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Pflegegrad finden
Bei einem Pflegebett handelt es sich um ein spezielles Bett, welches auf die Bedürfnisse von Personen zugeschnitten ist, die starken körperlichen Einschränkungen unterliegen. Häufig geht dies mit einem Pflegegrad einher. Diese speziellen Betten bieten eine große Unterstützung für Pflegende, als auch für Pflegebedürftige. Sie werden nicht nur in der stationären Pflege, sondern auch in der ambulanten/häuslichen Pflege, im Krankenhaus oder in Pflegeheimen gerne benutzt. Folgendermaßen zeichnet sich ein Pflegebett aus:
Das Pflegebett kann entweder vorübergehend eingesetzt werden, aber auch dauerhaft von Nöten sein. Da man aus den unterschiedlichsten Gründen und Lebenslagen auf ein Pflegebett angewiesen sein kann, gibt es viele verschiedene Varianten und Ausführungen.
Häufig werden diese beiden Bezeichnungen gleichbedeutend verwendet. Der einzige Unterschied liegt darin, wer die Kosten für das Pflegebett übernimmt. Sollte die Krankenkasse der Kostenträger sein, ist die korrekte Bezeichnung Krankenbett. Pflegebett heißt es daher im Umkehrschluss, wenn die Pflegekasse das Spezialbett finanziert. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Beantragung und die Kostenübernahme stark abhängig vom Einzelfall sind.
Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn das jeweilig beantragte Pflege-Hilfsmittel maßgeblich dazu beiträgt, die Pflege der Person zu erleichtern bzw. Beschwerden zu lindern. Ebenfalls werden Aufwendungen übernommen, wenn dadurch eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht wird, wie etwa ein barrierefreies Bad für Pflegebedürftige.
Sind sie sich nicht sicher, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt bzw. teilweise auch leihweise überlassen werden, können Sie es hier im Pflegehilfsmittelverzeichnis überprüfen.
Ein Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro, muss von der pflegebedürftigen Person bei den Kosten für technische Pflegehilfsmittel selbst getragen werden. Ein typisches technisches Pflegehilfsmittel ist das Pflegebett.
Speziell in der häuslichen Pflege ist es sinnvoll und erleichternd, ein Pflegebett zu beantragen bzw. zu besitzen. Es kann, genau wie ein praktischer Hausnotruf für den Alltag, maßgeblich zur Verbesserung der Pflege durch Familienangehörige oder dem mobilen Pflegedienst beitragen. Sollte die pflegebedürftige Person beispielsweise an Demenz leiden, verhindern spezielle Betten (so genannte Niederflurbetten) zusätzlich das Herausfallen. Für jede Situation gibt es die passenden Betten sowie spezielles Pflegebett-Zubehör. Auf die verschiedenen Modelle wird im späteren Artikel noch näher eingegangen.
Pflegebett beantragen - Einfach in 3 Schritten
Schritt 1 - Gang zum behandelnden Arzt
Melden Sie sich beim behandelnden Arzt der pflegebedürftigen Person
Schritt 2 - Verordnung ausstellen lassen
Der Arzt stellt eine Verordnung, ähnlich einem Rezept
Schritt 3 - Vermerk sicherstellen & Antrag stellen
Vermerke "behindertengerechtes Bett" und medizinischer Notwendigkeit prüfen
Sollte bei Ihnen bzw. bei der pflegebedürftigen Person bisher kein Pflegegrad festgestellt worden sein, kann man dennoch einen Antrag auf ein Spezialbett stellen. Auch wenn eine Beantragung bei der gesetzlichen Krankenkasse je nach Versicherer unterschiedlich ist, gibt es einige Tipps & Tricks, die man kennen sollte. Das gilt für alle Hilfsmittel wie Betten oder Treppenlifte für Senioren, welche Sie hier vergleichen können.
Als erstes gehen Sie zu dem behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin. Für die Beantragung wird dann eine sogenannte Verordnung erstellt, ähnlich einem Rezept. Bei dieser Verordnung ist die Bezeichnung “behindertengerechtes Bett” und der Vermerk, dass es aus medizinischer Sicht notwendig und essenziell ist.
