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Elektrorollstuhl vs. Scooter
Elektrorollstuhl
Elektromobil/Scooter
Entscheidungsfindung
Vergleich
Zuschuss Krankenkasse
Miete
Fazit
Sie beide unterstützen Menschen mit eingeschränkter Mobilität und sorgen für mehr Unabhängigkeit im Alltag. Häufig synonym verwendet, sind sie jedoch für unterschiedliche Anforderungen und Einschränkungen konzipiert.
In diesem Artikel klären wir deshalb die wichtigsten Unterschiede, um Ihnen die Entscheidung für das passende Hilfsmittel zu erleichtern.
Elektrorollstühle und Seniorenmobile sind beides elektrische Krankenfahrstühle, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität mehr Unabhängigkeit und Bewegungsfreiheit ermöglichen.
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Sowohl Elektro-Rollstühle als auch Elektromobile gibt es in verschiedenen Ausführungen und mit unterschiedlichen Funktionen. Je nach Modell und Hersteller können einige Bestandteile variieren.
Wir konzentrieren uns hier jedoch auf die grundlegenden Merkmale, die Ihnen helfen sollen, die richtige Wahl zwischen einem Elektro-Rollstuhl und einem Elektromobil zu treffen.
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden liegt in der Zielgruppe und der Nutzungsmöglichkeit.
Ein Elektro-Rollstuhl ist in erster Linie für Personen gedacht, die dauerhaft oder weitgehend auf eine Unterstützung angewiesen sind.
Er ist kompakt, wendig und kann auch innerhalb von Gebäuden genutzt werden. Dank seiner speziellen Steuerung, die oft per Joystick erfolgt, lässt er sich leicht manövrieren und bietet eine hohe Flexibilität im Alltag.
Ein Elektromobil, auch als Elektromobil oder E-Scooter für Senioren bekannt, ist hingegen stärker auf den Außenbereich ausgerichtet.
Es ähnelt optisch einem kleinen Roller mit bequemer Sitzmöglichkeit und Lenkersteuerung. Im Gegensatz zum Elektro-Rollstuhl wird es meist von Personen genutzt, die noch über eine gewisse Mobilität verfügen, jedoch längere Strecken nicht mehr zu Fuß bewältigen können.
Elektromobile sind oft schneller als Elektro-Rollstühle und bieten eine größere Reichweite.
Sehen wir uns nachfolgend die beiden Fortbewegungsmittel im Detail an.
Ein Elektrorollstuhl ist ein motorisierter Rollstuhl, der es Personen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen ermöglicht, sich selbstständig fortzubewegen.
Er wird in der Regel über einen Joystick gesteuert, der mit minimalem Kraftaufwand bedient werden kann. E-Rollstühle sind kompakt und wendig, weshalb sie sowohl im Innen- als auch Außenbereich genutzt werde können. Einige Modelle sind faltbar oder zerlegbar, was den Transport erleichtert.
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Für wen eignet sich ein Elektrorollstuhl?
Ein Elektrorollstuhl ist besonders für Personen geeignet, die dauerhaft oder weitgehend auf eine Mobilitätshilfe angewiesen sind. Dazu zählen Menschen mit schweren Gehbehinderungen, neurologischen Erkrankungen, Muskelerkrankungen oder fortgeschrittener Arthrose und anderen gesundheitlichen Einschränkungen, die das selbstständige Gehen stark beeinträchtigen.
Wo findet der E-Rollstuhl vorrangig Verwendung?
Elektrorollstühle werden sowohl drinnen als auch draußen genutzt. Aufgrund ihrer kompakten Bauweise und hohen Wendigkeit sind sie besonders für den Innenbereich, z. B. in der eigenen Wohnung, Pflegeeinrichtungen oder Einkaufsläden, geeignet. Es gibt jedoch auch Modelle mit stabileren Rädern und leistungsstärkeren Akkus, die sich für den Außenbereich und längere Fahrten eignen.
