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Die große Mehrheit pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wird zu Hause gepflegt. In der Regel übernehmen die Versorgung die Angehörigen, die sich mit viel Liebe um ihre Liebsten kümmern.
Das diese Aufgabe neben Job, Familie und dem Führen des eigenen Haushalts oftmals zur kräftezehrenden Herausforderung werden kann, erleben viele Betroffene am eigenen Leibe.
Denn neben den pflegerischen Tätigkeiten und den organisatorischen Aufgaben nimmt ebenfalls die Alltagsbetreuung und Beschäftigung pflegebedürftiger Mitmenschen viel Zeit in Anspruch, sodass die pflegenden Angehörigen nicht selten an ihre Grenzen geraten.
Eine Alltagsbegleitung für Senioren, die stundenweise die Betreuung übernimmt, ist dann meistens die perfekte Lösung.
Im folgenden Ratgeber erhalten Sie einen Einblick in das Berufsbild sowie in das Tätigkeitsfeld eines Alltagsbegleiters.
Außerdem erfahren Sie, in welchem Rahmen sich der Stundenlohn eines Betreuungsassistenten bewegt und welche Zuschüsse Pflegebedürftige mit Pflegegrad für die Finanzierung einer Betreuungskraft beanspruchen können.
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Ein Alltagsbegleiter arbeitet für soziale Einrichtungen sowie für ambulante Pflegedienste oder private Betreuungsdienste.
Menschen, die sich für dieses Beschäftigungsfeld entschieden haben, unterstützen und betreuen Senioren und pflegebedürftige Mitmenschen bei alltäglichen Aufgaben im häuslichen Umfeld sowie in betreuten Wohngruppen oder in Pflegeheimen und entlasten gleichzeitig die pflegenden Angehörigen.
Mit ihrer Arbeit tragen Alltagsbegleiter einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität der zu betreuenden Person bei und verhindern, dass ältere und kranke Menschen vereinsamen.
Zudem agieren sie als Vertrauensperson und sind für viele alleinlebende Betroffene eine wichtige Bezugsperson, an die man sich in vielen Alltagssituationen wenden kann.
Der Aufgabenbereich von Alltagsbegleitern umfasst die Assistenz sowie die Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen. Somit schließen Alltagsbegleiter die Lücke zwischen Hauswirtschaft und Pflege. (1)
Ein Alltagsbegleiter hilft Senioren und hilfsbedürftigen Mitmenschen stundenweise bei der Bewältigung ihres Alltags.
Aber nicht nur die Betroffenen selbst werden durch die Anwesenheit einer Alltagsbegleitung in verschiedenen Lebensbereichen unterstützt. Auch pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte werden durch Alltagshilfen entlastet.
Jedoch geht es im Tätigkeitsfeld eines Alltagsbegleiters weniger um pflegerische oder behandelnde Aspekte, sondern vielmehr darum, aktiv Zeit mit älteren und hilfsbedürftigen Mitmenschen zu verbringen, sich intensiv mit ihnen zu beschäftigen und ihnen bei der Bewältigung täglicher Aufgaben unterstützend zur Seite zu stehen.
So gehören Aufgaben wie die Pflege sozialer Kontakte, die Freizeitgestaltung, die Förderung der Mobilität und die Begleitung zu wichtigen Terminen, kulturellen Veranstaltungen und Verabredungen gleichwohl zu den Tätigkeiten eines Alltagsbetreuers wie das Führen von Gesprächen, Vorlesen, gemeinsames Singen oder das Spielen von beliebten Gesellschaftsspielen. (2)
Benötigen Sie Hilfe im Alltag oder möchten Unterstützung bei der Versorgung Ihrer betagten Angehörigen, sind sich aber nicht sicher, ob eine Alltagsbegleitung das Richtige für Sie oder Ihre Liebsten ist, dann hilft Ihnen der folgende Einblick in das breit gefächerte Tätigkeitsfeld eines Betreuungsassistenten bei Ihrer Entscheidung.
Wie genau sich der Aufgabenbereich eines Alltagsbegleiters gestaltet, ist natürlich in erster Linie von den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Betreuungsperson abhängig.
