Optimale Badsanierung: Finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse und Förderungen

Nicklas Klemm
13 Minuten
Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
8.3.2024
Eine alte Frau umarmt einen alten Mann während er an einem Schreibtisch sitzt und unterlagen durchgeht
Inhaltsverzeichnis
  1. TEST

Eine barrierefreie Badsanierung ist für viele Menschen ein wichtiger Schritt, um sich ein sicheres und komfortables Leben zu ermöglichen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die Ihnen bei einer Badsanierung finanzielle Unterstützung bieten können.

Barrierefreie Bäder sind insbesondere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder im höheren Alter von großer Bedeutung. Sie ermöglichen ein selbstbestimmtes Wohnen und erhöhen die Lebensqualität. Daher ist es wichtig, sich über die verschiedenen Zuschüsse, Kredite und Förderprogramme zu informieren, die bei der Finanzierung einer Badsanierung helfen können.

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Überblick über Fördermöglichkeiten

In Deutschland gibt es zahlreiche Förderungen und finanzielle Hilfen für barrierefreie Badsanierungen. Dazu zählen die KfW-Förderung, die Unterstützung durch Kranken- und Pflegekassen sowie regionale Förderprogramme. Diese Angebote helfen Ihnen dabei, ein altersgerechtes Badezimmer zu gestalten und den Umbau Ihrer Wohnung zu finanzieren.

KfW-Förderung und Kredit: Alles, was Sie wissen müssen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt den barrierefreien Umbau von Wohnungen durch verschiedene Förderprogramme. Dazu zählen Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die Ihnen bei der Finanzierung Ihres Projekts helfen können.

KfW-Zuschuss für barrierefreie Badezimmer

Mit dem KfW-Programm 455-B profitieren Sie von Zuschüssen für den Abbau von Barrieren in Ihrer Immobilie. Pro Wohneinheit sind bis zu 6.250 Euro möglich. Achten Sie darauf, den Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der KfW einzureichen. Beachten Sie zudem, dass der Zuschuss nur für Wohngebäude gilt, die vor dem 1. Februar 2002 bezugsfertig waren.

Der KfW-Kredit im Überblick

Das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen Kredit" (159) ermöglicht zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Kredite dienen der Finanzierung von Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Wohnungen. Auch hier ist es wichtig, den Antrag vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.

Altersgerechte Badezimmermodernisierung - Unterstützung durch die Krankenkasse

Krankenkassen bieten verschiedene Unterstützungsangebote für die Finanzierung einer Badsanierung. Dazu zählen Zuschüsse für den Umbau und die Anschaffung von Bad-Hilfsmitteln, die Ihnen dabei helfen, ein seniorengerechtes Badezimmer zu gestalten.

Krankenkassenzuschuss für seniorengerechte Bäder

Verschiedene Krankenkassen bieten Zuschüsse für die Badsanierung und die Anschaffung von Bad-Hilfsmitteln an. Diese finanzielle Unterstützung hilft Ihnen, ein seniorengerechtes Badezimmer zu schaffen, das den Bedürfnissen von Menschen mit körperlichen Einschränkungen entspricht. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse und individuellen Voraussetzungen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Bad-Hilfsmitteln durch die Krankenkasse

Um einen Zuschuss von der Krankenkasse für die Badsanierung zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  1. Eine ärztliche Verordnung oder ein Attest, das die Notwendigkeit der Badsanierung oder der Anschaffung von Bad-Hilfsmitteln bestätigt.
  2. Ein Kostenvoranschlag von einem Fachbetrieb, der die geplanten Maßnahmen und deren Kosten detailliert auflistet.
  3. Die Beantragung des Zuschusses vor Beginn der Umbauarbeiten.
  4. Es ist empfehlenswert, sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen und Voraussetzungen zu informieren.

Pflegekassenunterstützung: Bis zu 4.000 Euro ab Pflegegrad 1

Pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung von ihrer Pflegekasse für den barrierefreien Umbau ihres Badezimmers. Diese finanzielle Hilfe ermöglicht es, Barrieren im Badezimmer abzubauen, um ein selbstständiges und sicheres Leben im eigenen Zuhause zu gewährleisten.