Vorteile gegenüber einem Elektro Scooter:
Nachteile gegenüber einem E-Mobil:
Ein Elektromobil ist ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, das häufig von Senioren oder Personen mit leichteren Gehbehinderungen genutzt wird.
Es ähnelt in der Bauweise einem kleinen Roller und ist mit drei oder vier Rädern ausgestattet. Viele Modelle sind mit Luftbereifung oder speziellen Reifen für unebenes Gelände ausgestattet.
Die Steuerung erfolgt über einen Lenker, ähnlich wie bei einem Fahrrad oder Motorrad. Elektromobile sind in der Regel schneller als Elektrorollstühle und eignen sich besonders für den Außenbereich, beispielsweise für, Arztbesuche, Einkäufe oder Ausflüge.
Für wen eignet sich ein Seniorenmobil?
Elektromobile sind ideal für Menschen, die noch zu Fuß gehen können, jedoch Schwierigkeiten haben, längere Strecken zurückzulegen. Sie sind besonders hilfreich für Senioren, die ihre Selbstständigkeit erhalten möchten, aber keine dauerhafte Unterstützung durch einen Rollstuhl benötigen. Auch Personen mit leichten körperlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen, die ihre Mobilität beeinträchtigen, können von einem Scooter profitieren.
Wo findet ein Seniorenmobil vorrangig Verwendung?
Ein Seniorenmobil ist hauptsächlich für den Außenbereich konzipiert. Es eignet sich besonders gut für Fahrten zum Supermarkt, zum Arzt, für Spazierfahrten im Park oder Besuche bei Freunden und Familie.
Modelle mit stärkerer Motorleistung und größerer Reichweite sind auch für längere Distanzen geeignet. In Innenräumen oder sehr engen Bereichen sind diese Scooter hingegen weniger praktisch, da sie größer und weniger wendig als ein E-Rollstuhl sind.
Was gilt im Straßenverkehr?
Ein Seniorenmobil mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 15 km/h kann ohne Führerschein gefahren werden. Modelle bis 6 km/h dürfen auf Gehwegen genutzt werden, schnellere Varianten (bis 15 km/h) dürfen auch auf Straßen oder Radwegen fahren.
Darüber hinaus sollten Sie über eine geeignete Abstellmöglichkeit verfügen, idealerweise mit einer Steckdose für das Aufladen.
Vorteile gegenüber einem E-Rollstuhl:
Nachteile gegenüber einem E-Rollstuhl:
Bei der Wahl zwischen einem Elektrorollstuhl und einem Elektromobil sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:
Sowohl ein E-Rollstuhl als auch ein Elektromobil sind sogenannte Hilfsmittel. Die Krankenkasse übernimmt deshalb die Kosten für die Anschaffung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
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Dies gilt ebenso für notwendiges Zubehör (z.B. Abdeckplane), Batterien und laufende Unterhaltskosten. Voraussetzung sind:
Um eine ärztliche Verordnung für einen Scooter zu erhalten, müssen folgende Bedingungen gelten:
Gut zu Wissen! Falls die Gehbehinderung durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist, kann der Antrag auch bei der gesetzliche Unfallversicherung gestellt werden.
In den meisten Fällen bewilligen die Krankenkassen gebrauchte Modelle. Der Rollstuhl bzw. das Elektromobil sind eine verordnete Leihgabe des Sanitätshauses und verbleiben in dessen Eigentum.
Gesetzlich Versicherte müssen sich bei beantragten Hilfsmitteln mit einer Zuzahlung beteiligen. Es gilt die Zuzahlungsregel von 10 Prozent - mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Diesen Betrag entrichten Sie an den Hilfsmittelanbieter. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.
In der Regel handelt es sich bei den von den Krankenkassen genehmigten Modellen um Standardausführungen, die den medizinischen Bedarf abdecken und keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Neben diesen Standardmodellen werden oft auch hochwertigere oder mit Zusatzfunktionen ausgestattete Hilfsmittel angeboten. Entscheiden Sie sich für ein teureres Modell, müssen die Mehrkosten selbst getragen werden. Diese sogenannte Aufzahlung wird nicht von der Krankenkasse übernommen.
