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Für behinderte oder hilfsbedürftige Mitmenschen und ihre Angehörigen kann die tägliche Körperhygiene ohne erleichternde Pflegehilfsmittel zu einer kräftezehrenden Belastung werden. Tritt ein Pflegefall ein, sind Badewannensitze, Haltegriffe in der Dusche und am WC aber nicht immer ausreichend und ein barrierefreies Bad muss her.
Jedoch sind wohnumfeldverbessernde Umbaumaßnahmen wie diese mit einem beträchtlichen finanziellen Aufwand verbunden. Für viele Menschen im Alter ein Desaster, da eine selbstständige Finanzierung aufgrund der hohen Kosten schlichtweg unmöglich ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein altersgerechter Badumbau von verschiedenen Institutionen bezuschusst. Wer und in welcher Höhe Fördermittel bereitstellt, welche Bedingungen erfüllt werden müssen und weitere hilfreiche Informationen erfahren Sie im folgenden Artikel.
Ein barrierefreies Badezimmer ist im direkten Vergleich mit einem herkömmlichen Bad mit höheren Kosten verbunden. Aufgrund dessen, dass barrierefreie Lösungen im Badezimmer als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gelten, können Senioren, die im Besitz eines Pflegegrades sind, von Zuschüssen durch die Kranken- und Pflegekasse sowie durch die Förderungen der einzelnen Bundesländer profitieren.
Jedoch muss nach § 40 Abs. 4 SGB XI für einen Zuschuss durch die Pflegekasse mindestens ein Pflegegrad 1 vorliegen. Die geförderten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auf einen Blick:
Die Krankenkassen stellen notwendige Hilfsmittel wie unter anderem Badewannenlifte, Duschstühle, Haltegriffe und Stangen für die Badewanne, das Waschbecken, die Dusche oder Sicherheitsgriffe, die neben dem WC angebracht werden können, zur Verfügung.
Damit Pflegebedürftige diese Hilfsmittel erhalten, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Liegt ein Rezept durch den Arzt vor, kann ein Antrag auf Kostenübernahme oder auf Zuschüsse bei der Kasse gestellt werden.
Die Pflegekasse bezuschusst den Umbau eines barrierefreien Badezimmers mit 4.000 Euro. Liegt ein Pflegegrad vor, wird die Förderung dem Pflegebedürftigen unter gewissen Voraussetzungen ohne Eigenanteil gewährt. Sollten die anfallenden Kosten der Umbauten geringer ausfallen, verfällt der Restbetrag nicht, sondern kann vom Antragsteller für weitere Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel genutzt werden.
Leben mehrere Menschen in einer Wohnung (Ehepaare), die einen Pflegegrad besitzen und dementsprechend Anspruch auf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme haben, steht jeder Person der volle Förderbetrag für den Umbau desselben Badezimmers zu. Dieser kann dann jeweils für die individuellen Einzelmaßnahmen genutzt werden.
Ändert sich die Pflegesituation und es sind aufgrund dessen weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen notwendig, werden von der Pflegekasse zusätzliche Zuschüsse oder eine Kostenübernahme gewährt.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Wichtig: Damit Sie den Zuschuss erhalten, müssen Sie vor Beginn der Umbaumaßnahmen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen und einen Kostenvoranschlag einreichen. Erst wenn die Maßnahme genehmigt ist, können Sie mit dem Umbau beginnen!
