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Definition
Voraussetzungen
Pflegezeit vs. Familienpflegezeit
Antragstellung
Fazit
Wusste Sie, dass berufstätige Angehörige, die sich plötzlich um eine akute Pflegesituation eines nahen Familienmitglieds kümmern müssen, Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben?
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme erfüllt werden müssen. Zusätzlich informieren wir Sie über die Höhe der Lohnersatzleistung und geben Ihnen Tipps für die Antragstellung.
Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung. Dieses können berufstätige Familienmitglieder während einer akuten Pflegesituation in der nahen Familie für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von maximal 10 Arbeitstagen beanspruchen.
Beantragt wird das Pflegeunterstützungsgeld bei der zuständigen Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person.
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Wer, wann und in welchem Rahmen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld hat, ist in Paragraf 44a SGB XI gesetzlich definiert. (1)
Die Lohnersatzleistung soll berufstätigen Familienangehörigen dabei helfen, den Beruf und die Pflege eines nahen Angehörigen besser zu vereinbaren.
Getragen wird der Lohnausfall, der mit einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, welche für die Organisation einer akuten Pflegesituation benötigt wird, durch die Pflegekasse oder private Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Angehörigen.
Die Gesetzgebung wurde im Jahre 2015 verabschiedet und ist im Pflegezeitgesetz fest verankert. (2)
Dies bedeutet: Tritt im nahen Familienumfeld eine akute Pflegesituation ein, haben pflegende Angehörige das Recht maximal 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben.
Diese Zeit soll Pflegenden dazu dienen, die pflegerische Versorgung eines nahen Familienmitglieds abzusichern und die weitere Pflege zu organisieren.
Ist ein akuter Pflegefall in Ihrer Familie eingetreten und Sie möchten für die Organisation kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen, können Sie Pflegeunterstützungsgeld bei der zuständigen Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen Ihres pflegebedürftigen Angehörigen beantragen, sodass Sie in dieser Zeit nicht vollständig auf Einnahmen verzichten müssen.
Die Lohnersatzleistung ist auf 10 Tage pro Jahr begrenzt.
Damit Sie Pflegeunterstützungsgeld erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Damit Ihre Antragstellung Aussicht auf Erfolg hat, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Sobald die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen absehbar ist, sind Sie dazu verpflichtet, zeitnah bei der Pflegekasse oder der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld zu stellen.
Vergessen Sie nicht gemeinsam mit der Antragstellung die ärztliche Bescheinigung einzureichen. Diese ist besonders wichtig, da sie die Pflegebedürftigkeit bestätigt.
Wichtige Info: Ab wann gilt man laut Pflegezeitgesetz als naher Angehöriger?
Laut Paragraf 7 des Pflegezeitgesetzes gehören Sie zu den nahen Angehörigen, wenn Sie in diesem Familienverhältnis zu der pflegebedürftigen Person stehen:
Wie überall bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel! Denn in bestimmten Fällen können ebenso andere Personen im Sinne des Pflegezeitgesetzes als nahe Angehörige gelten.
So kann die Pflegekasse sich in Ausnahmefällen damit einverstanden erklären, eine enge Bezugsperson wie eine Freundin oder einen Freund als Angehörigen im Sinne des Gesetzes zu akzeptieren, sofern sich diese um die Betreuung und Pflege des Versicherten kümmert und eine besondere Beziehung zwischen den beiden Parteien besteht.
Ob Ihnen in einem Fall wie diesem das Pflegeunterstützungsgeld durch die zuständige Kasse genehmigt wird, ist jedoch immer abhängig vom Einzelfall.
Es können aber auch Lebensumstände bestehen, in denen Angehörige, in deren nahen Familienkreis eine akute Pflegesituation eingetreten ist, keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben.
Treffen die folgenden Beschreibungen auf Sie zu, können Sie in der Regel kein Pflegeunterstützungsgeld beanspruchen:
Gerade sind die Begriffe "Pflegezeit" und "Familienpflegezeit" gefallen. Aber was hat es eigentlich damit auf sich und welche Leistungsansprüche können pflegende Angehörige in dieser Zeit geltend machen?
Die Bedingungen für die Freistellung für Pflegeaufgaben sind abhängig von der Größe des Betriebs, für den Sie als Angestellter arbeiten. Auch die Zeitspanne, die Sie für die Pflege eines Angehörigen von Ihrem Arbeitgeber freigestellt werden, unterscheidet sich davon, ob Sie Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit haben.