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Leistungen der Pflegekasse im Bereich Badsanierung

Die Pflegekassen bieten verschiedene Leistungen für die Badsanierung an, dazu zählen:

  1. Zuschüsse für den Umbau des Badezimmers, um es barrierefrei und pflegegerecht zu gestalten.
  2. Finanzierung von Hilfsmitteln wie Haltegriffen, rutschfesten Matten und höhenverstellbaren Waschbecken.
  3. Unterstützung bei der Finanzierung von technischen Hilfen wie Badewannenliften oder Duschsitzen.

Anforderungen für die Inanspruchnahme von Pflegekassenleistungen

Um die Unterstützung der Pflegekasse für die Badsanierung in Anspruch zu nehmen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss mindestens Pflegegrad 1 haben.
  • Die Badsanierung muss dazu beitragen, die Selbstständigkeit und Sicherheit der pflegebedürftigen Person im Alltag zu erhöhen.
  • Die geplanten Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
  • Der Antrag auf finanzielle Unterstützung muss vor Beginn der Umbauarbeiten bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.

Antragstellung und Bewilligung der Pflegekassenunterstützung

Um die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse für die Badsanierung zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse, um Informationen über die erforderlichen Unterlagen und den Antragsprozess zu erhalten.
  2. Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag für die geplanten Maßnahmen erstellen.
  3. Reichen Sie den Antrag samt Kostenvoranschlag und gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Pflegekasse ein.

Nach der Prüfung Ihres Antrags wird die Pflegekasse über die Bewilligung der finanziellen Unterstützung entscheiden. Die Höhe der Unterstützung hängt von den individuellen Bedürfnissen und dem Pflegegrad ab. Im Allgemeinen beträgt der maximale Zuschuss 4.000 Euro pro Maßnahme, wobei auch mehrere Maßnahmen beantragt werden können.

Durch die Inanspruchnahme der Pflegekassenunterstützung können Sie die finanzielle Belastung einer Badsanierung reduzieren und ein barrierefreies, sicheres Badezimmer für pflegebedürftige Menschen schaffen.

Details zu KfW-Fördermittel: Barrieren abbauen und altersgerecht umbauen

Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme an, um Barrieren in Wohnungen und Wohngebäuden abzubauen und den Wohnkomfort zu erhöhen. Die Programme richten sich an Eigentümer, Bauherren und Mieter, die ihre Immobilie altersgerecht umbauen oder einbruchssicher gestalten möchten.

Definitionen: KfW-Zuschuss und KfW-Kredit

Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine deutsche Förderbank, die verschiedene Fördermittel und Programme zur Verfügung stellt. Dazu gehören unter anderem Zuschüsse und Kredite für das altersgerechte Umbauen von Wohnraum, um Barrieren abzubauen und den Wohnkomfort zu erhöhen. In diesem Zusammenhang sind zwei Programme besonders relevant: der KfW-Investitionszuschuss 455-B und der KfW-Kredit 159.

Ein KfW-Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Er wird direkt vom Bundeshaushalt finanziert und dient dazu, bestimmte Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohnungen und Wohngebäuden zu fördern. Der KfW-Kredit hingegen ist ein zinsgünstiger Kredit, der über eine Bank oder Sparkasse beantragt werden kann und für die Finanzierung von altersgerechten Umbaumaßnahmen genutzt wird.

KfW Zuschuss (455-B) – Überblick

Der KfW-Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ unterstützt bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden. Dazu zählen unter anderem der Badumbau, die Badsanierung, der Abbau von Barrieren in Bädern und der Einbau von Einbruchschutzmaßnahmen. Der Zuschuss wird pro Wohneinheit gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

KfW Darlehen/Kredit (159) – Überblick

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ ist ein zinsgünstiger Kredit, der für die Finanzierung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung und für die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Pflegegrad genutzt werden kann. Der Kredit wird in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt und ist mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren verfügbar.

KfW Investitionszuschuss 455-B: Reduzierung von Barrieren

Der KfW-Investitionszuschuss 455-B dient der Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden und soll den Wohnkomfort erhöhen. Er kann für verschiedene Maßnahmen wie den Badumbau, die Badsanierung oder den Abbau von Barrieren in Bädern beantragt werden.

