Produkte
Produkte
Dienstleistungen
24 Stunden Pflege
Pflegekraft finden
Dienstleistungen
24 Stunden Pflege
Pflegegrad finden
Pflegebegutachtung
Pflegegutachten Erstellung
Ablauf
Eilantrag & Fristen
Telefon-/Videobegutachtung
Gutachten nach Aktenlage
Kriterien
Pflegeberatung
Vorbereitung
Checkliste kostenlos heruntgerladen
Nach der Begutachtung
Fazit
Nachlassende Kräfte im Alter oder chronischen Erkrankungen können sukzessive die Pflegebedürftigkeit erhöhen. Doch auch plötzliche Krankheitsfälle führen dazu, dass Menschen ihren Alltag nicht mehr gewohnt fortführen können.
Für diese Fälle hat der Gesetzgeber Richtlinien festgelegt, nach denen der Grad der Unterstützungsleistung bemessen wird. So dient die Pflegebegutachtung dazu, die individuelle Pflegebedürftigkeit zu ermitteln, um auf dieser Grundlage die Einstufung in einen Pflegegrad vornehmen zu können.
Ein Pflegegutachten ist daher Grundvoraussetzung, um Leistungen aus der Pflegekasse beantragen zu können.
In diesem Artikel widmen wir uns diesem Thema ausführlich. Wie gestaltet sich der Ablauf der Pflegebegutachtung? Was gilt es zu beachten? Und was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und Einspruchsmöglichkeiten?
Um Leistungen von der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, wird mithilfe eines Gutachters der individuelle Pflegebedarf ermittelt. Dieses Begutachtungsverfahren soll klären, inwiefern bei einer Person gemäß der Definition in §14 des SGB XI (1) Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die Bemessungsgrundlage der Pflegebegutachtung ist das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA), das seit der Pflegereform 2017 für die Bewertung von Pflegebedürftigkeit genutzt wird. Es dient dazu, den individuellen Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen zu erfassen und auf dieser Grundlage gemäß §15 des SGB XI (2) einen Pflegegrad (1 bis 5) festzulegen.
Aufgabe des Gutachters ist es also festzustellen, inwieweit tägliche Anforderungen noch selbstständig bewältigen werden können. Der Pflegegutachten Fragenkatalog deckt dabei sowohl körperliche als auch psychische oder geistige Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Person ab.
Die einzelnen Fragen werden nach einem Punktesystem gewertet. Je nach Ergebnis erfolgt dann die Einstufung in einen Pflegegrad (früher Pflegestufe). Dabei gilt: Die Pflegebedürftigkeit muss länger als 6 Monate bestehen.
Ein Pflegegutachten wird erstellt, wenn der Pflegebedarf einer Person festgestellt werden soll. Es dient als Grundlage für die Entscheidung über die Einstufung in einen Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen der Pflegeversicherung.
Ein Pflegegutachten ist immer dann erforderlich, wenn:
Gut zu Wissen! Geld bei Fristüberschreitung
Die Pflegekasse muss den schriftlichen Bescheid über den Antrag innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang zustellen. Andernfalls hat die Pflegekasse für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an den Antragssteller zu zahlen.
Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen Eilantrag handelt, bereits Pflegegrad 2 besteht, ein stationärer Aufenthalt vorliegt oder die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu verschulden hat (4).
Liegt beispielsweise eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustands vor und die übliche Frist bei Pflegebegutachtung von 25 Tagen unzumutbar wäre, besteht die Möglichkeit einen Eilantrag zu stellen.
Es gelten folgende Fristen:
In den Begutachtungs-Richtlinien (5) wurde die Möglichkeit ergänzt, telefonische Pflegebegutachtungen auch per Videotelefonie durchführen zu können.
Die Grundlage für diese Option wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) geschaffen.
Allerding gilt dies nur für Höherstufungsgutachten und Wiederholungsgutachten bei pflegebedürftigen Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
In bestimmten Ausnahmefällen wird eine Pflegebegutachtung nach Aktenlage durchgeführt. Dies ist dann der Fall, wenn ein persönlicher Hausbesuch des Gutachters nicht möglich oder nicht erforderlich ist. Stattdessen erfolgt die Beurteilung des Pflegebedarfs ausschließlich auf Basis schriftlicher Unterlagen.
