Altenpflege

Seniorenbetreuung: Die perfekte Alternative zum Alten- oder Pflegeheim

Geschrieben von
Michaela König-Joseph
Zuletzt aktualisiert
11/4/2025

Definition

Tätigkeitsfeld

Betreuungsformen

Wichtige Auswahlkriterien

Kosten

Finanzierungsmöglichkeiten

Seniorenbetreuung zu Hause

Fazit

Kurz zusammengefasst

  • Betreuung zu Hause: Betreuungskräfte bieten Senioren eine helfende Hand im Alltag und fördern durch verschiedene Aktivitäten die soziale Interaktion.
  • Stundenweise Seniorenbetreuung: Durch eine Betreuungskraft können Angehörige in ihrem Pflegealltag stundenweise sowie am Tage oder in der Nacht entlastet werden, sodass die häusliche Pflege auf lange Sicht abgesichert werden kann.
  • Ab Pflegegrad 1 Finanzierung durch Pflegeleistungen möglich: Ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten der Pflegeversicherung beanspruchen, mit denen sie eine Betreuungskraft zu Hause sowie in einer stationären Einrichtung finanzieren können.
  • Stundenweise Betreuung: Eine Betreuung für Senioren kann entweder stundenweise sowie als 24-Stunden-Pflege im häuslichen Umfeld oder in einer stationären Einrichtung stattfinden.

Eines Tages kommt der Zeitpunkt, an dem Menschen merken, dass viele alltägliche Aufgaben nicht mehr so einfach von der Hand gehen und mittlerweile mit großen Anstrengungen verbunden sind. Dies können Dinge sein wie das Erledigen der Einkäufe, die Führung des eigenen Haushalts sowie der Gang zum Arzt oder Behördengänge. 

Aber ebenfalls das stetige Alleinsein bereitet vielen älteren Mitmenschen Schwierigkeiten. Denn nicht selten ist der Ehepartner bereits verstorben und die Kinder und Enkelkinder sind entweder beruflich eingespannt oder leben weiter weg, sodass regelmäßige Besuche nicht immer zur Realität gehören. Eine Betreuung, die stundenweise oder sogar ganztags Unterstützung bietet und den Alltag von Senioren bereichert, ist für die meisten Betroffenen dann eine perfekte Lösung.

Im folgenden Artikel erhalten Sie einen Einblick in die verschiedenen Betreuungsformen. Zusätzlich informieren wir Sie über die Kosten und geben Ihnen Tipps zur Finanzierung.

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Was versteht man unter Seniorenbetreuung?

Seniorenbetreuung bietet älteren Menschen Unterstützung im Alltag. Abhängig vom Pflegebedarf kann die Betreuung entweder stundenweise im häuslichen Umfeld, in einer stationären Einrichtung oder in einer alternativen Wohnform wie in einer Senioren-WG sowie als 24-Stunden-Betreuung zu Hause stattfinden. 

Neben der aktiven Unterstützung in der Bewältigung alltäglicher Aufgaben fördert eine Betreuungskraft das soziale Miteinander. Dieser Teil der Betreuung spielt heutzutage immer häufiger eine übergeordnete Rolle, da Alterseinsamkeit verhindert und die Lebensqualität der Betroffenen gesteigert wird.

Das Ziel jeder Art von Seniorenbetreuung ist es, hilfebedürftige Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und sie in ihrer Selbstständigkeit zu fördern, sodass sie so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können. Zusätzlich sollen pflegende Angehörige, die in der eigenen Familie und in ihrem Berufsleben stark gefordert sind, entlastet werden.

Was macht eine Seniorenbetreuung?

Das Tätigkeitsfeld eines Seniorenbetreuers ist vielfältig. Zu den Aufgaben gehören Tätigkeiten im Haushalt sowie leichte Gartenarbeiten. Zudem begleitet die Betreuungskraft den Senior zu wichtigen Terminen und unterstützt Pflegebedürftige bei der täglichen Körperhygiene sowie bei der Nahrungsaufnahme. Die Leistungen im Überblick:

  • Hilfe bei der Grundpflege: Unterstützung beim Anziehen und beim Durchführen der Körperpflege.
  • Fahr- und Begleitdienst: Begleitung zu Terminen außer Haus wie zum Arzt, Therapeuten, Friseur oder zur Pflegeberatung
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung: Hilfe und Übernahme von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie beim Kochen, Putzen, Wäsche waschen, Fenster putzen, Einkaufen und bei der Versorgung der Haustiere
  • Aktivierende Betreuung und Pflege: Planung und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten wie der Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Ausflüge, Spaziergänge, Führung von Gesprächen, Spielen von Gesellschaftsspielen, Handarbeiten etc.