Zuschusshöhe des Investitionszuschuss 455-B

Die Höhe des Investitionszuschusses 455-B richtet sich nach den förderfähigen Kosten der Maßnahmen und beträgt maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit. Die Förderquote liegt bei 20 % der förderfähigen Kosten. Bei mehreren Maßnahmen kann der Zuschuss auch kombiniert werden, sofern der Höchstbetrag nicht überschritten wird.

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Förderberechtigung für den KfW-Zuschuss 455-B

Förderberechtigt sind alle natürlichen Personen, die Eigentümer, Mieter oder Bauherren einer Wohnung oder eines Wohngebäudes sind. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Genossenschaften können den KfW-Zuschuss 455-B beantragen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und die Antragstellung vor Beginn der Umbaumaßnahmen erfolgt.

Antragsverfahren für den KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung“

Die KfW-Förderbank unterstützt Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung und altersgerechtem Umbauen von Wohnungen und Wohngebäuden durch das Programm 455. Dieses Programm bietet Investitionszuschüsse und Kredite für Eigentümer und Bauherren, die ihre Immobilie barrierefrei oder barrierearm gestalten möchten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie das Antragsverfahren für den KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung“ Schritt für Schritt durchlaufen.

Schritt 1: Vor dem Antrag auf KfW Zuschuss 455-B

Bevor Sie den Antrag für den KfW Investitionszuschuss 455-B stellen, sollten Sie sich über die verschiedenen Förderprogramme und Zuschüsse informieren. Dazu gehört auch die Prüfung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen zur Barrierereduzierung, wie z.B. Badumbau, Badsanierung oder Einbruchschutz. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank oder direkt bei der KfW-Förderbank über die Höhe des Zuschusses und die Anforderungen an den Fachbetrieb, der die Umbaumaßnahmen durchführt. Beachten Sie, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden muss, um eine Förderung zu erhalten.

Schritt 2: Antragstellung für den KfW Investitionszuschuss 455-B

Um den Antrag für den KfW Investitionszuschuss 455-B zu stellen, nutzen Sie das KfW-Zuschussportal. Dort finden Sie alle notwendigen Formulare und Informationen zur Antragstellung. Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie Angaben zu Ihrem Vorhaben, den geplanten Maßnahmen und den Kosten machen. Ebenso müssen Sie die Höhe des gewünschten Investitionszuschusses angeben, der in der Regel bis zu 20.000 Euro pro Wohneinheit betragen kann. Beachten Sie auch, dass die Fördermittel aus dem Bundeshaushalt stammen und in begrenzter Höhe zur Verfügung stehen. Daher ist es ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Schritt 3: Rückmeldung der KfW abwarten

Nachdem Sie den Antrag für den KfW Investitionszuschuss 455-B eingereicht haben, müssen Sie die Rückmeldung der KfW-Förderbank abwarten. Diese prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Höhe des Zuschusses, den Sie für Ihr Vorhaben erhalten können. Die Prüfung kann einige Wochen dauern, daher ist Geduld gefragt. Sobald die Entscheidung getroffen wurde, erhalten Sie einen Förderbescheid mit Informationen zur Auszahlung des Zuschusses und den weiteren Schritten.

Schritt 4: KfW Zuschuss nach Bauphasenabschluss erhalten

Sobald Ihr Vorhaben abgeschlossen ist und alle Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung durchgeführt wurden, können Sie den KfW Zuschuss erhalten. Dazu müssen Sie der KfW-Förderbank eine Bestätigung des Fachbetriebs sowie entsprechende Rechnungen und Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen und deren Kostenvorlegen. Achten Sie darauf, dass die Rechnungen und Nachweise detailliert sind und alle relevanten Informationen enthalten, um eine schnelle und reibungslose Auszahlung des Zuschusses zu gewährleisten.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird der KfW Investitionszuschuss auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.

Kredit 159: Altersgerechtes Umbauen leicht gemacht

Ein altersgerechter Badumbau kann dazu beitragen, dass Ihre Wohnung oder Ihr Haus barrierefrei und komfortabler wird. Das KfW-Programm 159 "Altersgerecht Umbauen" bietet Ihnen finanzielle Unterstützung in Form von günstigen Krediten und Fördermitteln, um den Umbau von Wohnungen und Häusern zu erleichtern. Die Förderbank stellt Mittel zur Verfügung, um den Abbau von Barrieren und die Reduzierung von Hindernissen in Wohnräumen zu ermöglichen. So können Sie in Ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben, auch wenn sich Ihre Bedürfnisse im Laufe der Zeit ändern.