Es kann hilfreich sein, dass der Arzt/die Ärztin die Notwendigkeit der Verordnung in einigen Stichpunkten näher begründet und ggf. vorliegende Einschränkungen der Selbstständigkeit beschreibt.
Ebenfalls hilfreich zu erwähnen, ist die jeweilige Produktgruppe im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen. Das Spezialbett wird in Produktgruppe 19 Krankenpflegeartikel aufgeführt. Seit dem 01. Januar 2022 gibt es außerdem die Möglichkeit, dass Pflegekräfte eine Empfehlung für ein passendes Hilfsmittel geben können.
Benötigen Sie ein Pflegebett und es liegt bereits ein Pflegegrad vor, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse. Außerdem müssen laut § 40 SGB XI folgende Kriterien erfüllt sein:
Es wird für die Beantragung keine Verordnung gebraucht. Allerdings ist es laut verschiedenen Ratgebern sinnvoll, eine Stellungnahme des behandelnden Arztes / der behandelnden Ärztin beizulegen. Auch die Angabe der Nummer im GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist ratsam. Es handelt sich hierbei um Produktgruppe 50, Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege → Anwendungsort 45, Pflegebereich → Untergruppe 01, Pflegebetten. Mit diesem Vorgehen kann eine Bewilligung oftmals beschleunigt werden.
Übrigens können Sie nicht nur die Kosten für das Pflegebett beantragen, denn auch zusätzliche Dinge wie beispielsweise die Stromkosten für dieses Hilfsmittel können von der Krankenkasse auf Antrag bezahlt werden.
Sie können den Antrag an die Krankenkasse und die Pflegekasse stellen
Sollte die Krankenkasse eine Kostenübernahme beispielsweise ablehnen, bedeutet das nicht automatisch, dass die Pflegekasse den Antrag ablehnt und umgekehrt. Sind Voraussetzungen für eine Genehmigung grundsätzlich erfüllt, lohnt sich immer ein Versuch bei dem anderen Kostenträger.
Bei der privaten Krankenversicherung müssen Sie nach der Bewilligung das Hilfsmittel selbst kaufen und im Anschluss die Rechnung zur Erstattung bei Ihrer PKV einreichen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Sie immer noch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Dies sollte allerdings innerhalb eines Monats erfolgen.
Pflegebett mieten - dank der Krankenkasse immer möglich
Wichtig zu wissen ist, dass Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, versicherten Personen technische Hilfsmittel leihweise durch einen Vertragspartner zu überlassen. Auch wenn das Pflegebett gebraucht ist wird es, genau wie alle anderen gebrauchten Hilfsmittel, genau geprüft und aufbereitet.
Die Verordnung wird von den Krankenkassen geprüft, manchmal wird auch ein Kostenvoranschlag gefordert. Wenn das Spezialbett genehmigt wurde, können Sie mit der bewilligten Verordnung das Hilfsmittel bei einem anerkannten Sanitätshaus bestellen. Anerkannt sind in dem Fall immer die Sanitätshäuser und Rehafachgeschäfte, welche Vertragspartner ihrer Krankenkasse sind.
Widerspruch und Alternativen bei Ablehnung
Sollte ihr Antrag auf ein Spezialbett abgelehnt werden, können Sie natürlich zuerst einen Widerspruch einlegen. Wenn auch dies erfolglos ist, gibt es immer noch die Möglichkeit es selbst zu erwerben. Allerdings raten manche Portale auch dazu, sich, trotz Genehmigung, ein Pflegebett selbst zu kaufen. Das liegt daran, dass die Kranken- bzw. Pflegekassen oft nur die Standard-Modelle bewilligen. Diese genügen aber häufig nicht den Ansprüchen der Pflegenden und/oder des Pflegebedürftigen. Auch optisch ansprechendere Betten, welche sich in ihr jeweiliges Wohnambiente einfügen, werden nicht übernommen. Viele wünschen sich jedoch, dass dieses technische (Pflege-) Hilfsmittel sich in die gesamte Wohnungsgestaltung einfügt und nicht wie ein klassisches Krankenbett wirkt. Außerdem sind die selbst finanzierten Betten nicht nur vom Design, sondern auch von der Technik, auf dem neuesten Stand und voraussichtlich schneller lieferbar.