Auch die aktuelle Pflegesituation, die je nach Pflegegrad der Betroffenen eine andere Betreuung erfordert, entscheidet darüber, in welchem Ausmaß die pflegebedürftige Person in ihrem Alltag gefördert und motiviert werden muss.
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Deswegen ist es besonders wichtig, dass Betreuungsassistenten ein Gespür dafür entwickeln, welche Art der Betreuung und Aktivierung angemessen ist und nicht ein vorbereitetes Programm abgespult wird, welches den jeweiligen Wünschen und Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person überhaupt nicht entspricht.
Auch wenn das Beschäftigungsfeld einer Alltagsbegleitung sehr vielfältig ist und viele Lebensbereiche abdeckt, gibt es gewisse Aufgaben in der häuslichen sowie teil- und stationären Versorgung, für die ein Alltagsbetreuer nicht zuständig ist.
Alltagsbegleiter besitzen oftmals keine pflegerischen Kenntnisse und Qualifikationen. Daher sichern sie nicht die Grundpflege ab oder übernehmen umfassende Aufgaben im Pflegebereich. Betroffene, die in höherem Maße pflegebedürftig sind, müssen daher zwingend von einer Pflegeperson betreut und gepflegt werden.
Auch die medizinische Behandlungspflege fällt nicht in den Aufgabenbereich eines Alltagsbegleiters. Diese muss von Pflegefachkräften wie von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt werden.
Jedoch können Alltagsbegleiter oder Betreuungskräfte für die zusätzliche Betreuung einer pflegebedürftigen Person hinzugezogen werden, um die pflegenden Angehörigen, die Pflegedienstmitarbeiter oder das Pflegeteam in einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung nachhaltig zu entlasten.
Bedenken Sie, dass ein Betreuungsassistent keine Haushaltshilfe oder den Gärtner ersetzt. Denn eine Alltagshilfe ist dazu da, den Großteil der Zeit mit den Betroffenen zu verbringen.
Hierbei spielen die Arbeitszeiten eine bedeutende Rolle. Anders als private Pflegekräfte sind Alltagsbegleiter nicht rund um die Uhr, sondern nur stunden- oder tageweise im Einsatz.
Wichtig: Laut Paragraf 43b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) haben Pflegebedürftige, die teil- oder vollstationäre Pflege in dementsprechenden Einrichtungen erhalten, Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Diese wird stundenweise von sogenannten Betreuungskräften übernommen. In dieser Zeit werden die pflegebedürftigen Menschen durch bestimmte Aktivitäten geistig und sozial gefördert. Für das Pflegepersonal bedeutet der Einsatz von Betreuungskräften eine enorme Entlastung. Pflegerische Tätigkeiten werden von den Betreuungskräften hingegen nicht übernommen. (5)
Möchten Sie für die Betreuung eines betagten oder pflegebedürftigen Angehörigen einen Alltagsbegleiter anstellen, dann gibt es hierfür verschiedene Möglichkeiten.
Direkte Anlaufstellen:
Vermittlungsstellen:
Alltagshelfer Senioren suchen: Darauf sollten Sie achten!
Bezüglich der Qualifizierung einer Alltagsbegleitung existieren bundesweit keine einheitlichen Standards. Jedoch ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass ein Alltagsbetreuer eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach Paragraf 53b Sozialgesetzbuch (SGB XI) oder eine 120-stündige Fortbildung zum Seniorenassistenten nach dem "Plöner Modell" absolviert hat und vorweisen kann.
Zudem sollte das Erstgespräch, bei dem sich beide Parteien kennenlernen und sich herausstellt, ob gegenseitige Sympathien bestehen, kostenlos sein. Dies ist besonders wichtig, da sich zwischen einem Alltagsbegleiter und seinem Kunden mit der Zeit eine tiefe und persönliche Bindung aufbaut.
Neben professionellen Pflegekräften bieten ambulante Pflegedienste auch Alltagshilfen für ältere und pflegebedürftige Mitmenschen an. Die ausgebildeten Betreuer, deren Dienste ebenfalls unter dem Namen Betreuungsleistungen bekannt sind, erfüllen ähnliche Aufgaben wie ein Alltagsbegleiter.
