E-Rollstuhl

Elektrorollstuhl mit Hilfsmittelnummer: So klappt es mit der Kostenübernahme

Geschrieben von
Michaela König-Joseph
Zuletzt aktualisiert
16/4/2025

Definition

Bedeutung

Modelle mit Hilfsmittelnummer

Hilfe zur Beantragung

Tipps zur Modellwahl

Fazit

Kurz zusammengefasst

  • Einhaltung von Qualitätsstandards: Alle Hilfsmittel die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, erfüllen die Qualitätsstandards des GKV-Spitzenverbandes.
  • Alltagstauglichkeit von Elektro-Rollstuhl prüfen: Ein E-Rollstuhl sollte trotz Hilfsmittelnummer auf seine Funktionstauglichkeit im Alltag getestet werden.
  • Finanzierung durch die Krankenkasse: Die Kosten für einen Elektro-Rollstuhl mit Hilfsmittelnummer werden bei nachgewiesener Notwendigkeit von den Kassen übernommen.
  • Gesetzliche Zuzahlung: Bei einer Kostenübernahme durch die Krankenversicherung müssen Versicherte eine Zuzahlung von maximal 10 Euro leisten.

Elektrorollstühle, die über eine Hilfsmittelnummer verfügen, sind im Hilfsmittelregister gelistet und werden durch die Krankenkasse bezuschusst. Aber welche Bedeutung haben Hilfsmittelnummern in der Hilfsmittelversorgung und warum ist eine Zertifizierung wichtig?

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was eine Hilfsmittelnummer ist und warum diese Zertifizierung von hoher Bedeutung ist. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie einen Elektro-Rollstuhl beantragen und worauf Sie bei der Auswahl des passenden Modells achten sollten.

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Was ist eine Hilfsmittelnummer?

Eine Hilfsmittelnummer besteht aus einem zehnstelligen Zahlencode. Er dient Ärzten, Krankenkassen und Patienten als Orientierungshilfe und enthält folgende Informationen: (2)

  • Produktgruppe
  • Anwendungsort
  • Untergruppe
  • Anwendungsklasse
  • Produktidentifikation

Die sogenannte Positionsnummer dient in Deutschland als offizielle Kennzeichnung und sorgt für eine bessere Orientierung in der Hilfsmittelversorgung. Eine Hilfsmittelnummer wird nur dann vergeben, wenn die Sicherheit sowie die indikationsbezogenen Anforderungen und der medizinische Nutzen von Medizinprodukten durch den Hersteller nachgewiesen wurden.

Vergeben werden die Hilfsmittelnummern vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und sind im Hilfsmittelverzeichnis der GKV zusammengefasst.

Beispiel zum Aufbau einer Hilfsmittelnummer: Elektrorollstuhl von immer-mobil 145DE Hilfsmittelnummer 18.50.07.0005

  • Produktgruppe 18: Kranken- und Behindertenfahrzeuge
  • Anwendungsort 50: Innenraum und Außenbereich
  • Untergruppe 07: Gehilfen
  • Anwendungsklasse 0: Hilfsmittel für den allgemeinen Gebrauch
  • Produkt 005: Elektro-Rollstuhl von immer-mobil / Modell 145DE 

Warum ist die Hilfsmittelnummer wichtig?

Hilfsmittel gibt es zur Genüge. Deutlich macht dies das stetig wachsende Angebot der verschiedenen Anbieter, die aufgrund der hohen Nachfrage mit ihren Produkten den Markt überschwemmen.

Das Problem: Viele Hilfsmittel, die Betroffene entweder im Einzelhandel oder online kaufen können, entsprechen nicht den nötigen Qualitätsstandards. Dies bedeutet, dass diese meistens nicht funktional sind oder die Sicherheit des Nutzers garantieren. 

Eine Hilfsmittelnummer ist der Nachweis dafür, dass ein Produkt medizinisch geprüft und erstattungsfähig ist. Dadurch kann sich der Nutzer sicher sein, dass das Hilfsmittel den qualitativen Standards entspricht und die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. 

Welche Elektrorollstühle haben eine Hilfsmittelnummer?

