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Das deutsche Sozialsystem ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Es sorgt dafür, dass die Bedürftigen und Schwachen die notwendige Unterstützung und Versorgung erhalten.
Hierzu gehören unter anderem ältere und kranke Menschen, Arbeitslose sowie Kinder- und Jugendliche.
Im folgenden Artikel erhalten Sie einen Überblick über die einzelnen Sozialgesetzbücher. Überdies möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick in die für die Pflege relevanten Bücher wie dem Sozialgesetzbuch Fünf, Neun, Elf und Zwölf geben.
Hiermit möchten wir verdeutlichen, warum diese für Menschen mit Pflegebedarf besonders wichtig sind und Sie auf umfassende Artikel zu den einzelnen SGBs hinweisen.
Das Sozialgesetzbuch wurde 1969 ins Leben gerufen und beinhaltet die Kodifikation des Sozialrechts in Deutschland.
Über die Jahre wurde das umfassende Gesetzeswerk stetig um einzelne Einzelgesetze erweitert, welche verschiedene Bereiche des Sozialrechts wie die soziale Pflegeversicherung, die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung abdecken.
Mittlerweile besteht das SGB aus vierzehn eigenständigen Büchern (Stand 2025), wobei zu beachten ist, dass die Zahl dreizehn übersprungen wurde. (1)
Das deutsche Sozialgesetzbuch teilt sich in vierzehn einzelne Bücher auf. Jedes Exemplar beinhaltet Einzelgesetze und Bestimmungen, die das soziale Sicherungssystem in Deutschland abdecken.
Der folgende Überblick spiegelt den Aufbau und die Inhalte der einzelnen Sozialgesetzbücher wider:
Das SGB V umfasst und regelt die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Aufgabe der Krankenkassen ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, ihren Gesundheitszustand wieder herzustellen oder zu verbessern. Dafür stellt die Krankenversicherung verschiedene Leistungen zur Verhütung von Krankheiten sowie zu deren Früherkennung und Behandlung zur Verfügung.
Hierfür setzt die Solidargemeinschaft eine gewisse gesundheitliche Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten voraus.
So sollen durch Prävention wie durch eine gesunde Lebensführung und die Beteiligung an frühzeitigen und regelmäßigen gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen chronische Erkrankungen vermieden werden.
Überdies sollen durch eine aktive Mitwirkung an Maßnahmen zur Krankenbehandlung und Rehabilitation, Krankheiten und Behinderungen vorgebeugt oder deren Folgen schnellstmöglich überwunden werden.
Die Versicherten haben das Recht auf eine gesundheitliche und medizinische Beratung und Aufklärung sowie auf dementsprechende Leistungen durch die Krankenversicherung.
Laut SGB V bedeutet dies für Sie als versicherte Person: In einem Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf eine medizinische Krankenbehandlung. Diese muss Ihrem Bedarf und dem allgemein anerkannten Stand des medizinischen Wissens entsprechen. (2)
Das SGB IX befasst sich mit den Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Personen mit Behinderung oder jenen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Die gesetzlich definierten Inhalte zielen darauf ab, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bezüglich ihrer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und in ihrer Selbstbestimmtheit zu fördern, um Diskriminierungen zu vermeiden oder entgegenzuwirken.
Wichtige Inhalte des SGB IX sind unter anderem Regelungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dies schließt die Vorgaben zur Barrierefreiheit ein.
Ein weiterer Schwerpunkt, der im Neunten Sozialgesetzbuch behandelt wird, ist das Schwerbehindertengesetz. Es regelt die Feststellung des Grades einer Behinderung und beinhaltet die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen. (3)
In Bezug auf die Pflege gehört das SGB XI zu den wichtigsten Sozialgesetzbüchern.
Als eigenständiger Teil der Sozialversicherung umfasst es die soziale Pflegeversicherung. Das Ziel des SGB XI ist es, die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu verbessern und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Im Buch ist definiert, was Pflegebedürftigkeit bedeutet, welche Pflegegrade bei einem Pflegebedarf vergeben werden und welche daraus resultierenden Leistungen Versicherte und ihre pflegenden Angehörigen beanspruchen können.
Sämtliche Regelungen zielen darauf ab, die Pflegesituation der Betroffenen zu verbessern. Zusätzlich soll die finanzielle Belastung der Versicherten und ihrer pflegenden Angehörigen durch eine gerechte Aufteilung der Pflegekosten zwischen den einzelnen Kostenträgern und der Familie reduziert werden.
