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Im Leben eines jeden Menschen kommt der Zeitpunkt, in dem alltägliche Aufgaben wie die Führung des eigenen Haushalts nicht mehr allein bewältigt werden können.
Umstände, die dafür verantwortlich sein können, sind das zunehmende Alter, eine Krankheit, ein Unfall oder eine Operation sowie der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit. Zu den Betroffenen, die dann im Haushalt Unterstützung benötigen, gehören Menschen, die trotz körperlicher Beeinträchtigungen in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten. Für Fälle wie diese bieten Haushaltshilfen ihre Dienste an.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie mehr über das Tätigkeitsfeld einer Haushaltshilfe und erhalten Informationen zu den Kosten und Tipps für die Finanzierung.
Haushaltshilfen kümmern sich um die Erledigung hauswirtschaftlicher Aufgaben in einem privaten Haushalt.
Zu den Tätigkeiten, die eine Haushaltshilfe nach Absprache übernimmt, gehören unter anderem das Putzen der Wohnung, das Kochen von Mahlzeiten, das Waschen und Bügeln der Wäsche sowie das Einkaufen von Lebensmitteln.
Die Kosten für die hauswirtschaftlichen Leistungen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen.
Eine Haushaltshilfe kann für viele ältere oder beeinträchtigte Mitmenschen eine wertvolle Unterstützung im Alltag sein.
Der folgende Überblick spiegelt wider, für wen oder in welchen Situationen es besonders sinnvoll ist, über die Anstellung einer Hilfe im Haushalt nachzudenken:
Mit zunehmendem Alter sind körperliche Beeinträchtigungen nichts Ungewöhnliches. Jedoch fällt es vielen Senioren schwer, den Lauf der Dinge zu akzeptieren und mit den daraus entstehenden Konsequenzen zu leben.
Denn was früher noch einfach von der Hand ging, wie unter anderem die Wohnungsreinigung oder das Putzen der Fenster, wird mit den Jahren immer schwerer und stellt jetzt ein Unfallrisiko dar.
Ihr zu Hause verlassen müssen Senioren deswegen aber nicht. Denn eine Hilfe im Haushalt steht älteren oder beeinträchtigten Mitmenschen dann unterstützend zur Seite. Zum typischen Tätigkeitsfeld einer Haushaltshilfe gehören:
Wichtig: Haushaltshilfen sind keine Pflegefachkräfte!
Auch wenn eine Haushaltshilfe während ihrer Arbeitszeiten die im Haushalt lebende Person auf Wunsch in die zu tätigenden Aufgaben einbezieht und dadurch ebenfalls in einem gewissen Rahmen die Aufgabe einer Betreuungskraft erledigt, ersetzt sie nicht die Pflegekraft!
Dies bedeutet: Sollten Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger auf die Unterstützung bei der Körperhygiene (Grundpflege) angewiesen sein oder Hilfe bei der Einnahme wichtiger Medikamente (Behandlungspflege) benötigen, müssen Sie eine professionelle Pflegekraft für die Durchführung von pflegerischen Aufgaben hinzuziehen.
Private Einzelkräfte sowie ambulante Pflegedienste sind hierfür die richtigen Ansprechpartner.
Das eine Haushaltshilfe für Senioren und beeinträchtigte Personen zur unverzichtbaren Stütze im Alltag werden kann und vielen Betroffenen den Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglicht, versteht sich von selbst.
Jedoch verursacht eine Haushaltshilfe auch Kosten, deren Tilgung für manche Senioren ein Problem darstellen kann. Aber wussten Sie, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Finanzierung einer Haushaltshilfe Anspruch auf Zuschüsse durch die Kranken- oder Pflegekasse haben?
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad werden bei der Finanzierung einer Haushaltshilfe von der Pflegekasse finanziell unterstützt. Welche Leistungen Sie hierfür beanspruchen können, ist abhängig von Ihrem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Gut zu wissen: Ohne Pflegegrad haben Sie keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse. Sollten Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes vorübergehend auf Hilfe im Haushalt angewiesen sein, erhalten Sie finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse.
Nach Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben Menschen mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5) Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat.
