Produkte
Produkte
Dienstleistungen
24 Stunden Pflege
Pflegekraft finden
Dienstleistungen
24 Stunden Pflege
Pflegegrad finden
Definition & Bedeutung
Umbau-Lösungen
Planungshilfe
Planung & Umsetzung
Normen & Anforderungen
Förderungen & Zuschüsse
Fazit
Für in ihrer Bewegung eingeschränkte Mitmenschen bedeutet ein Badezimmer ohne Barrieren besonders eins: mehr Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden. Denn barrierefreie Bäder müssen laut DIN-18040-2 so gestaltet sein, dass sich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Badezimmerbereich sicher und ohne Hürden fortbewegen und ihre Körperpflege selbstständig durchführen können. Da die wenigsten Sanitärräume von Anfang an barrierefrei gebaut werden, steht Betroffenen und ihren Angehörigen irgendwann ein Umbau bevor. Aber dieser ist oftmals nicht nur mit einer großen Investition verbunden.
Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen ein behindertengerechtes Bad erfüllen muss und worauf Sie bei der Planung und Umsetzung achten müssen. Weiterhin erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Kosten sowie zu möglichen Zuschüssen und Förderungen, die Ihre persönlichen Unkosten beim barrierefreien Badumbau reduzieren.
{{rte-heyflow-funnel-embed_badumbau="/design/rte-components"}}
Barrierefreie Bäder müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ermöglichen, selbstständig oder mit Unterstützung einer Hilfsperson ihre Körperhygiene durchführen zu können. Vorgaben, welche beim Umbau eines behindertengerechten Badezimmers umgesetzt werden müssen, sind in Form von Normen in der DIN-18040-2 klar definiert.
Aber nicht nur für die Betroffenen selbst bietet ein barrierefreies Badezimmer mehr Lebensqualität und ein selbstständigeres Leben in den eigenen vier Wänden. Ebenfalls für Pflegekräfte oder pflegende Angehörige ist ein behindertengerechtes Bad, mit einer individuell wählbaren Ausstattung wie einen Badewannenlifter, eine große körperliche Entlastung, welche die Pflege zu Hause erleichtert.
Möchten Sie Ihr Badezimmer behindertengerecht umbauen, können Sie verschiedene Umbaulösungen ins Auge fassen. Diese sollten Sie vom Ausmaß Ihrer jetzigen und zukünftigen körperliche Beeinträchtigung abhängig machen. Folgende Möglichkeiten gibt es:
Tipp: Pflegekasse übernimmt Hilfsmittel
Alle anerkannten Hilfsmittel wie Halte- und Stützgriffe, Duschhocker und Duschstühle, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhungen oder Antirutschmatten werden durch die Pflege- oder Krankenkasse bezuschusst oder sogar komplett übernommen. Welche weiteren Hilfsmittel gelistet sind, können Sie im Hilfsmittelverzeichnis oder in unserem Ratgeber "Hilfsmittel für Senioren im Bad" nachlesen.
Damit ein behindertengerechtes Badezimmer nach den Umbaumaßnahmen den Bedürfnissen des Nutzers entspricht und den Alltag in den eigenen vier Wänden erleichtert, sollte ein Badumbau gut geplant sein. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Planung achten müssen, und hilft Ihnen bei der Umsetzung:
Die Checkliste soll Ihnen die Planung erleichtern und dabei helfen, keine Details außer Acht zu lassen. In welchem Rahmen Sie Ihr Bad schlussendlich gestalten und umbauen lassen, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Jedoch raten wir Ihnen an die Zukunft zu denken, sodass Sie so lange wie möglich von den Umbaumaßnahmen profitieren können.
{{rte-cta-anspruch-pg_badumbau="/design/rte-components"}}
Der Umbau zum barrierefreien Bad ist eine große Investition und sollte vorausschauend geplant sein. Deswegen sollten Sie bei der Planung nicht nur darauf achten, dass das fertige Badezimmer auch im Verlauf der Jahre Ihren Anforderungen gerecht wird. Ein barrierefreies und behindertengerechtes Badezimmer muss laut DIN-18040 2 ebenfalls bestimmte Normen erfüllen, sodass Sie Förderungen und Zuschüsse der verschiedenen Institutionen erhalten und somit Ihre Unkosten reduzieren können. Aber worauf kommt es bei der Planung eines barrierefreien Badezimmers an?
Der Grundriss eines barrierefreien Badezimmers muss genügend Bewegungsfläche widerspiegeln. Außerdem müssen Dusche, Toilette und das Waschbecken so angeordnet sein, dass sie leicht zugänglich sind. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Raumplanung an die individuellen Bedürfnisse des in seiner Mobilität eingeschränkten Menschen angepasst wird.
