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Pflegebedürftigen, die zu Hause von ihren Angehörigen oder Freunden betreut und gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld.
Dieses steht den Versicherten zur freien Verfügung und wird ihnen von der Pflegekasse oder Pflegeversicherung monatlich ausbezahlt.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für einen Pflegegrad erfüllen müssen, wo und wie Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen und wie viel Pflegegeld Ihnen oder Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen zustehen.
Pflegegelder erhalten Versicherte aus der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Die Leistungen werden der pflegebedürftigen Person monatlich ausbezahlt und stehen den Betroffenen zur freien Verfügung.
Laut Bundesministerium für Gesundheit ist der Begriff "Pflegegeld" folgendermaßen definiert:
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Die Voraussetzungen dafür, dass Versicherte einen Antrag auf Pflegegeld bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen können, sind:
Werden die genannten Voraussetzungen erfüllt, spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Abhängig vom Pflegegrad haben Versicherte Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. (2)
Im Januar 2025 wurde das Pflegegeld erneut erhöht. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 profitieren von dieser Anpassung.
Der folgende Überblick spiegelt die Höhe des Pflegegeldes von 2024 und 2025 wider und zeigt, wie viel mehr Geld Versicherte für die häusliche Pflege durch Angehörige seitdem erhalten. Die Leistungsbeträge basieren auf bundesweit einheitlich geltenden Richtlinien (1):
Die Pflegegeld-Erhöhung trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Anspruchsberechtigte erhielten die neuen Beträge automatisch auf ihrem Konto gutgeschrieben, ohne dass ein Änderungsvertrag notwendig war. Die Voraussetzungen, um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, bleiben weiterhin unverändert.
Wie in der Tabelle ersichtlich, können nur Pflegebedürftige, die in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind, von mehr Pflegegeldleistungen profitieren.
Versicherte, die davon ausgehen, dass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung Anspruch auf einen Pflegegrad haben, müssen diesen zuerst bei ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen. Aber ab wann kann man Pflegegeld beantragen und wie geht man dabei vor?
Sind Sie oder ein enges Familienmitglied gerade pflegebedürftig geworden? So wie Ihnen geht es vielen Menschen. Als ob die Änderungen, die mit einer Pflegebedürftigkeit einhergehen, den Alltag der Betroffenen und pflegenden Angehörigen dann nicht bereits zur Genüge belasten, kommen diverse Entscheidungen auf sie zu, die schnellstmöglich getroffen werden sollten.
Eine davon ist die Beantragung eines Pflegegrades bei der zuständigen Pflegekasse. Damit Ihnen die Antragstellung auf Pflegegeld leichter fällt, haben wir Ihnen einen informativen Leitfaden zusammengestellt. Dieser beantwortet Ihnen alle wichtigen Fragen, sodass einem einwandfreien bürokratischen Ablauf nichts mehr im Weg steht.
Pflegegeld beantragen für Angehörige: Geht das?
Auch wenn ein Familienmitglied die häusliche Pflege übernimmt, wird das Pflegegeld nicht an das pflegende Familienmitglied, sondern an die pflegebedürftige Person ausbezahlt.
Denn der Leistungsbetrag steht ausnahmslos dem Versicherten zu. Mit einer Ausnahme: Sind Sie als Pflegeperson im Besitz einer entsprechenden Vollmacht oder als gesetzlicher Betreuer der versicherten Person eingesetzt, dürfen Sie über das Pflegegeld frei verfügen.
Tipp: Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung, dann empfehlen wir Ihnen, sich externe Unterstützung von Fachpersonen zu holen. Experten, die Ihnen bei offenen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen, sind unter anderem Pflegeberater, ambulante Pflegedienste, Pflegestützpunkte oder die Sozialdienste in Krankenhäusern.
Der Antrag auf Pflegegeld muss immer vom Versicherten mit Pflegebedarf gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann die Antragstellung ebenfalls stellvertretend von einem gesetzlichen Vertreter oder einer Person, die im Besitz einer entsprechenden Vorsorgevollmacht ist, vorgenommen werden.
Wichtig: Keine Vorsorge für den Notfall getroffen: Was nun?
Tritt der Fall ein, dass keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde oder es keinen gesetzlichen Betreuer gibt und die pflegebedürftige Person nicht dazu in der Lage ist, den Pflegegeldantrag eigenständig zu stellen, tritt das Notvertretungsrecht in Kraft.
