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Mobilität ist ein entscheidender Faktor für ein selbst bestimmtes Leben. Besonders im Alter oder bei körperlichen Einschränkungen sind Mobilitätshilfen wertvolle Unterstützer, um die Bewegungsfreiheit zu erhalten.
In diesem Artikel sehen wir uns deshalb verschiedene Mobilitätshilfen an, klären deren Vorteile für Senioren, Kaufkriterien und sehen uns die Bedingungen für eine Kostenübernahme an.
Mobilitätshilfen sind Geräte oder Vorrichtungen, die Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit dabei unterstützen, sich selbstständig fortzubewegen.
Sie dienen dazu, den Erfolg einer medizinischen Behandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen.
Mobilitätshilfen reichen von einfachen Gehhilfen wie Gehstöcken und Rollatoren bis hin zu komplexen Lösungen wie Treppenliften oder Elektromobilen.
Im Hilfsmittelverzeichnis (1) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finden sich alle medizinischen Hilfsmittel, die unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen erstattet werden.
Damit ein Hilfsmittel aufgenommen wird, muss es die Anforderungen nach § 139 SGB V (2) erfüllen. Gehilfen, die von der Krankenkasse gewährt werden, finden sich in der Produktgruppe 10 (3).
Gehhilfen entlasten Menschen mit eingeschränkter Mobilität, erfordern aber gleichzeitig, dass der Nutzer selbst Kraft aufwenden muss. Folgende Hilfsmittel zählen zu dieser Kategorie:
Ein Gehstock unterstützt Personen mit Gehschwierigkeiten, ihr Gleichgewicht zu halten, die Stabilität beim Gehen zu verbessern und die Belastung auf Beine und Gelenke zu reduzieren. Er eignet sich vor allem für Menschen mit leichteren Einschränkungen der Mobilität und verhilft Gangunsicherheiten auszugleichen und sicherer zu gehen.
Gehstöcke gibt es in verschiedenen Ausführungen, z. B. mit ergonomischen Griffen, höhenverstellbaren oder faltbaren Modellen.
Spezielle Varianten wie Mehrfußgehstöcke bieten zusätzliche Stabilität, insbesondere auf rutschigem Untergrund. Ergänzendes Zubehör, etwa rutschfeste Gummipuffer oder Eiskrallen, kann die Sicherheit weiter erhöhen.
Ein Gehgestell, auch als Gehrahmen oder Gehbock bekannt, ist eine Gehhilfe, die dem Benutzer zusätzliche Stabilität und Unterstützung beim Gehen bietet.
Im Gegensatz zu Rollatoren verfügt ein Gehgestell über vier Füße ohne Räder. Der Benutzer hebt das Gestell bei jedem Schritt leicht an und setzt es vor sich ab, um den nächsten Schritt zu machen.
Diese Konstruktion ermöglicht eine hohe Standfestigkeit und eignet sich besonders für kurze Strecken auf ebenen Böden, beispielsweise innerhalb der eigenen Wohnung. Häufig werden Sie von Menschen genutzt, die nach einem Schlaganfall das Gehen wieder erlernen müssen.
Gehgestelle bestehen meist aus einem leichten Metallrahmen und rutschfesten Gummifüßen. Es gibt starre Modelle, die beim Gehen angehoben werden müssen sowie Rollatoren, die mit Rädern ausgestattet sind. Einige Modelle sind zudem klappbar, um sie leichter transportieren oder verstauen zu können.
Ein Rollator besteht aus einem stabilen Rahmen mit vier Rädern, Handgriffen und Handbremsen. Im Vergleich zu Gehstöcken oder Gehgestellen bietet der Rollator zusätzliche Stabilität und erleichtert das Gehen über längere Strecken.
Es gibt verschiedene Modelle, die sich in erster Linie in ihrer Eignung für den Innen- oder Außeneinsatz unterscheiden.
Indoor-Rollatoren sind in der Regel kompakter und wendiger, sodass sie sich gut für enge Räume und kurze Strecken innerhalb der Wohnung eignen. Sie haben oft kleinere Räder, die für glatte Bodenbeläge wie Fliesen oder Teppiche optimiert sind.
Outdoor-Rollatoren hingegen sind robuster gebaut und verfügen über größere, strapazierfähigere Räder, die auch auf unebenem Gelände, wie Gehwegen oder in Parks, besser zurechtkommen.
Ein weiteres praktisches Merkmal vieler Rollatoren sind integrierte Sitzgelegenheiten, die es dem Nutzer ermöglichen, unterwegs kurze Pausen einzulegen.
Darüber hinaus bieten viele Modelle Einkaufskörbe oder Taschen, die es erleichtern, Einkäufe oder persönliche Gegenstände zu transportieren. Zudem sind viele Modelle klappbar und lassen sich leicht im Kofferraum verstauen.
Manuelle Rollstühle sind eine der häufigsten Arten von Rollstühlen und werden von den Nutzern selbst durch Armkraft betrieben. Diese Rollstühle sind in der Regel leicht und wendig, was sie besonders für den täglichen Gebrauch geeignet macht.