Damit Elektrorollstühle eine Hilfsmittelnummer erhalten, werden die Geräte auf ihre Alltagstauglichkeit getestet. Die Anforderungen gibt das Deutsche Institut für Normung in Form von gesetzlich definierten DIN-Normen vor. (1)

In der Regel handelt es sich bei Elektrorollstühlen mit Hilfsmittelnummer um Standard-Modelle, die den medizinischen Bedarf abdecken. Jedoch kann die Angabe einer Hilfsmittelnummer die Chancen für eine Kostenübernahme durch den Kostenträger erhöhen, da die Geräte auf ihre Funktionstauglichkeit und Sicherheit geprüft sind.

Diese Elektrorollstühle der folgenden Hersteller werden unter anderem von den Kassen bezuschusst:

  • 120T von immer-mobil: Faltbarer Elektrorollstuhl mit Hilfsmittelnummer 18.50.07.0018 
  • 145DE von immer-mobil: Faltbarer Elektrorollstuhl mit Hilfsmittelnummer 18.50.07.0005
  • Volksrolli by Med. Tec.: Faltbarer Elektrorollstuhl mit Hilfsmittelnummer 18.50.07.0010
  • ergoflix® LX: Elektrorollstuhl faltbar mit Hilfsmittelnummer 18.50.07.007
  • ergoflix® LXplus: Elektrorollstuhl faltbar mit Hilfsmittelnummer 18.50.07.007

Haben Sie sich für einen Elektrorollstuhl ohne Hilfsmittelnummer entschieden, müssen Sie diesen in den meisten Fällen eigenständig finanzieren.

Mit einer Ausnahme: Handelt es sich hierbei um ein Pflegehilfsmittel und Sie besitzen einen anerkannten Pflegegrad, wird der Elektro-Rollstuhl unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezuschusst.

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Elektrorollstuhl mit Hilfsmittelnummer beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die folgenden Schritte sind notwendig, um einen elektrischen Rollstuhl bei Ihrer Krankenversicherung zu beantragen:

  1. Ärztliche Verordnung: Zunächst müssen Sie ein ärztliches Attest bei Ihrem behandelnden Arzt einholen. Dieses sollte im Detail widerspiegeln, aufgrund welcher gesundheitlichen Beeinträchtigungen Sie einen Elektro-Rollstuhl benötigen und warum ein manuelles Modell für Sie nicht infrage kommt. 
  2. Auswahl des passenden E-Rollstuhls: Anschließend suchen Sie ein Sanitätshaus oder einen Fachhändler auf. Erkundigen Sie sich vorweg bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie an einen Sanitätsfachhandel gebunden sind. Lassen Sie sich dort von einer Fachperson umfassend beraten und suchen Sie sich einen passenden E-Rollstuhl aus. 
  3. Hilfsmittelnummer im Rezept eintragen lassen: Die entsprechende Hilfsmittelnummer teilen Sie Ihrem Arzt mit, sodass er diese auf der ärztlichen Bescheinigung vermerken kann.
  4. Kostenvorschlag erstellen lassen: Lassen Sie sich vom Sanitätshaus einen Kostenvorschlag erstellen. 
  5. Einreichung bei der Krankenkasse: Jetzt reichen Sie den Kostenvoranschlag gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Kasse ein. Arbeitet das Sanitätshaus mit dem Kostenträger zusammen, kümmert sich der Vertragspartner um die weitere Abwicklung.
  6. Prüfung durch die Kasse: Nun wird Ihr Antrag geprüft. In der Regel erhalten Sie innerhalb von drei Wochen einen Bescheid. Möchte Ihre Krankenkasse die Notwendigkeit zusätzlich durch einen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes prüfen lassen, beträgt die gesetzliche Frist bis zu fünf Wochen. 
  7. Lieferung & Einweisung: Wurde Ihr Antrag auf einen Elektrorollstuhl mit Hilfsmittelnummer von Ihrer Krankenkasse bewilligt, können Sie das Sanitätshaus kontaktieren. Anschließend wird Ihnen Ihr E-Rollstuhl nach Hause geliefert und Sie werden durch einen fachkundigen Mitarbeiter in die Handhabung des Hilfsmittels eingewiesen.

Sollte Ihr Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt werden, können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich erfolgen.

Ausstattung und Funktionen von Elektrorollstühlen: Tipps für die Auswahl des passenden Modells

Elektrorollstühle zeichnen sich durch unterschiedliche Ausstattungen und Funktionen aus. Deswegen sollten Sie gleich wie beim Autokauf verschiedene Modelle Probe fahren und auf ihre Alltagstauglichkeit prüfen. Mithilfe der folgenden Tipps finden Sie heraus, welches Modell zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.