Tipps zur Auswahl und zum Kauf eines Spezialbetts
Ist die Entscheidung gefallen, dass das Bett privat erworben werden soll, lohnt es sich auf jeden Fall, Angebote von verschiedenen Anbietern zu durchforsten. Sowohl online, als auch von verschiedenen Gesundheitsfachhäusern.
Je nach Ausstattung, Funktionen und Design kann es sein, dass Sie zwischen 500€ - 7.000€ zahlen. Häufig können Spezialbetten auch gemietet werden und sind entweder neu oder gebraucht. Bitte beachten Sie bei der Anmietung eines Pflegebettes, dass Sie sich vorher ausreichend informieren, ansonsten kann sich das als eine Kostenfalle entpuppen. Wichtig ist vor allem, wie lange sie das Spezialbett benötigen und welche Konditionen Ihnen geboten werden. Denken Sie daran, dass unabhängig Ihrer Entscheidung (Miete oder Kauf), die Pflegematratze aus hygienischen Gründen immer neu gekauft werden muss. Pauschal lässt sich allerdings sagen, dass, wenn bereits absehbar ist, dass die Pflege auf Dauer (sprich mehrere Jahre) nötig sein wird, es günstiger ist, ein Bett zu kaufen.
Bei Ihrer Recherche nach Anbietern werden sie schnell merken, dass sich einige auf die reine Vermietung spezialisiert haben. Die Mietpreise orientieren sich an der Nutzungsdauer und können daher schnell bei 800€ pro Jahr liegen. Dieser Betrag plus die Anschaffung der neuen Pflegebettmatratze (300-600€ ) müssen sorgfältig kalkuliert werden. Fragen Sie bei der Anmietung nach den konkreten Kosten pro Monat bzw. pro Jahr und welche Zusatzgebühren sie zu erwarten haben. Nur so können Sie einen adäquaten Vergleich zwischen einer Neuanschaffung oder einer Anmietung ziehen.
Pflegebetten zeichnen sich durch verschiedene Funktionen aus, die sie für die Pflege unersetzlich machen, sowohl für den/die Pflegenden, als auch der betroffenen Person. Hierbei geht es nicht nur um nötige Krankengymnastik oder die Körperpflege, sondern auch um das alltägliche Aufstehen oder das Essen, welches durch dieses Hilfsmittel erleichtert wird.
Bei der Auswahl sollte man auf bestimmte Eigenschaften Wert legen, denn das Angebot ist groß. Generell unterliegen diese Spezialbetten strengen Anforderungen und werden regelmäßig kontrolliert. Die Pflegebetten von heute sind ansprechend und modern gestaltet und fügen sich gut in ihr Wohnambiente ein. Folgende Punkte sollte man dennoch beachten, damit sich alle notwendigen Bedürfnisse befriedigen lassen:
Es gibt Pflegebetten mit einer Breite von 90 bis 120 cm und Längen von 190 bis 220 cm. Sie sollten sich vor der Anschaffung bereits darüber im Klaren sein, welche Größe sie für die pflegebedürftige Person brauchen. Die beliebteste Größe ist ein Pflegebett in 100x200 cm oder 140x200 cm.
Ein verstellbarer Lattenrost ermöglicht verschiedene Liegepositionen, was vor allem bei bettlägerigen Menschen wichtig ist. Teilweise gibt es Modelle, bei denen sich sämtliche Bereiche, wie bspw. Kopf, Rücken und Beine unabhängig einstellen lassen.
Ein elektrisch verstellbares Rückenteil ermöglicht der pflegebedürftigen Person einen stabilen Halt in einer sitzenden oder halb sitzenden Position ohne den Gebrauch eines zusätzlichen Kissens. Durch die Handhabung mit einer Fernbedienung kann dies, falls noch möglich, auch ohne fremde Hilfe erreicht werden.
Die Möglichkeit, eine höhenverstellbare Liegefläche zu haben, schont nicht nur den Rücken der Pflegenden, sondern stellt auch eine Erleichterung beim Ein- bzw. Ausstieg für die pflegebedürftige Person dar.
