Haushaltshilfe: Unterstützung für Senioren und Pflegebedürftige im Alltag

Michaela König-Joseph
10 Minuten
Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
31.1.2025
Eine Haushaltshilfe unterstützt eine Seniorin und putz ein Fenster.
Inhaltsverzeichnis
  1. TEST

Im Leben eines jeden Menschen kommt der Zeitpunkt, in dem alltägliche Aufgaben wie die Führung des eigenen Haushalts nicht mehr allein bewältigt werden können.

Umstände, die dafür verantwortlich sein können, sind das zunehmende Alter, eine Krankheit, ein Unfall oder eine Operation sowie der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit. Zu den Betroffenen, die dann im Haushalt Unterstützung benötigen, gehören Menschen, die trotz körperlicher Beeinträchtigungen in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten. Für Fälle wie diese bieten Haushaltshilfen ihre Dienste an.

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie mehr über das Tätigkeitsfeld einer Haushaltshilfe und erhalten Informationen zu den Kosten und Tipps für die Finanzierung.

Was genau ist eine Haushaltshilfe?

Haushaltshilfen kümmern sich um die Erledigung hauswirtschaftlicher Aufgaben in einem privaten Haushalt.

Zu den Tätigkeiten, die eine Haushaltshilfe nach Absprache übernimmt, gehören unter anderem das Putzen der Wohnung, das Kochen von Mahlzeiten, das Waschen und Bügeln der Wäsche sowie das Einkaufen von Lebensmitteln.

Die Kosten für die hauswirtschaftlichen Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen.

Ab wann ist eine Haushaltshilfe für zu Hause sinnvoll?

Eine Haushaltshilfe kann für viele ältere oder beeinträchtigte Mitmenschen eine wertvolle Unterstützung im Alltag sein.

Der folgende Überblick spiegelt wider, für wen oder in welchen Situationen es besonders sinnvoll ist, über die Anstellung einer Hilfe im Haushalt nachzudenken:

  • Alleinlebende Senioren: Für Senioren, die allein zu Hause leben und nicht mehr so häufig ihr häusliches Umfeld verlassen, kann eine Haushaltshilfe nicht nur eine wertvolle Unterstützung bei der Erledigung hauswirtschaftlicher Aufgaben sein. Haushaltsnahe Dienstleister können ebenfalls dazu beitragen, soziale Isolation zu minimieren, indem sie den Senioren Gesellschaft leisten und sie in ihrem Alltag aktivieren.
  • Mit körperlichen Einschränkungen: Auch Menschen, denen es aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen nicht mehr möglich ist, ihren hauswirtschaftlichen Pflichten nachzukommen, profitieren von einer Haushaltshilfe.
  • Nach Krankenhausaufenthalten: Für Personen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation wieder nach Hause zurückkehren, aber noch geschwächt sind und Zeit benötigen, sich komplett zu erholen.
  • Wegen schwerer Krankheit: Auch eine schwere Krankheit führt oftmals dazu, dass Menschen nicht mehr dazu in der Lage sind, sich um die alltäglichen hauswirtschaftlichen Aufgaben in ihren eigenen vier Wänden zu kümmern. Für Betroffene, die ihr häusliches Umfeld trotzdem nicht verlassen möchten, ist eine Hilfe im Haushalt dann oftmals ein Retter in der Not.
  • Menschen mit Demenz oder Alzheimer: Für Demenzkranke oder Alzheimerpatienten ist eine strukturierte Betreuung im Alltag das A und O. Eine Haushaltshilfe bietet dann nach Absprache tägliche Unterstützung bei der Umsetzung von Aktivitäten.
  • Entlastung der Angehörigen: Pflegende Angehörige, welche die Betreuung und Pflege ihrer Liebsten ohne fremde Hilfe absichern, sind oftmals mit der Situation überlastet. Eine Haushaltshilfe verschafft Pflegepersonen dann Freiräume, die sie für die Erledigung anderer Alltagsaufgaben oder als Verschnaufpause nutzen können.
  • Bei speziellen Diät- und Ernährungsanforderungen: Senioren, die sich aufgrund einer Erkrankung speziell ernähren müssen, profitieren von einer Haushaltshilfe, die sich auf die Zubereitung von unter anderem Diätgerichten spezialisiert hat und diese entsprechend zubereiten kann.