Ausführliche Informationen zu den Inhalten des SGB XI erhalten Sie in unserem Ratgeber zur sozialen Pflegeversicherung. (4)
Das SGB XII löste im Jahre 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab und umfasst die Regelungen der Sozialhilfe.
Auf diese haben grundsätzlich alle in Deutschland lebenden Menschen Anspruch, denen es aufgrund einer finanziellen Notlage nicht möglich ist, ihre Grundbedürfnisse des täglichen Lebens durch eigene finanzielle Mittel oder durch Ansprüche anderer sozialer Kostenträger zu decken.
Die Sozialhilfe umfasst verschiedene Arten von Hilfen. Hierzu gehören:
Das Ziel der Sozialhilfe ist es, die soziale Inklusion zu fördern und den leistungsberechtigten Personen eine Lebensführung zu ermöglichen, welche die Würde des Menschen aufrechterhält. Gleichzeitig soll die Eigenverantwortung der Betroffenen gestärkt werden. (5)
Das SGB IV beinhaltet die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung. Zur Sozialversicherung gehören:
Im SGB IV ist geregelt, wer in Deutschland dazu verpflichtet ist, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Die Höhe des monatlichen Beitragssatzes, der in einem Angestelltenverhältnis zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer aufzubringen ist, richtet sich nach dem Bruttoeinkommen.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei der zuständigen Einzugsstelle abzuführen. (6)
Das SGB X regelt das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren. Unterteilt ist es in folgende vier Kapitel:
Das erste Kapitel des SGB X regelt sämtliche Vorschriften zum Verwaltungsverfahren, dem Verwaltungsakt sowie zu den gesetzlichen Fristen.
Besonders die vorgegebenen Handlungszeiträume sind in einem sozialrechtlichen Verfahren für den Antragsteller einer Leistung oder bei Einleitung eines Widerspruchsverfahrens wie bei Ablehnung eines Antrages auf Pflegebedürftigkeit von großer Wichtigkeit. (7)
Gesetzlich oder privat versicherte Personen, die in Deutschland pflegebedürftig werden, haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung.
Diese sollen eine angemessene Betreuung und Pflege von Menschen mit Pflegebedarf sicherstellen. Leistungen, welche Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad unter bestimmten Voraussetzungen beanspruchen können, sind unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie unterschiedliche Dienstleistungen.
Kommt es zu einer Pflegesituation in der Familie, sind Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dann oftmals mit der neuen Lebenssituation und den daraus resultierenden Anforderungen überfordert.
Dies ist für die Betroffenen jedoch kein Grund, zu verzweifeln. Denn sie haben die Möglichkeit, sich von Fachpersonen in Pflege-Beratungsstellen ihre offenen Fragen beantworten zu lassen.
Pflegebedürftige, die bereits einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei ihrer zuständigen Pflegekasse gestellt haben oder einen anerkannten Pflegegrad besitzen, haben nach Paragraf 7a SGB XI Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. (8)
Diese umfasst Informationen sowie die Zusammenstellung eines individuellen Versorgungsplans über Unterstützungsmöglichkeiten, die der versicherten Person im Falle einer Pflegebedürftigkeit zustehen.
Deutschlandweite Anlaufstellen, in denen Sie sich durch einen zertifizierten Pflegeberater der Pflegeversicherung beraten lassen können, sind die sogenannten Pflegestützpunkte.
Aber auch ambulante Pflegedienste sowie kommunale Einrichtungen oder Stellen der Wohlfahrtspflege stehen Ihnen bei offenen Fragen zu einer Pflegesituation unterstützend zur Seite.
Das SGB regelt in Deutschland die Absicherung der Bevölkerung gegen Risiken des Lebens, die aufgrund des Alters, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbslosigkeit entstehen können.
Obendrein soll es die Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen und für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit sorgen.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Das SGB umfasst vierzehn Gesetzbücher, die das Sozialrecht und die Sozialversicherung in Deutschland regeln. Die einzelnen Bücher behandeln verschiedene Bereiche wie die Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitsförderung sowie die Kinder- und Jugendhilfe.
Das SGB XI beinhaltet alle Bestimmungen zur sozialen Pflegeversicherung. Das Elfte Sozialgesetzbuch gehört für pflegebedürftige Menschen zu den wichtigsten Gesetzbüchern. Denn es definiert, was Pflegebedürftigkeit bedeutet, unterschiedliche Pflegegrade festlegt und den Anspruch auf Geld- und Pflegesachleistungen regelt.
Das SGB V befasst sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es umfasst unter anderem die Bestimmungen zur Organisation, Finanzierung sowie zu den einzelnen Leistungen und regelt die Ansprüche der Versicherten auf medizinische Versorgung.
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