Die Bedingungen für die Pflegezeit sind:
Für die Familienpflegezeit gelten folgende Regeln:
Sie arbeiten in einem Unternehmen, das mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigt, dann können Sie von Pflegezeit in Familienzeit wechseln. Jedoch müssen Sie den Wechsel Ihrem Arbeitgeber mindestens 3 Monate vor Beginn mitteilen.
Die vorher beanspruchte Pflegezeit wird Ihnen dann auf den neuen Familienpflegezeitanspruch von 24 Monaten angerechnet.
Gut zu wissen: Sonderregelung für Angestellte, die einen nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase begleiten!
Begleiten Sie einen nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase, kann Sie Ihr Arbeitgeber bis zu 3 Monaten von der Arbeit freistellen. Verpflichtend ist die Freistellung jedoch nur für Unternehmer, die mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen.
Ob sich die sterbende Person in häuslicher Umgebung oder in einer stationären Einrichtung befindet, darf den Entscheid nicht beeinflussen.
Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn sich mehrere Angehörige gleichzeitig um die Pflege eines akut erkrankten Familienmitglieds kümmern.
Ist dies der Fall, wird der gesetzlich festgelegte Zeitraum der Arbeitsverhinderung aufgeteilt und den jeweiligen pflegenden Personen zugeordnet. Wie dies konkret aussehen könnte, erfahren Sie im folgenden Beispiel.
Beispiel: In Ihrer Familie liegt eine akute Pflegesituation vor, in der die pflegerische Versorgung eines plötzlich erkrankten Familienmitglieds abgesichert werden muss.
Da der Pflegefall überraschend eingetroffen ist, möchten Sie sich gemeinsam mit einem Geschwisterteil oder einem anderen nahen Familienmitglied um ihren pflegebedürftigen Angehörigen kümmern und für den Verdienstausfall Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
Befinden sich beide Personen in einem Angestelltenverhältnis, müssen Sie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung Ihrem Arbeitgeber melden.
Wichtige Information: Selbstständige Landwirte haben bei einer Arbeitsverhinderung aufgrund eines akuten Pflegefalls in der Familie Anspruch auf Betriebshilfe
Landwirte, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und aufgrund einer akuten Pflegesituation in der nahen Familie ihre Arbeit nicht ausüben können, haben ebenfalls Anspruch auf finanzielle Unterstützung bis zu 10 Arbeitstagen.
Die Unterstützung wird gemäß Paragraf 9 des Zweiten Gesetzes als sogenannte Betriebshilfe über die Krankenversicherung der Landwirte gewährt.
Sie soll sicherstellen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe weitergeführt werden können, während sich die Landwirte um die pflegerische Versorgung ihrer erkrankten Angehörigen kümmern.
Die Betriebshilfe ersetzt in diesen Fällen das Pflegeunterstützungsgeld, welches von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen bezahlt wird.
Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes dient der tatsächlich entgangene Nettoverdienst des Antragstellers.
Pflegeunterstützungsgeld Höhe
Wichtige Info: Das Pflegeunterstützungsgeld darf nach Paragraf 223 Abs. 3 SGB V in der Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze von 70 Prozent pro Kalendertag nicht überschreiten. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Höchstbetrag für einen Tag 120,75 Euro. (3)
Das Pflegeunterstützungsgeld wird am Nettoverdienst berechnet. Von diesem Betrag werden anschließend Sozialversicherungsbeiträge für die Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung abgezogen. Für die Pflegeversicherung hingegen nicht.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte vom Leistungsempfänger und Leistungsträger des Pflegeunterstützungsgeldes bezahlt. Bei gesetzlich Versicherten handelt es sich hierbei um die Pflegekasse und bei Privatversicherten um die Pflege-Pflichtversicherung.
Am folgenden Praxisbeispiel möchten wir Ihnen die Berechnung anhand eines Nettoeinkommens von 3.000 Euro im Monat verdeutlichen.
Praxisbeispiel: Berechnung Pflegeunterstützungsgeld
Angenommen, Sie als pflegender Angehöriger haben ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 Euro und haben in den vergangenen Monaten noch keine Sonderzahlungen erhalten.
Wenn Sie für die Pflege oder Organisation der Pflegesituation 6 Tage Pflegeunterstützungsgeld bekommen würden, gestaltet sich die Rechnung folgendermaßen:
Von den 540 Euro werden dann noch die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung abgezogen. Versteuern müssen Sie Pflegeunterstützungsgelder nicht.