Welche Tätigkeiten übernimmt eine Haushaltshilfe für Senioren?

Mit zunehmendem Alter sind körperliche Beeinträchtigungen nichts Ungewöhnliches. Jedoch fällt es vielen Senioren schwer, den Lauf der Dinge zu akzeptieren und mit den daraus entstehenden Konsequenzen zu leben.

Denn was früher noch einfach von der Hand ging, wie unter anderem die Wohnungsreinigung oder das Putzen der Fenster, wird mit den Jahren immer schwerer und stellt jetzt ein Unfallrisiko dar.

Ihr zu Hause verlassen müssen Senioren deswegen aber nicht. Denn eine Hilfe im Haushalt steht älteren oder beeinträchtigten Mitmenschen dann unterstützend zur Seite. Zum typischen Tätigkeitsfeld einer Haushaltshilfe gehören:

  • Reinigung der Räumlichkeiten
  • Zubereitung der Mahlzeiten
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Blumen gießen
  • Müll trennen und entsorgen
  • Einkaufen
  • Erledigung von Botengängen
  • Leichte Gartenarbeiten
  • Kleine Instandhaltungsaufgaben wie das Wechseln von Glühbirnen

Wichtig: Haushaltshilfen sind keine Pflegefachkräfte!

Auch wenn eine Haushaltshilfe während ihrer Arbeitszeiten die im Haushalt lebende Person auf Wunsch in die zu tätigenden Aufgaben einbezieht und dadurch ebenfalls in einem gewissen Rahmen die Aufgabe einer Betreuungskraft erledigt, ersetzt sie nicht die Pflegekraft!

Dies bedeutet: Sollten Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger auf die Unterstützung bei der Körperhygiene (Grundpflege) angewiesen sein oder Hilfe bei der Einnahme wichtiger Medikamente (Behandlungspflege) benötigen, müssen Sie eine professionelle Pflegekraft für die Durchführung von pflegerischen Aufgaben hinzuziehen.

Private Einzelkräfte sowie ambulante Pflegedienste sind hierfür die richtigen Ansprechpartner.

Das eine Haushaltshilfe für Senioren und beeinträchtigte Personen zur unverzichtbaren Stütze im Alltag werden kann und vielen Betroffenen den Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglicht, versteht sich von selbst.

Jedoch verursacht eine Haushaltshilfe auch Kosten, deren Tilgung für manche Senioren ein Problem darstellen kann. Aber wussten Sie, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Finanzierung einer Haushaltshilfe Anspruch auf Zuschüsse durch die Kranken- oder Pflegekasse haben?

Haushaltshilfe für Senioren mit Pflegegrad: Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad werden bei der Finanzierung einer Haushaltshilfe von der Pflegekasse finanziell unterstützt. Welche Leistungen Sie hierfür beanspruchen können, ist abhängig von Ihrem Grad der Pflegebedürftigkeit.

Gut zu wissen: Ohne Pflegegrad haben Sie keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse. Sollten Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes vorübergehend auf Hilfe im Haushalt angewiesen sein, erhalten Sie finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse.

Ab Pflegegrad 1: Haushaltshilfe mit dem Entlastungsbetrag bezahlen

Nach Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben Menschen mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5) Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat.

Somit können Sie bereits mit Pflegegrad 1 den Leistungsbetrag für die Finanzierung einer Haushaltshilfe nutzen. (2)

Da eine Hilfe für die Unterstützung im Haushalt nach Landesrecht der einzelnen Bundesländer bestimmte Qualifizierungen zur Qualitätssicherung vorweisen muss, sollten Sie sich vor der Anstellung über die jeweiligen Richtlinien bei Ihrer Pflegekasse informieren.

