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Körperliche Beeinträchtigungen nehmen im Alter zu und schränken die Betroffenen in der Bewältigung ihres Alltags ein.
Hinzu kommt, dass bereits kleine Hindernisse in den eigenen vier Wänden auf einmal zur Stolperfalle werden können und somit das Unfallrisiko erhöhen. Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im häuslichen Umfeld wirken dem entgegen. Sie ermöglichen es, dass Senioren länger selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können.
Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Art von Barrieren beeinträchtigten Menschen das Leben im häuslichen Umfeld erschweren und in welchem Maße die Barrierereduzierung dem entgegenwirken kann.
Zudem geben wir Ihnen Tipps zur Finanzierung und sagen Ihnen, worauf Sie als Mieter und Eigentümer bei der Umsetzung achten müssen.
Wohnraum gilt dann als barrierefrei, wenn Personen mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung diesen ohne besondere Erschwernis und ohne Hilfe anderer nutzen können.
Die einzelnen Standards für barrierefreie Wohnbereiche sind in der DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2“ definiert. (1)
Berücksichtigt werden gleichermaßen die motorischen, sensorischen und geistigen Beeinträchtigungen einer Person wie Blindheit, Hör- und Sehbeeinträchtigungen sowie Orientierungslosigkeit.
Diese Voraussetzungen muss barrierefreier Wohnraum unter anderem erfüllen:
Auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt werden für die Bewerbung von Wohnraum neben dem Begriff „barrierefrei“ auch Bezeichnungen wie „barrierearm“ oder „behindertengerecht“ verwendet. Aber was ist eigentlich der Unterschied?
Die drei Begriffe «barrierearm», «barrierefrei» und «rollstuhlgerecht» werden im Immobilienbereich häufig verwendet.
Wie der folgende Überblick widerspiegelt, beschreiben sie unterschiedliche Aspekte des Wohnens:
Wichtig: Die Begriffe „barrierearm“ oder „seniorengerecht“ sind gesetzlich nicht definiert. Daher ist der Eigentümer nicht dazu verpflichtet, sich bezüglich der Ausstattung an bestimmte Vorschriften oder DIN-Normen zu halten.
Somit kann Sie vor Ort alles erwarten. Sollten Sie sich auf Wohnungssuche begeben, empfehlen wir Ihnen daher, das Haus oder die Wohnung genauestens zu inspizieren, um sich ein eigenes Bild zu machen.
Für Senioren oder Personen mit einer körperlichen Einschränkung kann bereits eine Türschwelle, ein nasser Bodenbelag oder ein zu hoher Duscheinstieg zur Stolperfalle werden.
Auch Mitmenschen mit einer Behinderung, die nach einem Unfall oder aufgrund einer Krankheit auf einen Rollstuhl angewiesen sind, profitieren von barrierefreiem Wohnraum. Die folgenden Vorteile machen dies deutlich.
Das Wohnen in einem barrierefreien Umfeld erlaubt Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen, ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu bewahren.
Abhängig von den vorhandenen Mobilitätseinschränkungen können bereits gezielte Umbaumaßnahmen oder Anpassungen des Wohnraums den Betroffenen ermöglichen, ihren Alltag wieder selbstständig zu gestalten, sodass dem Umzug in eine Pflegeeinrichtung vorgebeugt wird.
Barrierefreies Wohnen bedeutet, dass Personen mit körperlichen Einschränkungen sowie Menschen mit Behinderung ihren Wohnraum uneingeschränkt nutzen können.
Durch diese Tatsache wird die Selbstständigkeit der Betroffenen um ein Vielfaches verbessert und die Lebensqualität erhöht.
Ein barrierefreies Wohnumfeld bietet den Betroffenen ein Höchstmaß an Sicherheit und Komfort. Denn die individuelle Anpassung der Wohnräume sowie die Reduzierung von Stolperfallen tragen dazu bei, dass Unfälle vermieden und alltägliche Alltagsroutinen stressfrei gestaltet werden können.
Nicht allein die Betroffenen werden durch die Reduzierung von Barrieren im eigenen Wohnumfeld entlastet, sondern ebenfalls ihre Angehörigen sowie die involvierten Pflegekräfte.
Denn dadurch, dass die beeinträchtigte Person ihren Alltag wieder selbstständiger gestalten kann, wird der Betreuungs- und Pflegebedarf deutlich reduziert.