Gilt es darüber hinaus die pflegerische Versorgung sowie die Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln sicherzustellen, ist der Besuch eines Gutachters aber weiterhin nötig.
Um die Pflegebedürftigkeit kategorisieren zu können, kommt das "Neue Begutachtungsassessment" (NBA) zum Einsatz. Insgesamt werden im Pflegegutachten Fragebogen sechs Lebensbereiche, sogenannte Module, betrachtet. Dabei werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen mit Hilfe eines Punktesystems bewertet. Diese sechs Module fließen allerdings mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein:
Zusätzlich finden sich in dem Pflegegutachten Fragebogen noch die Module 7 (Außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung). Das Ergebnis dieser beiden Bereiche fließt nicht in das Bewertungssystem ein, soll aber für den Pflegebedürftigen eine umfassende Beratung sowie Pflege-und Hilfeplanung ermöglichen.
Das angewandte Wertungssystem vergibt im Pflegegutachten 0 bis 100 Punkte. Je nach erreichter Gesamtpunktzahl wird der entsprechende Pflegegrad zugewiesen:
Bei einem Pflegegutachten für Kinder gelten spezielle Maßstäbe, da Kinder je nach Alter und Entwicklungsstand ohnehin zwecks verminderter Selbständigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Wichtig ist es, den zusätzlichen Pflegebedarf zu ermitteln, der über das altersübliche Maß hinausgeht.
Deshalb wird bei Kindern unter 11 Jahren als Bemessungsmaßstab der Entwicklungsstand von gleichaltrigen Kindern herangezogen. Es wird geprüft, in welchen Bereichen und in welchem Umfang das Kind mehr Unterstützung benötigt. Ab einem Alter von 11 Jahren gelten dieselben Berechnungsvorschriften wie bei Erwachsenen.
Für pflegebedürftige Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten gilt die Ausnahme, das sie pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft werden, als im Gutachten festgestellt (6).
Bei einer Demenz-Erkrankung ist die Pflegebegutachtung besonders wichtig, da neben körperlichen Einschränkungen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt werden müssen.
Einschränkungen des Denkens, der Orientierung und des Gedächtnisses stehen deshalb im Fokus der Bewertungskriterien der Pflegebegutachtung wie auch Verhaltensauffälligkeiten (Unruhe, Aggression oder nächtliche Aktivität).
Bei der Vor-Ort Begutachtung wird geprüft, in welchen Bereichen die Person Unterstützung benötigt. Angehörige sollten deshalb die Alltagseinschränkungen realistisch schildern.
Allerdings steht an Demenz erkrankten Menschen kein bestimmter Pflegegrad per se zu. Wie alle anderen Pflegebedürftigen wird Ihnen ein Pflegegrad von 1 bis 5 zugeordnet.
Die Pflegeberatung hat das Ziel, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu unterstützen, indem sie ihnen umfassende Informationen und Hilfestellungen zu Pflegeleistungen bietet. Sie ist eine gesetzliche Leistung nach § 7a des SGB XI (7) und ein zentraler Bestandteil der Pflegeversicherung.
Daher bietet die Pflegekassen pflegebedürftigen Personen bzw. ihren Angehörigen innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung eine Pflegeberatung an. Die Pflegekassen benennen feste Ansprechpersonen für die Pflegeberatung vor Ort.
Sie können sich aber auch für eine unabhängige Beratung an Pflegestützpunkte in ihrem Bundesland wenden. Sie stellen eine gemeinsame Einrichtung von Pflegekassen, Krankenkassen und Kommunen dar und können sowohl von Privat- als auch Gesetzlichversicherten aufgesucht werden.
Gutachter unterbreiten Ihnen rechtzeitig einen Terminvorschlag. Nutzen Sie daher die Option einen Angehörigen und Ihre Pflegeperson an dem Gespräch mit teilnehmen zu lassen.
Denn im Pflegegutachten Fragenkatalog werden Themenbereich angesprochen, die oft von den Betroffenen aus Scham verharmlost werden.