Denn nur wenn die Haushaltshilfe nach dem Landesrecht Ihres Bundeslandes anerkannt ist, können Sie von diesem Zuschuss profitieren.

Wichtige Info: Der Entlastungsbetrag, der im laufenden Monat nicht ausgeschöpft wurde, wird auf den Folgemonat übertragen. Somit haben Sie die Möglichkeit, einen höheren Leistungsbetrag anzusparen, den Sie zu einem späteren Zeitpunkt wie für einen größeren Hausputz in Anspruch nehmen können. (2) Ausführliche Informationen zu Thema erhalten Sie in unserem Ratgeber "Entlastungsbetrag Pflege: Mehr Unterstützung im Alltag".

Haushaltshilfe ab Pflegegrad 2: Nutzen Sie den Umwandlungsanspruch aus der Verhinderungspflege oder den Pflegesachleistungen

Ab Pflegegrad 2 bietet die Pflegeversicherung pflegebedürftigen Personen neben dem Entlastungsbetrag noch weitere Möglichkeiten für die Finanzierung einer Haushaltshilfe an. Leistungsbeträge aus diesen Budgets gehören dazu:

  • Pflegesachleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Das aus der Verhinderungspflege umgewandelte Budget der Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 Umwandlungsanspruch für die Finanzierung einer Haushaltshilfe nutzen

Laut Paragraf 45a SGB XI können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 40 Prozent ihrer Leistungsbeträge aus den Pflegesachleistungen für die Kostendeckung einer Haushaltshilfe nutzen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad der versicherten Person.

Gleich wie beim Leistungsbetrag muss der Anbieter, der die Haushaltshilfe stellt, nach dem jeweiligen Landesrecht von der Pflegeversicherung anerkannt sein. Denn nur dann können Sie den Umwandlungsanspruch von ambulanten Sachleistungen nutzen. (3)

Umwandlungsanspruch bei Pflegegrad 2 nutzen: Erklärung an einem Beispiel

Frau Müller besitzt Pflegegrad 2 und wird abwechslungsweise von ihrer Tochter und ihrem Sohn zu Hause betreut und gepflegt. Damit alle Parteien in ihrem Pflegealltag entlastet werden, benötigen sie eine Haushaltshilfe.

Da die Angehörigen von Frau Müller sich umfangreich um ihre Pflege kümmern und für pflegerische Tätigkeiten kein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden muss, schöpft Frau Müller nicht den vollen Leistungsbetrag aus ihren Pflegesachleistungen aus.

Dank des Umwandlungsanspruchs hat sie das Recht, 40 Prozent aus den Pflegesachleistungen für die Finanzierung einer Haushaltshilfe zu nutzen.

Seit dem 1. Januar 2025 haben Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro.

Somit stehen Frau Müller zusätzlich zum Entlastungsbetrag maximal 304,40 Euro im Monat für die Finanzierung einer Haushaltshilfe zur Verfügung.

Ab Pflegegrad 2 mit dem Budget aus der Verhinderungspflege eine Haushaltshilfe finanzieren

Pflegende Angehörige, die selbst erkrankt oder im Urlaub sind und die Pflege ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds für einen bestimmten Zeitraum nicht absichern können, haben Anspruch auf Verhinderungspflege.

Bei den Pflegegraden 2 bis 5 beträgt der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege dann 1685 Euro im Jahr. Das Budget kann neben Dienstleistungen für die Grundpflege und Behandlungspflege ebenfalls für eine Haushaltshilfe genutzt werden. Dies jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum von maximal 6 Wochen. Ausbezahlt wird der Leistungsbetrag immer an die pflegebedürftige Person.

Wichtig: Die Verhinderungspflege kann erst nach 6 Monaten häuslicher Pflege in Anspruch genommen werden!

Um Verhinderungspflege durch die Pflegekasse zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person für die Inanspruchnahme der ersten Verhinderungspflege schon mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung von den Angehörigen betreut und gepflegt worden sein. (4)

Senioren ohne Pflegegrad: Unterstützung für die Haushaltshilfe von der Krankenkasse nutzen

Senioren, die gesetzlich versichert sind und keinen Pflegegrad haben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse erstatten lassen.