  • Komfort und Passform: Achten Sie darauf, dass der E-Rollstuhl zu Ihrer Größe und Körperform passt und die Belastbarkeit Ihrem Nutzergewicht entspricht. Dies merken Sie daran, dass Sie während der Probefahrt bequem sitzen und das Hilfsmittel aufgrund einer passenden Sitzbreite und Sitztiefe keine unangenehmen Reibungen und Druckpunkte verursacht.
  • Hohe Reichweite: Ist Ihr Elektro-Rollstuhl oft im Einsatz, sollten Sie auf eine entsprechende Reichweite achten.Lithium-Ionen-Batterien verfügen über eine hohe Leistungsfähigkeit, lassen sich schnell wieder aufladen und besitzen eine längere Lebensdauer.
  • Einfache Bedienung und sichere Lenkung: Probieren Sie den E-Rollstuhl in verschiedenen Geländen aus. Dadurch stellen Sie sicher, dass er sich mithilfe des Joysticks oder auch manuell leicht und reibungslos auf unterschiedlichen Untergründen bewegen lässt. Testen Sie ebenfalls die Wendigkeit und das Lenkverhalten im Innen- und Außenbereich wie in engen Räumen oder beim Passieren von Hindernissen.
  • Anpassbarkeit: Achten Sie darauf, dass der Elektro-Rollstuhl über verschiedene Einstellungsmöglichkeiten verfügt, sodass Sie die Armlehnen, die Fußstütze sowie die Sitz- und Rückenbespannung an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
  • Stabilität: Überprüfen Sie ebenfalls das Fahrverhalten in den Kurven. Der Elektro-Rollstuhl sollte hier über ausreichend Stabilität verfügen, sodass ein Wackeln und Kippen verhindert wird.
  • Funktionalität: Während der Probefahrt sollten Sie auch die Funktionalität der Bremsen und die Zugänglichkeit der Fußstützen testen.
  • Transport: Wenn Sie Ihren E-Rollstuhl regelmäßig transportieren möchten, sollten Sie darauf achten, dass das Gerät faltbar ist oder sich mit geringem Aufwand demontieren lässt und in Ihren Pkw passt.
  • Komfortausstattung: Für mehr Komfort sollte der E-Rollstuhl über zusätzliches Zubehör wie ein Sitzkissen, eine ergonomisch geformte Rückenlehne sowie eine Kopfstütze und eine klappbare Fußstütze verfügen.

Gut zu wissen: Auch Elektro-Rollstühle ohne Hilfsmittelnummer können von der Krankenkasse bezuschusst werden. Die Voraussetzung hierfür ist ein ärztliches Attest sowie ein Nachweis des Herstellers, dass das Produkt den Qualitätsstandards des GKV-Spitzenverbandes entspricht.

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Fazit

Um den passenden Elektro-Rollstuhl zu finden, sollten zukünftige Nutzer sich in einem Sanitätshaus oder bei einem Fachhändler umfassend beraten lassen und verschiedene Modelle Probe fahren. 

Entscheiden Sie sich für einen Elektrorollstuhl mit Hilfsmittelnummer, haben Sie gute Aussichten, dass die Kosten für das Hilfsmittel übernommen werden. Handelt es sich um einen Elektro-Rollstuhl ohne Hilfsmittelnummer, muss dieser in der Regel privat finanziert werden.

Außer es handelt sich um ein Pflegehilfsmittel, dass aus medizinischen und pflegerischen Gründen notwendig ist.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Hilfsmittelnummer?

Jedes Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der GKV besitzt eine zehnstellige Hilfsmittelnummer. Sie dient Ärzten, Krankenkassen sowie dem Patienten als Informations- und Orientierungshilfe und garantiert die Einhaltung von Qualitätsstandards. Diese werden durch den GKV-Spitzenverband vorgegeben.

Werden E-Rollstühle von der Krankenkasse bezahlt?

E-Rollstühle gehören zu den anerkannten Hilfsmitteln und werden von der Krankenkasse bezuschusst. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass eine ärztliche Verordnung die Notwendigkeit deutlich macht und der E-Rollstuhl über eine Hilfsmittelnummer verfügt.