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Pflegegrad finden
Definition
Tätigkeitsfeld
Betreuungsformen
Wichtige Auswahlkriterien
Kosten
Finanzierungsmöglichkeiten
Seniorenbetreuung zu Hause
Fazit
Eines Tages kommt der Zeitpunkt, an dem Menschen merken, dass viele alltägliche Aufgaben nicht mehr so einfach von der Hand gehen und mittlerweile mit großen Anstrengungen verbunden sind. Dies können Dinge sein wie das Erledigen der Einkäufe, die Führung des eigenen Haushalts sowie der Gang zum Arzt oder Behördengänge.
Aber ebenfalls das stetige Alleinsein bereitet vielen älteren Mitmenschen Schwierigkeiten. Denn nicht selten ist der Ehepartner bereits verstorben und die Kinder und Enkelkinder sind entweder beruflich eingespannt oder leben weiter weg, sodass regelmäßige Besuche nicht immer zur Realität gehören. Eine Betreuung, die stundenweise oder sogar ganztags Unterstützung bietet und den Alltag von Senioren bereichert, ist für die meisten Betroffenen dann eine perfekte Lösung.
Im folgenden Artikel erhalten Sie einen Einblick in die verschiedenen Betreuungsformen. Zusätzlich informieren wir Sie über die Kosten und geben Ihnen Tipps zur Finanzierung.
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Seniorenbetreuung bietet älteren Menschen Unterstützung im Alltag. Abhängig vom Pflegebedarf kann die Betreuung entweder stundenweise im häuslichen Umfeld, in einer stationären Einrichtung oder in einer alternativen Wohnform wie in einer Senioren-WG sowie als 24-Stunden-Betreuung zu Hause stattfinden.
Neben der aktiven Unterstützung in der Bewältigung alltäglicher Aufgaben fördert eine Betreuungskraft das soziale Miteinander. Dieser Teil der Betreuung spielt heutzutage immer häufiger eine übergeordnete Rolle, da Alterseinsamkeit verhindert und die Lebensqualität der Betroffenen gesteigert wird.
Das Ziel jeder Art von Seniorenbetreuung ist es, hilfebedürftige Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und sie in ihrer Selbstständigkeit zu fördern, sodass sie so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können. Zusätzlich sollen pflegende Angehörige, die in der eigenen Familie und in ihrem Berufsleben stark gefordert sind, entlastet werden.
Das Tätigkeitsfeld eines Seniorenbetreuers ist vielfältig. Zu den Aufgaben gehören Tätigkeiten im Haushalt sowie leichte Gartenarbeiten. Zudem begleitet die Betreuungskraft den Senior zu wichtigen Terminen und unterstützt Pflegebedürftige bei der täglichen Körperhygiene sowie bei der Nahrungsaufnahme. Die Leistungen im Überblick:
Eine Seniorenbetreuung hat viele Gesichter. Denn abhängig davon, ob die zu betreuende Person im häuslichen Umfeld oder in einem Alten- oder Pflegeheim lebt und wie hoch ihr Pflegebedarf ist, so unterschiedlich gestaltet sich auch der Aufgabenbereich eines Seniorenbetreuers.
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Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Da die häusliche Pflege für Pflegende eine immense Herausforderung darstellt und die Absicherung aufgrund der Bewältigung des eigenen Alltags in den seltensten Fällen auf lange Sicht ohne externe Unterstützung bewältigt werden kann, suchen viele pflegende Angehörige Personen, die sie entlasten.
Eine stundenweise Seniorenbetreuung ist dann für viele eine perfekte Lösung. Sie kann zu Hause oder stationär über verschiedene Dienstleister erfolgen.
Bei der ambulanten Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst kommt eine Pflegefachperson stundenweise zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie bei der Durchführung verschiedener Pflegemaßnahmen wie bei der Medikamentengabe, dem Verbandswechsel sowie bei der Körperpflege oder bei der Haushaltsführung.
Der Vorteil dieser Betreuungsform ist, dass Sie unabhängig vom Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit professionelle Unterstützung erhalten. Diese ist auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet und kann abhängig von Ihren Wünschen entweder ein paar Stunden die Woche oder täglich genutzt werden.
Ebenso private Alltagsbegleiter können für die Betreuung im häuslichen Umfeld zur Hilfe gezogen werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Nachbarn, Freunde oder selbstständige Alltagsbetreuer. Auch bei dieser Form erhalten Senioren die helfende Hand, die sie im Alltag so dringend benötigen.