Die staatliche KfW-Bank bietet Privatpersonen zwei Fördermöglichkeiten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen an:
1. Programm 159: Dieses Förderprogramm besteht aus einem zinsgünstigen Kredit und kann bei der Hausbank beantragt werden. Es werden 50.000 Euro pro Wohneinheit zu einem effektiven Jahreszins von 3,06 Prozent bereitgestellt. Diese Voraussetzungen müssen für den Kredit erfüllt sein:
2. Programm 455-B "Altersgerecht umbauen": Bei dieser Förderung durch die KfW-Bank wird für Umbaumaßnahmen ein Zuschuss in Höhe von 12,5 Prozent auf die verbleibenden Kosten gewährt. Er wird direkt bei der KfW-Bank beantragt. Je Einzelmaßnahme beträgt die Bezuschussung durch die KfW-Bank im Normalfall zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Bezuschusst wird mit einem maximalen Betrag von 6.250 Euro pro Wohneinheit. Folgende Anforderungen müssen für den Investitionszuschuss erfüllt werden:
Wichtig: Die Förderung durch die KfW-Bank ist altersunabhängig und kann zur Umsetzung einer altersgerechten Umbaumaßnahme in jedem Alter beantragt werden. Jedoch muss beim Badumbau die DIN-Norm 18040-2 eingehalten werden. Sie dient als Mindestanforderung, damit eine Förderung für barrierefreies Bauen durch die KfW-Bank genehmigt wird.
Jedes einzelne Bundesland hat eigene Regelungen hinsichtlich ihrer Förderungen für barrierefreie Umbaumaßnahmen. Die Zuschüsse gestalten sich abhängig vom Standort sowie der geförderten Maßnahmen recht unterschiedlich. Für ausführliche Informationen raten wir Ihnen, einen Blick auf die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu werfen. Dort erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es in Ihrem Bundesland gibt, in welcher Höhe bezuschusst wird und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Pflegebedürftige haben ebenfalls die Möglichkeit, städtische Förderprogramme für einen altersgerechten Badumbau in Anspruch zu nehmen. Ansprechpartner ist das kommunale Amt der jeweiligen Gemeinde. Für beide Fördermöglichkeiten müssen sämtliche Umbauten den DIN-Normen entsprechen.
Auch diverse Stiftungen bezuschussen pflegebedürftige Menschen bei der Barrierereduzierung ihres Badezimmers. Jedoch fördert nicht jede Stiftung alles. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, ob man zum berücksichtigten Personenkreis zählt. Denn es gibt unter anderem Stiftungen, die explizit Rollstuhlfahrer durch Fördergelder begünstigen und andere unterstützen ausschließlich an MS erkrankte Menschen mit einem Zuschuss zur Umsetzung der wohnverbessernden Maßnahmen.
Werden hilfsbedürftige Mitmenschen durch eine Institution wie diese bezuschusst, ist der Umbau jedoch nicht an eine DIN-Norm gebunden, wie es bei der KfW-Bank der Fall ist. Sie orientieren sich dann an dem individuellen Bedarf. Hierfür wird die Gesamtsituation durch eine Beratungsstelle eingeschätzt und die bestehende Notwendigkeit schriftlich festgehalten. Wird eine Bedürftigkeit der Person festgestellt, sind Stiftungen in der Regel großzügige Förderer, die Pflegebedürftige bezüglich der Umsetzung finanziell unterstützen.
Senioren, die von der Grundversicherung leben müssen, können über das "Amt für Grundsicherung" einen Antrag für einen barrierefreien Badumbau stellen. Bevor die Sozialhilfeträger greifen, müssen zuerst die bereits genannten Fördermöglichkeiten (außer Stiftungen) bezuschussen. Zudem müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor der Förderung durch die Sozialträger nachweisen können, dass kein anderer altersgerechter Wohnraum mit einem barrierefreien Badezimmer zur Verfügung steht.
Auch Kostenvoranschläge müssen beim Amt eingereicht werden. Wurde der Antrag durch einen Mitarbeiter des örtlichen Gesundheitsamtes aufgrund der Notwendigkeit bestätigt, werden nur die notwendigen Badumbau-Maßnahmen durch den Sozialhilfeträger finanziert. Für weitere Pflegeleistungen müssen alle anderen Förderung-Maßnahmen ausgeschöpft werden.
Die Fördermittel 455-B der KfW-Bank für das Jahr 2024 wurden wieder freigegeben.