Seit 2023 besteht die Möglichkeit, dass in einer Situation wie dieser der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner die pflegebedürftige Person im Bedarfsfall kurzfristig vertreten darf.
Versicherte, die pflegebedürftig werden, sollten spätestens dann eine Vorsorgevollmacht erstellen. Sind Sie sich unsicher, welche Angaben das Dokument enthalten muss, empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Pflegeberater oder einem Sozialdienst ausführlich beraten zu lassen.
Es wird empfohlen, den Erstantrag auf Pflegegeld so früh wie möglich zu beantragen. Sollten Sie also merken, dass es Ihnen oder Ihrem Angehörigen immer schwerer fällt, sich zu Hause selbstständig zu versorgen, dürfen Sie nicht lange zögern und müssen umgehend einen Antrag bei der Pflegekasse auf Pflegeleistungen stellen.
Wird Ihnen dann eine Pflegestufe durch die Pflegekasse zugesichert, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld ab Eingang des Antrags und nicht erst ab Einstufung in einen Pflegegrad. Dies bedeutet, dass Ihnen der Leistungsbetrag rückwirkend ausbezahlt wird.
Sollten Sie in stationärer Behandlung sein oder nach einem Aufenthalt im Krankenhaus in eine Reha-Einrichtung überwiesen worden sein, dann kann der Sozialdienst einen Eilantrag auf Pflegegeld für Sie stellen, sodass bei Ihrer Entlassung die häusliche Versorgung bereits geregelt ist.
Gut zu wissen: Haben Sie Bedenken, einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen, da Sie bislang nicht wissen, ob die häusliche Pflege durch Familienangehörige, eine ehrenamtliche Person, Nachbarinnen und Nachbarn oder gute Bekannte stattfindet?
Wir empfehlen Ihnen trotzdem erst einmal Pflegegeld oder Kombinationsleistungen zu beantragen. Sollten Sie sich dann zu einem späteren Zeitpunkt aus irgendeinem Grund gegen die häusliche Versorgung durch einen Angehörigen, Freund oder Ehrenamtlichen entscheiden, können Sie die Leistungen der Pflegeversicherung immer noch anpassen.
Den Antrag auf Pflegegeld können Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Wissen Sie nicht, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, können Sie einfach Ihre Krankenkasse kontaktieren, da die Pflegekasse immer an die Krankenversicherung angegliedert ist.
In Deutschland ist die Pflegeversicherung obligatorisch. Somit sind die meisten Menschen pflegeversichert, obwohl sie die Pflichtversicherung erst bei einer Pflegebedürftigkeit beanspruchen.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund trotzdem nicht pflegeversichert sein oder haben in den vergangenen 10 Jahren nicht mindestens 2 Jahre Beiträge in die Pflegeversicherung einbezahlt, haben Sie die Möglichkeit, Pflegegeld beim Sozialamt zu beantragen, welches dort "Hilfe zur Pflege" genannt wird.
Möchten Sie Pflegegeld beantragen, dann können Sie dies entweder telefonisch, per E-Mail oder in Form eines Briefes erledigen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag schriftlich zu verfassen und in einem eingeschriebenen Brief an Ihre Pflegekasse zu schicken, da Sie telefonisch nicht nachweisen können, wann Sie Ihren Antrag auf Pflegegeld gestellt haben.
Ihre Pflegekasse stellt Ihnen anschließend ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dieses müssen Sie wahrheitsgetreu ausfüllen und an Ihre Pflegekasse zurücksenden, sodass Ihr Antrag auf Pflegegeld vollständig ist. Als Antragsdatum gilt dann der Tag, an dem Sie Ihre Pflegekasse das erste Mal bezüglich Ihres Pflegegeldes kontaktiert haben.
Ab diesem Datum haben Sie rückwirkend Anspruch auf Pflegegeld. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen ein Pflegegrad von Ihrer Pflegekasse zugesprochen wird.
Die meisten gesetzlichen Pflegekassen und privaten Pflegeversicherungen stellen ihren Versicherten ein eigenes Antrags-Formular zur Verfügung, das ausgefüllt an die Kasse zurückgesendet werden muss.