Seniorenbetreuung beanspruchen: die verschiedenen Betreuungsformen

Eine Seniorenbetreuung hat viele Gesichter. Denn abhängig davon, ob die zu betreuende Person im häuslichen Umfeld oder in einem Alten- oder Pflegeheim lebt und wie hoch ihr Pflegebedarf ist, so unterschiedlich gestaltet sich auch der Aufgabenbereich eines Seniorenbetreuers.

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Die stundenweise Seniorenbetreuung

Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Da die häusliche Pflege für Pflegende eine immense Herausforderung darstellt und die Absicherung aufgrund der Bewältigung des eigenen Alltags in den seltensten Fällen auf lange Sicht ohne externe Unterstützung bewältigt werden kann, suchen viele pflegende Angehörige Personen, die sie entlasten.

Eine stundenweise Seniorenbetreuung ist dann für viele eine perfekte Lösung. Sie kann zu Hause oder stationär über verschiedene Dienstleister erfolgen. 

Stundenweise Betreuung von Senioren durch ambulante Pflegedienste

Bei der ambulanten Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst kommt eine Pflegefachperson stundenweise zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie bei der Durchführung verschiedener Pflegemaßnahmen wie bei der Medikamentengabe, dem Verbandswechsel sowie bei der Körperpflege oder bei der Haushaltsführung. 

Der Vorteil dieser Betreuungsform ist, dass Sie unabhängig vom Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit professionelle Unterstützung erhalten. Diese ist auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet und kann abhängig von Ihren Wünschen entweder ein paar Stunden die Woche oder täglich genutzt werden.

Die stundenweise Seniorenbetreuung zu Hause durch private Betreuungspersonen oder ehrenamtliche Helfer

Ebenso private Alltagsbegleiter können für die Betreuung im häuslichen Umfeld zur Hilfe gezogen werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Nachbarn, Freunde oder selbstständige Alltagsbetreuer. Auch bei dieser Form erhalten Senioren die helfende Hand, die sie im Alltag so dringend benötigen.

Ein weiterer Vorteil ist auch hier die soziale Integration. Denn durch die regelmäßige Interaktion mit anderen Mitmenschen kann Alterseinsamkeit vorgebeugt und die psychische Gesundheit älterer Menschen gestärkt werden.

Im gleichen Rahmen gestaltet sich die Betreuung durch einen ehrenamtlichen Helfer. Diese werden von Wohlfahrtsorganisationen wie der Caritas oder der Diakonie gestellt, um die Betroffenen stundenweise zu betreuen. Im Fokus stehen hierbei Aktivitäten wie das Führen von Gesprächen, gemeinsames Einkaufen, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele oder der Besuch von kulturellen Veranstaltungen.

Die stundenweise Seniorenbetreuung zuhause oder in einer stationären Einrichtung

Bei einer stundenweise Seniorenbetreuung in einer stationären Einrichtung werden Senioren während des Tages oder für einen bestimmten Zeitraum außerhalb ihres häuslichen Umfelds von professionellen Pflegekräften betreut und gepflegt.

Auch diese Betreuungsform entlastet die pflegenden Angehörigen in ihrem Alltag und fördert die soziale Interaktion mit Gleichgesinnten. Diese Möglichkeiten gibt es:

Betreuung in einer Tagespflege-Einrichtung

Tagespflege-Einrichtungen sind auf die Betreuung von Senioren und pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet. Abhängig vom Bedarf können die Betroffenen diese Art der Betreuungsform entweder für ein paar Stunden oder während des gesamten Tages nutzen. 

Der Vorteil dieser Betreuungsform ist, dass Senioren in den entsprechenden Einrichtungen nicht nur soziale Teilhabe durch Aktivitäten oder das gemeinsame Einnehmen der Mahlzeiten erfahren, sondern ebenfalls professionelle Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen erhalten.

Geeignet ist die Tagespflege für Menschen, bei denen eine längerfristige Unterbringung nicht notwendig ist, die Angehörigen jedoch in gewissen Abständen oder regelmäßig entlastet werden müssen.