Die Leistungen sind im Katalog des Einkommensteuergesetzes (§ 32b Abs. 1 Satz 1) nicht gelistet und müssen somit in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
Tipp: Die Abzüge für die Sozialleistungen sind individuell und somit bei jedem Antragsteller unterschiedlich. Für genaue Informationen können sich pflegende Angehörige an die zuständige Pflegekasse des Pflegebedürftigen wenden und sich die für sie zutreffende Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes berechnen lassen.
Wurden Sie für die Organisation einer akuten Pflegesituation in Ihrem nahen Familienkreis von Ihrem Arbeitgeber freigestellt, sollten Sie zeitnah bei der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld stellen.
Denn bei diesem Leistungsbetrag handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, da Ihr Arbeitgeber für eine Lohnfortzahlung während Ihrer Abwesenheit gesetzlich nicht verpflichtet ist.
Den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld stellen Sie bei der zuständigen Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.
Damit dieser umgehend bearbeitet werden kann und Sie schnellstmöglich einen finanziellen Ausgleich für Ihren Lohnausfall erhalten, sollten Sie dem Antragsschreiben die ärztliche Bescheinigung beifügen.
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Wie gerade erwähnt, müssen Sie dem Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld ein ärztliches Attest beilegen, welches den akuten Pflegebedarf des Pflegebedürftigen widerspiegelt.
Haben Sie das Antragsformular dem zuständigen Kostenträger bereits zugestellt, können Sie die Bescheinigung Ihres Arztes allerdings auch noch nachreichen. Achten Sie jedoch darauf, dass folgende Angaben in der ärztlichen Bescheinigung enthalten sind:
Ebenfalls wichtig ist, dass Sie Ihren Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld frühestmöglich geltend machen. Denn nur dann erhalten Sie die notwendige Unterstützung. Aber wann ist eigentlich der richtige Zeitpunkt?
Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld sollte schnellstmöglich beantragt werden. Dies bedeutet: Ist ersichtlich, dass ein akuter Pflegefall in Ihrer Familie eintritt und die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds durch Sie als Angehörigen abgesichert werden muss, sollten Sie nicht lange zögern und umgehend handeln.
Angehörige, die einen Antrag stellen möchten, haben zwei Möglichkeiten. Sie können das Antrags-Formular auf der Webseite der zuständigen Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen entweder herunterladen oder telefonisch anfordern. Anschließend wird das Formular ausgefüllt und dem Kostenträger zugestellt.
Unvorhersehbare Pflegesituationen, die unter anderem durch einen Sturz oder einen Schlaganfall ausgelöst werden, können mehrmals im Jahr eintreten. Deswegen können berufstätige Familienmitglieder über das Jahr verteilt Pflegegeldleistungen beziehen.
Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung auf jährlich maximal 10 Arbeitstage pro pflegebedürftigen Angehörigen begrenzt ist.
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Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatzzahlung, das Berufstätige bei einem akuten Pflegefall im nahen Familienkreis bei der zuständigen Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen beantragen können.
Laut Pflegezeitgesetz ist der Zeitrahmen, den Arbeitnehmer ihrer Arbeit fernbleiben können, um die häusliche Pflege zu sichern, auf 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt. Ausgezahlt wird das Pflegeunterstützungsgeld auf das Konto des pflegenden Angehörigen.
Dies soll sicherstellen, dass Pflegende in der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, in der sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben, finanziell abgesichert sind.
Pflegeunterstützungsgeld erhalten Arbeitnehmer, die bis zu 10 Tage wegen eines akuten Pflegefalls in der Familie der Arbeit fernbleiben. Es sichert sie finanziell trotz unentgeltlicher Freistellung. Der Antrag muss bei der Pflegeversicherung des Angehörigen gestellt werden.
Pflegende Angehörige erhalten Pflegeunterstützungsgeld, das 90 % des ausgefallenen Nettoeinkommens beträgt – bei vorherigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten sogar 100 %. Der Betrag darf jedoch 70 % der Beitragsbemessungsgrenze pro Kalendertag nicht überschreiten. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Höchstbetrag bei 120,75 Euro täglich.
Das Pflegeunterstützungsgeld wird bei der zuständigen Pflegekasse oder beim privaten Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person beantragt. Die Leistungsträger sind bei der jeweiligen Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert.
(1) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__44a.html
(2) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o. J.): Gesetz über die Pflegezeit: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/
(3) Die Bundesregierung (2024): Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsbemessungsgrenzen-2024-2229320
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