So unterstützen sie die Betroffenen und ihre pflegenden Angehörigen in der Haushaltsführung und erledigen sogenannte pflegerische Betreuungsmaßnahmen.
Diese Betreuungskräfte besitzen laut Paragraf 53b SGB XI Kenntnisse in verschiedenen Bereichen und verfügen über eine dementsprechende Qualifikation. (3) Zu den Aufgabenbereichen gehören:
Im direkten Vergleich zu einer ehrenamtlichen Alltagsbegleitung sind diese Dienste in der Regel teurer. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können hier von verschiedenen Zuschüssen durch die Pflegekasse profitieren.
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Möchten Sie, dass Ihr Angehöriger nicht von unterschiedlichen, sondern stets von derselben Person unterstützt und betreut wird, dann sind sogenannte Einzelpflegekräfte eine perfekte Option. Hierbei handelt es sich um ausgebildete Pflegekräfte, die sich selbstständig gemacht haben und ihre Dienste als Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter anbieten. (6)
Informationen und Empfehlungen zu Einzelpflegekräften finden Sie im Internet unter den Begriffen Alltagsbegleiter, Betreuungsassistenz, Alltagshelfer oder Seniorenassistenz.
Betroffene, die in ihrem Alltag von Nachbarn oder Freunden unterstützt und betreut werden, können die Alltagshilfen meistens ohne finanziellen Aufwand nutzen. Auch Ehrenamtliche bieten ihre Dienste oftmals kostenlos oder für eine kleine Aufwandsentschädigung, die meistens für die Benzinkosten genutzt wird, an.
Neben einer ehrenamtlichen Alltagshilfe haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen professionellen Alltagshelfer für Senioren über einen Pflegedienst oder einen privaten Anbieter zu beauftragen. Die anfallenden Kosten müssen Sie eigenständig finanzieren.
Seit dem 1. Mai 2024 beträgt der Stundenlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte 15,50 Euro, für qualifiziertes Pflegehilfspersonal 16,50 Euro und für Pflegefachkräfte 19,50 Euro.
Die Preise für einen Alltagsbegleiter liegen aber deutlich über dem gesetzlich festgesetzten Mindestlohn. Je nach Bundesland und Anbieter können die Kosten für einen Betreuungsassistenten variieren.
Jedoch sollten Sie für einen selbstständigen Seniorenassistenten mit durchschnittlichen Kosten zwischen 30 und 35 Euro pro Stunde rechnen und für einen ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst zwischen 42 und 50 Euro pro Stunde einplanen.
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben mehrere Möglichkeiten einen Alltagshelfer, der stundenweise für die Betreuung und Beschäftigung von Senioren und pflegebedürftigen Mitmenschen zuständig ist, zu finanzieren.
Folgende Optionen können Betroffene und ihre pflegenden Angehörigen nutzen:
Ob und in welcher Höhe Sie die erwähnten Leistungsbeträge durch die Pflegeversicherung nutzen können, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Inwiefern Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren können, haben wir für Sie in den folgenden Abschnitten einmal zusammengefasst.
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Mit Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 haben Pflegebedürftige ab dem 1. Januar 2025 Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro pro Monat.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann unter anderem für die Finanzierung einer Alltagsbegleitung, die stundenweise die Betreuung übernimmt, genutzt werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber "Entlastungsbetrag Pflege: Mehr Unterstützung im Alltag".
Ab Pflegegrad 2 können pflegebedürftige Personen einen Alltagsbegleiter ebenfalls über die Verhinderungspflege finanzieren.
Betroffene, die im laufenden Kalenderjahr ihr Budget für die Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft haben, können ihre Verhinderungspflege aus dem nicht beanspruchten Budget der Kurzzeitpflege mit bis zu 806 Euro aufstocken.
Versicherte ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, haben neben dem Pflegegeld Anspruch auf Tagespflege. Diesen Leistungsbetrag der Pflegekasse können Betroffene entweder für die anteilmäßige Finanzierung einer stationären Tagespflege oder für eine stundenweise Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung nutzen.