Ambulante Seniorenbetreuung nachts zu Hause oder in einer Nachtpflege-Einrichtung

Anders als in einer Tagespflege-Einrichtung werden Pflegebedürftige in einer Nachtpflege-Einrichtung während der Nacht betreut. Besonders Familien, deren Angehörige an Demenz erkrankt sind, profitieren in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium von einer zeitweisen oder regelmäßigen Unterbringung ihrer Liebsten.

Denn aufgrund dessen, dass Demenzpatienten im Verlauf der Krankheit dazu neigen, in der Nacht aktiv zu sein, stellt die Betreuung und Pflege für die Pflegenden eine immense Herausforderung dar, die ohne externe Hilfe in der Regel nicht zu bewältigen ist. Folgende Leistungen deckt die stationäre Nachtpflege ab:

  • Grundpflege und medizinische Pflege
  • Unterbringung und Verpflegung
  • Beschäftigung während der Nacht durch ausgebildetes Fachpersonal
  • Transport der pflegebedürftigen Person in die Nachtpflege-Einrichtung und zurück in das häusliche Umfeld

Die Betreuung in der Nacht kann aber ebenfalls in den eigenen vier Wänden stattfinden. In der häuslichen Pflege wird diese Pflegeform von den Angehörigen oftmals für die nächtliche Versorgung von Palliativ-Patienten beansprucht.

Hierfür kommt eine ausgebildete Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes zu Ihnen nach Hause und kümmert sich im gleichen Umfang um die pflegebedürftige Person, wie es in einer entsprechenden Nachtpflege-Einrichtung der Fall wäre. 

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege kann beansprucht werden, wenn eine pflegebedürftige Person kurzfristig Pflege und Betreuung benötigt. Dieser Fall kann unter anderem nach einem Krankenhausaufenthalt eintreten, wenn der Patient bislang nicht so weit genesen ist, um in sein häusliches Umfeld zurückzukehren.

Aber ebenfalls, wenn die Versorgung in den eigenen vier Wänden für einen bestimmten Zeitraum nicht stattfinden kann, weil die pflegenden Angehörigen diese aufgrund von Krankheit oder eines Urlaubs nicht absichern können, kann diese Art der Betreuung bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit beansprucht werden.

Die Kurzzeitpflege findet in der Regel in einer stationären Einrichtung wie einem Alten- oder Pflegeheim statt. Bei dieser Pflege- und Betreuungsform erhalten Pflegebedürftige die Versorgung, die auf ihre gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt ist und die Angehörigen werden für einen bestimmten Zeitraum entlastet.

24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause

Anders als bei einer stundenweisen Betreuung zieht bei einer 24-Stunden-Pflege die Betreuungsperson bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen zu Hause ein. Somit ist tagsüber sowie in der Nacht theoretisch immer jemand vor Ort, der Ihnen unterstützend zur Seite stehen kann.

Auch wenn der Begriff „24-Stunden-Hilfe“ diese Art der Seniorenbetreuung definiert, sollten Sie sich jedoch bewusst darüber sein, dass eine 24-h-Pflegehilfe nicht rund um die Uhr, sondern nur zwischen 40 und 60 Stunden pro Woche arbeiten darf.

Seniorenbetreuung in alternativen Wohnformen 

Alternative Wohnformen wie Senioren-WGs oder Senioren-Hausgemeinschaften in einem Mehrgenerationenhaus erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und sind die perfekte Alternative zum Altenheim. Denn durch die gegenseitige Unterstützung bleiben ältere Menschen länger aktiv und einer Altersvereinsamung wird entgegengewirkt.

Die Präsenzkraft deckt den gleichen Aufgabenbereich ab wie ein Seniorenbetreuer. Dementsprechend kümmert sie sich um organisatorische Tätigkeiten, unterstützt die Bewohner in der Haushaltsführung und übernimmt betreuende Aufgaben, welche die Senioren in ihrem Alltag entlasten und in ihrer sozialen Aktivität fördern.