Beim Ausfüllen des Formulars werden Sie an einigen Stellen spezifische Entscheidungen treffen müssen. In den folgenden Abschnitten erläutern wir für Sie die wichtigsten Punkte, sodass es Ihnen leichter fällt, einen Entschluss zu fällen, der Ihrer aktuellen Pflegesituation entspricht.
Die meisten Pflegekassen möchten zu Beginn von Ihnen wissen, was der Anlass für die Antragstellung ist. Hier haben Sie die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:
Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, Ihren Leistungsanspruch ändern oder gehen davon aus, dass Sie Anspruch auf mehr Pflegeleistungen haben und möchten deswegen einen Höherstufungsantrag stellen, dann haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Leistungen.
Steht fest, dass Sie zu Hause betreut und gepflegt werden, dann bieten sich Ihnen für die Absicherung Ihrer Versorgung oder die Ihres pflegebedürftigen Angehörigen folgende Möglichkeiten:
Neben den erwähnten Pflegeleistungen können Sie im Antrags-Formular der meisten Pflegekassen ebenfalls Leistungen für eine teilstationäre Tages- und Nachtpflege beantragen.
Diese können Sie als Ergänzungsleistung zur häuslichen Pflege beanspruchen. Ihr Anrecht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verlieren Sie dadurch nicht.
Bevor Sie Leistungen von der Pflegekasse empfangen können, wird geprüft, warum Sie pflegebedürftig geworden sind und ob ein anderer Leistungsträger für Ihre Pflegekosten aufkommen muss. Dies kann der Fall sein, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit durch einen Vorfall ausgelöst wurde, für den ein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist.
Darum wird Ihnen im Antrags-Formular die Frage gestellt, ob ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, ein ärztlicher Behandlungsfehler, ein Kriegsschaden oder ein ähnlicher Vorfall Ihre Pflegebedürftigkeit ausgelöst haben.
Trifft dies auf Sie zu, müssen Sie die Hintergründe anhand von Dokumenten belegen und dem Antrag auf Pflegegeld beifügen.
Sollten Sie Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, müssen Sie dies der Pflegekasse im Antrags-Formular mitteilen. Denn sollte dies auf Sie zutreffen, müssen sich die entsprechenden Stellen anteilmäßig an den entstehenden Pflege- und Betreuungskosten beteiligen. Aber was bedeutet eigentlich Beihilfe und wer kann diese beanspruchen?
In der Pflege bedeutet der Begriff "Beihilfe", dass Personen, die beihilfeberechtigt sind, einen prozentualen Anteil der Pflegeleistungen direkt vom Staat bezahlt bekommen. Für den verbleibenden Anteil muss dann eine separate Versicherung abgeschlossen werden, die im Fall der Fälle die restlichen Leistungen abdeckt.
Anspruch auf Beihilfe haben in Deutschland Beamte und Berufsrichter sowie deren Ehepartner und Kinder, wenn sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.
Pflegegeld können Versicherte nur beziehen, wenn sie zu Hause von ihren Angehörigen, Freunden oder sogenannten Ehrenamtlichen betreut und gepflegt werden. Hierfür müssen Sie im Pflegegeld-Formular eine Person angeben, die unentgeltlich an Ihrer häuslichen Versorgung beteiligt ist.
Einige Pflegekassen möchten bereits im Voraus wissen, wie viel Stunden die Person für ihre Pflege und Betreuung aufwendet. Den Zeitaufwand müssen Sie im Antragsformular angeben. Der Grund hierfür ist, dass in manchen Fällen die Pflegeperson aufgrund ihrer Tätigkeit sogar Anspruch auf Sozial- und Versicherungsleistungen hat.
Wird Ihre häusliche Versorgung nicht immer von derselben, sondern von wechselnden Personen abgesichert, dass es Ihnen als schwierig erscheint, eine Pflegeperson anzugeben, die dauerhaft für Ihre Betreuung und Pflege zuständig ist, ist dies nicht weiter problematisch. Diese Angabe ist für Sie nicht gesetzlich verpflichtend, sodass sich Ihre Entscheidung nicht negativ auf Ihren Pflegegeldanspruch auswirkt.
Haben Sie Ihren Antrag auf Pflegegeldleistungen ausgefüllt und Ihrer zuständigen Pflegekasse zugestellt, erhalten Sie kurz darauf einen Brief vom Medizinischen Dienst (MD), wenn Sie gesetzlich versichert sind oder privat Versicherte von Medicproof. In diesem wird Ihnen ein Termin für die Pflegebegutachtung zugestellt.