Ein weiterer Vorteil ist auch hier die soziale Integration. Denn durch die regelmäßige Interaktion mit anderen Mitmenschen kann Alterseinsamkeit vorgebeugt und die psychische Gesundheit älterer Menschen gestärkt werden.
Im gleichen Rahmen gestaltet sich die Betreuung durch einen ehrenamtlichen Helfer. Diese werden von Wohlfahrtsorganisationen wie der Caritas oder der Diakonie gestellt, um die Betroffenen stundenweise zu betreuen. Im Fokus stehen hierbei Aktivitäten wie das Führen von Gesprächen, gemeinsames Einkaufen, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele oder der Besuch von kulturellen Veranstaltungen.
Bei einer stundenweise Seniorenbetreuung in einer stationären Einrichtung werden Senioren während des Tages oder für einen bestimmten Zeitraum außerhalb ihres häuslichen Umfelds von professionellen Pflegekräften betreut und gepflegt.
Auch diese Betreuungsform entlastet die pflegenden Angehörigen in ihrem Alltag und fördert die soziale Interaktion mit Gleichgesinnten. Diese Möglichkeiten gibt es:
Tagespflege-Einrichtungen sind auf die Betreuung von Senioren und pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet. Abhängig vom Bedarf können die Betroffenen diese Art der Betreuungsform entweder für ein paar Stunden oder während des gesamten Tages nutzen.
Der Vorteil dieser Betreuungsform ist, dass Senioren in den entsprechenden Einrichtungen nicht nur soziale Teilhabe durch Aktivitäten oder das gemeinsame Einnehmen der Mahlzeiten erfahren, sondern ebenfalls professionelle Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen erhalten.
Geeignet ist die Tagespflege für Menschen, bei denen eine längerfristige Unterbringung nicht notwendig ist, die Angehörigen jedoch in gewissen Abständen oder regelmäßig entlastet werden müssen.
Anders als in einer Tagespflege-Einrichtung werden Pflegebedürftige in einer Nachtpflege-Einrichtung während der Nacht betreut. Besonders Familien, deren Angehörige an Demenz erkrankt sind, profitieren in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium von einer zeitweisen oder regelmäßigen Unterbringung ihrer Liebsten.
Denn aufgrund dessen, dass Demenzpatienten im Verlauf der Krankheit dazu neigen, in der Nacht aktiv zu sein, stellt die Betreuung und Pflege für die Pflegenden eine immense Herausforderung dar, die ohne externe Hilfe in der Regel nicht zu bewältigen ist. Folgende Leistungen deckt die stationäre Nachtpflege ab:
Die Betreuung in der Nacht kann aber ebenfalls in den eigenen vier Wänden stattfinden. In der häuslichen Pflege wird diese Pflegeform von den Angehörigen oftmals für die nächtliche Versorgung von Palliativ-Patienten beansprucht.
Hierfür kommt eine ausgebildete Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes zu Ihnen nach Hause und kümmert sich im gleichen Umfang um die pflegebedürftige Person, wie es in einer entsprechenden Nachtpflege-Einrichtung der Fall wäre.
Die Kurzzeitpflege kann beansprucht werden, wenn eine pflegebedürftige Person kurzfristig Pflege und Betreuung benötigt. Dieser Fall kann unter anderem nach einem Krankenhausaufenthalt eintreten, wenn der Patient bislang nicht so weit genesen ist, um in sein häusliches Umfeld zurückzukehren.
Aber ebenfalls, wenn die Versorgung in den eigenen vier Wänden für einen bestimmten Zeitraum nicht stattfinden kann, weil die pflegenden Angehörigen diese aufgrund von Krankheit oder eines Urlaubs nicht absichern können, kann diese Art der Betreuung bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit beansprucht werden.
Die Kurzzeitpflege findet in der Regel in einer stationären Einrichtung wie einem Alten- oder Pflegeheim statt. Bei dieser Pflege- und Betreuungsform erhalten Pflegebedürftige die Versorgung, die auf ihre gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt ist und die Angehörigen werden für einen bestimmten Zeitraum entlastet.
Anders als bei einer stundenweisen Betreuung zieht bei einer 24-Stunden-Pflege die Betreuungsperson bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen zu Hause ein. Somit ist tagsüber sowie in der Nacht theoretisch immer jemand vor Ort, der Ihnen unterstützend zur Seite stehen kann.