Guter Tipp: Bisher plante die KfW-Bank jedes Kalenderjahr ein Budget für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ein. Die Vergangenheit zeigte jedoch, dass es bereits immer wieder vor Ablauf des Jahres zu Engpässen kam und die Summe aufgebraucht war. Damit Sie die Möglichkeit haben, Ihren Antrag auf Förderung zu stellen, ist es sinnvoll, diesen schon Anfang des Jahres einzureichen. Auf der Webseite der KfW-Bank erhalten Sie aktualisierte Informationen und können zudem einsehen, ob für das aktuelle Jahr immer noch Fördergelder vorhanden sind.
Die Krankenkassen bezuschussen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nur in Form von Hilfsmitteln. Diese müssen unter einer Nummer im sogenannten Hilfsmittelkatalog gelistet sein. Hierzu gehören Hilfsmittel wie unter anderem Haltegriffe und Stangen sowie rutschfeste Matten für die Badewanne oder Dusche. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Senioren ein Rezept vom Arzt. Dieses wird gemeinsam mit der Anfrage auf Bezuschussung bei der Krankenkasse eingereicht. Wird der Antrag genehmigt, kann das Hilfsmittel beim jeweiligen Vertragspartner bestellt und anschließend abgeholt werden.
Guter Tipp: Stellt sich ihr Arzt quer und weigert sich trotz einer offensichtlichen Notwendigkeit ein Rezept auszustellen, da sein Kontingent diesbezüglich begrenzt ist, können Sie ihn darauf hinweisen, dass Hilfsmittel in keiner Weise zum Budgetrahmen gehören!
Im Badezimmer gibt es diverse Möglichkeiten, den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen als Erleichterung in der häuslichen Pflege individuell nutzen zu können. Die folgenden Beispiele zeigen, welche barrierefreien Umbauten im privaten Wohnraum sinnvoll sind:
Die Badewanne
Um die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen zu erleichtern, kann die Standard-Badewanne in der eigenen Wohnung mit einer Badewannentür ausgestattet werden. Hierfür wird die Unfallgefahr durch den Einstieg über den hohen Wannenrand um ein Vielfaches minimiert.
Der Vorteil: Die Badewannentür schließt perfekt, sodass kein Wasser nach außen dringen kann. Auch das optische Erscheinungsbild kann an die bestehende Badewanne angepasst werden. Mit dieser Maßnahme können hilfsbedürftige Menschen endlich wieder die Vorzüge eines Vollbades genießen. Die Kosten für eine Badewannen-Tür inklusive Einbau fangen bei 1.200 Euro an.
Umbau von Wanne zur Dusche
Eine weitere Möglichkeit ist, die bestehende Wanne zur Dusche umzubauen. Pflegebedürftige können mithilfe dieser sinnvollen Barrierereduzierung wieder selbstständig ihre Pflege- und Hygieneroutine durchführen, ohne Angst haben zu müssen, beim Ein- oder Ausstieg aus der Badewanne zu stürzen.
Entscheiden Sie sich beim Badumbau für diese wohnumfeldverbessernde Maßnahme, müssen Sie mit Kosten um die 4.000 Euro rechnen.
Ebenerdige Dusche
Für Personen, deren Badezimmer über keine Badewanne verfügt, eignet sich ein Umbau von der bestehenden Dusche in ein barrierefreies Exemplar oder der Einbau eines neuen schwellenlosen Modells. Damit sie den DIN-Anforderungen eines barrierefreien Badezimmers entspricht, muss sie so konzipiert sein, dass für den Nutzer kein erhöhtes Sturzrisiko besteht.
Abhängig von der Einbausituation sowie der Größe, Ausstattung und Qualität müssen Sie für eine barrierefreie Dusche mit Kosten bis zu 5.000 Euro rechnen.
Barrierefreies WC
Eine barrierefreie Toilette erleichtert Menschen im Alter das Hinsetzen und Aufstehen. Es erlaubt Pflegebedürftigen, den Besuch des stillen Örtchens wieder selbstständig zu meistern. Auch für Rollstuhlfahrer ist diese wohnumfeldverbessernde Maßnahme sinnvoll: Sie erleichtert ihnen das Umsetzen und sorgt dementsprechend für mehr Sicherheit im eigenen Bad.