Antragsverfahren für den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“

Die Antragstellung für den KfW-Kredit 159 erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank oder eine andere Förderbank. Bevor Sie mit dem Umbau beginnen, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Fördermittel stellen. Die Förderanträge sind bei der zuständigen Bank einzureichen, die dann die Fördermittel zur Verfügung stellt. Die KfW gewährt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit als Kredit für den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Häusern.

Um den KfW-Kredit 159 zu beantragen, müssen Sie zunächst das PostIdent-Verfahren durchlaufen, bei dem Ihre Identität überprüft wird. Anschließend müssen Sie das KfW-Zuschussportal nutzen, um Ihren Antrag einzureichen. Beachten Sie bitte, dass alle Anträge vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden müssen, da nachträglich eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden können.

Geförderte Umbaumaßnahmen durch KfW-Förderung & KfW-Zuschuss

Die KfW fördert im Rahmen des Programms 455 eine Vielzahl von Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung und Investitionszuschuss. Hierzu zählen unter anderem:

  • Barrierereduzierung im Bad: Umbau der Badewanne zur barrierefreien Dusche, Installation eines unterfahrbaren Waschtischs oder Anpassung der WC-Anlage.
  • Verbesserung des Einbruchschutzes: Einbau von einbruchhemmenden Fenstern und Türen, Sicherungstechnik wie Alarmanlagen oder Videoüberwachung.
  • Anpassung von Treppen und Fluren: Einbau von Rampen, Treppenliften oder Aufzügen zur Erleichterung des Zugangs zu verschiedenen Ebenen des Wohnraums.
  • Anpassungen in Wohnräumen: Verbreiterung von Türen, Installation von Haltegriffen oder Schaffung von barrierefreien Übergängen zwischen Räumen.

Die Kosten für diese Umbaumaßnahmen können durch die Förderung der KfW teilweise oder vollständig gedeckt werden. Hierbei ist zu beachten, dass es sowohl KfW-Förderungen als auch KfW-Zuschüsse gibt. Die Förderungen erfolgen in Form von zinsgünstigen Krediten, während die Zuschüsse als direkte finanzielle Unterstützung

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KfW-Förderung für Badezimmer-Umbau

Die KfW-Förderung bietet finanzielle Unterstützung für den Badumbau in Wohnungen und Häusern, um eine barrierefreie und altersgerechte Gestaltung zu ermöglichen. Mit den Fördermitteln aus dem Programm 455 "Altersgerecht Umbauen" unterstützt die Förderbank Maßnahmen zur Barrierereduzierung und Investitionszuschüsse für den Abbau von Barrieren im Wohnraum.

Anforderungen für die KfW-Förderung „Badsanierung“

Um für die KfW-Förderung "Badsanierung" in Frage zu kommen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein:

  1. Die Antragstellung muss vor Beginn des Badumbaus erfolgen. Nachträglich eingereichte Förderanträge können nicht berücksichtigt werden.
  2. Die Umbaumaßnahmen müssen auf die Reduzierung von Barrieren und die Verbesserung der Barrierefreiheit im Bad abzielen.
  3. Es müssen qualifizierte Fachunternehmen für die Planung und Durchführung des Badumbaus beauftragt werden.

KfW-Zuschuss für Badumbau bei Pflegegrad?

Für Personen mit einem anerkannten Pflegegrad bietet die Pflegeversicherung zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Badumbau. In Kombination mit den KfW-Fördermitteln kann der Zuschuss der Pflegeversicherung die Kosten für den barrierefreien Badumbau weiter reduzieren. Es ist wichtig, im Vorfeld der Umbaumaßnahmen sowohl den KfW-Zuschuss als auch die finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung zu beantragen, um in den Genuss der maximal möglichen Förderung zu kommen.

Anpassung des Raumzuschnitts – KfW-Förderung „Badsanierung“

Die Anpassung des Raumzuschnitts im Badezimmer kann eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Barrierefreiheit sein. Die KfW-Förderung unterstützt Maßnahmen wie das Entfernen von Wänden, um ausreichend Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer zu schaffen oder das Vergrößern von Türöffnungen für einen leichteren Zugang.

