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Barrierefreiheit fördert ein inklusives Umfeld, in dem jeder Mensch, unabhängig vom Alter, seiner Beeinträchtigung sowie seinen individuellen Bedürfnissen, die gleichen Chancen auf ein eigenständiges und erfülltes Leben hat.
Im folgenden Artikel erfahren Sie, was Barrierefreiheit bedeutet und warum barrierearme Maßnahmen für Senioren und in ihrer Mobilität eingeschränkte Mitmenschen bereits der erste Schritt in ein selbstbestimmtes Leben sind.
Außerdem erklären wir Ihnen, was die Begriffe „barrierearm“, „barrierefrei“, „rollstuhlgerecht“ und „behindertengerecht“ gemeinsam haben und wodurch sie sich voneinander abgrenzen.
Der Begriff „barrierearm“ ist nach deutschem Recht nicht gesetzlich definiert.
Besonders in der Immobilienbranche ist es daher gang und gäbe, dass Wohnungen ebenfalls mit alternativen Bezeichnungen wie schwellenarm oder barrierereduziert beworben werden.
Hierbei wird in der Regel darauf hingewiesen, dass diese über einen Aufzug zugänglich sind, ein Treppenlift zur Ausstattung gehört oder das Badezimmer mit einer bodengleichen Dusche, einem rutschfesten Bodenbelag oder Halte- und Stützgriffen ausgestattet ist.
Genauso gut kann es aber auch sein, dass die Schwellen zwischen den einzelnen Wohnbereichen sehr niedrig sind oder es sich um eine Erdgeschosswohnung handelt, die über wenige Stufen erreichbar ist.
Somit wird den Vermietern viel Freiraum für die Vermarktung ihres Eigentums gelassen. Fakt ist jedoch, dass in barrierearmen Wohnungen nicht alle Bereiche für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe nutzbar sind.
Begeben Sie sich auf Wohnungssuche, sollten Sie sich daher immer vor Ort davon überzeugen, ob der Standard Ihren Anforderungen entspricht.
Anders als die Bezeichnung „barrierearm“, ist der Begriff „barrierefrei“ gesetzlich definiert.
In der Immobilienbranche bedeutet dies, dass barrierearmer Wohnraum keine gesetzlichen Vorgaben erfüllen muss. Das gestaltet sich in der Praxis oftmals so, dass eine Einrichtung oder ein Raum in der Wohnung dementsprechend angepasst wurde, dass Menschen mit einer leichten Beeinträchtigung die Nutzung erleichtert wird.
Wird ein Haus oder eine Wohnung als barrierefrei beworben, muss die Immobilie oder die Wohnung für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung selbstständig und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein.
Die Grundlagen der Barrierefreiheit sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert.
Barrierefrei: Definition laut BGG § 4
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ (1)
Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit sind in der DIN-18040 (3) geregelt. Sie gilt als Grundnorm für barrierefreies Planen und Bauen und besteht aus drei Teilen:
Die DIN 18040-2 beschreibt zwei Standards: Die Barrierefreiheit in Wohnungen und die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Bereichen von Wohngebäuden.
Sie beziehen sich auf gesetzlich verankerte Vorgaben, die barrierefreien von rollstuhlgerechtem Wohnraum unterscheiden.
Eine Wohnung gilt als barrierefrei, wenn Menschen mit einer Beeinträchtigung oder einer Behinderung diese ohne besondere Erschwernis oder die Unterstützung anderer nutzen können.
Kriterien, die ein barrierefreier Wohnraum erfüllen muss und sich dadurch von einem barrierearmen Wohnumfeld unterscheidet, sind:
Wussten Sie, dass eine rollstuhlgerechte Wohnung immer barrierefrei sein muss, aber eine barrierefreie Wohnung nicht immer für Rollstuhlfahrer geeignet ist?
Oftmals wird davon ausgegangen, dass barrierefreie Wohnungen auch gleichzeitig für Rollstuhlfahrer geeignet sein müssen. Dies ist aber nicht grundsätzlich der Fall.
Laut DIN-Norm 18040-2 sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit so definiert, dass nur öffentlich zugängliche Lebensbereiche und Gebäude für Menschen mit und ohne körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen gleichermaßen zugänglich sein müssen.
Für private Lebensräume trifft dies leider nicht zu. Hier gilt: Barrierefrei ist nicht gleich rollstuhlgerecht. (2) Mehr zum Thema Barrierefreiheit und zu den Anforderungen an rollstuhlgerechten Wohnraum erfahren Sie in unserem Ratgeber „Barrierefrei: Definition, Bedeutung und wichtige Tipps zur Umsetzung“.
Gut zu wissen: Der Begriff „behindertengerecht“ ist gesetzlich nicht definiert!
Der Begriff behindertengerecht ist auf gesetzlicher Ebene nicht klar definiert. Der Grund hierfür ist, dass eine Behinderung sich in zahlreichen Ausprägungen und Formen zeigen kann.
Daher lassen sich auf Gesetzebene keine Standards in der Ausstattung und den Merkmalen festlegen, die jeder Art von Behinderung gerecht werden würden.
