Förderungen & Zuschüsse
Es gibt verschiedene Förderungen und Zuschüsse, die Sie für den Umbau eines behindertengerechten Bads beantragen und somit die Kosten für den barrierefreien Badumbau reduzieren können. Die folgenden Träger bieten Fördermöglichkeiten an.
Pflegekasse: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegekasse unterstützt Sie ab Pflegegrad 1 bei der Reduzierung von Barrieren in Ihrem Zuhause. Möchten Sie Ihr Bad barrierefrei oder behindertengerecht umbauen, können Sie für die Umsetzung der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung einen Antrag auf Bezuschussung stellen. Erhalten Sie einen positiven Entscheid, können Sie von einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro profitieren.
Krankenkasse: Zuschüsse sowie Kostenübernahme für gelistete Hilfsmittel
Auch Personen ohne anerkannten Pflegegrad können Zuschüsse für den Abbau von Barrieren in den eigenen vier Wänden beantragen. Der Kostenträger, der die Kosten für die Anschaffung von gelisteten Hilfsmitteln teilweise oder komplett finanziert, ist die Krankenkasse. Die Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung, welche die Notwendigkeit widerspiegelt. Zu den anerkannten Hilfsmitteln gehören unter anderem Duschhocker, Badewannenlifte, Stütz- und Haltegriffe oder Antirutschmatten für den Sanitärbereich.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Förderung für barrierefreie und behindertengerechte Bäder
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den barrierefreien Badumbau in Form eines zinsgünstigen Kredits und durch einen Investitionszuschuss für die Barrierereduzierung im Badezimmer. Diese Fördermittel können Sie beantragen:
- Altersgerechter Badumbau (KfW-Programm 159): zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 Euro
- KfW-Zuschuss für barrierefreie Einzelmaßnahmen (KfW-Programm 455-B): bis zu 6.250 Euro
Bedenken Sie, dass Sie die Fördermittel vor Beginn des barrierefreien Umbaus beim Kostenträger beantragen müssen, da die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch einen der erwähnten Träger ansonsten nicht mehr möglich ist. Reichen Sie hierfür einen Antrag bei der jeweiligen Institution ein und fügen Sie diesem einen Kostenvoranschlag Ihres Handwerksunternehmens bei.
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