Auch wenn der Begriff „24-Stunden-Hilfe“ diese Art der Seniorenbetreuung definiert, sollten Sie sich jedoch bewusst darüber sein, dass eine 24-h-Pflegehilfe nicht rund um die Uhr, sondern nur zwischen 40 und 60 Stunden pro Woche arbeiten darf.
Alternative Wohnformen wie Senioren-WGs oder Senioren-Hausgemeinschaften in einem Mehrgenerationenhaus erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und sind die perfekte Alternative zum Altenheim. Denn durch die gegenseitige Unterstützung bleiben ältere Menschen länger aktiv und einer Altersvereinsamung wird entgegengewirkt.
Die Präsenzkraft deckt den gleichen Aufgabenbereich ab wie ein Seniorenbetreuer. Dementsprechend kümmert sie sich um organisatorische Tätigkeiten, unterstützt die Bewohner in der Haushaltsführung und übernimmt betreuende Aufgaben, welche die Senioren in ihrem Alltag entlasten und in ihrer sozialen Aktivität fördern.
Die Möglichkeiten einer Seniorenbetreuung sind vielfältig. Darum sollten Senioren und ihre Angehörigen zuvor abwägen, welche Betreuungsform zu ihrer aktuellen Lebenssituation und zum individuellen Pflegebedarf passt. Die folgenden Kriterien helfen Ihnen dabei, die richtige Betreuungskraft zu finden:
Neben den erwähnten Kriterien gibt es jedoch noch einen anderen Aspekt, den Sie in Ihre Entscheidung einfließen lassen sollten. Die Rede ist von den Kosten.
Seit dem 1. Mai 2024 beträgt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte in Deutschland 15,50 Euro und für Pflegefachkräfte 19,50 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2025 werden diese angehoben. Ab dato gilt dann für Betreuungs- und Pflegehilfskräfte ein Mindestlohn von 16,10 Euro pro Stunde und für qualifizierte Pflegekräfte ein Stundenlohn von 20,50 Euro. (3)
Jedoch sollten Sie bedenken, dass ambulante Betreuungs- oder Pflegedienste sowie selbstständige Seniorenbetreuer die Preise für ihre unterstützenden Dienstleistungen eigenständig gestalten. Daher können diese von den Mindestlöhnen abweichen und abhängig vom Anbieter variieren.
So bieten einige Dienstleister die Betreuungsstunde zu einem Pauschalpreis an. Aktuell liegt dieser ungefähr zwischen 30 und 50 Euro pro Stunde. Andere Anbieter hingegen verlangen einen tieferen Stundenlohn, stellen Ihnen aber dafür die Kosten für den Anfahrtsweg in Rechnung. Deswegen empfehlen wir Ihnen, einen Anbietervergleich vorzunehmen und die einzelnen Angebote der verschiedenen Dienstleister miteinander zu vergleichen.
Aber auch Ehrenamtliche bieten Betreuungsleistungen an. Die Angebote sind in der Regel nur mit einer geringen Aufwandsentschädigung verbunden oder sogar kostenfrei.
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen, um eine Betreuungskraft zu finanzieren.
Ab Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro, der für Entlastungs- und Betreuungsleistungen wie für die Finanzierung einer stundenweise Betreuungskraft genutzt werden kann.
Ebenfalls mit dem Pflegegeld können Pflegebedürftige eine Betreuungskraft bezahlen. Denn diese Leistung der Pflegekasse ist nicht zweckgebunden und kann auch ohne Zustimmung des Leistungsträgers verwendet werden. Allerdings sollten Sie diese Möglichkeit erst dann in Erwägung ziehen, wenn Sie den Entlastungsbetrag oder Ihr Budget aus der Verhinderungspflege bereits aufgebraucht haben.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, über das Budget der Pflegesachleistungen Betreuungsleistungen zu finanzieren, die Sie beispielsweise von einem Pflegedienst oder einem privaten Seniorenbetreuer beanspruchen. Folgende Voraussetzungen sind an die Inanspruchnahme geknüpft:
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des ihnen zustehenden Leistungsbetrags aus dem Budget der Pflegesachleistungen, für zusätzliche Entlastungsangebote wie für die Finanzierung einer stundenweise Seniorenbetreuung zu beanspruchen. Mit einer Voraussetzung: Die Dienstleistung des jeweiligen Anbieters muss in Ihrem Bundesland nach Landesrecht anerkannt sein!
Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung der Pflegekasse, die Versicherte ab Pflegegrad 2 neben dem Pflegegeld beanspruchen können. Den Leistungsbetrag können Pflegebedürftige nutzen, um einen Anteil der Kosten für die stationäre Tagespflege in einer entsprechenden Einrichtung zu finanzieren.
Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige eine Betreuung für zu Hause ebenso über das Budget der Verhinderungspflege finanzieren.
Sollten Sie Ihr Budget für die Kurzzeitpflege nicht vollständig aufgebraucht haben, können Sie bis zu 806 Euro des ungenutzten Leistungsbetrags aus der Kurzzeitpflege dazu nutzen, um Ihre Verhinderungspflege aufzustocken.
Info: Nutzen Sie technische Hilfsmittel als Unterstützung in der Betreuung und Pflege
Technische Hilfsmittel erleichtern Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen den Alltag und ermöglichen ihnen die soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören unter anderem Gehilfen, Rollstühle, Badewannensitze, Treppenlifte und Pflegebetten. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist im SGB IX Teilhabe und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen geregelt. (2)
Eine vorausschauende Planung der rechtlichen und organisatorischen Aspekte ist unerlässlich. Hierzu gehören die Abklärung der Finanzierungsmöglichkeiten mithilfe von privaten Mitteln sowie durch die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung.
Da der bürokratische Aufwand für viele Betroffene eine Herausforderung darstellt, empfehlen wir Ihnen, sich Unterstützung zu holen und sich in einer Beratungsstelle oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe ausführlich über Ihre Möglichkeiten und die damit verbundenen Leistungen der Pflegekasse informieren zu lassen.
Info: Eine Pflegeberatung ist laut SGB XI Paragraf 7a für Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad oder Pflegebedürftige, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und bei denen ein Bedarf an Beratung besteht, kostenlos.
Aber nicht nur die finanziellen Aspekte sollten für einen reibungslosen Ablauf geklärt werden. Auch ein individuell zusammengestellter Betreuungsplan sorgt dafür, dass die Betreuung zu Hause nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen gestaltet wird.
Ein Betreuungsplan dient dem Betreuer als Hilfsmittel, welches ihm den Umgang mit der zu betreuenden Person erleichtert. Folgende Angaben sollte das Dokument enthalten:
Da sich der Gesundheitszustand pflegebedürftiger Personen stetig verändern kann, empfehlen wir Ihnen, den Betreuungsplan in Zusammenarbeit mit der Betreuungsperson regelmäßig an die neuen Bedürfnisse Ihres Angehörigen anzupassen.
Mit einer Vollmacht erlauben Sie Dritten, Sie in Rechtsgeschäften zu vertreten. Deswegen sollten Sie sich schon zu Zeiten der vollen Geschäftsfähigkeit darum kümmern. Somit ersparen Sie Ihren pflegenden Angehörigen eine Menge Umstände, da Sie Ihre Belange bereits im Voraus geregelt haben. Diese Arten von Vollmachten sind sinnvoll:
Die Seniorenbetreuung ist für viele ältere Mitmenschen die perfekte Alternative zum Alten- oder Pflegeheim. Denn neben der hauswirtschaftlichen Unterstützung steht bei dieser Betreuungsform das soziale Miteinander im Fokus, welches Senioren in ihrer Selbstständigkeit fördert und Alterseinsamkeit vorbeugt.
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können die Betreuungsleistungen über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung finanzieren, die sie zuvor bei ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen müssen. Betroffene, die für die Planung und Umsetzung Hilfe benötigen, können sich in einer Beratungsstelle oder einem Pflegestützpunkt zu sämtlichen Themen der Pflege kostenlos beraten und zur Umsetzung ihrer Belange unterstützen lassen.
Seniorenbetreuer unterstützen Seniorinnen und Senioren bei der Bewältigung ihres Alltags und leisten ihnen Gesellschaft. Tätigkeiten, die in den Aufgabenbereich der Betreuungsperson fallen, sind unter anderem die Grundpflege, hauswirtschaftliche Aufgaben, Begleitdienste zum Arzt oder Therapeuten sowie die Organisation der Freizeitgestaltung.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können die Kosten für einen Seniorenbetreuer teilweise über die Pflegekasse abrechnen. Menschen ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit hingegen müssen eine Betreuungsperson für zu Hause eigenständig finanzieren.
(1) Gesetze im Internet – Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
§ 7a Pflegeberatung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html
(2) Gesetze im Internet – Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/
(3) Bundesregierung – Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-altenpflege-steigt-2216632
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