivpflege sind unter anderem neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen, Querschnittslähmung, Tumorerkrankungen, Schädel-Hirn-Traumata, Wachkoma, Herzrhythmusstörungen sowie Störungen im Flüssigkeits-, Elektrolyt-, Säuren- und/oder Basenhaushalt.
Der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen ist gesetzlich (2)(3) verankert. Dieser Grundsatz verschafft Menschen trotz intensiver Pflegebedürftigkeit, die Möglichkeit zu Hause versorgt zu werden.
Auch Patienten mit besonders hohem medizinischen Pflegebedarf können so außerklinisch in einer Wohngruppe versorgt werden. Je nach Pflegeort, lässt sich die Intensivpflege in verschiedene Kategorien einteilen:
Diese Form der Pflege wird auch als 1:1 Intensivpflege bezeichnet. Ein einzelner Patient wird kontinuierlich von einer speziell ausgebildeten Pflegefachkraft betreut.
Eine intensive und individuelle Betreuung ist insbesondere für Patienten mit Beatmungspflicht oder schweren neurologischen Erkrankungen notwendig.
Diese spezialisierte Behandlungspflege darf nur von examinierten Pflegefachkräften mit entsprechender Zusatzqualifikation in der außerklinischen Intensivpflege durchgeführt werden.
Dazu gehören Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger sowie speziell geschulte Intensivpflegekräfte, die über Erfahrung in der Beatmungspflege und im Notfallmanagement verfügen.
Zusätzlich müssen Pflegekräfte in der ambulanten Intensivpflege nachweisbar jährliche Fortbildungen absolvieren.
Die Intensivpflege in einer Wohngruppe stellt eine Alternative zur stationären und häuslichen Intensivpflege dar. In solchen spezialisierten Wohngemeinschaften leben mehrere intensivpflegebedürftige Patienten zusammen und werden rund um die Uhr von Pflegefachkräften betreut.
Diese Wohnform bietet den Vorteil einer professionellen Pflege in einer häuslichen Atmosphäre, während gleichzeitig soziale Kontakte gefördert werden. Sie ist besonders geeignet für Patienten, die nicht alleine zu Hause versorgt werden können oder wollen, aber dennoch eine Alternative zu einer Pflegeeinrichtung suchen.
In so genannten Beatmungs-WGs maximal drei Beatmungspatienten von einer Pflegefachkraft (Betreuungsschlüssel 1:2-3) betreut.
In Pflegeheimen finden sich spezielle Intensivpflegebereiche, die schwerkranke und beatmungspflichtige Patienten versorgen.
Diese Form der Versorgung ist besonders für Patienten geeignet, die eine langfristige intensivmedizinische Betreuung benötigen, aber nicht mehr im Krankenhaus versorgt werden müssen. Pflegeheime mit Intensivpflegeeinheiten bieten oft eine Kombination aus medizinischer Versorgung, therapeutischen Maßnahmen und sozialer Betreuung.
Allerdings ist der Betreuungsschlüssel mit 1:3 und mehr hier eher schlechter.
Die Intensivpflege umfasst eine Vielzahl spezialisierter Leistungen. Achten Sie deshalb bei der Auswahl eines Intensivpflegedienstes, dass das folgende Leistungsspektrum abgedeckt ist:
Die außerklinische Intensivpflege ist eine spezialisierte Pflegeform für schwerstkranke oder intensivpflegebedürftige Menschen, die außerhalb eines Krankenhauses versorgt werden wollen.
Die Voraussetzungen für eine außerklinische Intensivpflege sind:
{{rte-small-cta_24h-ah="/design/rte-components"}}
In der Intensivpflege gibt es Sonderfälle, die besondere Anforderungen an die medizinische Versorgung und Pflege stellen. Die Betroffenen leiden in diesen Fällen an komplexen oder seltenen Erkrankungen und benötigen spezielle medizinische Geräte oder besondere Betreuungsformen.
Wichtiger Hinweis: Um das Ansteckungsrisiko im Pflegealltag zu minimieren, können sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, FFP2-Masken oder Mundschutz genutzt werden. Gemäß § 40 SGB XI (4) müssen die Pflegekassen die Kosten für diese Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat erstatten, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.
Die Beantragung von Intensivpflege erfolgt in mehreren Schritten und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegekassen und gegebenenfalls dem Medizinischen Dienst.
Es ist ratsam, sich bereits im Vorfeld von der Krankenkasse oder einem Fachberater über die genauen Voraussetzungen und den Ablauf zu informieren.
Die außerklinische Betreuung von schwerstkranken Menschen ist besonders kostenintensiv. Im häuslichen Umfeld fallen in der Regel Kosten in Höhe mehrerer tausend Euro pro Monat an.
Aber auch die Unterbringung in spezialisierten Pflegeeinrichtungen oder betreuten Wohngemeinschaften bedeuten eine ungemeine monetäre Belastung. Wir sehen uns deshalb nachfolgend an, welche Träger finanzielle Unterstützung leisten:
Die gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt die Kosten der medizinisch notwendigen Intensivpflege. Darunter fallen Leistungen der Pflege, Überwachung und Versorgung durch einen Intensivpflegedienst.