Aber nicht allein ausreichend Bewegungsfreiheit und eine perfekte Raumplanung reduzieren Barrieren im Badezimmer und sorgen für mehr Sicherheit. Auch die richtige Sanitäreinrichtung ermöglicht beeinträchtigten Personen mehr Selbstständigkeit bis ins hohe Alter.
Ein behindertengerechtes Bad sollte so geplant werden, dass Betroffene langfristig von den Umbaumaßnahmen profitieren können und ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden auf lange Sicht garantiert ist. Obendrein sollten wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie der barrierefreie Badumbau Pflegepersonen die häusliche Pflege erleichtern und somit möglich machen.
Da jeder Mensch aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen andere Bedürfnisse hat, kann die Ausstattung eines barrierefreien Bades variieren. Diese Sanitärobjekte und baulichen Maßnahmen erleichtern Menschen mit Beeinträchtigungen oder einem Handicap den Alltag und maximieren die Sicherheit im Badezimmer:
Möchten Sie für den behindertengerechten Badumbau staatliche Fördermittel nutzen, um Ihre persönlichen Kosten zu reduzieren, müssen die Vorgaben der DIN-18040-2 für barrierefreie Bäder erfüllt werden.
Die DIN-Norm 18040-2 definiert Anforderungen wie Bewegungsfläche, Ausstattung und Sicherheitsmerkmale, die barrierefreie Sanitärräume erfüllen müssen.
Mindeststandard laut DIN-18040-2
R-Standard laut DIN-18040-2
{{rte-cta-anspruch-pg_badumbau="/design/rte-components"}}
Mindeststandard laut DIN-18040-2
R-Standard laut DIN-18040-2
Mindeststandard laut DIN-18040-2
R-Standard laut DIN-18040-2
Mindeststandard laut DIN-18040-2
R-Standard laut DIN-18040-2
Wichtig: Vorschriften zur Barrierefreiheit
Um die Vorschriften der Barrierefreiheit zu erfüllen, müssen sämtliche Stütz- und Haltegriffe sowie Bedienelemente in einer Höhe von 85 Zentimetern montiert werden. Gemessen werden die barrierefreien Montagehöhen ab der Oberkante des Fußbodens (OKFFB). Fenstergriffe bilden hierbei eine Ausnahme. Diese dürfen in einer Höhe von 85 bis 105 Zentimeter montiert werden.
Mindeststandard laut DIN-18040-2
{{rte-small-cta_badumbau="/design/rte-components"}}
R-Standard laut DIN-18040-2
Mindeststandard laut DIN-18040-2
R-Standard laut DIN-18040-2
Mit den beschriebenen Vorgaben wollten wir Ihnen einen überschaubaren Eindruck über einige der wichtigsten Vorgaben vermitteln. Jetzt erhalten Sie einen Überblick zu den Kosten.
Die Kosten für einen behindertgerechten Badumbau können je nach Umfang der Maßnahmen stark variieren. Denn abhängig von der Größe des Badezimmers, den baulichen Gegebenheiten vor Ort, der Qualität der Ausstattung sowie den individuellen Anforderungen des Nutzers kann ein behindertengerechter Umbau wenige Hundert Euro oder aber auch Tausende von Euro an Unkosten verursachen. Im folgenden Überblick können Sie sich einen groben Eindruck verschaffen, was ein barrierefreies oder behindertengerechtes Bad ungefähr kosten kann.
Bedenken Sie bitte, dass dies nur grobe Richtwerte sind. Für präzisere Preise empfehlen wir Ihnen, die Angebote der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und sich mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Achten Sie darauf, dass sämtliche Posten einzeln aufgeführt sind. Dadurch verschaffen Sie sich einen besseren Überblick.
Lassen Sie sich ebenfalls ausführlich beraten. Denn auch die Auswahl der falschen Bad-Ausstattung kann dazu führen, dass die Kosten explodieren und höher ausfallen als zuvor angenommen.
{{rte-cta-anspruch-pg_badumbau="/design/rte-components"}}
Es gibt verschiedene Förderungen und Zuschüsse, die Sie für den Umbau eines behindertengerechten Bads beantragen und somit die Kosten für den barrierefreien Badumbau reduzieren können. Die folgenden Träger bieten Fördermöglichkeiten an.
Die Pflegekasse unterstützt Sie ab Pflegegrad 1 bei der Reduzierung von Barrieren in Ihrem Zuhause. Möchten Sie Ihr Bad barrierefrei oder behindertengerecht umbauen, können Sie für die Umsetzung der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung einen Antrag auf Bezuschussung stellen. Erhalten Sie einen positiven Entscheid, können Sie von einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro profitieren.