Auch das Pflegegeld kann für eine stundenweise Seniorenbetreuung genutzt werden. Denn dieser Leistungsbetrag ist nicht zweckgebunden und kann vom Versicherten ohne die Zustimmung der Pflegekasse verwendet werden.
Jedoch sollten Sie Ihr Pflegegeld erst dann für die Finanzierung eines Alltagsbegleiters nutzen, wenn Sie Ihren Entlastungsbetrag oder das Budget der Verhinderungspflege bereits ausgeschöpft haben.
Haben Sie aufgrund Ihres Pflegegrades Anspruch auf Pflegesachleistungen, dann können Sie eine Alltagshilfe eines ambulanten Pflegedienstes direkt über die Betreuungsleistungen finanzieren.
Dank des sogenannten Umwandlungsanspruchs müssen Sie jedoch keinen Betreuungsassistenten eines Pflegedienstes auswählen, sondern können ebenfalls andere Anbieter nutzen.
Folgende Voraussetzungen müssen Betroffenen für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen erfüllen:
Gut zu wissen: Wurden nicht alle Pflegesachleistungen beansprucht, können Sie 40 Prozent für die Finanzierung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Aber Vorsicht: Je nach Bundesland gelten andere Regelungen! Deswegen empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer zuständigen Pflegekasse über Ihre Ansprüche zu informieren oder sich bei einer Pflegeberatungsstelle ausführlich beraten zu lassen.
Aber was machen beispielsweise alleinlebende Senioren, die keinen Pflegegrad haben und durch einen Seniorenbetreuer ihr Leben aktiver gestalten und bereichern möchten?
Für ältere Mitmenschen, die keinen Pflegegrad haben, aber trotzdem einen Alltagsbetreuer in Anspruch nehmen möchten, gibt es bezüglich der Finanzierung verschiedene Möglichkeiten. (7) Hierzu gehören:
Haben Sie offene Fragen zum Thema Alltagsbegleitung oder zu den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten, dann zögern Sie nicht, uns telefonisch zu kontaktieren. Die kompetenten Mitarbeiter von Senioren Focus sind für Sie da und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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Alltagsbetreuer tragen mit ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität älterer und pflegebedürftiger Mitmenschen bei.
Zudem entlasten sie pflegende Angehörige sowie Fachkräfte in der häuslichen und stationären Pflege. Als Vertrauens- und wichtige Bezugsperson engagieren sie sich stundenweise und sind aus dem Alltag vieler Betroffene nicht mehr wegzudenken. Denn im häuslichen Umfeld agieren Alltagsbegleiter als emotionale und organisatorische Stütze.
Obendrein schenken Alltagshilfen, Senioren und Pflegebedürftige aktivierende Zuwendung und Wertschätzung und sorgen dafür, dass Menschen mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen wieder mehr am Leben teilhaben können.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Ein Alltagshelfer für Senioren betreut und beschäftigt sich mit älteren und pflegebedürftigen Menschen, indem er mit ihnen kocht, backt, bastelt, Musik hört, singt, ihnen vorliest, Gespräche führt oder Gesellschaftsspiele spielt und spazieren geht.Zudem organisiert ein Betreuungsassistent Aufgaben des Alltags sowie die Freizeitgestaltung, übernimmt einfache Arbeiten rund ums Haus und in der Wohnung, leistet den Betroffenen Gesellschaft und vieles mehr.
Die Kosten für einen Alltagsbegleiter für Senioren oder Pflegebedürftige variieren. So können Betroffene einen Alltagshelfer kostenlos oder für eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten, wenn der Nachbar, Freunde oder Ehrenamtliche die Aufgabe eines Alltagsbegleiters übernehmen.Sollten Sie keine ehrenamtliche Person finden, können Sie aber auch eine professionelle Betreuungskraft beauftragen, die Sie eigenständig finanzieren. In der Regel sollten Sie dann einen durchschnittlichen Stundenlohn von ungefähr 30 bis 50 Euro einplanen. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können für die Finanzierung einer Alltagsbegleitung verschiedenen Zuschüsse der Pflegekasse nutzen.
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