Für eine korrekte Einordung ist es aber unabdingbar, dass offen kommuniziert wird, welche Alltagstätigkeiten nicht mehr selbstständig ausgeführt werden können. Sie sollten konkret anhand spezifischer Beispiele erklären unter welcher psychischen wie physische Belastung Sie stehen. Angehörige oder Pflegepersonal können Sie bei sensiblen Fragen moralisch unterstützen und eine korrekte Einordnung leisten.
Auch gibt es die Möglichkeit, sich von einem Pflegeberater oder Experten aus Pflegestützpunkten bei der Vorbereitung mit hilfreichen Tipps unterstützen zu lassen. Manche Medizinische Dienste bieten Fragebögen zur Vorbereitung der Pflegebegutachtung (8) an.
Sammeln Sie zum Begutachtungstermin alle wichtige Dokumente in Kopie, dazu zählen:
Der Hausbesuch des Gutachters kann eine Drucksituation darstellen. Nicht selten werden daher wichtige Einzelheiten ausgelassen oder vergessen zu erwähnen.
Deshalb ist es hilfreich über einen bestimmten Zeitraum hinweg ein Pflegetagebuch zu führen. Hier sollten Sie alle Schwierigkeiten und Herausforderungen des täglichen Pflegeaufwands dokumentieren. Beschönigen oder Verharmlosen Sie nichts. Denn häufig sind es Details, die am Ende über eine höhere Einstufung eines Pflegegrades entscheiden.
Die Begutachtung ist kein einseitiges Gespräch seitens des Gutachters. Neben der Aufgabe eine realistische Einschätzung Ihrer Pflegebedürftigkeit in Erfahrung zu bringen, gilt es auch Sie mit hilfreichen Tipps für mehr Barrierefreiheit und Informationen zu potentielle Hilfsmitteln zu versorgen.
Pflegegutachter sind häufig speziell geschulte Pflegefachkräfte mit einer Weiterbildung für Pflegesachverständige oder Mediziner. Nutzen Sie daher die Möglichkeit sich von einem Experten rund um das Thema Pflegeleistungen beraten zu lassen.
Prüfen Sie die Dokumentation des Gutachters und notieren Sie etwaige Unklarheiten.
Warten Sie auf den Bescheid der Pflegekasse und informieren Sie sich über das Widerspruchsverfahren, falls der Pflegegrad nicht Ihren Erwartungen entspricht. Als versicherte Person haben Sie ein gesetzliches Recht auf Einsicht des Pflegegutachtens, welches direkt beim Auftraggeber geltend gemacht werden muss (nach § 25 Abs. 1 SGB X Absatz 1)(9). Gleiches gilt im Falle privater Pflegeversicherungen (nach § 110 SGB XI Absatz 5)(10).
Eine gute Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch ist entscheidend, um den tatsächlichen Pflegebedarf realistisch darzustellen. Nutzen Sie deshalb unsere Pflegegutachten-Checkliste zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung, um sicherzugehen, dass Sie optimal vorbereitet sind:
Hier können Sie unsere Checkliste herunterladen und ausdrucken.
In den meisten Fällen entscheidet die Pflegekasse, über den Pflegegrad anhand des Befundes des Medizinischen Diensts (MD). Sie erhalten die Entscheidung in einem schriftlichen Bescheid.
Achten Sie darauf, dass dem Bescheid eine Kopie des Gutachtens des MD beigelegt ist und fordern Sie dieses gegebenenfalls nachträglich an. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, werden die Leistungen in der Regel rückwirkend ab dem Antragsmonat gewährt.
Bei Ablehnung oder wenn einzelne Pflegeleistungen nicht bewilligt wurden bzw. der gewünschte Pflegegrad nicht erteilt wurde, haben Sie das Recht binnen einen Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Pflegekasse einen Widerspruch einzureichen.
Den Widerspruch können Sie schriftlich per Post (am besten per Einschreiben mit Rückschein) oder Telefax einreichen. Es ist jedoch nicht rechtsgültig diesen per E-Mail mittzuteilen.
Im Widerspruchsverfahren überprüft nun die Pflegekasse erneut ihre Entscheidung und lässt ein Zweitgutachten erstellen. Dieses Gutachten erfolgt entweder nach Aktenlage oder mit einem weiteren vor Ort Besuch. Halten Sie auch bei diesem Folgetermin alle medizinischen Unterlagen sowie persönlichen Dokumentationen bereit.