Auch Personen ohne anerkannten Pflegegrad können Zuschüsse für den Abbau von Barrieren in den eigenen vier Wänden beantragen. Der Kostenträger, der die Kosten für die Anschaffung von gelisteten Hilfsmitteln teilweise oder komplett finanziert, ist die Krankenkasse. Die Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung, welche die Notwendigkeit widerspiegelt. Zu den anerkannten Hilfsmitteln gehören unter anderem Duschhocker, Badewannenlifte, Stütz- und Haltegriffe oder Antirutschmatten für den Sanitärbereich.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den barrierefreien Badumbau in Form eines zinsgünstigen Kredits und durch einen Investitionszuschuss für die Barrierereduzierung im Badezimmer. Diese Fördermittel können Sie beantragen:
Bedenken Sie, dass Sie die Fördermittel vor Beginn des barrierefreien Umbaus beim Kostenträger beantragen müssen, da die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch einen der erwähnten Träger ansonsten nicht mehr möglich ist. Reichen Sie hierfür einen Antrag bei der jeweiligen Institution ein und fügen Sie diesem einen Kostenvoranschlag Ihres Handwerksunternehmens bei.
Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich von verschiedenen Unternehmen ein Angebot erstellen zu lassen. Nutzen Sie unser kostenloses Vergleichsportal, um die einzelnen Leistungen und Preise von qualifizierten Handwerkern in Ihrer Nähe miteinander zu vergleichen.
{{rte-small-cta_badumbau="/design/rte-components"}}
Ein barrierefreies Bad muss die Vorgaben der DIN-18040-2 erfüllen. Hierbei ist bei der Planung und Durchführung der Umbauten darauf zu achten, dass in der DIN-Norm zwischen dem Mindeststandard der Barrierefreiheit signalisiert, und dem R-Standard, der ein behindertengerechtes Badezimmer ausmacht, unterschieden wird. Sollten Sie staatliche Zuschüsse oder Förderungen für den Badumbau nutzen wollen, müssen Sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Planen Sie Ihren neuen Sanitärbereich vorausschauend, sodass Sie auch in der Zukunft von den barrierefreien Maßnahmen profitieren können oder eine spätere Anpassung mit geringem Aufwand umsetzbar ist. Sollte es Ihnen aufgrund der Größe Ihres Bades nicht möglich sein, die Anforderungen, die an die Barrierefreiheit geknüpft sind, umzusetzen, können Sie bereits mit der Anpassung einzelner Sanitäranlagen oder Hilfsmittel Ihr Badezimmer barrierearmer gestalten.
Barrierefreie Bäder müssen Betroffenen ausreichend Platz und Bewegungsfreiheit bieten. Die Maße, welche Sanitärräume für mehr Barrierefreiheit in Wohnungen vorweisen müssen, sind in der DIN-18040-2 fest verankert.In der DIN-18040-2 wird zwischen den Mindestanforderungen, die ein Badezimmer erfüllen muss, um als barrierefrei zu gelten und dem R-Standard, der auch Rollstuhlfahrern die Nutzung ermöglicht, unterschieden.
Die Kosten für ein barrierefreies Badezimmer variieren und könne nicht pauschalisiert werden. Wie teuer der Badumbau schlussendlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehören die räumlichen Gegebenheiten vor Ort und in welchem Rahmen das Bad angepasst werden soll. Auch die Qualität der einzelnen Sanitärprodukte nimmt Einfluss auf den Preis.Die Preisspanne bewegt sich zwischen 300 und 24.000 Euro. Für konkrete Umbaukosten empfiehlt es sich, verschiedene Angebote einzuholen und diese miteinander zu vergleichen.
Ein barrierefreies Badezimmer muss laut DIN-18040 2 über eine Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 Zentimeter verfügen. Behindertengerechte Bäder müssen den R-Standard erfüllen und einen größeren Bewegungsradius (150 x 150 Zentimeter) vorweisen, sodass Rollstuhlfahrer ihren mobilen Untersatz ohne Probleme rangieren können.
Der Mieter muss den Vermieter vor Beginn des Umbaus über die Durchführung jeder baulichen Maßnahme informieren. Damit Umbaumaßnahmen stattfinden können, muss der Eigentümer dem Vorhaben zustimmen. Eine Zustimmung sollte schriftlich dokumentiert und vom Vermieter unterschrieben werden.Da Eigentümer in den seltensten Fällen einen barrierefreien oder behindertengerechten Ausbau ablehnen dürfen, müssen sich Mieter um einen negativen Entscheid aber in der Regel keine Gedanken machen. Ausnahmen, die eine Ablehnung rechtfertigten würden, wären eine Wertminderung der Wohnung beziehungsweise der Immobilie oder die Unzumutbarkeit der Umbaumaßnahmen.
Unser Ratgeber für mehr Lebensqualität, Selbständigkeit & Sicherheit im Alter.