Dies hat den Vorteil, dass die Familie emotionell entlastet wird.
Die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum steigt stetig. Ein entscheidender Grund hierfür ist die demografische Entwicklung in unserem Land.
Denn die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter. Hinzu kommt, dass Senioren vermehrt den Wunsch hegen, so lange wie möglich selbstbestimmt leben und in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können.
Deswegen gewinnen barrierefreie Immobilien und Wohnungen zunehmend an Wert und sind eine langfristige Investition in die Zukunft.
Tipp: Denken Sie bereits in jungen Jahren ans Alter und gestalten Sie Ihr Zuhause barrierefrei. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt Sie bei der Finanzierung mit zinsgünstigen Krediten, die unabhängig vom Alter beantragt werden können.
Oftmals ist es nicht die körperliche Beeinträchtigung an sich, die Senioren oder Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag einschränkt.
Es sind die Barrieren in der bebauten Umwelt, die ihnen das Leben erschweren. Vor allem räumliche Hindernisse stellen ein Verletzungsrisiko dar und hindern Senioren, Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer daran, sich ohne Einschränkung bewegen und Handlungen ausführen zu können.
Räumliche Barrieren werden in folgende Bereiche unterteilt:
Aber nicht allein räumliche Barrieren führen dazu, dass die Mobilität und der Wohnkomfort beeinträchtigt werden.
Auch ergonomische, anthropometrische und sensorische Barrieren schränken Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung in ihrem Alltag ein. Einige stellen sogar ein Unfallrisiko dar.
Inwieweit die erwähnten Barrieren im Haus oder in der Wohnung zum Problem werden, hängt jedoch immer von der Beeinträchtigung desjenigen ab, der den Wohnraum nutzt.
Aber wie lassen sich Barrieren in den eigenen vier Wänden reduzieren?
Manchmal genügt es schon, übliche Stolperfallen wie störende Kabel aus dem Weg zu räumen sowie Läufern oder Teppiche zu entfernen.
Abhängig von der Pflegebedürftigkeit des Bewohners, sind diese Maßnahmen aber meistens nicht ausreichend. Daher müssen oftmals weitere barrierefreie Wohnraumanpassungen stattfinden, welche die Sicherheit in der Wohnung erhöhen und den Betroffenen einen weitestgehend selbstbestimmten Alltag ermöglichen.
Hierzu gehören:
Umbauten im Eingangsbereich und in den Fluren
Umbauten im Wohn- und Schlafbereich
Küche barrierefrei gestalten
Lösungen für das Badezimmer
Richtige und ausreichende Beleuchtung
Nutzung technischer Hilfsmittel
Ein Umbau ist in der Regel immer mit hohen Kosten verbunden. Diese sind für viele Senioren oftmals nicht so leicht zu stemmen.
Hierfür stellt der Staat Zuschüsse und Fördergelder zur Verfügung, die unter bestimmten Voraussetzungen von den Betroffenen und ihren Angehörigen beantragt werden können.
Insbesondere größere und umfangreiche bauliche Maßnahmen wie der Einbau eines Treppenlifts, einer ebenerdigen Dusche oder Türverbreiterungen können hohe Kosten verursachen.
Um den Umbau zu finanzieren oder Ihren Eigenanteil zu reduzieren, können Sie verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen. Welche für Sie infrage kommen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab und in welchem Rahmen Ihr Haus oder Ihre Wohnung räumlich angepasst werden soll.
Für die Reduzierung von Barrieren in den eigenen vier Wänden bieten verschiedene Kostenträger finanzielle Unterstützung an.
Bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5) beteiligt sich die Pflegeversicherung anteilmäßig an den barrierereduzierenden Wohnraumanpassungen.
Um von der finanziellen Unterstützung in Höhe von 4.180 Euro pro Person und Maßnahme profitieren zu können, müssen Versicherte bei ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag stellen.
Damit die Kasse den Zuschuss gewährt, muss die geplante Maßnahme dem Antragsteller eine selbstständige Lebensführung im häuslichen Umfeld erleichtern oder ermöglichen.
Der Bund unterstützt Privatpersonen bei Bau- und Umbaumaßnahmen in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Förderkrediten über das Programm „Barrierereduzierung“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank).
Sollten Sie sich für eine der folgenden Finanzierungshilfen entscheiden, müssen Sie diese unbedingt vor Beginn der Baumaßnahme beantragen!