Erhältlich sind barrierefreie Toiletten in verschiedenen Ausführungen. Nutzer können zwischen zwei Modellen wählen. Die einen werden in einer bestimmten Höhe fest in der Wand montiert und bei den anderen kann die Sitzhöhe mithilfe eines Motors individuell über eine Fernbedienung eingestellt werden.
Preislich müssen Sie bei den erstgenannten mit Ausgaben zwischen 2.500 und 4.500 Euro rechnen und bei den zweitgenannten mit Kosten um die 5.000 Euro.
Für ein Maximum an Sicherheit müssen zusätzlich neben der Toilette noch Stütz- und Haltegriffe montiert werden. Diese fallen unter die Rubrik Hilfsmittel und werden von den Kassen bezuschusst.
Da die Pflegekasse diese Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung in Höhe von 4.000 Euro finanziert, müssen Personen, die einen Pflegegrad besitzen, Umbau-Maßnahmen bis zu dem erwähnten Betrag nicht aus eigener Tasche mitfinanzieren.
Wie teuer der Badumbau am Ende wird, hängt von den örtlichen Gegebenheiten im eigenen Wohnraum sowie vom Umfang der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ab. Sind keine großen Umbaumaßnahmen notwendig und Sie möchten für mehr Sicherheit beispielsweise nur Haltegriffe und Stützstangen sowie einen Dusch- oder Badewannensitz in Ihrem Badezimmer integrieren, müssen Sie mit minimalen Kosten zwischen 100 und 1.000 Euro rechnen.
Sind Senioren aufgrund ihrer aufwendigen häuslichen Pflege auf eine komplette Sanierung mit neuen rutschfesten Fliesen, diversen Pflegehilfsmitteln und einer anfallenden Grundrissänderung angewiesen, wird dies teurer und schlägt mit circa 10.000 Euro zu Buche. Auch dieser Betrag ist nur ein Richtwert. Ein aufwendiger Badumbau sowie eine hochwertigere Ausstattung lassen die Kosten für das barrierefreie Bad rasant in die Höhe schnellen.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, einen Anbietervergleich zu machen und die unterschiedlichen Angebote zu vergleichen. Lassen Sie sich im Voraus ausführlich beraten. Fragen Sie sich welche Art von Hilfs- oder Pflegehilfsmittel überhaupt benötigt wird.
Zum Vergleich: Ein wandhängendes WC kostet gerade einmal um die 320 Euro und ein elektrisch höhenverstellbares Modell zwischen 2.500 und 4.500 Euro.
Sie werden sehen: Ein Anbietervergleich lohnt sich!
Besteht die Notwendigkeit für einen Badumbau oder planen Sie den Hausbau in weiser Voraussicht barrierefrei, müssen Sie, um in den Genuss einer Förderung zu kommen, einige Vorschriften beachten.
Besonders wichtig ist die richtige Größe des Badezimmers. Sie muss den Mindestanforderungen der DIN-Norm 18040-2 "Barrierefreies Bauen" entsprechen.
Folgende Faktoren müssen beim Neu- oder Umbau beachtet werden:
Eine Badewanne ist zwar keine Voraussetzung. Trotzdem möchten wir das Pflege-Hilfsmittel nicht außen vorlassen. Sollten Sie sich beim Badumbau für den Einbau einer Wanne entscheiden, muss sie dem Nutzer einen leichten Einstieg ermöglichen. Die vorgeschriebene Höhe darf maximal 50 cm vorweisen.
Als Alternative bietet sich eine Badewanne mit einem seitlichen Türanstieg an. Es gibt die Möglichkeit, die bestehende Wanne barrierefrei umzubauen.
Wie bereits erwähnt, bezuschussen die Krankenkassen die Komplettsanierung eines Badezimmers nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einzelne Hilfs-Artikel, die Barrieren aus der Welt schaffen und die Pflege erleichtern, von der Kasse finanzieren zu lassen. Sitzkissen für die Badewanne, Haltegriffe für die Dusche oder Wanne sowie erhöhte WC-Sitze sind einige davon.