Somit können Sie bereits mit Pflegegrad 1 den Leistungsbetrag für die Finanzierung einer Haushaltshilfe nutzen. (2)
Da eine Hilfe für die Unterstützung im Haushalt nach Landesrecht der einzelnen Bundesländer bestimmte Qualifizierungen zur Qualitätssicherung vorweisen muss, sollten Sie sich vor der Anstellung über die jeweiligen Richtlinien bei Ihrer Pflegekasse informieren.
Denn nur wenn die Haushaltshilfe nach dem Landesrecht Ihres Bundeslandes anerkannt ist, können Sie von diesem Zuschuss profitieren.
Wichtige Info: Der Entlastungsbetrag, der im laufenden Monat nicht ausgeschöpft wurde, wird auf den Folgemonat übertragen. Somit haben Sie die Möglichkeit, einen höheren Leistungsbetrag anzusparen, den Sie zu einem späteren Zeitpunkt wie für einen größeren Hausputz in Anspruch nehmen können. (2) Ausführliche Informationen zu Thema erhalten Sie in unserem Ratgeber "Entlastungsbetrag Pflege: Mehr Unterstützung im Alltag".
Ab Pflegegrad 2 bietet die Pflegeversicherung pflegebedürftigen Personen neben dem Entlastungsbetrag noch weitere Möglichkeiten für die Finanzierung einer Haushaltshilfe an. Leistungsbeträge aus diesen Budgets gehören dazu:
Laut Paragraf 45a SGB XI können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 40 Prozent ihrer Leistungsbeträge aus den Pflegesachleistungen für die Kostendeckung einer Haushaltshilfe nutzen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad der versicherten Person.
Gleich wie beim Leistungsbetrag muss der Anbieter, der die Haushaltshilfe stellt, nach dem jeweiligen Landesrecht von der Pflegeversicherung anerkannt sein. Denn nur dann können Sie den Umwandlungsanspruch von ambulanten Sachleistungen nutzen. (3)
Umwandlungsanspruch bei Pflegegrad 2 nutzen: Erklärung an einem Beispiel
Frau Müller besitzt Pflegegrad 2 und wird abwechslungsweise von ihrer Tochter und ihrem Sohn zu Hause betreut und gepflegt. Damit alle Parteien in ihrem Pflegealltag entlastet werden, benötigen sie eine Haushaltshilfe.
Da die Angehörigen von Frau Müller sich umfangreich um ihre Pflege kümmern und für pflegerische Tätigkeiten kein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden muss, schöpft Frau Müller nicht den vollen Leistungsbetrag aus ihren Pflegesachleistungen aus.
Dank des Umwandlungsanspruchs hat sie das Recht, 40 Prozent aus den Pflegesachleistungen für die Finanzierung einer Haushaltshilfe zu nutzen.
Seit dem 1. Januar 2025 haben Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro.
Somit stehen Frau Müller zusätzlich zum Entlastungsbetrag maximal 304,40 Euro im Monat für die Finanzierung einer Haushaltshilfe zur Verfügung.
Pflegende Angehörige, die selbst erkrankt oder im Urlaub sind und die Pflege ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds für einen bestimmten Zeitraum nicht absichern können, haben Anspruch auf Verhinderungspflege.
Bei den Pflegegraden 2 bis 5 beträgt der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege dann 1685 Euro im Jahr. Das Budget kann neben Dienstleistungen für die Grundpflege und Behandlungspflege ebenfalls für eine Haushaltshilfe genutzt werden. Dies jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum von maximal 6 Wochen. Ausbezahlt wird der Leistungsbetrag immer an die pflegebedürftige Person.
Wichtig: Die Verhinderungspflege kann erst nach 6 Monaten häuslicher Pflege in Anspruch genommen werden!
Um Verhinderungspflege durch die Pflegekasse zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person für die Inanspruchnahme der ersten Verhinderungspflege schon mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung von den Angehörigen betreut und gepflegt worden sein. (4)
Senioren, die gesetzlich versichert sind und keinen Pflegegrad haben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse erstatten lassen.
Denn laut Paragraf 38 SGB V haben Sie für 4 Wochen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt, wenn Sie wegen folgender gesundheitlichen Umstände Ihren Haushalt nicht selbstständig führen können (5):
Damit Betroffene finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse erhalten, darf jedoch keine andere Person im selben Haushalt leben, welche die Haushaltsführung übernehmen könnte.