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Diese ist in der Regel zeitlich begrenzt, kann aber auf ärztliche Anordnung unbefristet erteilt werden.
Versicherte müssen an bis zu 28 Tagen im Kalenderjahr einen Eigenanteil von 10 Prozent der Behandlungspflegekosten zahlen, jedoch maximal 10 Euro pro Tag. Nach diesen 28 Tagen entfällt der Eigenanteil automatisch.
Abhängig vom Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Dies gilt insbesondere für nicht-medizinische Pflegeleistungen, wie die Finanzierung von Pflegesachleistungen.
Darunter fallen Aufwendungen für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Wird letzteres von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, rechnet dieser direkt die Vergütung mit der Pflegekasse ab (5).
Zusätzlich steht Intensivpflege Patienten ein Entlastungsbetrag (6) in Höhe von 131 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungsleistungen wie einer Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung zu. Um
Übernehmen Angehörige die täglichen pflegerischen Maßnahmen, steht Ihnen ein monatliches Pflegegeld (7) zu.
{{rte-cta-anspruch-pg_24h-ah="/design/rte-components"}}
Die Sozialhilfe übernimmt bei der ambulanten Intensivpflege Kosten, wenn die betroffene Person finanziell nicht in der Lage ist, die Pflege aus eigenen Mitteln oder durch andere Sozialleistungen (z. B. Kranken- oder Pflegeversicherung) zu decken.
Ist es beispielsweise der versicherten Person nicht möglich, den gesetzlichen Eigenanteil der Behandlungspflegekosten zu zahlen, übernimmt die Sozialhilfe unter Umständen diesen Betrag.
Schließlich hat die Versorgung daheim auch medizinische Vorteile: Die Gefahr von Infektionserkrankungen ist zu Hause eindeutig geringer als in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen.
Die außerklinische Intensivpflege stellt eine wertvolle Alternative zur stationären Behandlung dar, besonders für Patienten mit schweren, aber stabilisierbaren Erkrankungen. Sie ermöglicht es, intensive medizinische Versorgung in der vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses zu erhalten.
Schließlich hat diese Form der Versorgung auch medizinische Vorteile: Die Gefahr von Infektionserkrankungen ist zu Hause eindeutig geringer als in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen.
Ambulante Intensivpflege bezeichnet die Betreuung von Patienten mit schweren, oft chronischen Krankheiten, die intensivmedizinische Versorgung benötigen, jedoch nicht im Krankenhaus bleiben müssen/wollen. Die Pflege erfolgt zu Hause oder in speziellen Einrichtungen, wobei ein medizinisches Team aus Fachärzten, Pflegekräften und Therapeuten den Patienten permanent betreut, um die notwendige Versorgung zu gewährleisten.
Die ambulante Intensivpflege wird individuell auf den Patienten abgestimmt. Zunächst wird eine umfassende medizinische Begutachtung durchgeführt. Anschließend wird ein Pflegeplan erstellt, der regelmäßige Besuche durch Ärzte, Pflegekräfte und Therapeuten umfasst. In der Regel sorgt der behandelnde Arzt für die medizinische Überwachung, während spezialisierte Pflegekräfte die notwendige Unterstützung bieten.
In der ambulanten Intensivpflege arbeiten spezialisierte Pflegekräfte, die eine besondere Ausbildung in Intensivpflege haben, sowie Ärzte, die den medizinischen Zustand überwachen. Zusätzlich können Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden notwendig sein, um die Rehabilitation und das Wohlbefinden des Patienten zu fördern. Je nach Bedarf kommen auch Sozialarbeiter oder Psychologen zum Einsatz.
Die Kosten für ambulante Intensivpflege werden in Deutschland in der Regel von den Krankenkassen übernommen, wenn ein medizinischer Bedarf besteht. Die Pflegekraft oder der Intensivpflegedienst muss die Notwendigkeit der Intensivpflege nachweisen, und es erfolgt eine Genehmigung durch die Krankenkasse. In einigen Fällen kann es zu Zuzahlungen oder einer Kostenübernahme durch Sozialhilfe kommen.
Ambulante Intensivpflege ist nicht für jeden Patienten geeignet. Sie setzt voraus, dass der Patient in der Lage ist, in einer stabilen Umgebung zu Hause zu bleiben und die notwendigen medizinischen Geräte (wie etwa ein Beatmungsgerät) vor Ort verfügbar sind. Zudem muss die Familie oder ein betreuendes Umfeld in der Lage sein, die Pflege zu unterstützen, auch wenn diese vor allem von Fachkräften übernommen wird. Die Entscheidung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten und den individuellen Bedürfnissen ab.
(1) Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) - Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3678/AKI-RL_2024-12-05_iK-2025-01-01.pdf
(2) Soziales Gesetzbuch - Zwölftes Buch: Sozialhilfe - § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__13.html
(3) Soziales Gesetzbuch - Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung - § 37 Häusliche Krankenpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html
https://medwing.com/de/de/magazine/artikel/was-genau-ist-intensivpflege
(4) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung - § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
(5) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung - § 36 Pflegesachleistung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
(6) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung - § 45b Entlastungsbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
(7) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung - § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
Unser Ratgeber für mehr Lebensqualität, Selbständigkeit & Sicherheit im Alter.