Die passende Betreuungsperson finden: Wichtige Auswahlkriterien im Überblick

Die Möglichkeiten einer Seniorenbetreuung sind vielfältig. Darum sollten Senioren und ihre Angehörigen zuvor abwägen, welche Betreuungsform zu ihrer aktuellen Lebenssituation und zum individuellen Pflegebedarf passt. Die folgenden Kriterien helfen Ihnen dabei, die richtige Betreuungskraft zu finden:

  • Ermittlung des Pflege- und Betreuungsbedarfs: Bei der Wahl einer Betreuungskraft sollten Sie sich als Erstes die Frage stellen, welche Art der Betreuung Sie oder Ihr Angehöriger brauchen. Deswegen sollten Sie vorweg abklären, ob eine soziale Begleitung und unterstützende Hilfe im Alltag ausreichen oder ob Sie eine umfangreiche medizinische Pflege- und Betreuung benötigen.
  • Betreuungsangebote recherchieren: Aufgrund des breit gefächerten Angebots kann die Suche nach der passenden Betreuungsperson für viele Betroffene eine Herausforderung darstellen. Ist dies der Fall, können Sie sich in Form einer Beratung kompetente Unterstützung in einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe holen. Aber auch die Sozialdienste der verschiedenen Wohlfahrtsverbände wie der Caritas, des Deutschen Roten Kreuzes oder der AWO liefern Ihnen wertvolle Informationen und stehen Ihnen bei der Suche unterstützend zur Seite. 
  • Fachliche Kompetenz und persönliche Eigenschaften der Betreuungsperson:  Bei der Auswahl einer qualifizierten Betreuungs- oder Pflegekraft sind sowohl die fachliche Kompetenz als auch die persönlichen Eigenschaften von entscheidender Bedeutung. Denn Zuverlässigkeit, Empathie, eine Kommunikation auf Augenhöhe und ein einfühlsamer Umgang bilden die Grundlage einer würdevollen Betreuung im Alter. Achten Sie bei der Auswahl daher darauf, dass entsprechende Qualifikationen vorgewiesen werden können und die Chemie zwischen Ihnen und der Betreuungsperson stimmt.

Neben den erwähnten Kriterien gibt es jedoch noch einen anderen Aspekt, den Sie in Ihre Entscheidung einfließen lassen sollten. Die Rede ist von den Kosten.

Was kostet ein Seniorenbetreuer?

Seit dem 1. Mai 2024 beträgt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte in Deutschland 15,50 Euro und für Pflegefachkräfte 19,50 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2025 werden diese angehoben. Ab dato gilt dann für Betreuungs- und Pflegehilfskräfte ein Mindestlohn von 16,10 Euro pro Stunde und für qualifizierte Pflegekräfte ein Stundenlohn von 20,50 Euro. (3)

Jedoch sollten Sie bedenken, dass ambulante Betreuungs- oder Pflegedienste sowie selbstständige Seniorenbetreuer die Preise für ihre unterstützenden Dienstleistungen eigenständig gestalten. Daher können diese von den Mindestlöhnen abweichen und abhängig vom Anbieter variieren.

So bieten einige Dienstleister die Betreuungsstunde zu einem Pauschalpreis an. Aktuell liegt dieser ungefähr zwischen 30 und 50 Euro pro Stunde. Andere Anbieter hingegen verlangen einen tieferen Stundenlohn, stellen Ihnen aber dafür die Kosten für den Anfahrtsweg in Rechnung. Deswegen empfehlen wir Ihnen, einen Anbietervergleich vorzunehmen und die einzelnen Angebote der verschiedenen Dienstleister miteinander zu vergleichen.

Aber auch Ehrenamtliche bieten Betreuungsleistungen an. Die Angebote sind in der Regel nur mit einer geringen Aufwandsentschädigung verbunden oder sogar kostenfrei. 

Welche Finanzierungsmöglichkeiten können Pflegebedürftige nutzen?

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen, um eine Betreuungskraft zu finanzieren.

Betreuungskraft für Senioren über den Entlastungsbetrag finanzieren

Ab Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro, der für Entlastungs- und Betreuungsleistungen wie für die Finanzierung einer stundenweise Betreuungskraft genutzt werden kann. 

Betreuungsperson für Senioren über das Pflegegeld finanzieren

Ebenfalls mit dem Pflegegeld können Pflegebedürftige eine Betreuungskraft bezahlen. Denn diese Leistung der Pflegekasse ist nicht zweckgebunden und kann auch ohne Zustimmung des Leistungsträgers verwendet werden. Allerdings sollten Sie diese Möglichkeit erst dann in Erwägung ziehen, wenn Sie den Entlastungsbetrag oder Ihr Budget aus der Verhinderungspflege bereits aufgebraucht haben. 