Die Krankenkasse betrachtet Hilfsmittel wie den Elektrorollstuhl oder das Seniorenmobil als Leihgabe. Die Kostenübernahme erfolgt nur für ein zweckmäßiges und wirtschaftliches Modell – das heißt, es muss die Grundbedürfnisse erfüllen, aber nicht unbedingt neu sein.
Neufahrzeuge gibt es nur, wenn kein passendes gebrauchtes Modell verfügbar ist oder der Patient ein maßgeschneidertes Sondermodell benötigt.
Tipp: Stromkosten erstatten lassen!
Für alle Hilfsmittel, die von einem Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt werden, können Sie die Stromkosten erstattet bekommen. Dafür müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen.
Wie die Erstattung erfolgt, variiert je nach Kasse: Einige Krankenkassen zahlen eine feste Pauschale, während andere die Kosten basierend auf dem tatsächlichen Stromverbrauch berechnen.
Das Mieten eines Elektrorollstuhls oder Seniorenmobils kann sich in verschiedenen Situationen lohnen, etwa bei vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen, für den Urlaub oder wenn der Kauf aufgrund der Kosten oder der kurzen Nutzungsdauer nicht sinnvoll erscheint.
Die Mietkosten variieren je nach Anbieter, Dauer und Modell, liegen jedoch in der Regel bei etwa 100 bis 300 Euro pro Monat für ein Seniorenmobil und etwa 150 bis 350 Euro pro Monat für einen Elektrorollstuhl.
Wer nur gelegentlich ein Fahrzeug benötigt, findet hier eine flexible und kostengünstige Alternative zum Kauf. Die genauen Preise hängen von Faktoren wie Versicherung, Lieferung und Zusatzleistungen ab.
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Elektro-Rollstuhl oder Elektromobil? Letztlich hängt die Wahl von Ihren individuellen Bedürfnissen und dem geplanten Einsatzbereich ab. Wenn Sie eine flexible Lösung für den Innen- und Außenbereich suchen und auf eine feinfühlige Steuerung angewiesen sind, werden Sie mit einem Elektro-Rollstuhl gut beraten sein.
Wenn Sie hingegen vor allem längere Distanzen im Freien zurücklegen möchten und eine einfache Handhabung bevorzugen, könnte das Elektromobil die bessere Option darstellen.
Ein Elektrorollstuhl darf ohne Straßenzulassung auf Gehwegen und in Innenräumen genutzt werden. Ein Elektromobil mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h darf ebenfalls auf Gehwegen fahren. Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit bis zu 15 km/h benötigen eine Versicherung und ein Versicherungskennzeichen, dürfen aber auf Straßen und Radwegen fahren.
Ein Elektrorollstuhl darf ohne Zulassung auf Gehwegen und in Innenräumen genutzt werden. Ein Elektromobil (Senioren-Scooter) mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h darf ebenfalls auf Gehwegen fahren. Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit bis zu 15 km/h benötigen eine Versicherung und ein Versicherungskennzeichen, dürfen aber auf Straßen und Radwegen fahren.
Die Reichweite eines Elektrorollstuhls oder Elektromobils hängt von der Batteriekapazität, dem Modell und der Belastung ab. E-Rollstühle schaffen meist zwischen 10 und 30 km, während Elektromobile je nach Akkuleistung bis zu 50 km erreichen können. Faktoren wie Gelände, Zuladung und Wetterbedingungen beeinflussen die tatsächliche Reichweite.
(1) Bundesministerium der Justiz - Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr § 2 Begriffsbestimmungen: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__2.html
(2) Soziales Gesetzbuch - Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung § 33 Hilfsmittel: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html#:~:text=Die%20Zuzahlung%20bei%20zum%20Verbrauch,Euro%20f%C3%BCr%20den%20gesamten%20Monatsbedarf.
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