Generell berücksichtigt behindertengerechter Wohnraum die individuellen Bedürfnisse von Menschen, die auf einen Rollstuhl oder einen Rollator angewiesen sind. Jedoch kann es auch sein, dass die selbstständige Nutzung in einigen Bereichen der Wohnung nicht gewährleistet ist.
Für Menschen mit leichten körperlichen Beeinträchtigungen sind barrierearme Wohnraumanpassungen oftmals bereits ausreichend. Der Vorteil hierbei ist, dass die Umsetzung wenig Zeit in Anspruch nimmt und mit geringen Kosten verbunden ist.
Überdies bieten barrierearme Lösungen ein hohes Maß an Flexibilität. Denn sie können individuell auf die Bedürfnisse des Nutzers abgestimmt werden.
Durch den Einsatz von weiteren Hilfsmitteln oder einer Teilsanierung können die eigenen vier Wände stetig auf die aktuelle Lebenssituation des Betroffenen angepasst werden.
Mögliche Lösungen und Hilfsmittel für mehr Komfort und Sicherheit im häuslichen Umfeld sind:
Mit zunehmendem Alter oder aufgrund einer Krankheit kann aus einer kleinen altersbedingten Einschränkung plötzlich eine körperliche Beeinträchtigung entstehen.
Aber wann ist der Zeitpunkt gekommen, dass Senioren über eine barrierefreie Wohnraumanpassung nachdenken sollten?
Fakt ist: Alle Menschen profitieren von einer barrierefreien Umgebung. In der Regel wird uns dies jedoch erst bewusst, wenn wir älter werden, körperliche Beeinträchtigungen unseren Alltag erschweren und normale Handlungen wie die Körperhygiene oder die Bewältigung des eigenen Haushalts zum Problem werden.
Aber auch eine Krankheit oder ein Unfall können dafür sorgen, dass nur ein barrierefreies Umfeld den Betroffenen eine selbstständige Lebensführung möglich machen.
Mit zunehmendem Alter nimmt die körperliche Mobilität ab, sodass alltägliche Aufgaben zur Herausforderung werden können.
Kann die eigene Sicherheit oder eine selbstständige Lebensführung mithilfe von barrierearmen Lösungen dann nicht mehr gewährleistet werden, ist es an der Zeit den Wohnraum barrierefrei anzupassen.
Hierfür gibt es eine Vielzahl an Lösungen, die Senioren ihre Eigenständigkeit bewahren und den Verbleib im gewohnten Umfeld ermöglichen.
Nach einem Unfall kann sich das Leben von heute auf morgen verändern. Auch bei einer Querschnittslähmung ist eine barrierefreie Wohnraumanpassung unumgänglich, damit die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen wiederhergestellt werden kann.
Barrierefreies Wohnen bietet aber nicht allein praktische Vorteile, sondern ebenfalls eine psychologische Stärkung. Denn mit der neu gewonnenen Eigenständigkeit zieht bei den Betroffenen wieder ein Stück Normalität ins Leben ein. Dies ist ein wichtiger Schritt, der zur Rehabilitation und zur Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben beiträgt.
Ein barrierearmes Umfeld erleichtert Menschen mit einer leichten körperlichen Beeinträchtigung die selbstständige Gestaltung ihres Alltags.
Denn in der Regel reichen kleine Wohnraumanpassungen oder individuelle Hilfsmittel manchmal bereits aus, um die eigenen vier Wände sicherer zu gestalten und den Senioren ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.
Mit zunehmendem Alter oder nach einem Unfall lässt sich ein barrierearmer Wohnraum dann durch die Umsetzung weiterer Maßnahmen zunehmend barrierefrei gestalten und an die neue Lebenssituation anpassen.
Jedoch sollte die Reduzierung von Barrieren nicht zu lange hinausgezögert und bei einem Neubau oder einer Sanierung bereits in jungen Jahren an später gedacht werden.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Barrierearm bedeutet, dass ein Haus oder eine Wohnung so angepasst ist, dass Menschen mit einer leichten Beeinträchtigung die selbstständige Nutzung erleichtert wird. Ausstattungsmerkmale sind unter anderem eine ebenerdige Dusche sowie Halte- und Stützgriffe im Sanitärbereich.
Öffentliche und private Lebensräume, die als barrierefrei bezeichnet werden, müssen den Vorgaben der DIN 18040-2 entsprechen und ohne Hindernisse zugänglich sein. Der Begriff „barrierearm“ hingegen ist nicht gesetzlich definiert. Wohnungen sind dann in der Regel so gestaltet, dass Menschen mit einer leichten Beeinträchtigungen die Nutzbarkeit erleichtert wird.
Eine Wohnung ist dann rollstuhlgerecht, wenn sie neben den Anforderungen an die Barrierefreiheit zusätzliche Kriterien erfüllt. Diese müssen Rollstuhlfahrern die umfassende und selbstständige Nutzung ermöglichen. Die sogenannten R-Anforderungen sind in der DIN 18040-2 definiert.
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