Und so werden die drei relevantesten Förderungen beantragt:
Um Barrieren im Bad zu reduzieren, können Pflegebedürftige, die im Besitz von Pflegegrad 1-5 sind, einen Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegeversicherung stellen. Die Pflegekasse bezuschusst notwendige Umbauten im Badezimmer mit 4.000 Euro.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohnung wird jeder einzeln berücksichtigt. Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, wird die Notwendigkeit der wohnumfeldverbessernden Maßnahme von einem Mitarbeiter des MD bei einem häuslichen Beratungstermin geprüft.
Nach Abschluss des Termins werden Empfehlungen für notwendige Hilfs- und Pflegehilfsmittel sowie bauliche Maßnahmen ausgesprochen und schriftlich festgehalten. Diese Dinge müssen Sie bereits bei der Antragstellung beachten:
Möchten Sie einen Antrag auf Förderung für Wohnumfeldverbesserung (455-B) bei der KfW-Bank stellen, müssen sie diesen online über das Zuschuss-Portal beantragen. So gehen Sie vor:
Gut zu wissen: Hat die Förderbank aus gewissen Gründen Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Angaben, kann es zu einer Kontrolle vor Ort kommen.
Des Weiteren besteht eine Aufbewahrungspflicht sämtlicher relevanten Belege: Der Empfänger der gewährten Zuschüsse ist dazu verpflichtet, diese zehn Jahre lang aufzubewahren. Hierzu gehören unter anderem Originalrechnungen und Nachweise über alle getätigten Zahlungen.
Weitere Infos zum Thema "Altersgerechter Badumbau" erhalten Sie hier!
Auch wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann ein Antrag auf Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung vonseiten der Pflegeversicherung ab und an abgelehnt werden. Dies kann besonders bei einem Pflegegrad 1 passieren. Jeder Ablehnungsbescheid muss begründet werden.
Sind Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden, haben Sie das Recht, innerhalb von dreißig Kalendertagen schriftlich Einspruch einzulegen. Hierfür ist es wichtig, dass der Widerspruch auf Ablehnung wiedergibt, warum in Ihrem Fall eine Notwendigkeit auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen besteht.
Hilfreich ist ebenfalls ein Attest Ihres Arztes, welches die vorliegenden Umstände genauestens schildert. Mit zusätzlichen Kosten muss der Antragsteller nicht rechnen.
Wichtig: Da jeder Ablehnungsbescheid begründet werden muss, ist die Pflegekasse dazu verpflichtet, dem Antragsteller den Grund für den Entscheid zu nennen. Aufgrund des geleisteten Widerspruchs muss die Pflegekasse den Sachverhalt nochmals zu prüfen. Ein weiter Hausbesuch steht an.
Viele Senioren wünschen sich ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden. Tritt die Situation ein, dass aufgrund von körperlichen Einschränkungen die ein oder andere Selbstverständlichkeit nur noch mithilfe eines pflegenden Angehörigen oder einer Pflegekraft stattfinden kann, ist ein barrierefreier Badumbau in vielen Fällen eine wahre Erleichterung, die ein Verbleiben im eigenen zu Hause ermöglicht. Jedoch ist eine Komplettsanierung mit hohen Kosten verbunden, die für viele Senioren allein überhaupt nicht finanzierbar ist.
Menschen mit einem Pflegegrad können zur Umsetzung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen diverse Förderungen beantragen. Sie bezuschussen den Badumbau in Form von Hilfs- oder Pflegehilfsmitteln, zinsgünstigen Krediten oder wie die Pflegekasse mit Zuschüssen in Höhe von 4.000 Euro.
Menschen ohne Pflegegrad können leider nicht von allen Zuschüssen profitieren und müssen viele wohnraumverbessernde Maßnahmen im eigenen zu Hause aus eigener Tasche bezahlen. Aus diesem Grund sollten Pflegebedürftige, wenn möglich einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Nur so können sie nach Erhalt von den Zuschüssen profitieren.
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