Nimmt die Pflegekasse nach erneuter Prüfung Ihren Einwand an, erlässt sie einen positiven Bescheid, die sogenannte Abhilfe. Im Fall der erneuten Ablehnung, erlässt sie den Widerspruchsbescheid.
Erlässt die Pflegekasse einen Widerspruchsbescheid besteht für Sie noch die Möglichkeit eine Klage beim Sozialgericht einzureichen. Hier gelten die selben Frist- und Einsendebedingungen wie beim Widerspruchschreiben an die Pflegekasse.
Optional können Sie die Klage an der Geschäftsstelle des Sozialgerichts aufnehmen lassen. Vorteil: Hier wird Ihnen bei der Formulierung geholfen.
Legen Sie Ihrem Widerspruch eine Kopie des angefochtenen Bescheids und Widerspruchbescheids mit bei samt Dokumenten wie Schreiben oder Attesten von Ärzten, die dem Gericht als Beweismittel für die Fehleinschätzung der Pflegeversicherung dienen.
Notfalls können Sie eine Begründung nachreichen, sollte innerhalb der Frist nicht ausreichend Zeit für die Beschaffung der notwendigen Unterlagen vorliegen.
In der Regel entstehen vor dem Sozialgericht keine Gerichtskosten. Gewinnt der Pflegebedürftige das Verfahren, übernimmt die Pflegekasse die Anwaltskosten. Zudem kann der Anwalt prüfen, ob das Gericht Prozesskostenhilfe gewährt.
Die Pflegebegutachtung ist ein wichtiger Schritt, um bedarfsgerechte Unterstützung zu erhalten. Eine gründliche Vorbereitung, das Verständnis der Begutachtungskriterien und die realistische Darstellung des Pflegealltags tragen wesentlich zu einer fairen Einstufung bei.
Sollte die Entscheidung nicht zufriedenstellend sein, stehen Ihnen vielfältige Hilfsangebote zur Verfügung, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Das Pflegegutachten wird erstellt, um den Pflegebedarf einer Person zu bewerten. Es dient als Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad, der den Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung festlegt.
Bei gesetzlich Versicherten führt der Medizinische Dienst (MD) die Begutachtung durch. Für privat Versicherte ist der Dienstleister Medicproof zuständig. Ein qualifizierter Gutachter besucht die pflegebedürftige Person, um den Pflegebedarf zu ermitteln.
In einem Pflegegutachten werden die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der betroffenen Person in sechs Bereichen bewertet:
Der Prozess beginnt mit dem Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Ein Gutachter wird dann einen Termin für die Begutachtung vereinbaren, der vor Ort (z. B. zu Hause oder im Pflegeheim) durchgeführt wird. Der Gutachter stellt Fragen, bewertet die verschiedenen Lebensbereiche und erstellt ein Gutachten, das die Grundlage für die Entscheidung über den Pflegegrad bildet.
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung eine Entscheidung zu treffen. Bei Eilanträgen (z. B. nach Krankenhausaufenthalt) beträgt die Frist 1 Woche.
(1) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html (letzter Abruf am 28.08.2023)
(2) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html (letzter Abruf am 28.08.2023)
(3) Bundesministerium für Gesundheit - Antragsverfahren: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun.html
(4) Bundesministerium der Gesundheit (2023): Begutachtungsfristen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/b/begutachtungsfristen.html
(5) Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches: https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/SPV/Begutachtungsgrundlagen/BRi_Pflege_21_08_2024.pdf
(6) Medizinischer Dienst Bayern - Pflegebegutachtung bei Kindern: https://www.md-bayern.de/unserethemen/pflegebegutachtung/pflegebegutachtung-bei-kindern/
(7) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 7a Pflegeberatung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html
(8) Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe - Angaben zur Vorbereitung der Pflegebegutachtung: https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/ErwachsenenFragebogen_final_19.07.2023.pdf
(9) Bundesministerium der Justiz (1994): Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html
(10) Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 110 Regelungen für die private Pflegeversicherung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__110.html#:~:text=(5)%20Die%20Versicherungsunternehmen%20haben%20den,des%20Zehnten%20Buches%20gilt%20entsprechend.
Unser Ratgeber für mehr Lebensqualität, Selbständigkeit & Sicherheit im Alter.