Betreuung für Senioren über die Pflegesachleistungen finanzieren

Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, über das Budget der Pflegesachleistungen Betreuungsleistungen zu finanzieren, die Sie beispielsweise von einem Pflegedienst oder einem privaten Seniorenbetreuer beanspruchen. Folgende Voraussetzungen sind an die Inanspruchnahme geknüpft:

  • Sie haben mindestens Pflegegrad 2 und werden zu Hause betreut und gepflegt.
  • Sie beziehen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder nehmen beide Leistungen als Kombinationsleistungen in Anspruch.
  • Sie haben Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht komplett aufgebraucht.

Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des ihnen zustehenden Leistungsbetrags aus dem Budget der Pflegesachleistungen, für zusätzliche Entlastungsangebote wie für die Finanzierung einer stundenweise Seniorenbetreuung zu beanspruchen. Mit einer Voraussetzung: Die Dienstleistung des jeweiligen Anbieters muss in Ihrem Bundesland nach Landesrecht anerkannt sein!

Betreuungskraft für Senioren über die Tagespflege finanzieren

Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung der Pflegekasse, die Versicherte ab Pflegegrad 2 neben dem Pflegegeld beanspruchen können. Den Leistungsbetrag können Pflegebedürftige nutzen, um einen Anteil der Kosten für die stationäre Tagespflege in einer entsprechenden Einrichtung zu finanzieren. 

Betreuung für Senioren über die Verhinderungspflege finanzieren

Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige eine Betreuung für zu Hause ebenso über das Budget der Verhinderungspflege finanzieren. 

Sollten Sie Ihr Budget für die Kurzzeitpflege nicht vollständig aufgebraucht haben, können Sie bis zu 806 Euro des ungenutzten Leistungsbetrags aus der Kurzzeitpflege dazu nutzen, um Ihre Verhinderungspflege aufzustocken.

Info: Nutzen Sie technische Hilfsmittel als Unterstützung in der Betreuung und Pflege 

Technische Hilfsmittel erleichtern Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen den Alltag und ermöglichen ihnen die soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören unter anderem Gehilfen, Rollstühle, Badewannensitze, Treppenlifte und Pflegebetten. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist im SGB IX Teilhabe und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen geregelt. (2)

Seniorenbetreuung zu Hause: Tipps zur Organisation und Umsetzung

Eine vorausschauende Planung der rechtlichen und organisatorischen Aspekte ist unerlässlich. Hierzu gehören die Abklärung der Finanzierungsmöglichkeiten mithilfe von privaten Mitteln sowie durch die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung.

Da der bürokratische Aufwand für viele Betroffene eine Herausforderung darstellt, empfehlen wir Ihnen, sich Unterstützung zu holen und sich in einer Beratungsstelle oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe ausführlich über Ihre Möglichkeiten und die damit verbundenen Leistungen der Pflegekasse informieren zu lassen.

Info: Eine Pflegeberatung ist laut SGB XI Paragraf 7a für Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad oder Pflegebedürftige, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und bei denen ein Bedarf an Beratung besteht, kostenlos.

Aber nicht nur die finanziellen Aspekte sollten für einen reibungslosen Ablauf geklärt werden. Auch ein individuell zusammengestellter Betreuungsplan sorgt dafür, dass die Betreuung zu Hause nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen gestaltet wird.

Betreuungsplan erstellen: Diese Informationen sollten im Dokument enthalten sein

Ein Betreuungsplan dient dem Betreuer als Hilfsmittel, welches ihm den Umgang mit der zu betreuenden Person erleichtert. Folgende Angaben sollte das Dokument enthalten:

  • Medizinische Informationen: In diesen Bereich fallen Angaben zur Medikamentengabe und alle nötigen medizinischen Informationen. Außerdem sollten unter diesem Punkt sämtliche Arzt- und Therapietermine, mögliche Allergien sowie die Kontaktdaten der behandelnden Ärzte vermerkt werden.
  • Täglicher Betreuungsbedarf: Hier müssen Sie den Bedarf an Betreuung vermerken, den Ihr Angehöriger braucht. Kommunizieren Sie klar und deutlich, ob die zu betreuende Person Hilfe bei der Körperhygiene, beim Anziehen, beim Toilettengang oder bei der Essensaufnahme benötigt. Auch eine mögliche Inkontinenzversorgung sollte benannt werden.
  • Umfang der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten: Hier halten Sie fest, welche Art von Unterstützung Ihr Angehöriger im Haushalt benötigt.
  • Tages- oder Wochenplan mit Tipps für Aktivitäten: Erstellen Sie diese Liste anhand der individuellen Wünsche und Vorlieben Ihres Angehörigen. Aktivitäten, die in dieser Rubrik vermerkt werden können, sind unter anderem Spaziergänge in der Natur, gemeinsames Basteln oder Vorlesen, Musik hören, das Anschauen alter Fotoalben, der Besuch von kulturellen Veranstaltungen sowie die Einladung der Nachbarn oder Freunde zum Kaffeeklatsch.

Da sich der Gesundheitszustand pflegebedürftiger Personen stetig verändern kann, empfehlen wir Ihnen, den Betreuungsplan in Zusammenarbeit mit der Betreuungsperson regelmäßig an die neuen Bedürfnisse Ihres Angehörigen anzupassen.

Pflegefall in der Familie: Diese Vollmachten helfen im Notfall

Mit einer Vollmacht erlauben Sie Dritten, Sie in Rechtsgeschäften zu vertreten. Deswegen sollten Sie sich schon zu Zeiten der vollen Geschäftsfähigkeit darum kümmern. Somit ersparen Sie Ihren pflegenden Angehörigen eine Menge Umstände, da Sie Ihre Belange bereits im Voraus geregelt haben. Diese Arten von Vollmachten sind sinnvoll:

  • Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen durchgeführt werden dürfen oder welche Sie verweigern, wenn Sie sich selbst nicht mehr klar dazu äußern können. Ärztliches Fachpersonal, Betreuungspersonen sowie Bevollmächtigte wie Ihre Angehörigen sind an Ihren Wunsch gebunden.
  • Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden Sie in gesunden Zeiten, wer Ihre Belange regelt, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind. 
  • Betreuungsverfügung: Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich für Menschen, die keine Vertrauensperson haben, der sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen können. In diesem Dokument halten Sie fest, welche Person sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll und wer auf keinen Fall Entscheidungen treffen darf, falls Sie dies allein nicht mehr können. Der Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht ist, dass die Betreuerin oder der Betreuer nicht eigenständig entscheiden kann, sondern das Gericht in die Betreuungsverfügung eingebunden ist. Denn sollte die Instanz eine Entscheidung anzweifeln, ist sie dazu bevollmächtigt, eine andere Betreuungsperson zu ernennen.

Fazit

Die Seniorenbetreuung ist für viele ältere Mitmenschen die perfekte Alternative zum Alten- oder Pflegeheim. Denn neben der hauswirtschaftlichen Unterstützung steht bei dieser Betreuungsform das soziale Miteinander im Fokus, welches Senioren in ihrer Selbstständigkeit fördert und Alterseinsamkeit vorbeugt.

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können die Betreuungsleistungen über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung finanzieren, die sie zuvor bei ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen müssen. Betroffene, die für die Planung und Umsetzung Hilfe benötigen, können sich in einer Beratungsstelle oder einem Pflegestützpunkt zu sämtlichen Themen der Pflege kostenlos beraten und zur Umsetzung ihrer Belange unterstützen lassen. 

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben übernimmt ein Seniorenbetreuer?

Seniorenbetreuer unterstützen Seniorinnen und Senioren bei der Bewältigung ihres Alltags und leisten ihnen Gesellschaft. Tätigkeiten, die in den Aufgabenbereich der Betreuungsperson fallen, sind unter anderem die Grundpflege, hauswirtschaftliche Aufgaben, Begleitdienste zum Arzt oder Therapeuten sowie die Organisation der Freizeitgestaltung. 

Werden die Kosten eines Seniorenbetreuers von der Pflegekasse übernommen?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können die Kosten für einen Seniorenbetreuer teilweise über die Pflegekasse abrechnen. Menschen ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit hingegen müssen eine Betreuungsperson für zu Hause eigenständig finanzieren.

Quellen

 (1) Gesetze im Internet – Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
§ 7a Pflegeberatung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html

(2) Gesetze im Internet – Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/

(3) Bundesregierung – Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-altenpflege-steigt-2216632