Denn laut Paragraf 38 SGB V haben Sie für 4 Wochen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt, wenn Sie wegen folgender gesundheitlichen Umstände Ihren Haushalt nicht selbstständig führen können (5):

  • Krankenhausbehandlung
  • Operation
  • Akuter oder deutlicher Verschlimmerung einer Krankheit

Damit Betroffene finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse erhalten, darf jedoch keine andere Person im selben Haushalt leben, welche die Haushaltsführung übernehmen könnte.

Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse erstattet bekommen: so einfach geht’s

Haushaltshilfen gehören zu den sogenannten Sachleistungen und werden in der Regel unter den bereits erwähnten Voraussetzungen von der Krankenversicherung übernommen. Der Prozess für die Kostenübernahme ist unkompliziert.

Alles, was Sie benötigen, ist eine ärztliche Bescheinigung, welche die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe beschreibt. Das Attest reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, woraufhin die Kasse Ihnen einen Dienstleister stellt und die Kosten direkt mit ihm abrechnet.

Besitzen Sie keine anerkannte Pflegebedürftigkeit und möchten eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse abbrechen, müssen Sie eine Zuzahlung tätigen. Diese beträgt 10 Prozent der täglichen Unkosten, jedoch maximal 10 Euro.

Möchten Sie, dass ein Familienmitglied oder ein Bekannter die alltäglichen Aufgaben im Haushalt übernimmt, ist auch dies möglich. In Fällen wie diesen zahlt die Krankenkasse dem hauswirtschaftlichen Helfer unter Umständen den Verdienstausfall. Die Bedingung, die an den Leistungsbetrag geknüpft ist: Der Betreffende hat sich hierfür unbezahlten Urlaub genommen. (6)

Gut zu wissen: Nicht alle privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe!

Anders als gesetzlich Versicherte haben Privatversicherte keinen Anspruch auf Kostenübernahme. Damit eine Haushaltshilfe von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen wird, muss diese Leistung in Ihrem Tarif enthalten sein.

Wie gehen Sie vor, wenn die Krankenkasse Ihnen keine Haushaltshilfe stellen kann?

In der Regel verfügen gesetzliche Krankenkassen über Verträge mit Wohlfahrtsverbänden oder Dienstleistern. Somit sind die Kostenträger dazu in der Lage, Ihnen bei Bedarf eine Haushaltshilfe zur Verfügung zu stellen. Wie bereits erwähnt, werden die anfallenden Kosten dann direkt mit dem Unternehmen oder der wohltätigen Organisation abgerechnet.

Kommt es zu der Situation, dass Ihre Krankenkasse Ihnen keine professionelle Haushaltshilfe zur Verfügung stellen kann, müssen Sie eigenständig auf die Suche gehen. Sind Sie fündig geworden, teilen Sie dies Ihrer Kasse mit, woraufhin der Kostenträger einen Vertrag mit dem Dienstleister abschließt.

Auch in diesem Fall werden die Kosten dann intern abgerechnet, sodass Sie nur noch die gesetzliche Zuzahlung leisten müssen.

Aber wie teuer ist eine Haushaltshilfe, wenn weder die Pflegekasse noch die Krankenkasse für die Kostenübernahme infrage kommt?

Haushaltshilfe anstellen: Diese Kosten kommen als privater Arbeitgeber auf Sie zu

Sollten Sie keinen Pflegegrad besitzen und ebenfalls keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse haben, dann können Sie auch eine Haushaltshilfe privat anstellen.

Mit welchen Kosten Sie für eine private Haushaltshilfe rechnen müssen, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn diese gestalten sich abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Anstellungsmodell und der Situation, in der Sie oder Ihr Angehöriger sich befinden.