Gemeinsam mit dem Terminbescheid erhalten Sie eine Checkliste. Diese enthält Fragen und soll Ihnen zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin dienen. Ausfüllen und zurückschicken müssen Sie den Fragebogen aber nicht. Halten Sie ihn einfach am Tag der Pflegebegutachtung griffbereit.
Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt verhindert sein, können Sie den Termin aber auch ohne Probleme verschieben und eine neue Terminvereinbarung treffen.
Das Pflegegeld wird durch die Pflegekasse immer im Voraus am ersten Werktag des laufenden Monats an die versicherte Person ausbezahlt. Wurde Ihr Antrag nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter durch die zuständige Pflegekasse bewilligt, erhalten Sie zusätzlich die Leistungen, die Ihnen seit der Antragstellung zustehen.
Wichtig: Versicherte, die Kombinationsleistungen beziehen, erhalten ihr Pflegegeld rückwirkend, also nicht für den laufenden, sondern im darauffolgenden Monat ausbezahlt. Der Grund hierfür ist, dass die Pflegekassen zuerst den Betrag für die Pflegesachleistungen kennen müssen, sodass eine anteilmäßige Berechnung möglich ist.
Pflegegeld kann nicht rückwirkend beantragt werden. Erst ab dem Tag der Antragstellung haben Versicherte Anspruch auf Pflegegeld. Darum ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Pflegegeld so früh wie möglich stellen, sodass Ihre häusliche Versorgung oder die Ihres Angehörigen finanziell abgesichert ist.
Sind Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig geworden und Sie haben offene Fragen zum Antragsverfahren oder benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars, dann stehen Ihnen die Mitarbeiter von Senioren Focus beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: Wir geben Tipps und unterstützen Sie am Telefon beim Ausfüllen der notwendigen Formulare.
Das Pflegegeld kann für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen eine wichtige finanzielle Unterstützung darstellen. Jedoch kann für manche Versicherte der bürokratische Ablauf, den die Beantragung und Abwicklung mit sich bringt, sehr komplex sein.
Auch die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter des MD oder Medicproof stellt für viele Betroffene eine Herausforderung dar.
Deswegen ist es sinnvoll, sich im Vorfeld genauestens zu informieren und sich bei Bedarf Unterstützung von Fachleuten wie professionellen Pflegeberatern zu holen.
Denn wenn alle offenen Fragen geklärt sind und Sie sich auf die Pflegebegutachtung richtig vorbereiten, steht einem positiven Entscheid durch die Pflegekasse in der Regel nichts im Wege, sodass Sie die Pflegeleistungen, die Ihnen zustehen, für Ihre Versorgung zugesichert bekommen.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Der Antrag auf Pflegegeld muss vom Versicherten mit Pflegebedarf oder von einer dazu bevollmächtigten Person wie von einem gesetzlichen Vormund oder einem Angehörigen gestellt werden. Familienmitglieder, die keine Vollmacht besitzen, sind nicht dazu befugt, den Antrag stellvertretend für den Pflegebedürftigen zu stellen.
Pflegegeld beantragen können pflegebedürftige Versicherte ab Pflegegrad 2, die zu Hause von ihren Angehörigen, Nachbarn, Freunden oder einer ehrenamtlichen Person betreut und gepflegt werden. Stellen Sie Ihren Antrag auf Pflegegeld so früh wie möglich. Denn bei einem positiven Entscheid durch die Pflegekasse gilt das Datum der Antragstellung und nicht der Tag, an dem Sie Ihren Pflegegrad erhalten haben.
Pflegegeld kann nicht rückwirkend beantragt werden. Versicherte haben erst ab dem Datum der Antragstellung Anspruch auf Pflegegeld. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegekasse mindestens Pflegegrad 2 bewilligt.
Versicherte können Pflegegeld bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Diese ist immer der Krankenkasse angegliedert. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die pflegebedürftige Person gesetzlich oder privat versichert ist.
Sie erreichen uns telefonisch von Montag - Freitag zwischen 08:30 bis 18:30 Uhr. Alternativ können Sie uns auch jederzeit eine Nachricht über uns Kontaktformular senden.