Die Investitionszuschüsse 455-B zur Reduzierung von Barrieren werden aus verfügbaren Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finanziert.
Diese stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Für das Kalenderjahr 2025 können momentan keine Zuschüsse beantragt werden. Zu welchem Zeitpunkt dies wieder möglich ist, erfahren Sie auf der Internetseite der KfW-Förderbank. (2)
Barrierefrei Bauen mit KfW-Zuschuss: Bau- und Umbaumaßnahmen müssen Vorgaben erfüllen
Sämtliche Umbauten, die mithilfe von Zuschüssen und Förderkrediten der KfW-Bank realisiert werden, müssen bestimmte Vorgaben an die Barrierefreiheit erfüllen.
Möchten Sie Ihre Wohnung mithilfe von Hilfsmitteln seniorengerecht gestalten, können Sie auch den Zuschuss der Pflegekasse nutzen. Dieser ist an keine baulichen Vorschriften in Form von DIN-Normen gebunden.
Einige Bundesländer, Städte und Kommunen haben eigene Förderprogramme für altersgerechtes und barrierefreies Bauen und Umbauen ins Leben gerufen.
Möchten Sie sich über die einzelnen Fördermöglichkeiten an Ihrem Wohnort informieren, dann gewährt Ihnen die Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen detaillierten Einblick.
Für kleinere barrierereduzierende Maßnahmen wie für die Montage von Halte- und Stützgriffen im Bad oder die Installation eines Notrufsystems benötigen Sie als Mieter von Ihrem Vermieter keine Genehmigung.
Für sämtliche Umbauten, welche in die Bausubstanz eingreifen, hingegen schon. Bauliche Maßnahmen, für die Mieter unter anderem die schriftliche Zustimmung des Eigentümers einholen müssen, sind:
Auch wenn Vermieter seitens des Gesetzgebers das Recht dazu haben, die Zustimmung für umfangreiche Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zu verweigern, machen sie aufgrund der vielen Vorteile in der Praxis selten davon Gebrauch.
Aber wie gestaltet sich eigentlich die Situation als Eigentümer?
Sind Sie Eigentümer einer Immobilie, dann werden Ihnen bei der barrierefreien Umgestaltung keine Steine in den Weg gelegt und Sie haben weitestgehend freie Hand.
Beachten Sie jedoch, dass für bestimmte Umbaumaßnahmen eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.
Für Besitzer einer Eigentumswohnung gelten die gleichen Regeln wie für Hausbesitzer.
Mit einer Ausnahme: Sollten bei Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung Gemeinschaftsflächen wie der Hauseingang oder das Treppenhaus betroffen sein, müssen Sie als Eigentümer vor Beginn der Umbauten zusätzlich eine Einwilligung der Eigentümergemeinschaft einholen.
Das barrierefreie Wohnen ermöglicht Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen.
Insbesondere in den eigenen vier Wänden spielt Barrierefreiheit eine übergeordnete Rolle. Denn im Alter, nach einem Unfall oder im Rahmen einer Behinderung sind Menschen auf ein barrierefreies Umfeld angewiesen, um ohne fremde Hilfe ihren Alltag bewältigen zu können.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Eine barrierefreie Wohnung ist so gestaltet, dass die Sturzgefahr minimiert ist. Durch die neu gewonnene Barrierefreiheit können Menschen mit einer Beeinträchtigung länger selbstständig in den eigenen vier Wänden leben und die Angehörigen werden entlastet.
Wird eine Wohnung als „barrierearm“ beworben, muss sie keinen gesetzlich definierten Standards gerecht werden und somit nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Auf andere Art gestaltet sich die Sachlage bei Wohnraum, der als „barrierefrei“ beschrieben wird. Denn dieser muss Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung uneingeschränkten Zugang und Nutzbarkeit gewähren.
Die Pflegekasse unterstützt Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad bei der barrierefreien Umgestaltung von privatem Wohnraum mit einem Zuschuss in Höhe von 4.180 Euro. Dieser wird unter bestimmten Voraussetzungen pro Person und Maßnahme genehmigt. Auch die KfW-Förderbank bietet Privatpersonen finanzielle Unterstützung in Form von zinsgünstigen Krediten und Investitionszuschüssen an. Diese sind an kein Alter gebunden. Jedoch müssen sämtliche baulichen Maßnahmen die Anforderungen der DIN-18040-2 „Barrierefreies Bauen“ erfüllen.
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