Bei bettflüchtigen PatientInnen ist die Sicherheit von Pflegebetten besonders wichtig, da diese hier maßgeblich zur Sturzprophylaxe eingesetzt werden. Hier kommen entweder spezielle Niederflur-Betten zum Einsatz oder Bettgitter. Das Erstere hat den Vorteil, dass diese Betten auf bis zu 20 cm heruntergefahren werden können und im Gegensatz zu Bettgittern den Menschen nicht das Gefühl geben, eingesperrt zu sein. DemenzpatientInnen besitzen häufig solche Niederflur-Pflegebetten.
Seitengitter können bei Bedarf hochgeschoben werden und haben den Vorteil, dass sie bei den meisten normalen Betten bereits für etwa 30€ ergänzt werden können.
Ein weiterer wichtiger Sicherheits- und Hygieneaspekt sind sicher feststellbare Rollen mit einem Mindestdurchmesser von 10 cm. Der Bettrahmen wird von dem Grundgestell auf Rollen gehalten, um eine problemlose Bewegung des Bettes zu gewährleisten.
Ein weiteres wichtiges Element bei der Wahl des Pflegebettes ist die Matratze. Sie sollte auf die individuellen Körpermaße zugeschnitten sein. Es gibt auch Spezialmatratzen, wie beispielsweise Druckverteilungs-Matratzen, die in der Pflege sinnvoll sein können. Anderes Zubehör wären zum Beispiel:
Bei der Anschaffung ist zu beachten, dass die Sicherheit eines Spezialbettes nur bis zu einer vom Hersteller angegebenen Last gewährleistet ist. Die tatsächliche Belastung ergibt sich jedoch letztendlich aus der Summe des Gewichts des Patienten / der Patientin plus der Zuladung. Diese sollte addiert ca. 30% geringer sein als die vom Hersteller angegebene Arbeitslast. Sollte der Pflegebedürftige / die Pflegebedürftige übergewichtig oder adipös sein, gibt es auch besondere Schwerlast-Betten. Diese bieten der Person eine breitere Liegefläche (z.B. 120x200cm).
Es gibt auch sogenannte Seitenlagerungssysteme, welche die Person im Bett langsam und automatisch ca. 30° umlagert. Dies dient der Dekubitus Vorbeugung und / oder -therapie. Eine Pflegebettmatratze der Dekubitus Prophylaxe wirkt für dieses Modell zusätzlich ergänzend.
Weitere Modelle von Spezialbetten sind Sitz- und Aufstehbetten, welche zusätzlich eine Sitz- und eine Aufstehposition bieten.
Wenn der Wunsch besteht, dass das bisher vorhandene Bett weiter genutzt werden soll (das Ehebett ist hier vorrangig zu nennen) , gibt es auch spezielle Betteinsätze (Bett-in-Bett-Systeme / elektrisch verstellbare Einlegerahmen). Hier wird der Lattenrost mit dem elektrisch verstellbaren Einlegerahmen ersetzt. Bei diesem Bett-in-Bett-System kann die Höhe und die Kopf- bzw. Fußliegefläche über einen Handschalter verstellt werden. Diese Version eines Pflegebettes erhöht die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen / der Pflegebedürftigen enorm.
Ein weiterer interessanter Wandel innerhalb der Gesundheitsversorgung stellt die Digitalisierung dar - diese hält immer mehr Einzug auch in Pflegeeinrichtungen. So erleichtern sogenannte “intelligente Pflegebetten oder Pflegebetten 4.0” die Pflege zusätzlich enorm.
Funktionen sind unter anderem, dass wichtige Personen- und Vitaldaten direkt in die digitale Pflegedokumentation eingespeist werden können. Außerdem besitzt es sensorgestützte Monitoren, die erkennen, wann und wie sich ein Patient bewegt.
Familienangehörigen wird eine Kontrolle per App auf dem Smartphone ermöglicht und vieles mehr. So wird auch eine zentrale Informationsinfrastruktur gewährleistet. Diese smarten Assistenzssysteme haben vor allem das Ziel, mehr Zeit für die Pflege des/der Betroffenen zu ermöglichen.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
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