Sie eignen sich vor allem für Menschen, die noch über ausreichende Armkraft und Körperbeherrschung verfügen, um sich selbstständig fortzubewegen. Modelle, die für den Alltag gedacht sind, zeichnen sich durch eine leichte Bauweise und einfache Handhabung aus, sodass sie sowohl in Innenräumen als auch auf kurzen Strecken im Freien gut einsetzbar sind.
Elektrorollstühle hingegen bieten Menschen mit schwereren körperlichen Einschränkungen mehr Unabhängigkeit.
Sie sind mit einem Elektromotor ausgestattet, der es den Nutzern ermöglicht, sich ohne große Anstrengung fortzubewegen.
Diese Art von Rollstuhl eignet sich besonders für Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage sind, einen manuellen Rollstuhl zu bedienen. Durch die elektrische Unterstützung können sie sich mühelos über größere Entfernungen bewegen.
Elektrorollstühle sind oft mit einer Vielzahl von Funktionen ausgestattet, wie zum Beispiel einstellbaren Sitzpositionen oder speziellen Sitzflächen, um den Komfort der Nutzer zu maximieren.
Elektromobile (E-Scooter) sind eine weitere Form von Mobilitätshilfen und bieten eine zusätzliche Möglichkeit, sich unabhängig fortzubewegen. Sie eignen sich besonders für Menschen mit eingeschränkter Gehfähigkeit, die aber noch in der Lage sind, sich zu setzen und zu steuern.
Beim Kauf eines Elektromobils ist es wichtig, auf bestimmte Merkmale zu achten, wie zum Beispiel die Reichweite des Akkus, die maximale Geschwindigkeit und die Tragfähigkeit. Zu beachten ist, dass ab einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h ist in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge wie Mofas oder E-Bikes gesetzlich vorgeschrieben ist.
Elektromobile sind in der Regel in zwei Kategorien unterteilt:
Rollstühle und Elektromobile zählen laut GKV-Hilfsmittelverzeichnis zur Produktgruppe 18 "Kranken-/ Behindertenfahrzeuge" (4).
Stationäre Rampen, Treppenlifter und Hebebühnen sind keine Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn sie werden mit dem Baukörper fest verbunden und können nicht an jedem beliebigen Ort benutzt werden.
Bei bestehender Pflegebedürftigkeit nach SGB XI (5) können Sie aber einen finanziellen Zuschuss von bis 4.180 Euro als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Lesen Sie unseren Ratgeber "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen", um ausführliche Informationen zur Finanzierung zu erhalten.
Krankenkasse übernehmen die Kosten für verschiedene Mobilitätshilfen, dazu zählen beispielsweise Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen und Elektromobile. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Konsultieren Sie Ihren Hausarzt, damit dieser ein Rezept für das benötigte Hilfsmittel ausstellt. Dieses Rezept sollte die Diagnose sowie die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels detailliert beschreiben. Falls spezielle Ausstattungsmerkmale erforderlich sind, sollten diese ebenfalls im Rezept vermerkt werden.
Zuzahlung: Für Hilfsmittel wie Mobilitätshilfen gilt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Diese Regelung gilt für Erwachsene. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Zuzahlung befreit.
Mehrkosten und Aufzahlung: Sollten Sie sich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über die medizinisch notwendige Standardausführung hinausgeht, beispielsweise ein hochwertigeres Modell oder zusätzliche Funktionen, können Mehrkosten entstehen. Diese werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen vollständig von Ihnen getragen werden
Eigenanteil: Der Eigenanteil setzt sich aus der gesetzlichen Zuzahlung und eventuellen Mehrkosten zusammen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Krankenkasse nur die Kosten für das medizinisch notwendige Hilfsmittel übernimmt.
Für zusätzliche Leistungen oder höherwertige Modelle, die über den Standard hinausgehen, müssen Sie den vollen Preis selbst bezahlen.
Fällt die gewünschte Mobilitätshilfe nicht zu den förderfähigen Hilfsmitteln der Krankenkasse, gibt es noch weitere Träger, die unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen.
Mobilitätshilfen sind essenziell, um Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkungen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.
Sie erhöhen die Sicherheit, erleichtern den Alltag und fördern die soziale Teilhabe. In vielen Fällen besteht zudem die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder einem Zuschuss über die Pflegeversicherung.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Mobilitätshilfen sind technische oder mechanische Geräte, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen dabei unterstützen, sich sicher und komfortabel fortzubewegen. Zu den gängigen Hilfen gehören Gehstöcke, Rollatoren, Rollstühle, Elektromobile und Treppenlifte.
Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können Anspruch auf Mobilitätshilfen haben. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse setzt in der Regel voraus, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Mobilitätshilfe erforderlich ist, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Zunächst sollte ein Arzt die Notwendigkeit einer Mobilitätshilfe feststellen und eine entsprechende Verordnung ausstellen. Mit dieser Verordnung können Sie sich an ein Sanitätshaus wenden, das Ihnen bei der Auswahl des passenden Hilfsmittels hilft und den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse unterstützt. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse erhalten Sie die Mobilitätshilfe.
Sie erreichen uns telefonisch von Montag - Freitag zwischen 08:30 bis 18:30 Uhr. Alternativ können Sie uns auch jederzeit eine Nachricht über uns Kontaktformular senden.