Bodengleiche Duschplätze – KfW-Förderung „Badsanierung“

Bodengleiche Duschplätze bieten einen barrierefreien Zugang zur Dusche und tragen zur Reduzierung von Stolperfallen bei. Die KfW-Förderung "Badsanierung" unterstützt den Einbau von bodengleichen Duschplätzen und fördert somit die Barrierefreiheit im Badezimmer.

Modernisierung von Sanitärobjekten – KfW-Förderung „Badsanierung“

Die KfW-Förderung "Badsanierung" beinhaltet auch die Modernisierung von Sanitärobjekten, um die Barrierefreiheit im Bad zu verbessern. Dazu zählen Maßnahmen wie die Installation von höhenverstellbaren Waschtischen, unterfahrbaren Waschbecken oder WC-Anlagen, die den Bedürfnissen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität gerecht werden.

Zusätzliche KfW-Förderungen

KfW-Förderung für Treppenumbau, Treppenlifte und Rampensysteme

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung barrierefrei gestalten möchten, bieten die KfW-Förderprogramme attraktive Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung. Hierzu gehört auch das KfW-Zuschussportal, das Fördermittel für den Treppenumbau, den Einbau von Treppenliften und Rampensystemen bereitstellt. Ein barrierefreies Wohnen erhöht nicht nur die Lebensqualität für alle Bewohner, sondern beugt auch Unfällen vor und bietet Einbruchschutz.

Voraussetzungen für die KfW-Förderung von Treppenumbau und Einbau von Treppenliften & Rampensystemen

Um in den Genuss der Förderung durch das KfW-Zuschussportal zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  1. Der Antragsteller muss Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten oder vermieteten Immobilie sein.
  2. Die Maßnahmen zur Barrierereduzierung müssen im Rahmen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (KfW 455)" beantragt werden.
  3. Vor Beginn der Umbauarbeiten muss ein Förderantrag gestellt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Anträge, die nach Beginn der Maßnahmen eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden können.
  4. Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das über die erforderlichen Qualifikationen verfügt.
  5. Die Kosten für die geplanten Maßnahmen müssen mindestens 2.000 Euro betragen.

Anforderungen für die Umgestaltung bestehender Treppenanlagen

Für die Umgestaltung von Treppenanlagen gelten folgende Anforderungen, um in den Genuss der Fördermittel zu kommen:

  1. Schaffung eines durchgängig barrierefreien Zugangs zu allen Wohn- und Schlafräumen sowie zu den Sanitärräumen.
  2. Der Einbau von Treppenliften und Rampensystemen muss den einschlägigen DIN-Normen entsprechen.
  3. Die Treppenumbau-Maßnahmen müssen zu einer wesentlichen Verbesserung der Barrierefreiheit und Sicherheit führen.

Zusätzliche KfW-Förderungen zur Barrierereduzierung: Außenbereich, Innenraumgestaltung & Sicherheit

Neben der Förderung von Treppenumbau, Treppenliften und Rampensystemen bietet das KfW-Zuschussportal auch weitere Fördermöglichkeiten zur Barrierereduzierung an. Dazu zählen Maßnahmen im Außenbereich, bei Zugängen sowie bei der Innenraumgestaltung.

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Anforderungen für Einzelmaßnahmen im Außenbereich, Zugängen & Innenraumgestaltung

Um förderfähig zu sein, müssen die Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Außenbereich und bei Zugängen folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Schaffung eines barrierefreien und stufenlosen Zugangs zur Immobilobilie, beispielsweise durch den Einbau einer Rampe oder den Abbau von Stufen.
  2. Verbesserung der Zugänglichkeit zu Balkonen, Terrassen und Dachterrassen.
  3. Anpassung von Türbreiten und -schwellen, um den Zugang für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte zu erleichtern.
  4. Installation von Bewegungsmeldern und ausreichender Beleuchtung, um die Sicherheit im Außenbereich zu erhöhen.

Bei der Innenraumgestaltung müssen folgende Anforderungen erfüllt sein, um förderfähig zu sein:

  1. Schaffung von ausreichend Bewegungsflächen in allen Räumen, insbesondere in Sanitärräumen und Küchen.
  2. Anpassung von Raumhöhen und -breiten, um die Nutzung durch Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte zu ermöglichen.
  3. Installation von höhenverstellbaren Elementen wie Arbeitsplatten und Sanitärobjekten, um eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse der Bewohner zu ermöglichen.
  4. Anpassung von Fenstergriffen und Lichtschaltern, um die Bedienung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu erleichtern.