Jedoch lässt sich sagen, dass Sie mit einem Stundenlohn zwischen 12,82 Euro, der seit dem 1. Januar 2025 als gesetzlicher Mindestlohn gilt, bis zu 35 Euro pro Stunde für eine Haushaltshilfe rechnen können. (6)

Haushaltshilfe für Senioren: Darauf sollten Sie als privater Arbeitgeber achten

Möchten Sie eine Haushaltshilfe privat anstellen, dann können Sie eine Agentur damit beauftragen. Dies hat den Vorteil, dass Ihnen der Dienstleister die Haushaltshilfe am Monatsende in Rechnung stellt und Sie diese nur noch begleichen müssen. Somit hält sich der bürokratische Aufwand in Grenzen, da Sie sich um die anfallenden Steuern und Sozialabgaben nicht kümmern müssen.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, eine Haushaltshilfe als privater Arbeitgeber zu engagieren. Hier gelten für Sie als privater Arbeitgeber die gleichen Bestimmungen in der Sozialversicherung wie für einen gewerblichen Arbeitgeber.

Mit einer Ausnahme: Benötigen Sie eine Haushaltshilfe nur für eine begrenzte Anzahl von Stunden in der Woche, können Sie diese auf Minijob-Basis anstellen. Jedoch sollten Sie hierbei bedenken, dass diese dann ausnahmslos geringfügig beschäftigt werden kann und nicht mehr als 556 Euro im Monat beziehungsweise 6.672 Euro im Jahr (seit 1. Januar 2025) verdienen darf. (7)

Haushaltshilfe für Senioren auf Minijob-Basis anstellen: Dies sollten Sie beachten

Bei einer geringfügigen Beschäftigung auf Minijob-Basis melden Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an. Folgende Faktoren sollten Sie bei der Anstellung beachten:

  • Als privater Arbeitgeber müssen Sie eine Betriebsnummer beantragen. Dies praktizieren Sie über die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  • Sie müssen einen Arbeitsvertrag abschließen. Dieser muss sämtliche Rechte und Pflichten beider Parteien widerspiegeln.
  • Sie gewährleisten, dass Sie der Haushaltshilfe mindestens den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro pro Stunde zahlen.
  • Sie klären ab, wie die Krankheits- und Urlaubstage gehandhabt werden müssen.
  • Sie müssen den Arbeitnehmer, also Ihre Haushaltshilfe, bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 45115 Essen melden.
  • Sie sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sozialversicherungsabgaben zu bezahlen. Die Beiträge werden von der Minijob-Zentrale in Rechnung gestellt und eingezogen.

Die Unkosten für den Minijob können private Arbeitgeber in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt "Haushaltsnahe Aufwendungen" angeben. Von den gesamten Aufwendungen können Sie dann 20 Prozent, jedoch höchstens 510 Euro von Ihren Steuerschulden abziehen und sich somit einen Teil der getätigten Unkosten zurückholen.

Gut zu wissen: Haben Sie eine Haushaltshilfe gefunden, die ihre Dienste auf selbstständiger Basis anbietet und Sie sind mit dem geforderten Stundenlohn einverstanden, erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung. Diese müssen Sie dann lediglich begleichen, da Sie für selbstständig Erwerbende keine Sozialabgaben bezahlen müssen. Sämtliche Rechnungsbelege sollten Sie jedoch unbedingt aufbewahren.

So finden Sie eine Haushaltshilfe für Senioren in Ihrer Nähe

Eine passende Haushaltshilfe zu finden, die Ihre Anforderungen erfüllt, ist nicht immer leicht. Die folgenden Anlaufstellen können die Suche vereinfachen:

  • Freundes- und Bekanntenkreis: Erkundigen Sie sich in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis, ob jemand eine gute und verlässliche Haushaltshilfe kennt. Optimal wäre es, wenn die Person Ihnen bereits über eigene Erfahrungen mit dem Dienstleister berichten könnte und aufgrund dessen die Hilfe im Haushalt wärmstens empfehlen kann.
  • Über das Internet: Auch online können Sie nach einer Haushaltshilfe suchen. Wir empfehlen Ihnen, einen Blick in die Bewerberbörse der Agentur für Arbeit oder der Minijob-Zentrale zu werfen. Aber auch im Kleinanzeigenteil Ihrer Lokalzeitung können Sie fündig werden.
  • Pflegestützpunkte und Agenturen: Es gibt Pflegestützpunkte sowie Agenturen für private Haushalts- und Reinigungskräfte, die Ihnen dabei behilflich sind, eine zertifizierte Haushaltshilfe zu finden. Suchen Sie am besten im Internet nach einer Agentur, die einen Standort in Ihrer Nähe hat. Haben Sie einen oder mehrere Ansprechpartner gefunden, sollten Sie vorweg Ihre Pflegekasse kontaktieren und fragen, ob der jeweilige Dienstleister in Ihrem Bundesland nach Landesrecht anerkannt ist.
  • Ambulante Betreuungsdienste: Ebenfalls ambulante Betreuungsdienste haben sich auf Unterstützungsangebote im Haushalt spezialisiert und bieten professionelle Haushaltshilfen an. Auch diese finden Sie im Internet.

Wichtig: Möchten Sie eine Haushaltshilfe anstellen, dann sollten Sie darauf achten, dass Ihnen die Person sympathisch ist und die Dienstleisterin oder der Dienstleister einen vertrauensvollen Eindruck hinterlässt.

Für ein angenehmes Miteinander sollte obendrein ein respektvoller Umgang vorherrschen. Um herauszufinden, ob die Haushaltshilfe zu Ihnen passt, empfehlen wir Ihnen, einen klar definierten Zeitraum als bezahlten Probelauf vorzuschlagen.

In dieser Zeit können Sie sich einen Eindruck verschaffen und wissen anschließend, ob Sie mit der Arbeit zufrieden waren und die Person zu Ihnen oder Ihrem Angehörigen passt.

Fazit: Haushaltshilfen unterstützen Senioren, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in ihrem Alltag

Eine Haushaltshilfe kann für Senioren und pflegebedürftige Mitmenschen eine unverzichtbare Entlastung im Alltag darstellen. Denn sie übernimmt wichtige hauswirtschaftliche Aufgaben und trägt einen großen Teil dazu bei, dass Betroffene trotz körperlicher Beeinträchtigungen in ihrem zu Hause wohnen bleiben können.

Für die Finanzierung erhalten Versicherte mit anerkannter Pflegebedürftigkeit Unterstützung von der Pflegekasse. Für Betroffene, die keinen Pflegegrad besitzen und aufgrund einer Operation oder eines Krankenhausaufenthaltes für einen begrenzten Zeitraum Hilfe im Haushalt benötigen, ist die Krankenkasse zuständig.

Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit bescheinigt.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe bietet unterstützende Tätigkeiten im Haushalt an. Sie übernimmt Aufgaben wie das Putzen der Wohnung, kümmert sich um die Einkäufe, wäscht und bügelt die Wäsche und bereitet die Mahlzeiten zu.In häuslicher Krankenpflege sind Haushaltshilfen jedoch nicht qualifiziert. Hierfür benötigen Sie eine Pflegefachkraft.

Wann hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Pflegekasse?

Anspruch auf eine Haushaltshilfe durch die Pflegekasse haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die aufgrund einer schweren Erkrankung ihren hauswirtschaftlichen Pflichten nicht mehr allein nachkommen können. Versicherte mit Pflegegrad 1 können eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren.Um von der Pflegeversicherung eine Haushaltshilfe gestellt zu bekommen, muss bei jedem Pflegegrad nachgewiesen werden, dass keine im gleichen Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen könnte.

Wer zahlt die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können für die Finanzierung einer Haushaltshilfe den Entlastungsbetrag nutzen. Zusätzlich stehen Ihnen für haushaltsnahe Dienstleistungen 40 Prozent der ungenutzten Leistungsbeträge aus den Pflegesachleistungen und der Verhinderungspflege zur Verfügung. 

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