Haushaltshilfen gehören zu den sogenannten Sachleistungen und werden in der Regel unter den bereits erwähnten Voraussetzungen von der Krankenversicherung übernommen. Der Prozess für die Kostenübernahme ist unkompliziert.
Alles, was Sie benötigen, ist eine ärztliche Bescheinigung, welche die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe beschreibt. Das Attest reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, woraufhin die Kasse Ihnen einen Dienstleister stellt und die Kosten direkt mit ihm abrechnet.
Besitzen Sie keine anerkannte Pflegebedürftigkeit und möchten eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse abbrechen, müssen Sie eine Zuzahlung tätigen. Diese beträgt 10 Prozent der täglichen Unkosten, jedoch maximal 10 Euro.
Möchten Sie, dass ein Familienmitglied oder ein Bekannter die alltäglichen Aufgaben im Haushalt übernimmt, ist auch dies möglich. In Fällen wie diesen zahlt die Krankenkasse dem hauswirtschaftlichen Helfer unter Umständen den Verdienstausfall. Die Bedingung, die an den Leistungsbetrag geknüpft ist: Der Betreffende hat sich hierfür unbezahlten Urlaub genommen. (6)
Gut zu wissen: Nicht alle privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe!
Anders als gesetzlich Versicherte haben Privatversicherte keinen Anspruch auf Kostenübernahme. Damit eine Haushaltshilfe von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen wird, muss diese Leistung in Ihrem Tarif enthalten sein.
In der Regel verfügen gesetzliche Krankenkassen über Verträge mit Wohlfahrtsverbänden oder Dienstleistern. Somit sind die Kostenträger dazu in der Lage, Ihnen bei Bedarf eine Haushaltshilfe zur Verfügung zu stellen. Wie bereits erwähnt, werden die anfallenden Kosten dann direkt mit dem Unternehmen oder der wohltätigen Organisation abgerechnet.
Kommt es zu der Situation, dass Ihre Krankenkasse Ihnen keine professionelle Haushaltshilfe zur Verfügung stellen kann, müssen Sie eigenständig auf die Suche gehen. Sind Sie fündig geworden, teilen Sie dies Ihrer Kasse mit, woraufhin der Kostenträger einen Vertrag mit dem Dienstleister abschließt.
Auch in diesem Fall werden die Kosten dann intern abgerechnet, sodass Sie nur noch die gesetzliche Zuzahlung leisten müssen.
Aber wie teuer ist eine Haushaltshilfe, wenn weder die Pflegekasse noch die Krankenkasse für die Kostenübernahme infrage kommt?
Sollten Sie keinen Pflegegrad besitzen und ebenfalls keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse haben, dann können Sie auch eine Haushaltshilfe privat anstellen.
Mit welchen Kosten Sie für eine private Haushaltshilfe rechnen müssen, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn diese gestalten sich abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Anstellungsmodell und der Situation, in der Sie oder Ihr Angehöriger sich befinden.
Jedoch lässt sich sagen, dass Sie mit einem Stundenlohn zwischen 12,82 Euro, der seit dem 1. Januar 2025 als gesetzlicher Mindestlohn gilt, bis zu 35 Euro pro Stunde für eine Haushaltshilfe rechnen können. (6)
Möchten Sie eine Haushaltshilfe privat anstellen, dann können Sie eine Agentur damit beauftragen. Dies hat den Vorteil, dass Ihnen der Dienstleister die Haushaltshilfe am Monatsende in Rechnung stellt und Sie diese nur noch begleichen müssen. Somit hält sich der bürokratische Aufwand in Grenzen, da Sie sich um die anfallenden Steuern und Sozialabgaben nicht kümmern müssen.
Eine weitere Möglichkeit wäre es, eine Haushaltshilfe als privater Arbeitgeber zu engagieren. Hier gelten für Sie als privater Arbeitgeber die gleichen Bestimmungen in der Sozialversicherung wie für einen gewerblichen Arbeitgeber.