KfW-Förderung für Einbruchschutz (KfW 455-E)

Die KfW unterstützt auch Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (KfW 455-E)". Einbruchschutzmaßnahmen können in Kombination mit Barrierereduzierung oder als eigenständige Maßnahme beantragt werden. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem:

  1. Einbau von einbruchhemmenden Türen und Fenstern.
  2. Nachrüstung von Rollläden und Gittern, um den Einbruchschutz zu erhöhen.
  3. Installation von Alarmanlagen und Videoüberwachungssystemen, um für mehr Sicherheit zu sorgen.
  4. Einbau von Türspionen, Gegensprechanlagen und Bewegungsmeldern, um den Zutritt Unbefugter zu verhindern.

Um für die KfW-Förderung für Einbruchschutz in Frage zu kommen, müssen Antragsteller die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie für die Förderung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt ebenfalls über das KfW-Zuschussportal.

KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“

Ein altersgerechtes Haus ermöglicht es Menschen jeden Alters, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und sich sicher und wohl zu fühlen. Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme an, um den Umbau von Häusern und Wohnungen in Richtung Barrierefreiheit und Einbruchschutz zu unterstützen. Eines der bekanntesten Programme ist das KfW-Programm 455, welches den KfW-Zuschuss Barrierefreies Bad beinhaltet. Dieses Programm zielt darauf ab, Barrieren zu reduzieren und die Lebensqualität in den eigenen vier Wänden zu erhöhen.

Kriterien des Standards „Altersgerechtes Haus“

Um den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ zu erfüllen und somit Fördermittel zu erhalten, müssen verschiedene Kriterien beachtet werden. Dazu gehören:

Barrierefreiheit: Alle Bereiche des Hauses sollten leicht zugänglich und ohne Stufen oder Schwellen sein. Türbreiten und Flure müssen ausreichend groß sein, um beispielsweise mit einem Rollstuhl problemlos hindurchzufahren.

Einbruchschutz: Sicherheitsmaßnahmen wie abschließbare Fenster und Türen, Alarmanlagen oder Bewegungsmelder sollten im Haus vorhanden sein, um Einbrüche zu verhindern und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

Unfallprävention: Gründe für Unfälle im Haus sollten durch entsprechende Maßnahmen minimiert werden. Dazu zählen rutschfeste Böden, ausreichende Beleuchtung und gut erreichbare Notrufsysteme.

Anpassungsfähigkeit: Das Haus sollte so gestaltet sein, dass es sich an veränderte Bedürfnisse im Laufe des Lebens anpassen lässt. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, Räume bei Bedarf barrierefrei zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

Die KfW-Bank: Was ist das?

Die KfW-Bank ist eine deutsche staatliche Förderbank, die sich auf die Finanzierung von Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energieeffizienz, soziale Infrastruktur und Wohnungswesen spezialisiert hat. Sie bietet zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und andere Förderinstrumente an, um nachhaltige und zukunftsweisende Projekte zu unterstützen.

Was beinhaltet eine KfW-Förderung?

Eine KfW-Förderung kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder Bürgschaften. Die Förderung kann sowohl für private Haushalte als auch für gewerbliche oder kommunale Projekte gewährt werden. Die KfW unterstützt dabei Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Einbruchschutz und mehr.

Wie erhalte ich einen KfW-Zuschuss?

Um einen KfW-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie einen Förderantrag stellen. Dies erfolgt in der Regel über die KfW-Website oder über Ihre Hausbank. Es ist wichtig, den Antrag zu stellen, bevor Sie mit dem Umbau oder der Modernisierung beginnen, da sonst die Fördermittel nicht gewährt werden können. Nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen und Erfüllung der jeweiligen Förderkriterien erhalten Sie eine Zusage für die Förderung. Bei einigen Programmen, wie dem KfW-Programm 455, müssen Sie zusätzlich einen Sachverständigen einbinden, der die Maßnahmen prüft und bestätigt, dass sie den Anforderungen entsprechen.

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