Mit einer Ausnahme: Benötigen Sie eine Haushaltshilfe nur für eine begrenzte Anzahl von Stunden in der Woche, können Sie diese auf Minijob-Basis anstellen. Jedoch sollten Sie hierbei bedenken, dass diese dann ausnahmslos geringfügig beschäftigt werden kann und nicht mehr als 556 Euro im Monat beziehungsweise 6.672 Euro im Jahr (seit 1. Januar 2025) verdienen darf. (7)
Bei einer geringfügigen Beschäftigung auf Minijob-Basis melden Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an. Folgende Faktoren sollten Sie bei der Anstellung beachten:
Die Unkosten für den Minijob können private Arbeitgeber in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt "Haushaltsnahe Aufwendungen" angeben. Von den gesamten Aufwendungen können Sie dann 20 Prozent, jedoch höchstens 510 Euro von Ihren Steuerschulden abziehen und sich somit einen Teil der getätigten Unkosten zurückholen.
Gut zu wissen: Haben Sie eine Haushaltshilfe gefunden, die ihre Dienste auf selbstständiger Basis anbietet und Sie sind mit dem geforderten Stundenlohn einverstanden, erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung. Diese müssen Sie dann lediglich begleichen, da Sie für selbstständig Erwerbende keine Sozialabgaben bezahlen müssen. Sämtliche Rechnungsbelege sollten Sie jedoch unbedingt aufbewahren.
Eine passende Haushaltshilfe zu finden, die Ihre Anforderungen erfüllt, ist nicht immer leicht. Die folgenden Anlaufstellen können die Suche vereinfachen:
Wichtig: Möchten Sie eine Haushaltshilfe anstellen, dann sollten Sie darauf achten, dass Ihnen die Person sympathisch ist und die Dienstleisterin oder der Dienstleister einen vertrauensvollen Eindruck hinterlässt.
Für ein angenehmes Miteinander sollte obendrein ein respektvoller Umgang vorherrschen. Um herauszufinden, ob die Haushaltshilfe zu Ihnen passt, empfehlen wir Ihnen, einen klar definierten Zeitraum als bezahlten Probelauf vorzuschlagen.
In dieser Zeit können Sie sich einen Eindruck verschaffen und wissen anschließend, ob Sie mit der Arbeit zufrieden waren und die Person zu Ihnen oder Ihrem Angehörigen passt.
Eine Haushaltshilfe kann für Senioren und pflegebedürftige Mitmenschen eine unverzichtbare Entlastung im Alltag darstellen. Denn sie übernimmt wichtige hauswirtschaftliche Aufgaben und trägt einen großen Teil dazu bei, dass Betroffene trotz körperlicher Beeinträchtigungen in ihrem zu Hause wohnen bleiben können.
Für die Finanzierung erhalten Versicherte mit anerkannter Pflegebedürftigkeit Unterstützung von der Pflegekasse. Für Betroffene, die keinen Pflegegrad besitzen und aufgrund einer Operation oder eines Krankenhausaufenthaltes für einen begrenzten Zeitraum Hilfe im Haushalt benötigen, ist die Krankenkasse zuständig.
Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit bescheinigt.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Eine Haushaltshilfe bietet unterstützende Tätigkeiten im Haushalt an. Sie übernimmt Aufgaben wie das Putzen der Wohnung, kümmert sich um die Einkäufe, wäscht und bügelt die Wäsche und bereitet die Mahlzeiten zu.In häuslicher Krankenpflege sind Haushaltshilfen jedoch nicht qualifiziert. Hierfür benötigen Sie eine Pflegefachkraft.
Anspruch auf eine Haushaltshilfe durch die Pflegekasse haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die aufgrund einer schweren Erkrankung ihren hauswirtschaftlichen Pflichten nicht mehr allein nachkommen können. Versicherte mit Pflegegrad 1 können eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren.Um von der Pflegeversicherung eine Haushaltshilfe gestellt zu bekommen, muss bei jedem Pflegegrad nachgewiesen werden, dass keine im gleichen Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen könnte.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können für die Finanzierung einer Haushaltshilfe den Entlastungsbetrag nutzen. Zusätzlich stehen Ihnen für haushaltsnahe Dienstleistungen 40 Prozent der ungenutzten Leistungsbeträge aus den Pflegesachleistungen und der Verhinderungspflege zur Verfügung.
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